Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf für
den ersten Bauabschnitt des Teilprojektes C6 „Historische Meile“ des Rahmenplan
Innenstadt („Münsterstraße“ im Abschnitt „Münstermauer“ bis „Emsstraße“) zur
Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen
Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Planungsanlass:
Die Neugestaltung der Münsterstraße ist
Bestandteil verschiedener Teilprojekte des Rahmenplan Innenstadt – insbesondere
Teilprojekt C 6 „Historische Meile“. Hierzu haben öffentliche
Planungswerkstätten stattgefunden und deren Nachbearbeitung schon zu
Ergebnissen geführt, die in den Ausbauplanungen berücksichtigt werden müssen.
Diese Ergebnisse sind in der Vorlage 374/15
(Bauausschuss vom 22.10.2015) zusammengefasst dargestellt. Für die Planung Münsterstraße
sind hieraus folgende Punkte relevant:
… 2. Grundprinzipien für den Umgang mit den noch
vorhandenen historisch bedeutsamen Raumstrukturen bzw. der „Historischen Meile“
a. Der bisher als „Historische Meile“
bezeichnete Bereich sollte gegenüber den anderen noch vorhandenen historisch
bedeutsamen Stadträumen nicht besonders gestalterisch herausgehoben oder betont
werden. Das bedeutet, die gesamten historisch bedeutsamen Stadträume sollten in
dem gleichen Gestaltungsduktus und der gleichen Materialität entwickelt werden.
….
b. Die Oberflächengestaltung sollte einem
„weichen Separationsprinzip“ folgen. Nach diesem Prinzip sollte es eine
gestalterische Aufteilung in eine Mittelgasse und seitliche Randzonen entlang
der Gebäude geben, wobei die gesamte Fläche als Einheit ohne gestalterische
Brüche erlebbar sein soll. Der Übergang zwischen Mittelgasse und Randzonen
soll, z.B. als flache Rinne ausgestaltet, die Entwässerung aufnehmen. Es soll
keine Borde (Höhenversprünge) geben.
c. Für das Pflaster sollte ein modernes Material
mit dem Anspruch einer zeitlosen, schlichten Eleganz (d.h. keine kurzfristigen
Trends aufnehmen) gewählt werden. Ein historisierendes Material wird abgelehnt.
Eine möglichst optimale Begehbarkeit und Sicherheit (z.B. keine Rutschgefahr
bei Nässe) ist zu gewährleisten, ebenso die Barrierefreiheit. ….
Der Bauausschuss
beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen
für den 1. Bauabschnitt der Münsterstraße zwischen Emsstraße und „Barönchen“
auf der Basis dieser Ergebnisse weiter durchzuführen.
2. Planungsgrundlagen:
Neben den offensichtlichen und gerade neu
entstehenden Gebäudstrukturen und deren Höhenlage sind bei der Ausbauplanung
auch die unterirdisch vorhandenen Leitungen zu berücksichtigen. Zusätzlich sind
für die Ausgestaltung der Seitenräume (z. B. mit Bäumen) Vordächer, Markisen
und Balkone der Gebäude von hoher Bedeutung.
Da es ein einheitliches Erscheinungsbild im
Bereich der Gestaltungselemente (Sitzbänke, Abfallbehälter, Fahrradständer) für
den gesamten Innenstadtbereich geben soll, werden diese in dieser Planung nicht
festgelegt. Es werden lediglich Vorschläge für Standorte unterbreitet.
A. Querschnitt/
Materialität
Es wird eine weiche Separation des
Verkehrsraumes vorgesehen, bei welcher eine niveaugleiche Straßenoberfläche entsteht,
die durch gestalterische Elemente in der Oberfläche oder durch verschiedene
Ausstattungselemente eine Aufteilung des Verkehrsraumes in eine Mittelzone und
Randzonen ermöglicht. Ein Gestaltungselement, das auch eine straßenbautechnische
Funktion übernimmt ist eine beidseitige Entwässerungsrinne. Die Höhenlage der
angrenzenden Gebäudezugänge legt nahe, lediglich eine Entwässerung im östlichen
Bereich der Parzelle zu platzieren. Dennoch soll beidseitig eine
Entwässerungsrinne eingebaut werden, um eine Separation der Verkehrsfläche zu
erzielen.Unterstützt wird diese Art der Separation durch Bäume und/oder
Sitzgelegenheiten.
