Betreff
Ausbau Franz-Weller-Straße "Stichstraße" (53014-8075)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 258,
Kennwort: "Hauenhorst - West"
1. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu Eingaben/entfällt
2. Festlegung des Bauprogrammes
Vorlage
253/16
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

entfällt,  siehe unter Ziffer I – Vorlagenbegründung

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

 

Franz-Weller-Straße Stichstraße 

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Franz-Weller-Straße Stichstraße“ hat in der Zeit vom 28.06.2016 bis 13.07.2016 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind keine Anlieger erschienen und es wurden keine Eingaben eingereicht.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogrammes

 

 Franz-Weller-Straße Stichstraße  (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die an der Stichstraße angrenzenden Flächen sind inzwischen alle bebaut. Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die Breite liegt zwischen 4,00 m und 6,00 m bzw. bei 20,00 m im Wendehammer. Der Wechsel der Farbflächen bewirkt eine optische Unterbrechung der Straße und fördert so eine Bremswirkung.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden Grünbeete mit Baumbepflanzung angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Am Ende der Stichstraße, wo sich ein Wendehammer befindet, ist ein einzügiger Wendevorgang für Pkw im öffentlichen Straßenraum nicht möglich. Die Be-fahrung durch ein Müllfahrzeug / Feuerwehrfahrzeug ist – sofern die ausgewie-senen Stellplatzbereiche eingehalten werden - gesichert.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m.

 

Die Entwässerung findet über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal statt.

 

 

Anmerkung:

 

Die Stadt Rheine hat die Grundstücke incl. Erschließung verkauft. Eine Erhebung von Erschließungsbeiträgen erfolgt daher nicht. Eine Satzung über die Herstellungsmerkmale ist nicht erforderlich.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan der Abwägung