VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Das
Aufstellungsverfahren hat das Ziel, das zurzeit brachliegende Areal des Rangierbahnhofes
Rheine R mit einer Gesamtgröße von ca. 35 ha zu aktivieren.
Die Fläche wird dazu
in zwei Teilbereiche gegliedert: Im nördlichen Abschnitt soll ein Gewerbepark
entwickelt werden, der den Bedarf an gewerblichen Bauflächen für den Südraum
der Stadt Rheine decken soll. Im südlichen Teil, der bis oberhalb des alten
Lokschuppens/Drehscheibe reicht, wird vornehmlich das Ziel der Sicherung und
Entwicklung des auf der Brachfläche durch Sukzession entstandenen Naturraumes
verfolgt.
Der Bebauungsplan
soll zusätzlich die Verkehrsanbindung des Gewerbeparks Rheine R sichern in Form
einer Verkehrsspange zwischen Münsterlanddamm/B 481 und Hauenhorster
Straße/K77.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2). Der zu der Begründung gehörende Umweltbericht ist in Teilen unvollständig. Insbesondere die Aussagen zu Lärmimmissionen und – -emissionen liegen zurzeit noch nicht vor, das entsprechende Gutachten wird gegenwärtig erstellt. Die Ergebnisse werden spätestens zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vorliegen und – sofern erforderlich – in den Planentwurf eingearbeitet.
Ein Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes ist als Anlage 1 beigefügt.
Straßenplanung Rheine R
Hier: Stellungnahme der Technischen Betriebe zu den Gehwegen und Baumstandorten
In der Sitzung des Bauausschusses am 28.
August 2008 erfolgte die Beschlussfassung zu der Straßenplanung Rheine R unter
der Voraussetzung, dass die Details zur Rad- und Fußwegeplanung sowie die
Anzahl der zu pflanzenden Bäume verwaltungsseitig nochmals geprüft werden und
durch den Stadtentwicklungsausschuss am 25. September beschlossen werden.
Grundsätzlich sind
in der Ortslage bei durchgängiger beidseitiger Bebauung auch beidseitig Anlagen
für den Fußgängerverkehr anzuordnen. Dies ist in den empfohlenen Querschnitten
für Mischverkehr gemäß der RASt 06 auch für die Entwurfsituation einer
Gewerbegebietsstraße berücksichtigt.
Die Technischen
Betriebe – Abteilung Straßen – schließen sich dieser Einschätzung auch für die
Straßenplanung des Gebietes Rheine R an, da sich die Erfordernis von Anlagen
für Fußgängerverkehr nicht nur aus dem Aufkommen von Fußgängern, sondern auch
in Abhängigkeit des Kfz-Verkehrsaufkommens ergibt. Dieses liegt nach der
Prognose des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros im Gesamtgebiet bei
ca. 5.500 Kfz/Tag mit einem Schwerverkehrsanteil
von 12 Prozent. Vor diesem Hintergrund sind aus Gründen der Verkehrssicherheit
des Fußgängerverkehrs beidseitig diesbezügliche Flächen vorzuhalten.
Zu diesem Zweck
sind nur für Fußgänger zu nutzende Gehwege vorgesehen, da der Radverkehr erst
bei höherem Kfz-Aufkommen räumlich vom motorisierten Verkehr zu trennen ist. Im
Hinblick auf die Ortsrandlage des Plangebietes werden die verminderten
Nutzungsansprüche bei der Bemessung der geplanten Gehwege jedoch berücksichtigt
und die Breite mit 2,00 m vergleichsweise gering festgesetzt. In dem nördlichen
sowie dem südlichen Abschnitt der Erschließungsstraße wird bei einseitiger
Bebauung auch nur ein einseitiger Gehweg errichtet.
Im südlichen
Abschnitt wird einseitig ein gemeinsamer Geh-/Radweg angeordnet, um die
notwendige Verknüpfung des hochwertigen Bahntrassenradweges „Schlossallee“ mit
dem Radweg an der Querspange K 66n sicher zu stellen. Ebenso ist dies in der
Querverbindung zwischen dem Bahntrassenradweg und dem Radweg der Hauptstraße K
77 im Norden von Rheine „R“ vorgesehen, wobei ein separater Geh-/Radweg an
dieser Stelle zudem durch die starke Gefällesituation in der Erschließungsstraße
begründet ist.
