Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss bestellt gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO und § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine vom 1. Juli 2014 Frau Karin Kleine-Bardenhorst zur Schriftführerin und Frau Ute Zimmer zur stellvertretenden Schriftführerin.
Begründung:
Nach § 58 Abs. 2 GO finden die für den Rat der Stadt
Rheine geltenden Vorschriften auch für die Ausschüsse entsprechende Anwendung.
Da § 24 Abs. 4 der oben genannten Geschäftsordnung vorsieht, dass eine Schriftführerin
für den Rat zu bestellen ist, gilt diese Vorgabe somit gleichzeitig für den
Sportausschuss.
Über die Bestellung ist gemäß § 52 Abs. 1 GO eine Niederschrift aufzunehmen, so
dass eine Beschlussfassung erforderlich ist.
Die Bestellung soll zu Sitzungsbeginn erfolgen, um die Protokollierung der heutigen Sportausschusssitzung von Anfang an sicherzustellen.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.