Betreff
"Historische Meile" (C6)
1. Bauabschnitt: Münsterstraße von Münstermauer bis Emsstraße (5943-0065)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
107/16
Aktenzeichen
TBR/Str-rol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben

 

Der Bauausschuss nimmt die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und beschließt den Ausbau der Münsterstraße von Münstermauer bis Emsstraße gemäß der vorgeschlagenen Entwurfsplanung.

 

Einzelne Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

 

Historische Meile" (C6) - 1. Bauabschnitt: Münsterstraße

von Münstermauer bis Emsstraße

 

Ausbau der Fußgängerzone als niveaugleiche Verkehrsfläche:

 

1.       Mischfläche mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz

       

2.        Grünbeete mit Baumbepflanzung

 

3.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

4.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Begründung:

 

Zu I : Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben

 

Die Neugestaltung der Münsterstraße ist Bestandteil verschiedener Teilprojekte des Rahmenplanes Innenstadt – insbesondere Teilprojekt C 6 „Historische Meile“. Hierzu haben öffentliche Planungswerkstätten stattgefunden und deren Nachbearbeitung schon zu Ergebnissen geführt, die in den Ausbauplanungen berücksichtigt werden müssen.

 

Diese Ergebnisse sind in der Vorlage 374/15 (Bauausschuss vom 22. Oktober 2015) zusammengefasst dargestellt. Für die Planung Münsterstraße sind hieraus folgende Punkte relevant:

 

… 2. Grundprinzipien für den Umgang mit den noch vorhandenen historisch bedeutsamen Raumstrukturen bzw. der „Historischen Meile“

 

a)  Der bisher als „Historische Meile“ bezeichnete Bereich sollte gegenüber den anderen noch vorhandenen historisch bedeutsamen Stadträumen nicht besonders gestalterisch herausgehoben oder betont werden. Das bedeutet, die gesamten historisch bedeutsamen Stadträume sollten in dem gleichen Gestaltungsduktus und der gleichen Materialität entwickelt werden. …

 

b)  Die Oberflächengestaltung sollte einem „weichen Separationsprinzip“ folgen. Nach diesem Prinzip sollte es eine gestalterische Aufteilung in eine Mittelgasse und seitliche Randzonen entlang der Gebäude geben, wobei die gesamte Fläche als Einheit ohne gestalterische Brüche erlebbar sein soll. Der Übergang zwischen Mittelgasse und Randzonen soll, z. B. als flache Rinne ausgestaltet, die Entwässerung aufnehmen. Es soll keine Borde (Höhenversprünge) geben.

 

c)   Für das Pflaster sollte ein modernes Material mit dem Anspruch einer zeitlosen, schlichten Eleganz (d. h. keine kurzfristigen Trends aufnehmen) gewählt werden. Ein historisierendes Material wird abgelehnt. Eine möglichst optimale Begehbarkeit und Sicherheit (z. B. keine Rutschgefahr bei Nässe) sind zu gewährleisten, ebenso die Barrierefreiheit.

 

Aufbauend auf diesen Prinzipien ist eine Entwurfsplanung zur Münsterstraße erstellt und dem Bauausschuss am 26.11.2015 vorgestellt worden.

 

Der Bauausschuss hat in dieser Sitzung die Verwaltung beauftragt, zum Ausbau der Münsterstraße Historische Meile" (C6) - 1. Bauabschnitt „Münsterstraße von Münstermauer bis Emsstraße“ mit dieser Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 3. bis 21. Dezember 2015 in den Räumen der TBR/Rathaus statt. Neben den Plänen zur Offenlage sind zwei Pflasterarten als Musterflächen in der Münsterstraße verbaut worden.

 

Mehrere Bürger haben Einsicht in die Planunterlagen genommen. Einzelne Einwendungen zu den Herstellungsmerkmalen wurden hierbei nicht erhoben.

