Betreff
Förderung der U3-Plätze in den Kindertageseinrichtungen und deren Auswirkungen
Vorlage
510/13
Aktenzeichen
II- 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Auswirkungen der Förderung der U3-Plätze in den Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Rückblick

 

Um besser verstehen zu können, wie ist es zu der strikten Trennung zwischen den Plätzen für U3 und Ü3 Kinder(*1) gekommen ist, ist ein Rückblick hilfreich.

 

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2005 wurde der stufenweise Ausbau der U3-Betreung gesetzliche Pflicht für alle Jugendämter. Um den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung, der zum 01.08.2013 in Kraft getreten ist, sicherstellen zu können, mussten nach den Prognosen für Rheine 400 U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen werden.

 

Um dieses ehrgeizige Ziel überhaupt erreichen zu können, war es gemeinsames Ziel von Politik, Verwaltung und Trägern jede Kindertageseinrichtung in Rheine U3-fähig auszubauen.

 

Gerade für die kleinen Kindertageseinrichtungen, wie z.B. in Elte oder in Rodde war der U3-Ausbau besonders wichtig, da man ansonsten davon ausgehen musste, dass wegen der rückläufigen Kinderzahlen dauerhaft nicht mehr genügend Kinder für eine 2-gruppige Kindertageseinrichtung zusammenkommen. Die U3-Fähigkeit sichert die Zukunft der Kindertageseinrichtung ab. Die Kindertageseinrichtung wird ausgelastet und besitzt damit eine wirtschaftliche Grundlage für ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot.

 

Der U3-Ausbau wurde ab 2008 mit Fördermitteln des Bundes und Landes stadtweit in Angriff genommen. Das durch den U3-Ausbau auch Plätze für die Ü3-Kinder verloren gingen, weil in den neuen Gruppen jetzt weniger Kinder betreut werden können, führte zu keinen Problemen, da seinerzeit die Geburtenzahlen um 10 % zurückgegangen sind. Bei entsprechendem Bedarf konnte flexibel den Ü3-Kindern der Vorrang eingeräumt. Diese Praxis war landesweit üblich und wurde vom Land toleriert.

 

Zwischenzeitlich sind die Jahrgangsstärken der in Rheine wohnenden Kinder deutlich angestiegen, so dass neben Erweiterungen bestehender Kindertageseinrichtungen zuletzt sogar noch zwei neue 4-gruppige Kindertageseinrichtungen geschaffen werden mussten. Trotz der gestiegenen Kinderzahlen hätte dennoch in ganz Rheine die Versorgung mit Ü3-Plätzen flexibel für jede Kita erfolgen können, wenn das Land NRW nicht auf der Einhaltung der Belegungspflicht für die U3-Plätze bestanden hätte.

 

 

Pflichtbelegung der geförderten U3-Plätze

 

Ende Februar 2013 kam der Erlass des Landes NRW, dass die mit Fördergeldern geschaffenen U3-Plätze auch entsprechend des Förderzweckes mit Ü3-Kindern besetzt werden müssen. Bei Nichteinhaltung würden die Fördergelder zurückgefordert.

 

Juristisch betrachtet hat das Land NRW Recht, aber in in der Praxis führt dieses vor Ort zu erheblichen Schwierigkeiten.

 

Direkt nach Bekanntwerden des Erlasses hat es große Bemühungen der Jugendämter und der Träger gegeben, die mit Hilfe ihrer Spitzenverbände versucht haben, die früher geduldete Praxis der Fehlbelegung wieder zu ermöglichen. Bis heute vergeblich.

 

Da sich bald abzeichnete, dass das Land NRW an seiner Rechtsposition festhält, wurden vom Jugendamt die Planungen aufgenommen, um rechtzeitig zum Kindergartenjahr 2014/15 weitere Kindergartengruppen für die Ü3-Kinder zu schaffen.

 

In der am 4. Juli 2013 im Jugendhilfeausschuss vorgestellten Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 (vgl. Vorlage Nr. 264/13) wurden die Konsequenzen der Belegung aller geförderten U3-Plätze nur mit U3-Kindern berücksichtigt. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass stadtweit 11 zusätzliche Gruppen zu schaffen sind.

