Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Â
Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Rheine, folgende Regelungen für einen Nutzungsvertrag mit dem TV Mesum zu
beschließen:
Der Sporthallenneubau
an der Franziskusschule erfolgt primär für den Vereinssport des TV Mesum. Mit
dem TV Mesum ist ein entsprechender Nutzungsvertrag zu schließen, in dem die
nachfolgenden wesentlichen Regelungen aufgenommen werden:
1.
Der TV Mesum übernimmt die eigenständige Bewirtschaftung
(einschließlich Belegungsplanung) der Sporthalle und trägt die Betriebskosten.
Â
2.
Der TV Mesum kann einen Betriebskostenzuschuss auf Grundlage der
jeweils gültigen Sportförderrichtlinie der Stadt Rheine beantragen, obwohl
dieser faktisch nicht Eigentümer der Halle ist.
3.
Die Stadt Rheine trägt die Kosten der Bauunterhaltung.
4.
Für den Schulsport ist ein Nutzungsumfang von mindestens
·
2 Unterrichtsstunden je Schulklasse pro Woche
·
5 Unterrichtsstunden pro Woche für die offene Ganztagsschule
·
5 Ganztagesveranstaltungen (z. B. Schulfest, Theateraufführung,
Schulentlassfeier, etc.)
mit dem TV Mesum vertraglich zu vereinbaren.
5.
Die Stadt Rheine entrichtet für den Schulsport ein Nutzungsentgelt,
dessen Höhe zwischen dem TV Mesum und der Verwaltung zu vereinbaren ist.
Begründung
1.   Ausgangssituation
1.1
Ursprüngliches Vorhaben (Halle an der
Don-Boso-Schule)
Die Stadt Rheine
beabsichtigte zunächst, dem TV Mesum den Bau einer vereinseigenen
Gymnastikhalle mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 550.000 Euro
(finanziert aus der Sportförderpauschale) an der Don-Bosco-Schule zu
ermöglichen.
Seitens des TV Mesum
wurde eine Kostenschätzung (ein Angebot für die schlüsselfertige Erstellung der
Halle) eingeholt, bei der sich die Baukosten für die Gymnastikhalle auf 950.000
Euro belaufen. Den Differenzbetrag für die Investition in Höhe von 400.000
Euro (100.000 Euro Eigenkapital/300.000 Euro Fremdfinanzierung) wollte der
TV Mesum bereitstellen. Für die Fremdfinanzierung der 300.000 Euro war ein
Darlehn mit einer Laufzeit von 20 Jahren, bei einer Tilgungs- und Zinsleistung
von 22.500 Euro/Jahr vorgesehen.
Der TV Mesum erklärte
weiterhin die Betriebskosten für die Halle in Höhe von 37.000 Euro zu
übernehmen, wobei aufgrund der derzeitigen Sportförderrichtlinie der Stadt
Rheine ein Zuschuss in Höhe von 25 Prozent zu den Betriebskosten möglich ist.
(Der Zuschuss wird auch auf die Zins- jedoch nicht für die Tilgungsleistung
gewährt.)
Die Alternative
„Hallenneubau an der Franziskusschule“ wurde aufgrund
·
der seitens der Verwaltung aufgeworfenen Zweifel zur Höhe der
Baukosten der Halle
·
der fehlenden Festlegung von Qualitätsstandards/–Merkmalen
·
der fehlenden Qualifizierung nach der Versammlungsstättenverordnung
NRW
·
der fehlenden Einhaltung der Hallengröße nach DIN für den Bau einer
Turnhalle
·
der erzielbaren Synergien für den Schulsport der Franziskusschule
gewählt.
1.2Â Alternative Turnhallenneubau
an der Franziskusschule
     In der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 21. März 2006 (Vorl. Nr. 117/06, II/A/1110) beschlossen,
dass der Bau einer Turnhalle jetzt an der Franziskusschule erfolgen soll.