 

Zusätzlich sind die Planunterlagen im Rahmen dieser Offenlage den Vertretern des Innenstadtvereins und der IG Stadtgeflüster vorgestellt worden. Die Anregungen und Eingaben, die sich hieraus ergeben haben, sind in den Abwägungsprozess eingeflossen. Im Folgenden sind die Anregungen nach Themenschwerpunkten zusammengefasst worden.

 

In der nun vorgelegten Planung zur Abwägung sind einige Anregungen eingearbeitet worden.

 

1.    Eingabe „Pflasterung/Formate“

                                                                                                                            

Abwägung zu 1:

 

Die IG Stadtgeflüster hat im Verfahren in den letzten Monaten mehrere Vorschläge zur Gestaltung unterbreitet, die auch den Fraktionen zugegangen sind und die in mehreren Gesprächsterminen mit der IG erörtert wurden. Der in der Bauausschusssitzung im November zunächst vorgelegte Entwurf der Verwaltung wurde nach der Offenlage daraufhin nochmals überarbeitet. Diese Planung ist dann in einem gemeinsamen Termin mit der IG sowie dem Innenstadtverein (Ende Januar) vorgestellt und diskutiert worden.

 

Zuletzt mit Schreiben vom 24. Februar 2016 hat die IG einen erneuten Vorschlag zur Gestaltung gemacht (der Vorlage als Anlage beigefügt).

 

a)    Der Vorschlag der IG sieht eine stärkere optische Differenzierung zwischen dem Innen- und den Randbereichen vor. Hierzu sollen in den Randbereichen großformatige Steine (Platten 30/50) verwandt werden, wohingegen im inneren Bereich durch eine kleinformatige Formatwahl (18/18 oder 14/18) optisch eine Fahrspur dargestellt wird. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die starke Ausprägung der die beidseitigen Rinnen begleitende Pflasterung.

 

In dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Ausführungsvorschlag der Verwaltung wurde gegenüber dem Entwurf aus November die Idee einer stärkeren Akzentuierung der Randbereiche durch ein großformatigeres Steinformat (36/24) aufgenommen. Grundsätzlich geht der Vorschlag der IG jedoch von einer anderen Basisaussage aus. Zwar soll auch ihrer Auffassung nach eine sogenannte „weiche Separation" maßgebend sein, d. h. zwischen den Randbereichen und dem mittleren Bereich soll kein Höhenversprung bestehen. Dennoch soll aber eine ganz deutliche Herausbildung von Fußgängerbereich einerseits und Fahrbereich andererseits erfolgen.

 

Demgegenüber wurde als Ergebnis des Workshop-Verfahrens und dem daraus folgenden Planungsprozess gerade als Gestaltungsziel formuliert, eine gestalterische Einheit für die Funktion „Fußgängerzone" zu erreichen. Die Gestaltung des 1. Bauabschnitts der Münsterstraße ist prägend für die gesamte weitere Gestaltung im Projekt Rahmenplan Innenstadt sowie möglichst auch der späteren Maßnahmen im Innenstadtkern. Diesen jeweils durch eine starke optische Trennung zwischen der Fahrspur- und der Seitenbereiche als Fußgängerbereiche herauszubilden, ist nach Auffassung der Verwaltung nicht vorstellbar. Hierfür gibt es auch historisch keine Ableitung, da die klare Trennung der Fahr- und Fußgängerbereiche erst später entwickelt wurde.

 

Neben dieser grundsätzlich unterschiedlichen Herangehensweise ist dem Vorschlag in der Abwägung aus folgenden Gründen nicht gefolgt worden:

 

§    Ein größeres Format weist eine verminderte Bruchsicherheit auf.

 

§    Die vorhandenen wechselnden Höhenverhältnisse können mit großformatigen Steinen schlechter aufgenommen werden.

 

§    Die Hausanschlüsse müssten zusätzlich mit einem weiteren kleineren Mosaikstein (auf der Anlage nicht eingezeichnet) hergestellt werden.

