Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu der Kosten- und Finanzierungsverfolgung der Entwicklung der ehemaligen Bahnflächen Rheine „R“ und Innovationsquartier (IV. Quadrant des Bahnhofs) einschließlich „Bahnhofsausgang West“ zur Kenntnis. Der Sachstandsbericht umfasst die Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung der Förderung (Städtebauförderung und GVFG).
Begründung:
Die Gesamtmaßnahme
zur Aktivierung brachliegender Bahnflächen in Rheine besteht aus
-
der Entwicklung
des ehemaligen Rangierbahnhofs zum Gewerbepark
Rheine „R“ und
-
der
Entwicklung des direkten Umfelds des Bahnhofs zum Innovationsquartier Bahnhof Rheine sowie
-
der
Realisierung des Bahnhofsausgangs West
unter Einbeziehung der Triebwagenhalle.
Auf der Grundlage der Planungskonzepte und
Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurde für das Gesamtprojekt im November 2006
ein Förderantrag für Zuwendungen der Stadterneuerung des Landes NRW und des
Bundes gestellt und bisher in Stufen bewilligt. Für den Bahnhofsausgang West
wurden ergänzende Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im
September 2009 zur Verfügung gestellt.
Seit 2007 werden im Rahmen der
Projektsteuerung des Gesamtprojekts alle Einzelmaßnahmen koordiniert und die
Kosten und deren Finanzierung verfolgt. Zum Stand August 2010 ist festzuhalten:
Die Gesamtmaßnahme ist - betrachtet man
die Summe der Einzelergebnisse - inhaltlich, finanziell und zeitlich voll in
dem behandelten, abgestimmten und beschlossenen Plan.
- Zum Bahnhofsausgang West hat am 21.07.2010 der Spatenstich
stattgefunden.
- Die Fertigstellung dieser Teilmaßnahme mit dem neuen Durchgang
durch die aufgeschnittene Triebwagenhalle und mit dem Tunneldurchstich
wird im Sommer 2012 erwartet.
- Der Gebäuderückbau und die Kampfmittelsuche im Innovationsquartier
werden im März 2011 abgeschlossen.
- Die Bodensanierung und die Erschließung des Quartiers (Kanal und
Baustraße) sollen bis Juni 2011 stattfinden.
- Das Entree mit den zwei Teilgebäuden der ehemaligen
Triebwagenhalle und derem direkten Umfeld wird derzeit bereits vermarktet.
- Im Areal Rheine „R“ wurden der Schotter abgeräumt, die Gebäude
abgebrochen, die Tiefenenttrümmerung (Keller, Fundamente und alte Kanäle)
durchgeführt. Es erfolgten darüber hinaus die vorbereitenden Maßnahmen,
damit der Kampfmittelräumdienst die Flächensondierung bis zum Spätsommer
2010 vornehmen kann.
- Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans soll im Herbst bzw. Ende
2010,
- die Erschließungs- und Bodenaufbereitungsmaßnahmen dann im Jahr
2011 erfolgen.
- Erste Anfragen zur Ansiedlung im Gewerbepark Rheine „R“ liegen
vor.
Kosten und Finanzierung:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich
auf rund 14,2 Mio. €. Dies sind die Gesamtkosten der Fördermaßnahmen. Nicht
enthalten - und nicht Bestandteil der Förderung - sind die Kanalmaßnahmen und
Versorgungsleitungen und -anschlüsse, die (kostendeckend) separat zu erheben
sind.
Der aktuelle Stand der Kostenverfolgung weist
einen Gesamtbetrag von 14.189.732,00 €
aus und liegt damit lediglich um 12.000,00 € über der am 29.06.2006 erstellten
Kostenschätzung in Höhe von 14.177.688,00 €. Damit werden (unter
Berücksichtigung der Unwägbarkeiten einer entsprechenden Brachflächenaufbereitungsmaßnahme)
die in die Förderung eingestellten Kosten (nahezu) exakt erreicht.
