a) Herr Hermes teilt mit, dass die Geschäftsordnung des Integrationsrates inzwischen gedruckt und versandt worden sei. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das dort festgelegte Informationsrecht des Integrationsrates und führt aus, dass sämtliche Einladungen und Niederschriften der Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse im Büro des Integrationsrates verfügbar seien.

 

b) Herr Hermes berichtet, dass der Rat in seiner Sitzung am 14. Februar 2005 die vom Integrationsrat vorbereitete Änderung der Hauptsatzung beschlossen habe.

 

c) Herr Hermes trägt vor, dass der in der letzten Sitzung beschlossene Brief zur Unterstützung der Förderschule für Lernbehinderte mit dem Ziel der Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft inzwischen auf dem Weg gebracht worden sei.

 

d) Hinsichtlich der Resolution des Integrationsrates gegen die Abschaffung der Schuleinzugsbezirke erklärt Herr Hermes, dass ein Schreiben in der beschlossenen Form an die Landesregierung abgesandt worden sei. Eine Reaktion gebe es bislang nicht.

 

e) Herr Hermes übermittelt einen Gruß des aus privaten Gründen abwesenden Migrationsbeauftragten Werner Althoff. Herr Althoff lässt mitteilen, dass er wegen der bekannten Problematik bei der Beurkundung der Geburt ausländi­scher Kinder einen Gesprächstermin bei der Bürgermeisterin beantragt habe.

 

f) Herr Hermes berichtet auf Wunsch einiger Mitglieder zur Thematik des Bildungsurlaubs für Mitglieder des Integrationsrates

1. Was ist Bildungsurlaub? Bildungsurlaub heißt: bezahlte Freistellung für Weiterbildung und ist in NRW per Gesetz geregelt im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).

 

2. Wofür gibt es Bildungsurlaub? In der Regel für Veranstaltungen der beruflichen und politischen Bildung, wenn diese durch einen anerkannten Träger angeboten werden (z. B. VHS, Gewerkschaft, Studieninstitute usw.).

 

3. Für wen gibt es Bildungsurlaub? Alle ArbeitnehmerInnen und Auszubildende in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst könne einen Freistellungsantrag bei ihrem Arbeitgeber stellen.

 

4. Wie lange kann Bildungsurlaub dauern? In der Regel gibt es 5 Arbeitstage pro Jahr oder 10 Tage alle zwei Jahre.

 

5. Wann und wo ist Bildungsurlaub zu beantragen? In NRW müssen Interessierte spätestens 6 Wochen vor Beginn der von ihnen ausgesuchten Bildungsveranstaltung den Anspruch beim Arbeitgeber anmelden.

 

6. Wann kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen? Der Arbeitgeber hat ein Recht darauf, dass seine Interessen bei der Terminplanung Berücksichtigung finden. Er kann also aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen die Freistellung versagen.

 

7. Wo gibt es ausführlichere Informationen? Im Internet unter www.weiterbildung-nrw.de (z. B. das AWbG im Wortlaut oder einen Freistellungsantrag zum Ausdrucken).

 

8. Gibt es ein Recht auf Freistellung in Verbindung mit der Mandatsarbeit der Integrationsratsmitglieder? Nach § 44 GO-NRW sind die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse, also auch des Ausländerbeirats (= Integrationsrats), von der Arbeit freizustellen, soweit dies die Ausübung ihres Mandats erfordert.

Als erforderlich ist eine Freistellung in der Regel dann anzusehen, wenn die Tätigkeit mit dem Mandat in unmittelbarem Zusammenhang steht und nicht in eine arbeitsfreie Zeit gelegt werden kann. Dies ist in der Regel bei Bildungsveranstaltungen nicht der Fall (vgl. hierzu auch Schreiben des FB 7/10, Herr Elfert, das dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist.

 

Die dort getroffene Schlussfolgerung, wonach Fortbildungsveranstaltungen nicht generell ein Recht auf Freistellung begründen, führt zu der Frage, wie die Teilnahme an Sitzungen der LAGA zu würdigen ist. Hierzu wird angemerkt, dass in diesen Fällen ein Freistellungsanspruch besteht.

 

g) Anhand von Schaubildern erläutert Herr Hermes die in der Stadt Rheine für Zuwanderer zuständigen Institutionen und deren Aufgaben sowie wechselseitigen Verknüpfungen. Die Schautafeln sind dieser Niederschrift als Anlagen 3 a bis 3 c beigefügt.

 

Im Anschluss an den Bericht kommt es zu einer lebhaften Aussprache, in deren Verlauf Herr Berardis beantragt, das Thema innerhalb einer der nächsten Sitzungen des Integrationsrates als ordentlichen Tagesordnungspunkt in umfassender Form zu behandeln.

 

Eine Abstimmung über diesen Antrag findet nicht statt.