Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung - unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde in der Sitzung des Rates am 30. September 2014 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des
Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit
verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2015 -
2018 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2015 – 2018.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3 –Recht und Ordnung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2015 weist einen Fehlbetrag von 9,464 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2016 – 2018 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.
Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2015 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 241,980 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 106,399 Mio. Euro; das sind 30,5 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2018 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 38,9 % auf 213,040 Mio. Euro verringert haben.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 208.500 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 32
Erträge
Die Aufgaben der Überwachung des
fließenden Verkehrs werden ab April 2014 für einen Projektzeitraum von zwei
Jahren wahrgenommen. Die Auswertung der Fallzahlen der vergangenen Monate macht
deutlich, dass mehr Geschwindigkeitsverstöße als ursprünglich angenommen
begangen werden. Aufgrund dieser Zahlen müssen die bislang geplanten Ansätze
hierfür erhöht werden.
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Sonstige ordentliche Erträge |
alt |
110 000 € |
18.300 € |
0 |
0 |
Sonstige ordentliche Erträge |
neu |
390.000 € |
65.000 € |
0 |
0 |
Differenz |
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280.000 € |
46.700 € |
0 |
0 |
Aufwendungen
Für die Bearbeitung im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs fallen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an. Diese Aufwendungen korrespondieren mit der Anzahl der Geschwindigkeitsverstöße und werden komplett durch die Erträge im Bereich Verwarn- und Bußgelder gedeckt.
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen |
alt |
95.000 € |
16.850 € |
0 |
0 |
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen |
neu |
186.500 € |
37.850 € |
0 |
0 |
Differenz |
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91.500 € |
21.000 € |
0 |
0 |
Produktgruppe 34
Erträge
Durch die Satzung im Bereich des
Standesamtes werden höhere Erträge erwartet.
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
|
alt |
90.000 € |
90.000 € |
90.000 € |
90.000 € |
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neu |
110.000 € |
110.000 € |
110.000 € |
110.000 € |
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Differenz |
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20.000 € |
20.000 € |
20.000 € |
20.000 € |
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II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 im Investitionsplan keine Veränderung.
B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten
Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Wie in der Vorlage 377/14 zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes angekündigt, wurden von jedem Fachbereich Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Fachbereich 3 sind das die Produktgruppe 34- Bürgerservice und Produktgruppe 35– Regelung des Aufenthalts von Ausländern. Ziele der Überarbeitungen sind:
- Bessere Übersichtlichkeit
- Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)
- Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen
- Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK
Die
Produktgruppen 34 und 35 sind geprägt von gesetzlich vorgeschriebenen
Pflichtaufgaben. Die Umfangskennzahlen stellen dar, dass hier in hohem Maße Bürgerkontakte
stattfinden.
Direkte
Verbindungen zum IEHK weist der FB 3 nicht auf.
Mit den neu entwickelten bzw.
überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für
die Entscheidungsträger (Politik und
Auf das IEHK 2025 wird im
Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine