Betreff
Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates -Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe und Vorbereitung des Benennungsverfahrens
Vorlage
338/14
Aktenzeichen
II-50-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss bildet eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Sichtung und Vorbereitung der Kandidat(inn)envorschläge zur Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheine und des Seniorenbeirates der Stadt Rheine.

 

Die Fraktionen benennen in der Sitzung die Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe.

 

 


Begründung:

 

Ausgangslage

 

Die Amtszeit des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates laufen parallel zur Wahlperiode des Rates der Stadt Rheine. Die genannten Beiräte sind daher neu zu bilden.

 

Die Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderung geht zurück auf einen Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom 21. Dezember 1981. Bereits zuvor hatte der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 7. Oktober 1980 die Bildung eines Seniorenbeirates beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2014 erneut die Bildung dieser Beiräte beschlossen.

 

Die Benennung der Mitglieder für den Beirat für Menschen mit Behinderung und den Seniorenbeirat hat der Rat der Stadt Rheine dem Sozialausschuss übertragen.

 

 

Aufgaben/Stellung

 

    Beirat für Menschen mit Behinderung

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung betrachtet sich als Vertretung der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Rheine. Er sieht seine Aufgabe darin, das Interesse der behinderten Menschen in der Stadt Rheine an der Lösung kommunaler Aufgaben in der Behindertenarbeit und -hilfe zu wecken und die Belange der behinderten Bürger(innen) gegenüber Rat, Ausschüssen und Verwaltung und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Er ist vornehmlich kooperativ tätig und ist bestrebt um gute Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Behindertenarbeit und -hilfe tätigen Trägern des öffentlichen und privaten Rechts.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung besteht aus acht Mitgliedern mit jeweils einem persönlichen Vertreter oder einer Vertreterin. Er wählt aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit - in geheimer Wahl - eine(n) Vorsitzende(n), dessen/deren Stellvertreter(in). Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der älteren Menschen. Durch seine Arbeit sichert er die Partizipation der älteren Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

 

Der Seniorenbeirat vertritt die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politischen Entscheidungsprozessen, gegenüber dem Rat und der Verwaltung. Gegenüber der Wirtschaft, der Kultur, dem Sport und anderen relevanten Lebensbereichen regt der Seniorenbeirat Veränderungen zur Verbesserung der Lebenssituation an.

 

Der Seniorenbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein(e) persönliche(r)  Stellvertreter(in) bestellt. Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit - in geheimer Wahl - eine(n) Vorsitzende(n), dessen/deren Stellvertreter(in). Der Seniorenbeirat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

Verfahren zur Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates

 

Die Verwaltung hat durch öffentliche Bekanntmachung, Presseartikel und direkte Ansprache die Zielgruppen um Kandidat(inn)envorschläge gebeten. Erstmalig gibt es für bis zu zwei Seniorinnen oder Senioren, die keiner Initiative oder Gruppierungen angehören die Möglichkeit einer Kandidatur für den Seniorenbeirat (25 Unterstützungsunterschriften notwendig).

 

Die eingegangenen Vorschläge und Bewerbungen werden unter Beteiligung der interfraktionellen Arbeitsgruppe dem Sozialausschuss zur Benennung der Beiratsmitglieder vorgelegt.

 

 

Anregung des bisherigen Seniorenbeirates an den Sozialausschuss

 

Die bislang praktizierte Vorgehensweise, dass sich die im Benennungsverfahren vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten nicht persönlich bei der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Sozialausschusses vorstellen können, hält der Seniorenbeirat für nicht angemessen.

 

Der Seniorenbeirat regt an, dass nicht nur anhand der Vorschlagslisten mit den schriftlich dargelegten Themenschwerpunkten der Arbeit über die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten entschieden wird, sondern das jede vorgeschlagene Kandidatin und jeder vorgeschlagene Kandidat die Möglichkeit für eine persönliche Vorstellung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Bildung des Seniorenbeirates erhalten sollte.

 

In der letzten Sozialausschusssitzung April 2014 wurde vereinbart, dass eine Beschlussfassung zu diesem Themenkomplex dem neu zu bildenden Sozialausschuss vorbehalten bleiben sollte.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

 

Allen Personen die Möglichkeit einzuräumen, sich persönlich in der interfraktionellen Arbeitgruppe vorzustellen, würde einen sehr großen Arbeitsaufwand für die interfraktionelle Arbeitsgruppe mit sich bringen. Im Jahre 2009 wurden 27 Personen für den Seniorenbeirat durch die Institutionen und Gruppierungen vorgeschlagen. So würde bei einer 10minütigen Vorstellung allein die Vorstellungsrunde für den Seniorenbeirat 4 bis 5 Stunden in Anspruch nehmen, das Auswahlverfahren würde sich dann noch anschließen.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte ein persönliches Vorstellungsverfahren vor einem politischen Gremium für viele der Kandidatinnen und Kandidaten eine große Hürde darstellen. Es könnte dadurch  ein sehr hoher Druck auf den Kandidatinnen und Kandidaten lasten, so dass sich einige Personen, die eine gute ehrenamtliche Arbeit leisten, sich unter diesen Bedingungen dem Auswahlverfahren nicht mehr stellen würden.

 

In dem bisherigen Auswahlverfahren konnten die Kandidatinnen und Kandidaten vorab in einem Personalbogen Angaben zum bisherigen persönlichen und beruflichen Werdegang, bisherige oder zukünftige ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Themen/Bereiche denen man sich im Seniorenbeirat widmen möchte, eintragen.

 

Die Verwaltung hält diese Vorstellungsmöglichkeit für die Kandidatinnen und Kandidaten als ausreichende Arbeitsgrundlage für die interfraktionelle Arbeitsgruppe, um eine objektive und geeignete Auswahl für die Besetzung des Seniorenbeirates zu treffen.

 

 

Unter Beachtung der Fraktionsstärken im Sozialausschuss schlägt die Verwaltung, wie auch bei der Bildung der interfraktionellen Arbeitsgruppe für die Bildung Familienbeirates, folgende Zusammensetzung vor:

 

4 Mitglieder CDU

2 Mitglieder SPD

1 Mitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

1 Mitglied FDP

1 Mitglied Alternative für Rheine     

1 Mitglied DIE LINKE