 

§    Ein so großes Steinformat ist eher für größere Räume geeignet, enge Straßenräume erfordern eine entsprechend angepasste Steinformat.

 

§    In der Skizze sind die vorgeschriebenen taktilen Spuren nicht berücksichtigt, hier wäre eine weitere Trennung der Bereiche die Folge (2 starke Separationen plus 2 taktile Spuren).

 

§    Das Format ist lagermäßig nicht vorhanden, sondern eine Sonderanfertigung.

 

b)    Im Weiteren wurde sodann eine Kompromisslösung geprüft, die in den Randbereichen das Format des Verwaltungsvorschlags belässt (36/24), im mittleren Bereich aber die Gestaltung des Vorschlags der IG mit einem einheitlichen kleinformatigen Format (18/18 oder 14/18) darstellt (siehe Anlage).

 

Auch hier kommt es aber zu einer optisch starken Trennung zwischen Randbereichen und Mitte, sodass das Prinzip der weichen Separation nicht gelebt wird.

 

In Fußgängerbereichen wirkt diese Trennung störend; sie ist eher geeignet in Bereichen mit tatsächlichem Fahrverkehr.

 

Die Pflasterformate mit den länglichen Abmessungen („Decado“), die in der Musterfläche eingebaut worden sind, werden in der vorliegenden Planung nicht mehr berücksichtigt. Die vorgesehenen Steinformate stammen aus den bekannten Pflasterungen aus dem Gehweg der Poststraße.

 

Der ausgewählte Betonstein erhält einen Natursteinvorsatz in grau-granit, der in der optischen Wahrnehmung einem Naturstein stark ähnelt. Zudem genügt er starken Beanspruchungen. Die Verkehrsfläche wird mit diesem Material einheitlich mit Unterbau gepflastert. Die verwendeten Pflastersteine bestehen aus 3 verschiedenen Steinformaten, die in der Rand- und Mittelzone in einem festgelegten Verlegemuster eingebaut werden:

 

Randzonen: 1 Steinformat (~ 36/24)

Mittelzone:  3 Steinformate (~ 36/24, ~24/24 und ~16/32)

 

Durch die unterschiedlichen Verlegemuster kann sich die Mittelzone trotz einer einheitlichen Oberfläche von den Randzonen abheben. Zusätzlich entsteht – dadurch, dass ein Steinformat sowohl in der Mittel- als auch in der Randzone verwendet wird – ein harmonisches Gesamtbild.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Münsterstraße mit Betonsteinen mit einem einheitlichen Natursteinvorsatz in grau-granit zu pflastern. In der Mittelzone werden drei verschiedene Steinformate und in den Randzonen jeweils nur ein Format verwendet, ähnlich dem Bestand der Poststraße.

 

 

2.    Eingabe „Baumstandorte“

 

Abwägung zu 2:

 

Die im Plan eingetragenen Baumstandorte sind in der Örtlichkeit und anhand von aktuellen Planunterlagen von angrenzenden Hochbauvorhaben abgeglichen worden.

Im Bereich des Einganges zur Emsgalerie werden die Baumstandorte weiter nach außen gerückt, um die auskragenden Schaukästen aus dem 1. OG freizuhalten. Im Bereich Münstermauer ist ein Baumstandort vorgesehen, der die dort vorhandene Fassade begrünt. Weitere Bäume in diesem Bereich würden der Planung von notwendigen Fahrradständern an dieser Stelle entgegenstehen.

 

Abwägungsbeschluss zu 2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Einplanung der Baumstandorte entsprechend der vorgelegten Planung.

 

 

3.    Eingabe „Ausstattung/Sitzbänke“

 

Abwägung zu 3:

 

Die im Plan eingetragenen Poller vor Haus Nr. 30/32, die zum Schutz des ansässigen Geschäftes eingeplant waren, werden durch eine Sitzbank ersetzt.

