Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf für den ersten Bauabschnitt des Teilprojektes C6 „Historische Meile“ des Rahmenplan Innenstadt („Münsterstraße“ im Abschnitt „Münstermauer“ bis „Emsstraße“) zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.      Planungsanlass:

Die Neugestaltung der Münsterstraße ist Bestandteil verschiedener Teilprojekte des Rahmenplan Innenstadt – insbesondere Teilprojekt C 6 „Historische Meile“. Hierzu haben öffentliche Planungswerkstätten stattgefunden und deren Nachbearbeitung schon zu Ergebnissen geführt, die in den Ausbauplanungen berücksichtigt werden müssen.

Diese Ergebnisse sind in der Vorlage 374/15 (Bauausschuss vom 22.10.2015) zusammengefasst dargestellt. Für die Planung Münsterstraße sind hieraus folgende Punkte relevant:

… 2.  Grundprinzipien für den Umgang mit den noch vorhandenen historisch bedeutsamen Raumstrukturen bzw. der „Historischen Meile“

a.   Der bisher als „Historische Meile“ bezeichnete Bereich sollte gegenüber den anderen noch vorhandenen historisch bedeutsamen Stadträumen nicht besonders gestalterisch herausgehoben oder betont werden. Das bedeutet, die gesamten historisch bedeutsamen Stadträume sollten in dem gleichen Gestaltungsduktus und der gleichen Materialität entwickelt werden. ….

b.   Die Oberflächengestaltung sollte einem „weichen Separationsprinzip“ folgen. Nach diesem Prinzip sollte es eine gestalterische Aufteilung in eine Mittelgasse und seitliche Randzonen entlang der Gebäude geben, wobei die gesamte Fläche als Einheit ohne gestalterische Brüche erlebbar sein soll. Der Übergang zwischen Mittelgasse und Randzonen soll, z.B. als flache Rinne ausgestaltet, die Entwässerung aufnehmen. Es soll keine Borde (Höhenversprünge) geben.

c.   Für das Pflaster sollte ein modernes Material mit dem Anspruch einer zeitlosen, schlichten Eleganz (d.h. keine kurzfristigen Trends aufnehmen) gewählt werden. Ein historisierendes Material wird abgelehnt. Eine möglichst optimale Begehbarkeit und Sicherheit (z.B. keine Rutschgefahr bei Nässe) ist zu gewährleisten, ebenso die Barrierefreiheit. ….

Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den 1. Bauabschnitt der Münsterstraße zwischen Emsstraße und „Barönchen“ auf der Basis dieser Ergebnisse weiter durchzuführen.

 

2.      Planungsgrundlagen:

Neben den offensichtlichen und gerade neu entstehenden Gebäudstrukturen und deren Höhenlage sind bei der Ausbauplanung auch die unterirdisch vorhandenen Leitungen zu berücksichtigen. Zusätzlich sind für die Ausgestaltung der Seitenräume (z. B. mit Bäumen) Vordächer, Markisen und Balkone der Gebäude von hoher Bedeutung.

Da es ein einheitliches Erscheinungsbild im Bereich der Gestaltungselemente (Sitzbänke, Abfallbehälter, Fahrradständer) für den gesamten Innenstadtbereich geben soll, werden diese in dieser Planung nicht festgelegt. Es werden lediglich Vorschläge für Standorte unterbreitet.

 

3.      Entwurfsplanung:

A.       Querschnitt/ Materialität

Es wird eine weiche Separation des Verkehrsraumes vorgesehen, bei welcher eine niveaugleiche Straßenoberfläche entsteht, die durch gestalterische Elemente in der Oberfläche oder durch verschiedene Ausstattungselemente eine Aufteilung des Verkehrsraumes in eine Mittelzone und Randzonen ermöglicht. Ein Gestaltungselement, das auch eine straßenbautechnische Funktion übernimmt ist eine beidseitige Entwässerungsrinne. Die Höhenlage der angrenzenden Gebäudezugänge legt nahe, lediglich eine Entwässerung im östlichen Bereich der Parzelle zu platzieren. Dennoch soll beidseitig eine Entwässerungsrinne eingebaut werden, um eine Separation der Verkehrsfläche zu erzielen.Unterstützt wird diese Art der Separation durch Bäume und/oder Sitzgelegenheiten.