Dieser Beschluss erfolgte unter der Maßgabe, dass der TV Mesum sich weiterhin
an den Investitionskosten der Halle im Wege einer Einmalzahlung in Höhe von 100.000
Euro und einer monatlichen Investitionspauschale in Höhe von 1.500 Euro mit
einer Laufzeit von 25 Jahren beteiligt (18.000 Euro/Jahr). Die
monatlichen Zahlungen entsprechen dem bisherigen Fremdfinanzierungsanteil des
TV Mesum in Höhe von 300.000 Euro, vgl. 1.1.
     Die den ursprünglichen Betrag von 950.000
Euro übersteigenden Baukosten in Höhe von 320.000 Euro (einschließlich
Sportgeräte in Höhe von 40.000 Euro) für den Hallenneubau werden ebenso wie das
Baukostenrisiko durch die Stadt getragen (künftige Eigentümerin). Die
Kostenkalkulation erfolgte auf Basis der Baukosten für die Mehrzweckhalle Rodde
(Versammlungsstätte, DIN-gerechte Hallengröße).
     Hauptnutzer der Halle werden der TV Mesum
und die Franziskusschule. Die mit der neuen Standortwahl getroffenen Vorteile
für die Franziskusschule (ab 2007 offene Ganztagsschule) sind bekanntlich
aufgrund der bisher fehlenden Turnhalle erheblich. Seitens des TV Mesum wird
der neue Standort aufgrund seiner Entfernung vom Vereinsheim sowie von der
Beachvolleyballanlage an der Don-Bosco-Schule als eine „suboptimale“ Lösung
betrachtet. Gleichwohl wird aufgrund der dringend benötigten Halle die
Standortwahl durch die Vertreter des TV Mesum mitgetragen.
     Um den Wünschen des TV Mesum gerecht zu
werden, soll ein bisheriger Unterrichtsraum an der Franziskusschule in einer
zweiten Ausbaustufe (2008/2009) als Gymnastikraum / Kursraum für den
Gesundheitssport umgebaut werden. Der Raum soll ebenfalls einer
Schulnutzung zur Verfügung stehen. Demnach stehen dem TV Mesum die
Einfachturnhalle (trennbar durch einen Vorhang in 2-Felder) sowie der
Gymnastikraum zur Verfügung. Eine Entwurfsplanung für die Halle ist als Anlage
beigefügt.
2.   Problemstellung
    Â
     Offen blieben im gefassten HFA-Beschluss,
die nachstehenden beiden Fragestellungen:
a)
Handelt es sich bei dem Hallenneubau um eine Schul- oder
Vereinsturnhalle?
b)
Soll der TV Mesum - wie am Standort Don-Bosco-Schule - die Betriebskosten
(ggf. anteilig) übernehmen?
2.1
Vereinssporthalle
Wird die Halle als Vereinssporthalle eingestuft,
sollen dem TV Mesum vertraglich
möglichst weitgehende Rechte und Pflichten (Behandlung wie der Eigentümer
der Halle) übertragen werden. Vertraglich wird ein Nutzungskontingent für
die Schulsportstunden der Franziskusschule mit dem TV Mesum vereinbart. Der
Nutzungsumfang der Schule könnte z. B. wöchentlich je Klasse 2 Sportstunden
sowie für die offene Ganztagsschule 5 Stunden betragen. Für die Sportstunden
der Schule entrichtet die Stadt ein Nutzungsentgelt an den TV Mesum in Höhe der
anteiligen Betriebskosten (z. B. 6 Euro/Unterrichtsstunde).
Die Bewirtschaftung der Halle - im
wesentlichen Hallenbelegungsplanung, Schließ- und Reinigungsdienste,
Energieversorgung, Müllabfuhr, Versicherungen – liegen in der Verantwortung
des TV Mesum. Die Stadt übernimmt als Eigentümerin die
Bauunterhaltungskosten. Es muss im Nutzungsvertrag definiert werden, dass der
TV Mesum nach den jeweils gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt einen Betriebskostenzuschuss
beantragen kann, obwohl er faktisch nicht Eigentümer der Halle ist.