Gefördert werden die „unrentierlichen“ Kosten
mit 70%. Die Höhe dieser Zuwendungen beträgt aktuell 5,94 Mio. €, der
komplementär zu erbringende Eigenanteil der Stadt Rheine 2,55 Mio. €. Die
Eigenmittel der Stadt Rheine entsprechen damit, bis auf lediglich rund
26.000,00 €, der 2006 in die Fördermaßnahme eingestellten Summe.
Die
Übersicht zur Kosten- und Finanzierungsverfolgung ist in der Anlage beigefügt.
Wesentliche
Kostenabweichungen:
Bei der Herrichtung und Baureifmachung von
Bahnbrachen ist zum Zeitpunkt der Erstbeurteilung und der hierauf bezogenen
Kostenschätzungen von unvorhersehbaren Einzel- und Teilmaßnahmen mit vielen
Kostenvariablen auszugehen.
Die in der Summe ausgeglichene Gesamtfinanzierung
weist vor diesem Hintergrund in den einzelnen Teilmaßnahmen jedoch zum Teil
deutliche Unterschiede zum Förderantrag auf.
In der Kostengruppe „Herrichtung und
Baureifmachung“ sind in der Summe Mehrkosten von rd. 760.000,00 € entstanden. Wesentliche
Kostenposition ist hierbei der „Abbruch von Gebäuden und Anlagen“, die mit
zusätzlichen Kosten von rd. 608.000,00 € zu Buche schlägt. Diese Kosten konnten
zum Beispiel zu Beginn der Maßnahme nicht in dieser Höhe eingeschätzt werden,
da ein Großteil der Gebäudereste im Boden versteckt lag und erst bei den
Abbrucharbeiten entdeckt wurde.
Die Maßnahmen zur „Beseitigung
umweltgefährdender Stoffe“ führten bisher zur Verbesserung von (-) 337.000,00
€, die komplementär zu beurteilenden Maßnahmen zur „Aufbereitung des Baugrunds“
dagegen zu Mehrkosten von + 275.000,00 €.
Günstig für den Bilanzausgleich wirken sich
geringere Kosten beim Grunderwerb aus. Die u. a. dadurch entstanden, dass
weniger Flächen erworben wurden und geringere Kaufpreise gezahlt werden
konnten. In der Folge der geringeren Grunderwerbskosten fallen auch weniger
Kosten für die Zwischenfinanzierung an.
Bei der Projektsteuerung entstanden und
entstehen höhere Kosten als ursprünglich geplant. Der Grund hierfür sind
erheblich aufwändigere und zu Beginn der Maßnahme nicht vorhersehbare Planungs-
und Projektsteuerungsleistungen. Diese Mehrkosten stellen sich, bezogen auf die
Gesamtmaßnahme, aber wirtschaftlich dar. So konnten z. B. durch geänderte
Vorgehensweisen deutlich günstigere Ausschreibungsergebnisse bewirkt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme und in der Folge der Eigenanteil der Stadt
Rheine, erhöhen sich dadurch nicht. Bezüglich der Mehraufwendungen bei der
Projektsteuerung wird eine Beschlussvorlage für die Beauftragung eines Nachtragsangebotes
für den nächsten Stadtentwicklungsausschuss vorbereitet.
Aktuell stehen noch zwei größere Posten auf
der Maßnahmenliste, für die bisher lediglich Kostenschätzungen vorliegen. Dies
sind zum Einen die Erschließungsmaßnahmen. Diese Kosten sind anhand bekannter
Vergleichsgrößen ermittelt worden und stellen daher kein größeres Kostenrisiko
dar. Die andere Kostengruppe betreffen die Maßnahmen zur Kampfmittelsondierung
und -beräumung, die sich bisher nur pauschal einschätzen lassen. Da die
Luftbilder, die dem Kampfmittelräumdienst für beide Gebiete zur Verfügung
standen, nicht verlässlich auswertbar waren, wurden Vergleichsdaten aus
angrenzenden Flächen im Bereich des Bahnhofs herangezogen. Die Probleme bei der
Kampfmittelsuche zeigten sich auch bereits während der Flächenaufbereitung.