Während die Mittelzone dem Hauptfußgängerstrom und dem zeitweiligen Lieferverkehr dient, kann der Bereich der Randzonen für Außengastronomie, Auslagen von Geschäften oder für den Aufenthalt von Personen genutzt werden.

Die Breite der Mittelzone ist im Ausbauentwurf mit etwa 3,75 m inclusive der beidseitigen „Rinnen“ vorgesehen. Dieses Maß ist in Anlehnung an eine notwendige Fahrspur für Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge im Bereich dieser Umfeldnutzung gewählt worden. An der östlichen Grundstücksgrenze ist ein Seitenbereich in einer Breite von ca. 3,25 m geplant. Im Westen verbleiben noch etwa 2,95 m Breite. Eine gleichmäßige Verteilung der seitlichen Breiten wird aufgrund der Lage der im Erdreich verlegten Leitungen nicht für sinnvoll erachtet.

Die im Lageplan angegebenen Breiten sind ungefähre Maße, die in Abhängigkeit vom gewählten Steinformat um einige Dezimeter variieren können. Die Fläche soll durchgehend die gleiche Oberflächenstruktur erhalten, wobei bei den Steinformaten verschiedene Produktlinien gewählt und kombiniert werden könnten.

Für den Knotenpunktbereich Münsterstraße/ Münstermauer soll nördlich der erforderlichen Asphaltfahrbahn ebenfalls durchgehend das gleiche Pflastermaterial zur Anwendung kommen.

Auswahlkriterien für das Material waren –wie im Vorfeld gefordert- Zeitlosigkeit, Ebenheit und auch Sicherheit, so dass alle in dieser Vorlage vorgestellten Pflastersteine Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz in klaren geometrischen Formen sind. Als Farbe wird Grau-granit vorgeschlagen. Diese Farbgebung fügt sich harmonisch in das Umfeld aus verschiedenfarbigen Fassaden ein.

Für Mittelzone und Randzonen werden an dieser Stelle beispielhaft drei mögliche Material- und Verlegevarianten vorgestellt:

Verlegemuster 1:

Hierbei handelt es sich um die Verwendung des gleichen Produktes in gleicher Verlegeart wie es in Rheine bereits an verschiedenen Stellen im Randbereich der Innenstadt (z. B. Poststraße, Beispielprodukt Format „Carma“) Anwendung gefunden hat. Vorteil dieser Wahl wäre die Wiedererkennbarkeit im erweiterten Innenstadtbereich. Bei den vorhandenen Betonsteinen mit Natursteinvorsatz handelt es sich um ein geschliffenes und gestrahltes Produkt mit recht grober Körnung der Zuschlagstoffe (bis 8 mm). Als Produkt für den jetzt auszubauenden Abschnitt (und damit auch aller weiteren Teilbereiche des Projektes) wäre die Verwendung geringerer Körnungsgrößen oder eines lediglich gestrahlten, aber nicht geschliffenen Produktes vorstellbar. Bei dieser Verlegevariante wäre der Charakter der gesamten Fläche einheitlich. Eine Unterbrechung würde lediglich durch die Rinnenbereiche stattfinden.

Verlegemuster 2:

Hierbei wird ebenfalls ein Betonstein mit Natursteinvorsatz vorgeschlagen, dessen Seitenverhältnis sehr ungleichmäßig ist (Beispielprodukt Format „Decado“). Die recht schmalen Formate sollen hier quer zur Fahrtrichtung verlegt werden, so dass die längs verlegten Rinnenbereiche sich deutlich absetzen und so die Aufteilung in Mittel- und Randbereiche gut erkennbar wird. Durch die Verwendung des durchgehend gleichen Materials entsteht –wie bei Verlegemuster 1- eine ausgeprägte Flächenwirkung. Um eine Verbindung zum erweiterten Innenstadtbereich herzustellen könnte die gleiche Oberfläche wie dort verwendet werden.

Verlegemuster 3:

Dieses Muster kombiniert den bereits bekannten Stein aus Verlegemuster 1 (vgl. z. B. Poststraße, Beispielprodukt Format „Carma“) mit der schmaler erscheinenden Variante aus Verlegemuster 2 (Beispielprodukt Format „Decado“).