 

In den Sommermonaten wurde dann auf Grundlage der zwischenzeitlich dem Jugendamt vorliegenden Daten für jede Kindertagesstätte eine Prognose zu den Aufnahmekapazitäten für das Kindergartenjahr 2014/15 erstellt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Altersstrukur und den vorzuhaltenden U3-Plätzen errechnet sich diese Prognose wie folgt:

 

 

Diese Prognose beinhaltet noch folgende Unsicherheiten:

 

  • Fluktuation im laufenden Kindergartenjahr.
  • Kinder, die vorzeitig eingeschult werden.
  • Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
  • Anzahl der Kinder mit 45 Std./Woche Betreuungszeit in der Gruppenform III, da jedes dieser Kinder die maximale Gruppengröße um 1% verringert.
  • Die zusätzlich mögliche Überbelegung (je Gruppe +2) ist davon abhängig, ob integrative Kinder betreut werden.

 

 

Je nachdem, wie viele Kinder die Kindertageseinrichtung in Richtung Schule verlassen, ergeben sich unterschiedliche Aufnahmemöglichkeiten für die Ü3-Kinder. Diese Problematik wurde mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erörtert. Es bestand Einvernehmen, diese Problematik vor den Anmeldetagen den Eltern per Presseveröffentlichung mitzuteilen. Angesichts der oben genannten Unsicherheiten wurde bewusst darauf verzichtet, eine Liste mit den Aufnahmekapazitäten zu veröffentlichen.

 

Die Aufnahmemöglichkeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen haben zu deutlichen Reaktionen der betroffenen Eltern geführt, auf die weiter unten noch eingegangen wird.

 

 

 

Rechtsanspruch der Ü3-Kinder auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

 

Die Eltern eines 3jährigen Kindes haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (§ 24 Abs. 3 SGB VIII). Dieser Rechtsanspruch richtet sich gegen die Stadt Rheine, die diesen Platz in zumutbarer Entfernung anzubieten hat. Die zumutbare Entfernung ist im Gesetz nicht definiert und deswegen schon verschiedentlich gerichtlich überprüft worden. Die Tendenz der Urteile ist dahingehend, dass bis zu 30 Minuten einfache Wegezeit für zumutbar gehalten werden.

 

 

 

Rechtsanspruch der U3-Kinder auf frühkindliche Betreung

 

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die Eltern haben dabei kein Wahlrecht, vielmehr hat das Jugendamt die Pflicht, entweder einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege anzubieten.

 

Obwohl die Eltern eines 2jährigen Kindes damit einen“schwächeren“ Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben, sind die Chancen auf einen freien Platz in der Wunscheinrichtung auf Grund der geförderten U3-Plätze deutlich höher.

 

 

 

Flexible, temporäre Erweiterungsmöglichkeiten

 

Es ist vielfach die Frage an das Jugendamt gerichtet worden, warum die Engpässe bei den Ü3-Aufnahmemöglichkeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen nicht flexibel mit temporären Lösungen beseitigt würden.

 

Jede temporäre Lösung („Provisorium“) bedarf jedoch auch einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt, die sich von einer Betriebserlaubnis für eine reguläre auf Dauer eingerichtete Kindertageseinrichtung nicht unterscheidet. Zusätzliche Gruppenräume sollten eine direkte Anbindung an die übrigen Räume der Kindertageseinrichtung, ansonsten wird der Aufwand für den Träger (z.B. in der Aufsichtspflicht) zu hoch. Die direkte Anbindung lässt sich im Regelfall nur durch eine mobiles Raumsystem erreichen, welches einen Übergang zum Flur der bestehenden Kindertageseinrichtung bietet. Ein mobiles Raumsystem muss dabei wie ein regulärer Anbau von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Aufstellkosten für ein solches mobiles Raumsystem (z.B. muss ein Fundament betoniert werden, Wasser-, Abwasser-, Stromversorgung und Heizungsanschluss sind sicherzustellen) liegen, wie die Erfahrung mit bestehenden Anlagen zeigt, deutlich über 50.000 Euro. Dazu kommen dann die anschließenden Rückbaukosten.

 

Neben dem finanziellen Aufwand besteht bei temporären Lösungsansätzen die Gefahr, zum Zeitpunkt des Auslaufens des Provisoriums ein noch größeres Problem zu bekommen. Nur wenn alle Kinder, die ihren Betreuungsplatz im Provisorium gefunden haben, zum Zeitpunkt des Auslaufens der temporären Lösung auch die Kindertageseinrichtung Richtung Schule verlassen, ist ein Provisorium darstellbar.