Während die Mittelzone dem
Hauptfußgängerstrom und dem zeitweiligen Lieferverkehr dient, kann der Bereich
der Randzonen für Außengastronomie, Auslagen von Geschäften oder für den
Aufenthalt von Personen genutzt werden.
Die Breite der Mittelzone ist im
Ausbauentwurf mit etwa 3,75 m inclusive der beidseitigen „Rinnen“
vorgesehen. Dieses Maß ist in Anlehnung an eine notwendige Fahrspur für
Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge im Bereich dieser Umfeldnutzung
gewählt worden. An der östlichen Grundstücksgrenze ist ein Seitenbereich in
einer Breite von ca. 3,25 m geplant. Im Westen verbleiben noch etwa
2,95 m Breite. Eine gleichmäßige Verteilung der seitlichen Breiten wird aufgrund
der Lage der im Erdreich verlegten Leitungen nicht für sinnvoll erachtet.
Die im Lageplan angegebenen Breiten sind
ungefähre Maße, die in Abhängigkeit vom gewählten Steinformat um einige
Dezimeter variieren können. Die Fläche soll durchgehend die gleiche
Oberflächenstruktur erhalten, wobei bei den Steinformaten verschiedene
Produktlinien gewählt und kombiniert werden könnten.
Für den Knotenpunktbereich Münsterstraße/
Münstermauer soll nördlich der erforderlichen Asphaltfahrbahn ebenfalls
durchgehend das gleiche Pflastermaterial zur Anwendung kommen.
Auswahlkriterien für das Material waren –wie
im Vorfeld gefordert- Zeitlosigkeit, Ebenheit und auch Sicherheit, so dass alle
in dieser Vorlage vorgestellten Pflastersteine Betonsteinpflaster mit
Natursteinvorsatz in klaren geometrischen Formen sind. Als Farbe wird
Grau-granit vorgeschlagen. Diese Farbgebung fügt sich harmonisch in das Umfeld
aus verschiedenfarbigen Fassaden ein.
Für Mittelzone und Randzonen werden an dieser
Stelle beispielhaft drei mögliche Material- und Verlegevarianten vorgestellt:
Verlegemuster 1:
Hierbei handelt es sich um die Verwendung des
gleichen Produktes in gleicher Verlegeart wie es in Rheine bereits an
verschiedenen Stellen im Randbereich der Innenstadt (z. B. Poststraße,
Beispielprodukt Format „Carma“) Anwendung gefunden hat. Vorteil dieser Wahl
wäre die Wiedererkennbarkeit im erweiterten Innenstadtbereich. Bei den
vorhandenen Betonsteinen mit Natursteinvorsatz handelt es sich um ein
geschliffenes und gestrahltes Produkt mit recht grober Körnung der Zuschlagstoffe
(bis 8 mm). Als Produkt für den jetzt auszubauenden Abschnitt (und damit auch
aller weiteren Teilbereiche des Projektes) wäre die Verwendung geringerer
Körnungsgrößen oder eines lediglich gestrahlten, aber nicht geschliffenen
Produktes vorstellbar. Bei dieser Verlegevariante wäre der Charakter der
gesamten Fläche einheitlich. Eine Unterbrechung würde lediglich durch die
Rinnenbereiche stattfinden.
Verlegemuster 2:
Hierbei wird ebenfalls ein Betonstein mit
Natursteinvorsatz vorgeschlagen, dessen Seitenverhältnis sehr ungleichmäßig ist
(Beispielprodukt Format „Decado“). Die recht schmalen Formate sollen hier quer
zur Fahrtrichtung verlegt werden, so dass die längs verlegten Rinnenbereiche
sich deutlich absetzen und so die Aufteilung in Mittel- und Randbereiche gut
erkennbar wird. Durch die Verwendung des durchgehend gleichen Materials entsteht
–wie bei Verlegemuster 1- eine ausgeprägte Flächenwirkung. Um eine Verbindung
zum erweiterten Innenstadtbereich herzustellen könnte die gleiche Oberfläche
wie dort verwendet werden.
Verlegemuster 3:
Dieses Muster kombiniert den bereits bekannten Stein aus Verlegemuster
1 (vgl. z. B. Poststraße, Beispielprodukt Format „Carma“) mit der schmaler
erscheinenden Variante aus Verlegemuster 2 (Beispielprodukt Format „Decado“).