Für den Bereich der Mittelgasse wird hier eine Verlegung des schmaleren Steinformates in Querrichtung gewählt. Durch Verlegung im Wilden Verband mit aufeinanderfolgenden unterschiedlich breiten Steinreihen wird eine Anlehnung an die historische Verlegung  von Naturstein erreicht. Bei der Verlegung von Natursteinpflaster verwendeten die Handwerker früher immer die Steine in gleicher Breite, die gerade zur Verfügung standen.  

Die Rinnenbereiche sollen ebenfalls aus dem schmalen Format erstellt werden.

Für die Randbereiche ist das gleiche Muster vorgesehen wie schon aus Muster 1 bekannt. Diese Verlegevariante unterstreicht die Trennung der Mittelgasse von den Seitenbereichen bei gleichzeitiger Flächenwirkung, da die gleiche Oberflächenstruktur (finerro grau-granit) gewählt wird.

Das Verlegemuster 3 eignet sich gut für die Übertragung dieses Gestaltungskataloges auf verschiedene Raumsituationen im Innenstadtbereich. So können ähnlich breite Straßenzüge wie die Münsterstraße eine Aufteilung in Mittel- und Randzone erhalten, während für schmalere Verkehrsräume nur das Pflaster der Mittelzone –ohne Unterteilung- eingeplant werden kann. In kleineren Wegeverbindungen würde nur das Pflaster der Randzonen eingebaut werden können.

Die Kombination beider Formate mit einheitlicher Oberfläche für die „Altstadt“ ermöglicht ein gleichzeitiges Wiedererkennen und Abgrenzen des historisch bedeutsamen Innenstadtbereiches vom erweiterten Innenstadtbereich.

So würde man das Steinformat des im Gehweg der Poststraße eingebauten Pflasters („Carma“) in der neueren Innenstadt wiederfinden. Lediglich in der Oberfläche würden sich die Steine von denen aus der Altstadt unterscheiden.

 

B.       Ausstattung/ Grün

In der aktuellen Planung werden Standortvorschläge für Bäume, Sitzgelegenheiten und Fahrradständer unterbreitet. Welche Standorte bei der Umsetzung des Projektes Berücksichtigung finden sollen, soll im Zuge der Offenlage erörtert und im Anschluss festgelegt werden. In welcher Form aber Baumstandorte eventuell in der Kombination mit Bänken ausgestaltet werden wird in Abstimmung mit den noch festzulegenden einheitlichen Gestaltungsregeln (Rahmenplan Innenstadt, Teilprojekt C1) zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Der erste vorgeschlagene Baumstandort befindet sich im Kreuzungsbereich mit der Straße „Münstermauer“. Hier soll der Bereich der Fahrbahn um einen Meter reduziert werden, so dass Raum für ein großzügiges Grünbeet mit Baumbepflanzung entsteht. Gleichzeitig bleibt zwischen Grünbeet und Hauswand noch genügend Platz für die Nutzung durch Fußgänger. Die zurzeit an dieser Stelle vorzufindende Abpollerung mit Absperrkette würde dann entfallen können.

Durch die Fahrbahnbreitenreduzierung entfällt ein heute vorhandener Stellplatz in der Straße Münstermauer. Außerdem würden an dieser Stelle Fahrradständer entfallen, die eventuell durch Wegfall eines weiteren Stellplatzes in Richtung  Westen verschoben werden könnten und/ oder auf der gegenüberliegenden Seite im Gehwegbereich Platz finden könnten.

Der im Zuge der Bauarbeiten zur Erstellung der Emsgalerie abmontierte Brunnen soll in etwa an gleicher Stelle wieder aufgebaut werden. Er ist Teil des Platzes im Bereich vor dem „Barönchen“ (Münsterstraße 37), der als Eingang in die historische Innenstadt betrachtet werden kann.

Weitere Standorte für Bäume werden entlang der östlichen Parzelleneite vorgeschlagen, da im westlichen Bereich u. a. Gas- Trinkwasserleitungen verlegt sind, deren Überbauung mit Bäumen nicht empfehlenswert ist.