2.2
Schulsporthalle
Wird die Halle als
Schulsporthalle eingestuft, ist der Vereinssport nachrangiger Nutzer. Dieses
bedeutet, dass der Anspruch der Schule auf die Hallennutzung gesetzlich
gesichert ist. Demnach kann auf Verlangen der Schule der Vereinssport an
Schultagen die Halle frühestens ab 16:00 Uhr nutzen. Die Schulleitung kann
jedoch eine frühere Nutzung des Vereinssports zulassen. Die Verfügungsgewalt
über die Halle liegt somit grundsätzlich bei der Schule (Stadt).
Im Falle einer
Schulsporthalle sind seitens des TV Mesum derzeit keine Betriebs- bzw.
Bewirtschaftungskosten für die Hallennutzung zu entrichten. Dieses ist
dadurch begründet, dass für Hallennutzungen der Sportvereine bisher keine
Nutzungsentgelte erhoben werden. Die Folgekosten für den Hallenneubau
Sollte die Halle als
Schulsporthalle eingestuft werden, muss im Nutzungsvertrag mit dem TV Mesum
eine Regelung zu einem möglichen künftigen Hallennutzungsentgelt für
Sportvereine enthalten sein.
Im Falle einer
Vereinssporthalle wäre der TV Mesum naturgemäß aufgrund seines
Investitionsbeitrages und der zu tragenden Betriebskosten von einem Entgelt
nicht betroffen. Im Falle einer Schulsporthalle wäre der TV Mesum bei einem
Hallennutzungsentgelt betroffen. Setzt sich das Hallennutzungsentgelt aus
Investitionskosten- und Betriebskostenanteilen zusammen, muss der TV Mesum
aufgrund seines bereits geleisteten Investitionskostenbeitrages von den
investiven Anteilen des Hallennutzungsentgeltes befreit werden.
2.3 Zusammenfassung
In der nachstehenden Tabelle werden nochmals kurz
die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen der einzelnen Situation
dargestellt. Hierbei wurde auch das ursprüngliche Bauvorhaben an der
Don-Bosco-Schule berücksichtigt, um die eingetretenen Veränderungen zu
beschreiben.
Kriterium |
Don-Bosco Vereinssporthalle |
Franziskus Vereinssporthalle |
Franziskus Schulsport-halle |
|
|
|
|||
1 |
Eigentumsverhältnis
und Nutzung (Verfügungsgewalt) der Halle |
|||
1.1 |
Wer ist Eigentümer der Sporthalle? |
TV Mesum |
Stadt, aber es kann ein
eigentumsähnlicher  Zustand mit dem TV Mesum
vereinbart werden. |
Stadt, die Schule hat das uneingeschränkte Nutzungsrecht
bis 16:00 Uhr. |
1.2 |
Wer hat die Verfügungsgewalt? |
TV Mesum |
TV Mesum, mit vertraglicher
Einschränkung der Schulsportnutzung (Stundenkontingent). |
Stadt, wobei der TV Mesum dem
Schulsport vertraglich ein Nutzungsrecht zusichert. |
2 |
Finanzierung
der Investition und Baukostenrisiko |
|||
2.1 |
Eigenkapital TV-Mesum |
100.000
€ |
100.000
€ |
100.000
€ |
2.2 |
Fremdkapital (Invest-pauschale) TV-Mesum |
300.000
€ |
300.000
€ |
300.000
€ |
2.3 |
Finanzgeber für das Fremdkapitalgeber |
Kreditinstitut |
Stadt
Rheine |
Stadt
Rheine |
2.4 |
Finanzierung der Stadt |
550.000
€ |
870.000
€ |
870.000
€ |
2.4 |
Baukostenrisiko |
TV Mesum |
Stadt
Rheine |
Stadt
Rheine |
3 |
Folgekosten
(Instandhaltungskosten, Betriebskosten und Abschreibung) |
||||||
|
|
TVM
ca.