 

Abwägungsbeschluss zu 3:

 

Der Bauausschuss beschließt die Einplanung der Standorte für Sitzbänke entsprechend der vorgelegten Planung.

 

 

4.    Eingabe „Ausstattung/Fahrradständer“

 

Abwägung zu 4:

 

Um Möglichkeiten zu schaffen, Fahrräder vor der Fußgängerzone abzustellen, werden Fahrradständer im Bereich der Münstermauer eingeplant. Zwei Pkw-Stellplätze fallen hierdurch weg.

 

Abwägungsbeschluss zu 4:

 

Der Bauausschuss beschließt die Einplanung von Fahrradständern entsprechend der vorgelegten Planung.

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

Ausbau „"Historische Meile" (C6) - 1. Bauabschnitt: Münsterstraße von Münstermauer bis Emsstraße

 

Der o.g. Straßenabschnitt soll als Fußgängerzone niveaugleich hergestellt werden.

 

1. Verkehrsfläche

 

Es wird eine weiche Separation des Verkehrsraumes vorgesehen, bei welcher eine niveaugleiche Straßenoberfläche entsteht, die durch gestalterische Elemente in der Oberfläche sowie durch verschiedene Ausstattungselemente eine Aufteilung des Verkehrsraumes in eine Mittelzone und Randzonen ermöglicht. Diese Dreiteilung der Verkehrsfläche ist in Anlehnung an die Aufteilung einer alten Straßengestaltung gewählt worden, die sich in eine Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen gliederte. Diese Dreiteilung wird durch den Einbau der Rinne bzw. durch die taktile Leitlinie unterstützt. Während die Mittelzone dem Hauptfußgängerstrom und dem zeitweiligen Lieferverkehr dient, kann der Bereich der Randzonen für die Außengastronomie, für die Auslagen von Geschäften oder für den Aufenthalt von Personen genutzt werden.

 

Der ausgewählte Betonstein erhält einen Natursteinvorsatz in grau-granit, der in der optischen Wahrnehmung einem Naturstein stark ähnelt. Die Verkehrsfläche wird mit diesem Material einheitlich mit Unterbau gepflastert. Die verwendeten Pflastersteine bestehen aus 3 verschiedenen Steinformaten, die in der Rand- und Mittelzone in einem festgelegten Verlegemuster eingebaut werden:

 

Randzonen: 1 Steinformat (~ 36/24)

Mittelzone:  3 Steinformate (~36/24, ~24/24 und ~16/32)

 

Durch die unterschiedlichen Verlegemuster kann sich die Mittelzone trotz einer einheitlichen Oberfläche von den Randzonen abheben. Zusätzlich entsteht - dadurch, dass ein Steinformat sowohl in der Mittel- als auch in der Randzone verwendet wird - ein harmonisches Gesamtbild. Die Breite der Mittelzone ist mit etwa 3,50 m bis 3,75 m, inklusive der beidseitigen „Rinnen“, vorgesehen. Die Breite der Randzonen liegt zwischen 3,25 m und 2,95 m.

 

Im Eingangsbereich zur Münsterstraße im Bereich „Barönchen“ wir gestalterisch durch die Pflasterung eine Platzsituation geschaffen, in welcher sich der Brunnen befinden wird. Dieser Platz kann als Eingang in die historische Innenstadt betrachtet werden.

 

Die Ausstattungsgegenstände wie z. B. Sitzbänke, Abfallbehälter, Fahrradständer und mögliche Info-Stelen für die historische Meile werden im Nachgang des Ausbaus, nach Abschluss der Planungen, im Bereich des Projektes C1 nachgerüstet.

Der im Zuge der Bauarbeiten zur Erstellung der Emsgalerie abmontierte Brunnen soll in etwa an gleicher Stelle wieder aufgebaut werden. Er ist Teil des Platzes im Bereich vor dem „Barönchen“ (Münsterstraße 37), der als Eingang in die historische Innenstadt betrachtet werden kann.