Für den Bereich der Mittelgasse wird hier eine Verlegung des schmaleren
Steinformates in Querrichtung gewählt. Durch Verlegung im Wilden Verband mit
aufeinanderfolgenden unterschiedlich breiten Steinreihen wird eine Anlehnung an
die historische Verlegung von Naturstein erreicht. Bei der Verlegung von
Natursteinpflaster verwendeten die Handwerker früher immer die Steine in
gleicher Breite, die gerade zur Verfügung standen.
Die Rinnenbereiche sollen ebenfalls aus dem schmalen Format erstellt
werden.
Für die Randbereiche ist das gleiche Muster vorgesehen wie schon aus
Muster 1 bekannt. Diese Verlegevariante unterstreicht die Trennung der
Mittelgasse von den Seitenbereichen bei gleichzeitiger Flächenwirkung, da die
gleiche Oberflächenstruktur (finerro grau-granit) gewählt wird.
Das Verlegemuster 3 eignet sich gut für die
Übertragung dieses Gestaltungskataloges auf verschiedene Raumsituationen im
Innenstadtbereich. So können ähnlich breite Straßenzüge wie die Münsterstraße
eine Aufteilung in Mittel- und Randzone erhalten, während für schmalere
Verkehrsräume nur das Pflaster der Mittelzone –ohne Unterteilung- eingeplant
werden kann. In kleineren Wegeverbindungen würde nur das Pflaster der Randzonen
eingebaut werden können.
Die Kombination beider Formate mit
einheitlicher Oberfläche für die „Altstadt“ ermöglicht ein gleichzeitiges
Wiedererkennen und Abgrenzen des historisch bedeutsamen Innenstadtbereiches vom
erweiterten Innenstadtbereich.
So würde man das Steinformat des im Gehweg
der Poststraße eingebauten Pflasters („Carma“) in der neueren Innenstadt wiederfinden.
Lediglich in der Oberfläche würden sich die Steine von denen aus der Altstadt
unterscheiden.
B. Ausstattung/
Grün
In der aktuellen Planung werden
Standortvorschläge für Bäume, Sitzgelegenheiten und Fahrradständer
unterbreitet. Welche Standorte bei der Umsetzung des Projektes Berücksichtigung
finden sollen, soll im Zuge der Offenlage erörtert und im Anschluss festgelegt
werden. In welcher Form aber Baumstandorte eventuell in der Kombination mit
Bänken ausgestaltet werden wird in Abstimmung mit den noch festzulegenden
einheitlichen Gestaltungsregeln (Rahmenplan Innenstadt, Teilprojekt C1) zu
einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Der erste vorgeschlagene Baumstandort
befindet sich im Kreuzungsbereich mit der Straße „Münstermauer“. Hier soll der
Bereich der Fahrbahn um einen Meter reduziert werden, so dass Raum für ein
großzügiges Grünbeet mit Baumbepflanzung entsteht. Gleichzeitig bleibt zwischen
Grünbeet und Hauswand noch genügend Platz für die Nutzung durch Fußgänger. Die
zurzeit an dieser Stelle vorzufindende Abpollerung mit Absperrkette würde dann
entfallen können.
Durch die Fahrbahnbreitenreduzierung entfällt
ein heute vorhandener Stellplatz in der Straße Münstermauer. Außerdem würden an
dieser Stelle Fahrradständer entfallen, die eventuell durch Wegfall eines
weiteren Stellplatzes in Richtung Westen
verschoben werden könnten und/ oder auf der gegenüberliegenden Seite im Gehwegbereich
Platz finden könnten.
Der im Zuge der Bauarbeiten zur Erstellung
der Emsgalerie abmontierte Brunnen soll in etwa an gleicher Stelle wieder
aufgebaut werden. Er ist Teil des Platzes im Bereich vor dem „Barönchen“
(Münsterstraße 37), der als Eingang in die historische Innenstadt betrachtet
werden kann.
Weitere Standorte für Bäume werden entlang
der östlichen Parzelleneite vorgeschlagen, da im westlichen Bereich u. a. Gas-
Trinkwasserleitungen verlegt sind, deren Überbauung mit Bäumen nicht
empfehlenswert ist.
Zwei Standorte befinden sich beiderseits des
Eingangsbereiches der Emsgalerie. Hier wäre auch eine Kombination aus
Sitzgelegenheit und Baumstandort vorstellbar, um den Platzbedarf zu reduzieren.
