Betreff
Ausbau Friedhofstraße (Aloysiusstr. - Jägerstraße) (53014-551)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu Eingaben/entfällt
II. Festlegung des Bauprogrammes
Vorlage
252/16
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

entfällt,  siehe unter Ziffer I – Vorlagenbegründung

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

 

Friedhofstraße (Aloysiusstraße - Jägerstraße) 

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.        Parkstreifen aus Betonsteinpflaster, anthrazit mit Unterbau

 

3.        einseitiger Gehweg mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster-platten, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

       

4.       Verkehrsgrün, bestehend

 

       aus einem Grünstreifen mit Unterpflanzung und Bäumen

 

       und Grünbeeten mit Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Friedhofstraße (Aloysiusstraße – Jägerstraße)“ hat in der Zeit vom 31.03.2016 bis 15.04.2016 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 9 Personen (davon 7 Anlieger) erschienen. Es wurde keine Eingabe eingereicht.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogrammes

 

 Friedhofstraße (Aloysiusstraße – Jägerstraße)   

 

Die Friedhofstraße dient der innerörtlichen Erschließung des Siedlungsgebietes und stellt eine Verbindung zum Friedhof dar. Sie ist als Anliegerstraße einzustufen und befindet sich außerhalb der Grenzen eines Bebauungsplan-gebietes.

Der Ausbau des Reststückes der Friedhofstraße erfolgt im Separationsprinzip mit höhenmäßig abgesetzten Bordsteinen, wie auch der bereits in 2014 hergestellte Fahrbahnabschnitt.

 

Zum derzeitigen Bestand gehören die Fahrbahn, ein Grünstreifen mit Baumbewuchs, sowie ein einseitiger Gehweg auf der Südseite. An der Nordseite, wo sich landwirtschaftliche Fläche befindet und nur eine Betriebszufahrt besteht, existiert kein Gehweg, sondern lediglich ein unbefestigter Seitenbereich (mit z. T. alten Baumbestand). Die  Friedhofstraße ist im o.g. Bereich nur einseitig zum Anbau bestimmt.

 

Die Fahrbahn mit einseitiger Bordeinfassung und Rinne ist veraltet und sehr schadhaft. Die Gehwegbereiche sind in einem schlechten Zustand. Eine Beleuchtung besteht nur am Beginn und am Ende des Ausbauabschnittes.

Um die Nutzung der Friedhofstraße für Fußgänger und Kraftfahrer komfortabler und sicherer zu gestalten, soll die Straße mit einseitigem Gehweg und einem Parkstreifen „nochmalig“ hergestellt werden. Der Ausbau ist für 2016/2017 vorgesehen.

 

Fahrbahn/Stellplätze:

 

Die Planung sieht einen Ausbau mit asphaltierter Fahrbahn in 6,00 m Breite vor. Für den Fahrbahnoberbau wird die Belastungsklasse 1.0 nach RStO 12 angesetzt.

 

Südlich der Fahrbahn schließt sich eine Stellplatzreihe (Belastungsklasse Bk 1.0 nach RStO 12) in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster an, die in einer Breite von 2,00 m hergestellt wird.

 

Gehweg:

 

Die Friedhofstraße wird mit einseitigem Gehweg ausgestattet, der hinter dem Parkstreifen angeordnet ist. Der Gehweg wird durch ein Rundbord in 9 cm Höhe zur Fahrbahn bzw. zur Stellplatzreihe hin eingefasst und erhält einen grauen Betonsteinplattenbelag. Die Gehwegbreite liegt zwischen 1,80 m und 2,00 m. Im Bereich der Einmündung weitet sich die Gehwegfläche auf bis zu 3,70 m Breite auf. Die Zufahrten im Bereich der Gehwege werden in grauem Betonsteinpflaster erstellt und erhalten ein 2 cm hohes Bord.

Die Platten- und Pflasterbeläge entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Straßen im Stadtgebiet.

 

Begrünung:

 

Zur Begrünung der Straße und zur Gliederung der Stellplätze sind insgesamt 4 Grünbeete in 2,0 m Breite mit Straßenbaumbepflanzung eingeplant. Die Beete werden mit Rundbordsteinen r=9cm zur Fahrbahn hin eingefasst.

 

Auf der Nordseite wird ein 1,80 m bis 2,00 m breiter Grünstreifen mit Unter-pflanzung angelegt. Der vorhandene Baumbestand wird weitmöglichst erhalten. Zur Begrenzung dient ein 9 cm hohes Rundbord.

 

Entwässerung:

 

Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen (beidseitig der Fahrbahn) mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

Beleuchtung:

 

Die vorgesehene energieeffiziente Beleuchtungseinrichtung mit einer Lichtpunkt-höhe von 6,00m entspricht dem üblichen Ausbaustandard im Stadtgebiet.

 

 

Anmerkung:

 

Für die Straßenbaumaßnahme werden Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz erhoben.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan der Abwägung