 

Flexible temporäre Erweiterung bestehender Kindertageseinrichtungen sind damit grundsätzlich nicht geeignet, einen vorübergehenden Engpass in einer Kindertageseinrichtung zu beseitigen.

 

 

 

Konsequenz aus der U3-Pflichtbelegung: Ausbau der Ü3-Plätze

 

Wie oben schon geschildert, wird auf Grundlage der Kindergartenbedarfsplanung vom Juli 2013 angestrebt, 11 zusätzliche Gruppen zu schaffen. Da auch der Bedarf an U3 Betreuung weiter steigen wird, wurde 9 x die Gruppenform I mit je 20 Kindern (davon 4-6 U3) und 2 x die Gruppenform II mit je 10 Kindern U3 vorgesehen.

 

Die zusätzlichen Gruppen sollten als Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtungen oder durch Errichtung zusätzlicher Kindertageseinrichtungen geschaffen werden.

 

Leider gibt es in Rheine kaum noch Kindertageseinrichtungen, bei denen eine Erweiterung möglich ist. Bei vielen Einrichtungen wurden in den letzten Jahren schon Erweiterungsbauten vorgenommen, so dass die Grundstücksflächen keine nochmalige Erweiterung hergeben. Ferner ist von den katholischen Trägern der Kindertageseinrichtungen die Rückmeldung gekommen, dass das Bistum Münster grundsätzlich zusätzliche Trägerschaften ausschließe. Für Rheine kommt verstärkend hinzu, dass hier eine im Vergleich zu den kircheneigenen Vorgaben deutliche „Überversorgung“ mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft bestehe.

 

Im Ergebnis ist es daher nur gelungen, die Erweiterung folgender Kindertageseinrichtungen zu beschließen:

 

  • Kindertageseinrichtung „Mobile“ vom TV Jahn Rheine um eine Gruppenform II (10 Kinder U3)

 

  • Waldorf-Kindergarten in Catenhorn um eine Gruppenform II (10 Kinder U3)

 

  • Kindertageseinrichtung „Lummerland“ im Mesum um eine Gruppenform III (25 Kinder Ü3)

 

 

Parallel zu den Erweitungen wurden Standorte für neue Kindertageseinrichtungen gesucht:

 

In der Gartenstadt Gellendorf wird der Jugend- und Familiendienst zum 01.08.2014 eine neue Kindertageseinrichtung eröffnen und 2 x die Gruppenform I anbieten (je 20 Kinder, davon 4 bis 6 U3).

 

Im Planungsbezirk links der Ems (und dort speziell in den Stadtteilen Schleupe/Wadelheim) konnte die Grundstückssuche für einen Neubau einer Kindertageseinrichtung bislang nicht abgeschlossen werden. Vermutlich wird es deswegen kurzfristig ein mobiles Raumsystem mit 2 x Gruppenform III (je 25 Kinder Ü3) geben müssen. Ausführlich wird dazu in der Vorlage Nr. 459/13 informiert.

 

Eine letzte neue Einrichtung ist für Planungsbezirk rechts der Ems (und dort speziell für den Bereich Schotthock/Stadtberg) bis zum Kindergartenjahr 2016/17 zu errichten.

 

 

Auswirkungen der U3-Pflichtbelegung auf einzelne Kindertageseinrichtungen

 

Bevor im weiteren Verlauf auf die Situationen in Altenrheine und Elte eingegangen wird, sei darauf hingewiesen, dass sich auch viele Eltern aus dem Stadtgebiet Sorgen machen, ob sie einen Platz für ihr Ü3-Kind bekommen. Auch für diese Eltern wäre ein Platz in der Wunscheinrichtung wichtig, aber oft wird auch konkret nach Alternativen in benachbarten Kindertageseinrichtungen gefragt.

 

 

Situation in Altenrheine

 

In Altenrheine gibt es eine Kindertageseinrichtung: In der Kindertageseinrichtungen St. Lamberti wird 2 x die Gruppenform I und 1 x die Gruppenform III angeboten. D. h., dass bei einer Normalbelegung 20+20+25 = 65 Kinder (davon 12 Ü3 Kinder) einen Betreuungsplatz finden.

 

Die Einrichtung der 12 U3 Plätze wurde mit einer Zuwendung iHv. 85.967 Euro im Jahr 2010 gefördert. Jeder U3-Platz ist demnach mit 7.164 Euro Förderung belegt. Die Zweckbindung der Förderung läuft zum Sommer 2016 aus.

