Betreff
Ausbau Dechant-Pietz-Straße (53014-143)
(Schorlemerstraße bis Sperberweg/Pirolweg)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60z,
Kennwort: "Schmale Straße Ost"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung der Herstellungsmerkmale
III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
265/16
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I – Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Aus-bau der "Dechant-Pietz-Straße (Schorlemerstraße bis Sperberweg/Pirolweg)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmale Straße Ost":

 

Dechant-Pietz-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,00 m bis 6,00 m breiten Mischfläche (5,00 m bis 7,00 m im nörd-südlich verlaufenen Fahrbahnabschnitt) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bk 0.3 nach RStO 12

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,00 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,00 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r=9 cm

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m 

 

 

Fuß- und Radwege

 

Ausbau zweier Fuß-/Radwege als Verbindung zur Schorlemerstraße und zum Spielplatz/Grünfläche auf südlicher Seite

 

a)       Bauweise:

 

Pflasterung von zwei Geh-/Radwegen in 2,00 m bis 3,00 m Breite in Betonsteinpflaster rot, d=8 cm, mit Unterbau

 

b)    Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

c)    Entwässerung:

 

Entwässerung mittels Straßenablauf mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal  

 

Entwässerung durch Versickerung in den Grünstreifen

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der "Dechant-Pietz-Straße (Schorlemerstraße bis Sperberweg/Pirolweg) im Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmale Straße Ost".

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der „Dechant-Pietz-Straße“

(B-Plan Nr. 60z „Schmale Straße Ost“) 

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der "Dechant-Pietz-Straße (Schorlemerstraße bis Sperberweg/Pirolweg)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmale Straße Ost"
erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

„Dechant-Pietz-Straße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 


Begründung:

 

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung von der Dechant-Pietz-Straße hat in der Zeit vom 28.06.2016 bis 13.07.2016 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 5 Anlieger erschienen. Es wurde 3 Eingaben eingereicht und eine mündliche Anregung gemacht. Die Eingaben sind als Anlage Nr. 1.1 bis 1.4 beigefügt.

 

 

1.1  Eingabe:

        Umplanung der Grünbeetfläche vor Haus Nr. 10a

        mit Errichtung einer Stellplatzfläche

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird der Wegfall des Grünbeetes vor Haus Nr. 10a vorgeschlagen, um Platz für einen Stellplatz dort zu schaffen. Dazu wurde angeboten, den privaten Zugang seitlich zur Zufahrt hin zu verlegen. Alternativ wurde eine Verschiebung des geplanten Grünbeetes vorgeschlagen, so dass das Beet mittig vor Haus 10a und 10 b liegt.

 

Eine Verschiebung des Grünbeetes mittig vor Haus 10a/b erschwert die Zufahrt für die gegenüberliegenden Anlieger und wird daher nicht als sinnvoll betrachtet.

 

Durch das Angebot, den privaten Zugang zu verlegen, besteht aufgrund der größeren Frontlänge nun die Möglichkeit einen Stellplatz vor Haus Nr. 10a einzuplanen.

Die Schaffung zusätzlichen Stellplatzraumes wird hier als vorrangig gesehen und befürwortet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Grünbeet vor Haus Nr. 10 a entfallen zu lassen und stattdessen einen Stellplatz einzuplanen.

 

 

1.2.1 Eingabe:

         Verschiebung der zwei Parkplätze mit Baumbeet und der Leuchte in

         Höhe von Haus Nr. 13 in südliche Richtung

        

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.1:

                                                                                                                            

Es wird gewünscht, die Parkplätze mit dem Baumbeet in Höhe von Haus Nr. 13 weiter in südliche Richtung zu verlegen, um besser aus der Ausfahrt fahren zu können. Ferner wird angeregt, die Leuchte ebenfalls nach Süden zu verschieben, um Lichteinfall in die Wohnräume zu vermeiden.

 

Dieser Wunsch wurde in Absprache mit dem gegenüberliegenden Nachbarn geäußert. Einer Verschiebung der Parkstände und Leuchte um etwa 2 m in südliche Richtung steht verkehrsplanerisch nichts entgegen. Um die Befahrbarkeit durch Müllfahrzeuge im Kurvenbereich nicht zu sehr einzuschränken, ist eine größere Verschiebung in südliche Richtung jedoch nicht vertretbar. Ferner wird die Grünbeetfläche im Kurvenbereich (südöstliche Ecke) verkleinert.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, die zwei Parkstände und das Grünbeet, sowie die Leuchte in Höhe von Haus Nr. 13 um etwa 2m nach Süden zu verschieben und das Grünbeet an der südöstlichen Ecke, Richtung Spielplatz zu verkleinern.

 

1.2.2 Eingabe:

Poller im Bereich der südlichen Dechant-Pietz-Straße vor dem Rad-weg Richtung Spielplatz

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.2:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird der Einbau von Pollern am Beginn des Geh-/Radweges zum Spielplatz vorgeschlagen, da immer wieder Besucher des Spielplatzes über den Radweg zum Spielgelände fahren.

