Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss bildet eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Sichtung und Vorbereitung der Kandidat(inn)envorschläge zur Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheine und des Seniorenbeirates der Stadt Rheine.
Die Fraktionen benennen in der Sitzung die Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe.
Begründung:
Ausgangslage
Die Amtszeit des Beirates für
Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates laufen parallel zur
Wahlperiode des Rates der Stadt Rheine. Die genannten Beiräte sind daher neu zu
bilden.
Die Bildung des Beirates für
Menschen mit Behinderung geht zurück auf einen Beschluss des Rates der Stadt
Rheine vom 21. Dezember 1981. Bereits zuvor hatte der Rat der Stadt Rheine in
seiner Sitzung am 7. Oktober 1980 die Bildung eines Seniorenbeirates
beschlossen.
Der Rat der Stadt Rheine hat in
seiner Sitzung am 01. Juli 2014 erneut die Bildung dieser Beiräte beschlossen.
Die Benennung der Mitglieder für
den Beirat für Menschen mit Behinderung und den Seniorenbeirat hat der Rat der
Stadt Rheine dem Sozialausschuss übertragen.
Aufgaben/Stellung
Beirat
für Menschen mit Behinderung
Der Beirat für Menschen mit
Behinderung betrachtet sich als Vertretung der Menschen mit Behinderungen in
der Stadt Rheine. Er sieht seine Aufgabe darin, das Interesse der behinderten
Menschen in der Stadt Rheine an der Lösung kommunaler Aufgaben in der
Behindertenarbeit und -hilfe zu wecken und die Belange der behinderten
Bürger(innen) gegenüber Rat, Ausschüssen und Verwaltung und in der
Öffentlichkeit zu vertreten. Er ist vornehmlich kooperativ tätig und ist
bestrebt um gute Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Behindertenarbeit und
-hilfe tätigen Trägern des öffentlichen und privaten Rechts.
Der Beirat für Menschen mit
Behinderung besteht aus acht Mitgliedern mit jeweils einem persönlichen
Vertreter oder einer Vertreterin. Er wählt aus seiner Mitte mit einfacher
Stimmenmehrheit - in geheimer Wahl - eine(n) Vorsitzende(n), dessen/deren
Stellvertreter(in). Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist kein Ausschuss
im Sinne der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Seniorenbeirat
Der
Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der älteren Menschen. Durch seine
Arbeit sichert er die Partizipation der älteren Menschen in allen Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens.
Der Seniorenbeirat vertritt die spezifischen Interessen der älteren Menschen
in politischen Entscheidungsprozessen, gegenüber dem Rat und der Verwaltung.
Gegenüber der Wirtschaft, der Kultur, dem Sport und anderen relevanten Lebensbereichen
regt der Seniorenbeirat Veränderungen zur Verbesserung der Lebenssituation an.
Der Seniorenbeirat besteht aus
neun Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein(e) persönliche(r) Stellvertreter(in) bestellt. Der
Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit - in
geheimer Wahl - eine(n) Vorsitzende(n), dessen/deren Stellvertreter(in). Der
Seniorenbeirat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen.
Verfahren zur Bildung des Beirates für
Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates
Die
Verwaltung hat durch öffentliche Bekanntmachung, Presseartikel und direkte
Ansprache die Zielgruppen um Kandidat(inn)envorschläge gebeten. Erstmalig gibt
es für bis zu zwei Seniorinnen oder Senioren, die keiner Initiative oder
Gruppierungen angehören die Möglichkeit einer Kandidatur für den Seniorenbeirat
(25 Unterstützungsunterschriften notwendig).
Die eingegangenen Vorschläge und
Bewerbungen werden unter Beteiligung der interfraktionellen Arbeitsgruppe dem
Sozialausschuss zur Benennung der Beiratsmitglieder vorgelegt.
Anregung des
bisherigen Seniorenbeirates an den Sozialausschuss
Die bislang praktizierte Vorgehensweise, dass
sich die im Benennungsverfahren vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten nicht
persönlich bei der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Sozialausschusses vorstellen
können, hält der Seniorenbeirat für nicht angemessen.
Der Seniorenbeirat regt an, dass nicht nur
anhand der Vorschlagslisten mit den schriftlich dargelegten Themenschwerpunkten
der Arbeit über die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten entschieden wird,
sondern das jede vorgeschlagene Kandidatin und jeder vorgeschlagene Kandidat
die Möglichkeit für eine persönliche Vorstellung in der interfraktionellen
Arbeitsgruppe zur Bildung des Seniorenbeirates erhalten sollte.
In der letzten Sozialausschusssitzung April 2014 wurde vereinbart, dass
eine Beschlussfassung zu diesem Themenkomplex dem neu zu bildenden Sozialausschuss
vorbehalten bleiben sollte.
Vorschlag der
Verwaltung:
Allen Personen die Möglichkeit einzuräumen, sich persönlich in der
interfraktionellen Arbeitgruppe vorzustellen, würde einen sehr großen
Arbeitsaufwand für die interfraktionelle Arbeitsgruppe mit sich bringen. Im
Jahre 2009 wurden 27 Personen für den Seniorenbeirat durch die Institutionen
und Gruppierungen vorgeschlagen. So würde bei einer 10minütigen Vorstellung
allein die Vorstellungsrunde für den Seniorenbeirat 4 bis 5 Stunden in Anspruch
nehmen, das Auswahlverfahren würde sich dann noch anschließen.
Aus Sicht der Verwaltung könnte ein persönliches Vorstellungsverfahren
vor einem politischen Gremium für viele der Kandidatinnen und Kandidaten eine
große Hürde darstellen. Es könnte dadurch
ein sehr hoher Druck auf den Kandidatinnen und Kandidaten lasten, so
dass sich einige Personen, die eine gute ehrenamtliche Arbeit leisten, sich
unter diesen Bedingungen dem Auswahlverfahren nicht mehr stellen würden.
In dem bisherigen Auswahlverfahren konnten die Kandidatinnen und Kandidaten
vorab in einem Personalbogen Angaben zum bisherigen persönlichen und beruflichen
Werdegang, bisherige oder zukünftige ehrenamtliche Tätigkeiten sowie
Themen/Bereiche denen man sich im Seniorenbeirat widmen möchte, eintragen.
Die Verwaltung hält diese Vorstellungsmöglichkeit für die Kandidatinnen
und Kandidaten als ausreichende Arbeitsgrundlage für die interfraktionelle
Arbeitsgruppe, um eine objektive und geeignete Auswahl für die Besetzung des
Seniorenbeirates zu treffen.
Unter Beachtung der Fraktionsstärken im Sozialausschuss schlägt die Verwaltung, wie auch bei der Bildung der interfraktionellen Arbeitsgruppe für die Bildung Familienbeirates, folgende Zusammensetzung vor:
4 Mitglieder CDU
2 Mitglieder SPD
1 Mitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1 Mitglied FDP
1 Mitglied Alternative für Rheine
1 Mitglied DIE LINKE