So würde eine erhöhte Anlegung der Pflanzfläche dazu führern, dass dem Baum
mehr Raum für Wurzelbildung zur Verfügung stünde. Gleichzeitig könnte die
erhöhte Umrandung für die Anbringung von Sitzgelegenheiten genutzt werden.
Zwischen den beiden Baumstandorten soll ausreichend Abstand (mindestens 8
m) verbleiben, um Engpässe bei der Nutzung des Eingangsportales der
Emsgalerie zu vermeiden.
Eine Anordnung von Fahrradständern in
Kombination mit der vorgeschlagenen Baum-Sitzgruppe im unmittelbaren
Eingangsbereich der Emsgalerie wird nicht für sinnvoll erachtet.
Als eine
sinnvolle Lösung wird eine dezentrale Anordnung von mehreren Standorten für
Fahrradständer (etwa in 4er-Gruppen) vorgeschlagen, um eine Ballung von
Fahrrädern vor nur einem Gebäude zu vermeiden.
Für die zweite
Lösung, eine zentrale Anordnung von ausreichend Abstellmöglichkeiten, wird im
hier behandelten Abschnitt seitens der Verwaltung keingeeigneter Standort
gesehen. Dennoch wäre über diese Lösung in anderen Abschnitten der Innenstadtplanungen
nachzudenken.
Neben den bisher vorgestellten Baumstandorten
sind noch zwei weitere Standorte vorstellbar. Der erste befindet sich im
Bereich des Hauses Emsstraße 26, der zweite im nördlichen Bereich vor Haus
Münsterstraße 23/25. Bei diesen Standorten würde keine Beeinträchtigung der Gebäudefassaden
oder Vorbauten (Balkone, Vordächer) zu befürchten sein. Auch hier wäre eine
Kombination von Sitzgelegenheit und Baum umsetzbar.
Im Bereich Münsterstraße 30/32 sollen Poller
als Anfahrschutz für den dort vorhandenen Juwelier aufgestellt werden.
Alternativ wäre auch ein Standort für ein oder zwei Bänke denkbar. Diese
könnten die Schutzfunktion für das Gebäude übernehmen.
Weitere Ausstattungsgegenstände wie z. B.
Abfallbehälter und mögliche Info-Stelen für die historische Meile werden im
Nachgang des Ausbaus nach Abschluss der Planungen im Bereich des Projektes C1
nachgerüstet. Gleiches gilt möglicherweise für Sitzbänke.
C. Beleuchtung
Die Ausstattung mit Beleuchtung ist inhaltlich
im Teilprojekt C8 „Beleuchtungskonzept Innenstadt“ des Rahmenplan Innenstadt angelegt.
Im Rahmen des Ausbaus der Münsterstraße im Abschnitt Münstermauer bis Emsstraße
wird aus diesem Grunde zunächst keine Veränderung im Bereich der Beleuchtung
vorgenommen. Die vorhandene Beleuchtung bleibt bestehen und wird nach Abschluss
der Planungen im Projekt C8 entsprechend den dort erarbeiteten Vorgaben
angepasst.
4. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der
Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den
Anliegern und allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung zu den
Herstellungsmerkmalen zu geben.
5. Ausbauzeitpunkt:
Aufgrund der im Herbst 2016 zu erwartenden Fertigstellung
der Emsgalerie ist vorgesehen, den Ausbau der Münsterstraße im Frühjahr 2016 zu
starten, damit noch vor deren Eröffnung der Straßenausbau abgeschlossen werden
kann.
6. Projektkosten:
Die Durchführung der Maßnahme ist beim
Projekt Rahmenplan Innenstadt im Teilprojekt C6 „Historische Meile“ (5943-006)
vorgesehen. Die vorgesehenen Kosten für das Teilprojekt C6 sind dort mit
780.000 € angesetzt.
Von diesen Kosten waren für den hier zur Offenlage vorgesehenen Teilabschnitt Münsterstraße von Münstermauer
bis Emsstraße 229.000 € angesetzt worden.
Die Förderung liegt bei 70%.
Die Kosten für diesen Teilabschnitt belaufen sich
- in
Ausführung mit Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz –auf geschätzt 229.000 €.
Anlagen:
Lageplan
Verlegemuster
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