€/a |
Stadt
ca. €/a |
TVM  ca.€/a |
Stadt
ca. €/a |
TVM  ca. €/a |
Stadt
ca. €/a |
3.1 |
Wer trägt die Instandhaltungskosten? |
9.500 |
- |
- |
9.410 |
- |
9.410 |
3.2 |
Wer trägt die Betriebskosten? |
27.500 |
- |
27.500 |
- |
- |
27.500 |
3.3 |
Wer trägt den Zinsauf-wand der
Investition? |
7.700 |
12.380 |
6.750 |
19.580 |
6.750 |
19.580 |
3.4 |
Wer trägt die Tilgung des Fremdkapitals? |
14.800 |
11.000 |
11.250 |
17.400 |
11.250 |
17.400 |
3.5 |
Wird ein Betriebskostenzuschuss (Sportförderrichtlinie)
gezahlt? |
-11.200 |
11.200 |
-6.800 |
6.800 |
- |
- |
3.6 |
Zahlt die Stadt ein Entgelt für den Schulsport? |
- |
- |
-7.000 |
7.000 |
- |
- |
|
Folgekosten |
48.300 |
34.580 |
31.700 |
60.190 |
18.000 |
73.890 |
3.
Stellungnahme
des TV Mesum
Die vorangestellten Ausführungen wurden mit Vertretern
des TV Mesum erörtert. Seitens der Vertreter des TV Mesum wurde - vorbehaltlich
der Entscheidung der Mitgliederversammlung – signalisiert, dass dieser auch am
Standort Franziskusschule, sein bisheriges hohes finanzielles Engagement für
einen Hallenneubau in Höhe von 400.000 Euro mitträgt.
Der TV Mesum machte in den Gesprächen jedoch auch
deutlich, dass er keine Betriebskosten für die Hallennutzungen zahlen
kann, da er an dem bisherigen Standort Don-Bosco-Schule noch ein anderes
Konzept für die Bewirtschaftung der Vereinssporthalle verfolgte. Dieses Konzept
lässt sich auf den Standort an der Franziskusschule nicht 1 zu 1 übertragen,
womit deutliche Einnahmeverluste für den TV Mesum verbunden sind.
Die Vertreter wiesen darauf hin, dass die Variante
Franziskusschule noch durch die Mitgliederversammlung des TV Mesum beschlossen
werden müsse. Für den Beschluss in der Mitgliederversammlung bedarf der TV Mesum
der Vorlage eines Nutzungsvertrages.
Â
In seinem Schreiben vom 25.08.06 formuliert der TV
Mesum seine Vorstellungen für den Betrieb der geplanten Turnhalle an der
Franziskusschule wie folgt:
· Die Stadt Rheine errichtet eine Sporthalle an der Franziskusschule in Rheine-Mesum mit Spatenstich noch in 2006.
· Der TV Mesum beteiligt sich an den Baukosten mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 400.000 € in folgender Weise:
a)
100.000 €
einmalig
b) 300.000 € als Kredit
c) Der Kredit wird von der Stadt Rheine aufgenommen. Der TV Mesum zahlt zur Tilgung über 25 Jahre monatlich 1.500 € an die Stadt Rheine.
· Dem TV Mesum werden mindestens 45 Nutzungsstunden pro Woche verbindlich zugesagt (montags-freitags von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr bzw. 23:00 Uhr, an zwei Vormittagen von ca. 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und alle Samstage und Sonntage).
Darüber hinausgehende freie Kapazitäten sind zunächst dem TV Mesum anzubieten.
· Der TV Mesum ist bereit, zur Reduzierung der Betriebskosten Teilverantwortung im Dienstleistungsbereich (Schlüsseldienst oder ähnliches) zu übernehmen.
· Nach Ablauf von 20 Jahren sind neue Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und dem TV Mesum zu treffen, um das finanzielle Engagement an den Baukosten entsprechend zu berücksichtigen.
· Der TV Mesum nimmt zur Kenntnis, dass bei einer Neustrukturierung zur Gebührenordnung für die Nutzung städtischer Gebäude und Anlagen auch die Franziskusschule mit einbezogen wird.
Das monatliche Entgelt, das der TV Mesum an die Stadt Rheine zahlt, ist auf die Nutzungsgebühr in voller Höhe anzurechnen.
Diese
Punkte sind für den TV Mesum nicht verhandelbar!
Mit diesem Vorschlag weicht der TV Mesum aus Sicht der
Verwaltung von seinem ursprünglichen Angebot über die Mitfinanzierung einer
Sporthalle deutlich ab.
Ursächlich für den Bau der Sporthalle ist nach wie vor
der Wunsch des TV Mesum, über eine weitere Halle in Mesum zu verfügen. Um dem
Wunsch des TV Mesum nachzukommen, wurde das hohe finanzielle Engagement der
Stadt Rheine in Höhe von ca. 870.000 Euro mit dem Schulstandort
Franziskusschule verbunden. Daher muss der TV Mesum - wie ursprünglichen
vorgesehen - neben den Investitionskosten - auch die durch seine Nutzung
verursachten Betriebskosten tragen, welche sich gegenüber dem Standort
Don-Bosco-Schule um ca. 16.600 Euro im Jahr reduzieren.
Trägt der TV Mesum die auf seine Nutzung zurückzuführenden
Betriebskosten, ist er von einem möglichen zukünftigen Hallenbenutzungsentgelt
für den Standort „Franzikusschule“ freizustellen. Diese „Freistellung“ gilt
jedoch nicht für die seitens des TV Mesum genutzten Hallen an der
Don-Bosco-Schule, der Johannesschule Mesum oder anderen städtischen
Sporteinrichtungen.
4.   Verfahrensvorschlag
     Seitens der Stadt werden insgesamt 870.000
Euro für den Hallenneubau gegenüber einem vormals einmaligen Zuschuss in Höhe
von 550.000 Euro getragen. Die Stadt engagiert sich somit deutlich höher als
zunächst beabsichtigt. Dieses Engagement ist durch die neue Standortwahl
und die damit verbundenen Synergien für die Franziskusschule begründet.
     Am bisherigen Standort, der
Don-Bosco-Schule, erklärte sich der TV Mesum bereit, die Folgekosten für die
vereinseigene Halle in Höhe von ca. 48.300 Euro zu tragen (eine mögliche
Förderung nach der Sportförderpauschale in Höhe von 11.200 Euro wurde bereits
abgezogen). Diese Zusage will der TV Mesum für den Standort Franziskusschule
nicht treffen. Vielmehr will der TV Mesum neben der monatlichen
Investitionspauschale in Höhe von 18.000 Euro (vgl. Tabelle Alternativen 1 und 2, Ziffer 3.3 Zinsen 6.750
Euro, Ziffer 3.4 Tilgung 11.250 Euro) keine weiteren Folgekosten übernehmen.
     Aus Sicht der Verwaltung sollte der TV Mesum
jedoch auch an diesem Standort neben der Investition die Verantwortung für die
Bewirtschaftung der Halle übernehmen. Die grundsätzliche Entscheidung für den
Hallenbau erfolgte aus dem Begehren des TV Mesum für eine vereinseigene
Sporthalle. Der TV Mesum erhält eine Halle, wobei das Baukostenrisiko durch
die Stadt getragen wird. Ferner wird die Halle den Anforderungen der
VersammlungsstätteVO entsprechen, womit auch anderen Nutzern der Zugang zur
Halle ermöglicht wird.