 

Für das kommende Kindergartenjahr 2014/15 hat sich nun die Besonderheit ergeben, dass vergleichsweise wenig Kinder aus der Kindertageseinrichtung eingeschult werden:

 

Einschulung 2013                                           22 Kinder

 

Einschulung 2014              voraussichtlich       13 Kinder

 

Einschulung 2015              voraussichtlich       24 Kinder

 

Einschulung 2016              voraussichtlich       20 Kinder

 

 

Diese ungünstige Altersstruktur führt dazu, dass nur im kommenden Sommer nach Abzug der Pflichtbelegung von 12 U3-Plätzen, die Aufnahmemöglichkeiten für Ü3-Kinder nahezu erschöpft sind.

 

Ferner wurde untersucht, ob die in der Kindertageseinrichtungen St. Lamberti angebotenen Gruppenformen zu den Einwohnerdaten passen. Die nachfolgende Berechnung der maximal notwendigen Ü3-Plätze in Altenrheine zeigt, dass für alle Ü3-Kinder aus Altenrheine ein Platz vorgehalten wird. Der sich andeutende Geburtenrückgang in Altenrheine zwingt sogar zu Überlegungen, wie die Kindertageseinrichtung St. Lamberti zukünftig ausgelastet werden kann.

 

 

 

Das dennoch nicht alle Ü3-Kinder aus Altenrheine in Altenrheine die Kindertageseinrichtung besuchen können, liegt daran, dass in Jahren ohne ausreichende Nachfrage aus Altenrheine die freien Plätze mit Kindern aus benachbarten Stadtteilen besetzt wurden. So kommen derzeit 19 von 68 Kindern in der Kindertageseinrichtung St. Lamberti aus benachbarten Stadtteilen. Diese stadtteilübergreifende Nachfrage nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen wird für die Zukunft der Kindertageseinrichtung St. Lamberti sehr wichtig werden, wenn die Kinderzahl in Altenrheine tatsächlich deutlich zurückgehen wird.

 

Jeder Versuch, das nur in diesem Jahr auftretende extreme Defizit an freien Ü3-Plätzen durch eine wie auch immer aussehende Übergangslösung bis zum Kindergartenjahr 2015/16 aufzufangen, verschiebt das Problem nur um ein Jahr. Zum Sommer 2015/16 würden sich 2 Jahrgänge (die 3jährigen und die 4jährigen) um die dann freien Plätze bewerben.

 

Sollte wider Erwarten nicht allen Ü3-Kindern ein Platz in einer Kindertageseinrichtung in zumutbare Entfernung angeboten werden können, müsste selbstverständlich nach einer Alternativlösung gesucht werden.

 

 

 

Situation in Elte

 

In Elte gibt es eine Kindertageseinrichtung: In der Kindertageseinrichtungen St. Ludgerus wird derzeit noch 1 x die Gruppenform I und 1 x die Gruppenform III angeboten. Nach Abschluss der laufenden Umbaumaßnahme muss zum nächsten Kindergartenjahr 2 x die Gruppenform I angeboten werden.

 

Das Land NRW fördert die Einrichtung der 12 U3 Plätze mit einer Zuwendung iHv. 185.168 Euro. Jeder U3-Platz ist demnach mit 15.430 Euro Förderung belegt. Die Zweckbindung der Förderung läuft 20 Jahre.

 

Im nächsten Kindergartenjahr stehen dann 12 U3 Plätze und 30 Ü3 Plätze zur Verfügung. Von den derzeit 47 Kindern, die die Einrichtung besuchen, werden voraussichtlich 10 Kinder eingeschult, so dass nach den Sommerferien 2014 37 Ü3-Kinder in der Einrichtung verbleiben. Somit wäre die Einrichtung um 7 Kinder überbelegt.

Damit kein Kind die Einrichtung verlassen muss, haben sich Träger, Landesjugendamt und Jugendamt verständigt, eine entsprechende Überbelegung zuzulassen. Gleichzeitig besteht wegen der Überbelegung aber keine Möglichkeit mehr, weitere Ü3-Kinder neu aufzunehmen.

 

Die nachfolgende Berechnung der maximal notwendigen Ü3-Plätze in Elte zeigt, dass die Kinderzahlen in Elte nicht ausreichen, die Kindertageseinrichtung St. Ludgerus dauerhaft um eine Gruppenform III (25 Ü3 Kinder) zu erweitern. Zwar wäre wegen des starken Jahrgangs 2010 noch für 2 Jahre eine dritte Gruppe voll belegt, danach wäre auf Grund der Prognosen die dritte Gruppe nicht mehr voll werden.