Zwei Standorte befinden sich beiderseits des Eingangsbereiches der Emsgalerie. Hier wäre auch eine Kombination aus Sitzgelegenheit und Baumstandort vorstellbar, um den Platzbedarf zu reduzieren. So würde eine erhöhte Anlegung der Pflanzfläche dazu führern, dass dem Baum mehr Raum für Wurzelbildung zur Verfügung stünde. Gleichzeitig könnte die erhöhte Umrandung für die Anbringung von Sitzgelegenheiten genutzt werden. Zwischen den beiden Baumstandorten soll ausreichend Abstand (mindestens 8  m) verbleiben, um Engpässe bei der Nutzung des Eingangsportales der Emsgalerie zu vermeiden.

Eine Anordnung von Fahrradständern in Kombination mit der vorgeschlagenen Baum-Sitzgruppe im unmittelbaren Eingangsbereich der Emsgalerie wird nicht für sinnvoll erachtet.

Als eine sinnvolle Lösung wird eine dezentrale Anordnung von mehreren Standorten für Fahrradständer (etwa in 4er-Gruppen) vorgeschlagen, um eine Ballung von Fahrrädern vor nur einem Gebäude zu vermeiden.

 

Für die zweite Lösung, eine zentrale Anordnung von ausreichend Abstellmöglichkeiten, wird im hier behandelten Abschnitt seitens der Verwaltung keingeeigneter Standort gesehen. Dennoch wäre über diese Lösung in anderen Abschnitten der Innenstadtplanungen nachzudenken.

Neben den bisher vorgestellten Baumstandorten sind noch zwei weitere Standorte vorstellbar. Der erste befindet sich im Bereich des Hauses Emsstraße 26, der zweite im nördlichen Bereich vor Haus Münsterstraße 23/25. Bei diesen Standorten würde keine Beeinträchtigung der Gebäudefassaden oder Vorbauten (Balkone, Vordächer) zu befürchten sein. Auch hier wäre eine Kombination von Sitzgelegenheit und Baum umsetzbar.

Im Bereich Münsterstraße 30/32 sollen Poller als Anfahrschutz für den dort vorhandenen Juwelier aufgestellt werden. Alternativ wäre auch ein Standort für ein oder zwei Bänke denkbar. Diese könnten die Schutzfunktion für das Gebäude übernehmen.

Weitere Ausstattungsgegenstände wie z. B. Abfallbehälter und mögliche Info-Stelen für die historische Meile werden im Nachgang des Ausbaus nach Abschluss der Planungen im Bereich des Projektes C1 nachgerüstet. Gleiches gilt möglicherweise für Sitzbänke.

 

C.      Beleuchtung

Die Ausstattung mit Beleuchtung ist inhaltlich im Teilprojekt C8 „Beleuchtungskonzept Innenstadt“ des Rahmenplan Innenstadt angelegt. Im Rahmen des Ausbaus der Münsterstraße im Abschnitt Münstermauer bis Emsstraße wird aus diesem Grunde zunächst keine Veränderung im Bereich der Beleuchtung vorgenommen. Die vorhandene Beleuchtung bleibt bestehen und wird nach Abschluss der Planungen im Projekt C8 entsprechend den dort erarbeiteten Vorgaben angepasst.

 

4.      Bürgerbeteiligung:

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern und allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

5.      Ausbauzeitpunkt:

Aufgrund der im Herbst 2016 zu erwartenden Fertigstellung der Emsgalerie ist vorgesehen, den Ausbau der Münsterstraße im Frühjahr 2016 zu starten, damit noch vor deren Eröffnung der Straßenausbau abgeschlossen werden kann.

 

 

6.      Projektkosten:

Die Durchführung der Maßnahme ist beim Projekt Rahmenplan Innenstadt im Teilprojekt C6 „Historische Meile“ (5943-006) vorgesehen. Die vorgesehenen Kosten für das Teilprojekt C6 sind dort mit 780.000 € angesetzt.

Von diesen Kosten waren für den hier zur Offenlage vorgesehenen Teilabschnitt Münsterstraße von Münstermauer bis Emsstraße 229.000 € angesetzt worden.

Die Förderung liegt bei 70%.

Die Kosten für diesen Teilabschnitt belaufen sich - in Ausführung mit Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz –auf geschätzt 229.000 €.

 


Anlagen:

 

Lageplan

Verlegemuster

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