     Ferner werden die Folgekosten für den
TV Mesum gegenüber dem Standort Don-Bosco-Schule um mehr als 16.000
Euro pro Jahr gesenkt und durch die Stadt übernommen. Die Planung
beinhaltet in einer zweiten Ausbaustufe
einen zusätzlichen Gymnastikraum, welcher dem TV-Mesum für Kursangebote
zur Verfügung steht.Â
     Der Verwaltung ist nicht ersichtlich,
warum sich die Einnahmesituation des TV Mesum aufgrund der Schulnutzung in der
Halle (hierfür wird ein Entgelt entrichtet) derart gravierend verschlechtert,
dass keine Betriebskosten(-anteile) am Standort Franziskusschule übernommen
werden können. Sollte die Begründung in einem Einnahmeausfall für
vereinsexterne Kursangebote bestehen, so ist darauf hinzuweisen, dass
a)
ein Gymnastikraum
ab dem Jahr 2008/9 für den Gesundheitssport zur Verfügung stehen wird.
b)
bisher diese
Einnahmen nicht im Finanzierungskonzept des TV Mesum aufgeführt wurden.
     Im Sinne der Situation 2 (Vereinssporthalle
an der Franziskusschule) wird daher vorgeschlagen, dass zwischen dem TV Mesum
und der Stadt Rheine ein Nutzungsvertrag geschlossen wird. Wesentlicher Inhalt
des Nutzungsvertrages sollte sein:
Ø
Der TV Mesum
übernimmt die eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Turnhalle an der
Franziskusschule einschließlich der Planung der Belegungszeiten.
Ø
Der TV Mesum kann
einen Betriebskostenzuschuss auf Grundlage der jeweils gültigen
Sportförderrichtlinie der Stadt Rheine beantragen, obwohl er faktisch nicht
Eigentümer der Halle ist.
Ø
Die Stadt Rheine
trägt die Kosten der Bauunterhaltung.
Ø
Für den
Schulsport ist ein Nutzungsumfang von mindestens 2 Unterrichtsstunden je
Schulklasse pro Woche sowie 5 Stunden pro Woche für die offene Ganztagsschule
mit dem TV Mesum vertraglich zu vereinbaren. Ferner muss die Halle der Schule
für mindestens 5 Ganztagesveranstaltungen (z. B. Schulfest, Theateraufführung,
Schulentlassfeier, etc.) zur Verfügung stehen.
Ø
Die Stadt Rheine
entrichtet für den Schulsport ein Nutzungsentgelt, dessen Höhe zwischen dem TV Mesum
und der Verwaltung zu vereinbaren ist.
Â
    Â
5. Schlussbetrachtung
Die Verwaltung ging bei der Erstellung des
Beschlussvorschlages davon aus, dass der ursprüngliche politische Wille, dem TV
Mesum eine Vereinssporthalle zu ermöglichen, Bestand hat. Die zur Zeit nicht
deckungsgleichen Vorstellungen von Verwaltung und TV-Mesum sind von daher in
den zuständigen Ausschüssen abzuwägen, zu beraten und zu entscheiden.
Die Rahmenbedingungen für den Bau dieser
Vereinssporthalle gehen aus den Beschlüssen der politischen Gremien und
Erklärungen des TV Mesum hervor. Der städtische Finanzierungsanteil erfolgt aus
allgemeinen Finanzmitteln, überwiegend jedoch aus der Sportförderpauschale.
Dem Entscheidungsvorschlag zur Problematik der
Folgekosten (Betriebskosten) wurde der Anlass des Hallenneubaues
(Vereinssporthalle) sowie die seitens des TV Mesum erbrachten Erklärungen zur
Finanzierung des Sporthallenneubaues an der Don-Bosco-Schule zugrunde gelegt.