Erste Einzelmessungen des Kampfmittelräumdienstes im Innovationsquartier
konnten auf Grund umfangreicher Messstörungen keine eindeutigen Aussagen über
die Kampfmittelfreiheit liefern. Nach Abschluss der ersten Stufe der Flächenaufbereitung
in Rheine „R“ und im Innovationsquartier soll anschließend eine flächige
Detektion vom Kampfmittelräumdienst durchgeführt werden.
Im Ergebnis bedeutet das, dass zum derzeitigen Zeitpunkt weder die durchzuführenden
Maßnahmen benannt noch die hierfür notwendigen Kosten verlässlich kalkuliert
werden können.
Die sich abzeichnenden Einsparungen bei den
„bahnbetrieblichen Anpassungsmaßnahmen“ müssen daher unbedingt für ggf. höhere
Kosten bei der Kampfmittelräumung bereit gehalten werden.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich die
Entwicklung der beiden ehemaligen Bahnstandorte in Rheine innerhalb einer
gemeinsamen Fördermaßnahme als richtiger Weg herausgestellt hat. Das
unterstützt die notwendige Flexibilität bei der Umsetzung der Maßnahmen und dem
Ausgleich von Mehr- und Minderkosten, die bei der Entwicklung von Brachflächen
zwingend erforderlich ist. So führten z. B. Synergieeffekte bei der Herrichtung
und Baureifmachung zu erheblichen Kosteneinsparungen. Allein die Erstellung
eines gemeinsamen Sanierungsplans zum Umgang mit dem belasteten Boden beider
Gebiete und der Verbringung eines Großteils belasteter Bodenmassen in die
Landschaftsbauwerke in Rheine „R“ hat Kosteneinsparungen von über 1,0 Mio. €
bewirkt.
Der positive Stand der Kosten- und
Finanzierungsverfolgung konnte u. a. dadurch erreicht werden, dass umfassende
Erfahrungswerte mit der Umsetzung vergleichbarer Maßnahmen „vom ersten Tag an“
in die Kalkulation und Steuerung der Gesamtmaßnahme Eingang fanden. Da - wie
dargestellt - zum Zeitpunkt der Erstbeurteilung und -kalkulation viele Maßnahmen
nicht differenziert benannt werden können, kann eine solche komplexe Maßnahme
nur auf der Grundlage eines finanziellen Gesamtrahmens erfolgreich betrieben
werden. Das bedeutet, dass finanzielle Verbesserungen in Einzelpositionen erst
dann frei gegeben werden können, wenn das voneinander abhängige Maßnahmenbündel
verlässlich bewertet werden kann.
Es ist weiterhin geplant, die Maßnahme in
einem Zug zu Ende zu führen und die mit dem Fördergeber abgestimmte
Vorgehensweise einzuhalten. Die Sachstände der einzelnen Maßnahmen und der
Finanzierungsverlauf werden mit der Bezirksregierung fortlaufend ausgetauscht.
Aktuell werden mit der Bezirksregierung Gespräche geführt, die Fördermaßnahme
um zusätzliche Teilmaßnahmen zu erweitern. Es handelt sich dabei insbesondere
um Maßnahmen zur „baulichen Verkehrssicherung“ im Bereich der Rheine
„R“-Südfläche (noch BEV-Fläche) und dem Einbau einer Biofilteranlage auf einer
angrenzenden Hoffläche. Die finanziellen Auswirkungen in Bezug auf die Kosten
der Gesamtmaßnahmen werden derzeit geprüft.
Über die
Ergebnisse und die wichtigen Stände der Kosten- und Finanzierungsverfolgung
wird weiter berichtet.
Der Sachstandsbericht wurde vom Büro
ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla I
Gruß-Rinck I Wegmann +
Partner in Abstimmung mit dem Fachbereich 5 erstellt.
Anlagen:
Übersicht zur Kosten- und Finanzierungsverfolgung