 

 

Die fehlende Grundlage für eine dauerhafte 3. Gruppe in Elte und die Rückmeldung des einzigen Trägers vor Ort, dass ihm durch eine Grundsatzentscheidung des Bistum kein Spielraum für zusätzliche Gruppen gegeben sei, hat das Jugendamt veranlasst, die Planungen für eine neue Kindertageseinrichtung in der Gartenstadt Gellendorf vorzuziehen. Dort werden gerade 100 Bauplätze geschaffen, die in naher Zukunft zu einer neuen Kindertageseinrichtung geführt hätten. Durch die Eröffnung schon zum 01.08.2014 kann der noch bestehende deutliche Mehrbedarf an Betreuungsplätzen in Elte aufgefangen werden.

 

Um der Forderung nach zusätzlichen Betreuungsplätzen in Elte nachzukommen, wären theoretisch folgende Lösungsansätze denkbar, um das Angebot in der Kindertageseinrichtung St. Ludgerus kurzfristig zu erhöhen:

 

Die Förderung der U3-Plätze wird zur Hälfte zurückgezahlt, dann könnten die jetzigen Gruppenformen I und III weiter vorgehalten werden. Es würden dann folgende Aufnahmekapazitäten bestehen: 6 U3 und 4 Ü3
Um diese 4 Ü3 Plätze zu gewinnen, müssten Zuschüsse iHv. 92.584 Euro an das Land NRW zurückgezahlt werden und gleichzeitig gehen 6 U3 Plätze für Elte verloren.

 

Der Träger wird gebeten, beim Bistum die Genehmigung einer weiteren Gruppe einzuholen.

 

Wenn diese Gruppe in einem mobilen Raumsystems untergebracht würde, würden allein die Aufstellkosten deutlich über 50.000 Euro liegen. Hinzu kommen Einrichtungskosten, die Mietkosten für das Raumsystem, die die Obergrenze der  abrechnungsfähigen Mietkosten übersteigen, die Abbaukosten. Insgesamt würde ein Betrag aufzubringen sein, der bei bis zu 100.000 Euro liegt.

 

Mit weniger Aufwand ließe sich eine dritte Gruppe nur einrichten, wenn der Mehrzweckraum vorübergehend als Gruppenraum benutzt würde. Auf den Mehrzweckraum zu verzichten, steht jedoch weder für den Träger noch für das Jugendamt zur Diskussion.

 

 

Neben der aktuellen Frage, wie viele Kinder können nächstes Jahr die Kindertageseinrichtung St. Ludgerus besuchen, gibt es in den Folgejahren die Problematik, dass keine Ü3-Kinder neu aufgenommen werden können. Da jedes Jahr 12 U3-Kinder neu aufgenommen werden müssen, sind nach 4 Jahren  48 Kinder vorhanden, für die bei maximaler Überbelegung nur 44 Plätze Verfügung stehen. Aus Sicht des Jugendamtes kann nur die ausstehende Revision des Kinderbildungsgesetzes hier Abhilfe schaffen.

 

 

Fazit

 

Dem Jugendamt ist bewusst, wie wichtig vielen Eltern ein Betreuungsplatz in ihrer Wunscheinrichtung ist. Insbesondere wird auch die Problematik gesehen, dass Geschwisterkinder teilweise verschiedene Kindertageseinrichtungen besuchen müssen. Gerne würde das Jugendamt diesen Eltern mit einer flexibleren Vergabe der Plätze zwischen U3 und Ü3 entgegenkommen, was aber bei der jetzigen Rechtslage automatisch die Rückzahlung der Zuschüsse bedeuten würde.

 

Solange freie Betreuungsplätze in zumutbarer Entfernung vorhanden sind, ist es bei der Haushaltslage der Stadt Rheine nicht vertretbar, diese nicht zu nutzen und stattdessen mit zusätzlichem Geld Übergangslösungen zu schaffen.

 

Sollte sich nach der Auswertung aller Anmeldungen herausstellen, dass die Stadt Rheine den Rechtsanspruch für die Ü3-Kinder auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in zumutbare Entfernung nicht erfüllen kann, bestünde selbstverständlich die Pflicht den betroffenen Eltern eine Lösung anzubieten.

 



(*1) Kinder, die am 31. Okt. des laufenden Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollendet haben, zählen zur Altersgruppe Ü3.