    Deutlich herauszuheben ist, dass die
vorangestellte Betrachtung der Problemstellung „Hallenbetriebskosten“ aufzeigt,
dass
·
durch die
Vereinsnutzung städtischer Sporthallen Kosten entstehen, die
verursachungsgerecht dem Bereich Sportförderung zuzuordnen sind.
·
Vereine, welche
vereinseigene Sportanlagen betreiben deutlich höhere finanzielle Belastungen
tragen, als Vereine, welche städtische Einrichtungen „mitnutzen“.
·
Vereine neben den
Vereinssportangeboten auch vereinsexterne Gruppen mit Kursangeboten ansprechen
und hierdurch Einnahmepotenziale für den Verein erschließen. Diese Kursangebote
finden auch in städtischen Sporthallen statt, wobei die Vereine für die Hallen
keine Nutzungsentgelte entrichten.
Seitens des Fachbereiches 1 wurde bereits
signalisiert, dass diese Problemstellung im Herbst zwischen Verwaltung, Politik
und Vereinen diskutiert werden soll.
Um
zu dokumentieren, dass ohne finanzielle Beteiligung des TV Mesum der Bau einer
Vereinssporthalle an der Franziskusschule nicht realisiert worden wäre, wird
die Entwicklung der Einschulungsjahrgänge auf der Grundlage der
Geburtsstatistik der Franziskus- und Johannesschule Mesum in einer Tabelle
dargestellt. Sie zeigt zunächst die vorangegangene und zu erwartende
Entwicklung für die beiden Grundschulen auf der Basis einer linearen Fortschreibung
der Geburtsjahrgänge. Die Vorausschätzung spiegelt ausschließlich die
Jahrgangsstärken wieder und berücksichtigt noch keine weitergehenden Überlegungen.
Franziskusschule Mesum |
Jahr |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
|
1.
Jahrg. |
67 |
75 |
73 |
65 |
64 |
55 |
62 |
58 |
46 |
46 |
|
Klassen |
3 |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
3 |
2 |
2 |
2 |
|
Gesamt |
268 |
276 |
274 |
274 |
274 |
261 |
246 |
239 |
221 |
212 |
|
Klassen |
12 |
12 |
12 |
12 |
12 |
11 |
11 |
10 |
9 |
9 |
Johannesschule Mesum |
1.
Jahrg. |
53 |
44 |
55 |
51 |
51 |
41 |
29 |
21 |
24 |
27 |
|
Klassen |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Gesamt |
215 |
192 |
190 |
202 |
202 |
201 |
172 |
142 |
115 |
101 |
|
Klassen |
9 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
7 |
6 |
5 |
4 |
Don-Bosco-Hauptschule |
5. Jahrg. |
55 |
62 |
59 |
60 |
55 |
55 |
56 |
56 |
50 |
55 |
|
Klassen |
2 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
Gesamt |
373 |
401 |
402 |
407 |
402 |
395 |
383 |
374 |
362 |
357 |
|
Klassen |
15 |
18 |
18 |
18 |
16 |
16 |
16 |
15 |
16 |
15 |
Die
Tabelle verdeutlicht, dass die Zahl der einzuschulenden Kinder in den Grundschulen in Mesum zum Teil
dramatisch abnimmt. Auch die Einschulungszahlen der Don-Bosco-Schule nehmen ab
dem Jahr 2007 kontinuierlich ab. Bei diesem Sachverhalt wäre es nicht empfehlenswert,
eine reine Schulsporthalle an der Franziskusschule zu errichten. Vielmehr
wurden die bisherigen Entscheidungen unter der Prämisse der Errichtung einer
Vereinssporthalle für den TV Mesum getroffen.
Anlagen:
- 1Â Â Â Â Â Â Â Folgekostenberechnung Turnhalle Franziskusschule Mesum
- 2Â Â Â Â Â Â Â Schreiben des TV Mesum vom 24.08.06
- 3Â Â Â Â Â Â Â Entwurfsplan