Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:53:00

 

Herr Niehues gibt zu bedenken, dass eine befriedigende Verkehrslösung für den Bereich gefunden werden muss.

 

Herr Schröer antwortet, dass Abstimmungsgespräche mit der Straßenbauverwaltung geführt werden. Für die Rechtsabbiegerspur wird ein entsprechender Plan erarbeitet und im Bauausschuss vorgestellt, bevor er im B-Plan eingearbeitet wird.

 

 

 

 

 


BESCHLUSS:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer „gemischte Baufläche/Mischgebiet“ zum teil in „Wohnbaufläche“, und in „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandelsbetrieb/Autohaus“.

 

Die Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf das Flurstück 473 in der Flur 109, Gemarkung Rheine Stadt gelegen zwischen der B 481 und der Straße Hörst-kamp.

 

Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig dargestellt.

 

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Hörstkamp West", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig