Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Herrn Manfred Kösters zum Schriftführer und Herrn Hubert Lammerding zum stellvertretenden Schriftführer.
Begründung:
Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die/der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat zu Beginn der Sitzung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.
Soll ein/e Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit der Bürgermeisterin.
Die Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird empfohlen.