Neben den
verkehrlich relevanten Aspekten erfüllen die beidseitig geplanten Gehwege im
zentralen Abschnitt des Gewerbegebiets auch eine stadtgestalterische Funktion,
da sie zusammen mit der geplanten alleeförmigen Bepflanzung der beidseitigen
Parkstreifen einen symmetrischen Straßenquerschnitt erzeugen. Dem Gestaltungsanspruch
des geplanten Gewerbeparks Rheine „R“, welcher eine der wesentlichen Grundlagen
und Ziele in den städtebaulichen Entwürfen darstellt, wird somit auch im
öffentlichen Raum, der Adresse des Gebiets, entsprochen. Die Schaffung einer
hochwertigen Adresse für das Gewerbegebiet wird eine der zentralen
Vermarktungskriterien darstellen.
Wie in der Vorlage
zum Bauausschuss erläutert, sind die Abstände zwischen den einzelnen Bäumen im
Hinblick auf die Nutzung der Längsparkstreifen durch Pkw und Lkw festgesetzt
worden. Im nördlichen Bereich (bahnaffine Nutzung möglich) mit einem zu
erwartenden erhöhten Schwerverkehrsanteil wurden Abstände von 25 m gewählt, um
bei Bedarf auch das Parken von Lastzügen zu ermöglichen. Im mittleren Abschnitt
der Erschließungsstraße mit kleinteiligeren Nutzungsformen und einem
erwartungsgemäß niedrigeren Schwerverkehrsanteil soll das Parken von Lastzügen
im Straßenraum vermieden werden, um Blickbeziehungen zwischen der öffentlichen
Straße und evtl. optisch ansprechender Bebauung freizuhalten. Lieferwagen und
kleinere LKW können auch weiterhin die Parkstreifen nutzen. Die Abstände der
Baumstandorte betragen demzufolge 18 m, sodass hier maximal 3 Längsparkplätze
für Pkw ausgewiesen werden können. Mit wesentlich größeren Abständen kann das
beabsichtigte Erscheinungsbild einer Allee zudem nicht mehr in gleicher
Qualität hergestellt wird.
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 307, Kennwort: "Gewerbepark Rheine R", der Stadt Rheine aufzustellen.
im Norden: durch
die nördliche Grenze des Flurstücks 490 in der Flur 109, durch eine parallel im
Abstand von ca. 30 m nördlich verlaufende Verlängerung der nördlichen Grenze
des Flurstücks 490 in der Flur 109 das Flurstück 489 in der Flur 109
durchschneidend bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 488 in der Flur 109;
im Osten: durch die westliche Grenze des Flurstücks 488 in der Flur
109, durch die westliche Grenze des Flurstücks 423, durch eine ca. 30 m breite
Trasse von der westlichen Grenze des Flurstücks 423 bis zur westlichen Grenze
des Münsterlanddammes/B 481 das Flurstück 322 durchschneidend, von der
westlichen Grenze des Flurstück 422;
im Süden: durch die südliche Grenze der Flurstücke 428, 416 und 413
(Frischebach);
im Westen: durch die westliche Grenze der Flurstücke
413 (Frischebach) und 414, durch die südliche Grenze der Flurstücke 406 und
409, durch die östliche Grenze des Flurstücks 409, durch die nördliche Grenze
der Flurstücke 409 und 406, durch die westliche Grenze des Flurstücks 406,
durch die östliche Grenze des Flurstücks 405, durch die südwestliche Grenze des
Flurstücks 405, durch die östliche Grenze des Flurstücks 404, durch die
nördliche Grenze des Flurstücks 404, durch die nordwestliche Grenze des
Flurstücks 405, durch die westliche Grenze des Flurstücks 426, durch eine ca.
15 m breite Trasse von der westlichen Grenze des Flurstücks 425 bis zur
östlichen Grenze der Hauptstraße/K 77 das Flurstück 152 durchschneidend, durch
die westliche Grenze des Flurstücks 426, durch die westliche Grenze des
Flurstücks 490 in der Flur 19.
Sämtliche Flurstücke befinden sich – falls nicht separat aufgeführt – in der Flur 19. Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine links der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 307, Kennwort: "Gewerbepark Rheine R", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Richtlinien (d.h. öffentl. Bürgerversammlung und anschl. 3-wöchige Anhörung) durchzuführen ist. Während der 3-wöchingen Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.