 

Die Münsterstraße wird barrierefrei ausgebaut.

Die Ausbauplanung ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderungen erörtert worden. Zusätzlich hat ein Ortstermin stattgefunden, in welchem die ausgewählte Steinoberfläche in Augenschein genommen wurde.

Die taktile Leitlinie soll dort eingesetzt werden, wo ursprünglich die nicht wasserführende Rinne eingeplant war. Die Oberfläche soll optisch der umgebenden Pflasterung angepasst werden – also grau-granit - und nicht wie die Standardleitelemente in schwarz oder weiß. Der notwendige optische Kontrast wird über einzelne anthrazitfarbene Steine, die entlang der taktilen Linie verlegt werden, erzeugt. Somit kann der Entwurfsgrundsatz der Planung, eine einheitliche flächenhaftwirkende Oberfläche zu erhalten, eingehalten werden.

 

 

2. Begrünung

 

Der Entwurf sieht eine Baumreihe von vier Bäumen (z.B. Säule-Eiche) auf der Ostseite der Münsterstraße vor. Im Bereich Münstertor ist 1 Baumstandort eingeplant. Nach Abschluss der Planungen im Bereich des Projektes C1 „Gestaltungszielsetzungen“ wird sowohl die Baumart als auch die Art der Beete festgesetzt. Maßnahmen zum Schutz vorhandener Leitungen, eine Baumverankerung, Bewässerungsset und die Fertigstellungspflege der Bäume sind berücksichtigt. Um eine spätere Möglichkeit zur Schaffung der Überfahrbarkeit der Beete zu erzielen, werden Unterflurbaumroste vorgesehen. Die Baumgruben werden entsprechend vorbereitet und mit Baumsubstrat auf Lavabasis verfüllt.

 

 

3. Entwässerung

 

Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen wird in 30cm breiten Entwässerungsrinnen gesammelt und über Abläufe in den vorhandenen Abwasserkanal eingeleitet.

 

 

4. Beleuchtung

 

Die Ausstattung mit Beleuchtung ist inhaltlich im Teilprojekt C8 „Beleuchtungskonzept Innenstadt“ des Rahmenplan Innenstadt angelegt. Im Rahmen des Ausbaus der Münsterstraße im Abschnitt Münstermauer bis Emsstraße wird aus diesem Grunde zunächst keine Veränderung im Bereich der Beleuchtung vorgenommen. Die vorhandene Beleuchtung bleibt bestehen und wird nach Abschluss der Planungen im Projekt C8 entsprechend den dort erarbeiteten Vorgaben angepasst.

 

 

Zusätzliche Information:

Ausbauzeitpunkt

Aufgrund der im Herbst 2016 zu erwartenden Fertigstellung der Emsgalerie ist vorgesehen, den Ausbau der Münsterstraße im Sommer 2016 zu starten, damit noch vor deren Eröffnung der Straßenausbau abgeschlossen werden kann.

Projektkosten

Die Durchführung der Maßnahme ist beim Projekt Rahmenplan Innenstadt im Teilprojekt C6 „Historische Meile“ (5943-006) vorgesehen. Die vorgesehenen Kosten für das Teilprojekt C6 sind dort mit 780.000 € angesetzt.

Von diesen Kosten waren für diesen Teilabschnitt Münsterstraße von Münstermauer bis Emsstraße sind mit 229.000 € angesetzt worden.

Die Förderung liegt bei 70%.

Die Kosten für diesen Teilabschnitt belaufen sich - in Ausführung mit Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz –auf geschätzt 229.000 €.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Münsterstraße

Anlage 2: Verlegemuster mit taktilen Leitelementen

Anlage 3: Foto der Steinoberfläche

Anlage 4: Beispielfotos Düsseldorf

Anlage 5: Verlegemuster – Vorschlag IG Stadtgeflüster

Anlage 6: Verlegemuster – Variante 2