 

Die Verwaltung sieht vor, die Befahrung des Geh-/Radweges durch Fahrzeuge zu verhindern. Die Aufstellung von Pollern ist in Absprache mit der Ordnungsbehörde festzulegen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.2:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

1.2.3 Eingabe:

         Zusätzliche Stellplätze für Besucher des Spielplatzes

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.3:

                                                                                                                            

Die Anlieger weisen darauf hin, dass Spielplatzbesucher des Öfteren am Beginn des Radweges Richtung Spielplatz parken. So stehen dort etwa 2-3 Fahrzeuge. Daher wird die Errichtung zusätzlicher Stellplätze auf dem Spielplatzgelände vorgeschlagen.

 

Durch die Ausweisung der Dechant-Pietz-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ist ein Parken auf der Verkehrsfläche - außerhalb der ausgewiesenen Stellplatzflächen  - zukünftig nicht erlaubt.

Die Schaffung von Stellplatzraum für Spielplatzbesucher ist gemäß dem Bebauungsplan, der die Fläche vor dem Spielplatz als Grünfläche mit Errichtung eines Geh-/Radweges ausweist, zurzeit nicht umsetzbar. Auch bietet die Dechant-Pietz-Straße im Straßenraum keinen Platz für zusätzliche Stellplätze.

Besucher des Kleinkindspielplatzes können zurzeit am Sperberweg parken.

Wie groß die tatsächliche Nachfrage nach Stellplätzen ist, und inwieweit an anderer Stelle der verschiedenen Zuwegungen die Einplanung von Besucherparkplätzen möglich ist, ist unabhängig von der Abwägung zu prüfen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.3:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

1.2.4 Eingabe:

         ein Halteverbot an der Schorlemerstraße im Einmündungsbereich

         zur Dechant-Pietz-Straße

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.4:

                                                                                                                            

Ein Anlieger weist darauf hin, dass die Sicht auf die Einmündung der Dechant-Pietz-Straße für Autofahrer, die von Norden kommend die Schorlemer Straße herab fahren durch die Kurve und Grünbeete eingeschränkt ist. Wenn Kfz-Fahrer aus der Dechant-Pietz-Straße in die Schorlemerstraße einbiegen, kommt es des Öfteren zu gefährlichen Situationen, die sich durch die beparkte Schorlemerstraße noch verstärken. Daher wird ein Parkverbot im Einmündungsbereich gewünscht.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen bis zum Ausbau der Straße abzuwarten und die Situation danach neu zu bewerten. Zum Teil wird die Sicht durch Einfriedigungen beeinträchtigt.

Durch den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich wird die Dechant-Pietz-Straße zur untergeordneten und wartepflichtigen Straße. Der vorgelagerte Gehwegstreifen/Die vorgelagerte Gehwegabsenkung, die im Zuge des Ausbaus ergänzt wird, trägt dazu bei, dass die Kfz-Fahrer weiter in die Fahrbahn der Schorlemerstraße einfahren und dadurch sowohl eine bessere Sicht erlangen als auch besser gesehen werden.

Nach Fertigstellung der Straße wird durch den Arbeitskreis Verkehr neu geprüft, ob ein Parkverbot zur Entschärfung der Verkehrssituation nötig ist.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.4:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.3  Eingabe:

        Verschiebung der zwei Parkplätze mit Baumbeet und der Leuchte in

        Höhe von Haus Nr. 13/seitlich von Pirolweg 6 in südliche Richtung

 

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.3:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird gewünscht, dass die Leuchte in Höhe von Pirolweg 6 weiter in südliche Richtung verschoben wird, damit die Terrasse nicht zu sehr beleuchtet wird. Ebenfalls können die beiden Stellplätze mit Baumbeet nach Süden verschoben werden.

 

Dieser Wunsch wurde in Absprache mit dem gegenüberliegenden Nachbarn geäußert. Einer Verschiebung der Parkstände und Leuchte um etwa 2 m in südliche Richtung steht verkehrsplanerisch nichts entgegen. Um die Befahrbarkeit durch Müllfahrzeuge im Kurvenbereich nicht zu sehr einzuschränken, ist eine größere Verschiebung in südliche Richtung jedoch nicht vertretbar. Eine zusätzliche Verschiebung der Leuchte würde zu einer ungleichmäßigen Ausleuchtung des Straßenraumes führen.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

siehe gefassten Abwägungsbeschluss zu 1.2.1

 

 

1.4  Eingabe (mündlich):

Entfernung des vorh. Pollers am südlichen Ende des vorhandenen Geh-/Radweges, der von der Schorlemerstraße (Stichstraße) zur Dechant-Pietz-Straße führt

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.4:

                                                                                                                            

Eine Person regt an, den vorhandenen Poller im bestehenden Radweg, der den südlichen Stichweg Schorlemerstraße mit der Dechant-Pietz-Straße verbindet, zu entfernen.

 

Aufgrund der geringen Rad-/Fußwegbreite von 2,0 m führt der Poller dort teilweise zu einer Beeinträchtigung. Da sich nördlich davon, der neu geplante Geh-/Radweg anschließt, der über eine Breite von 3,0 m verfügt, schlägt die Verwaltung vor, den Poller im unteren Teil entfallen zu  lassen und stattdessen einen Poller zwischen der Dechant-Pietz-Straße und dem neuen Radweg zu setzen. 

Der Umbau der Poller ist von der Ordnungsbehörde festzusetzen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

Information:

 

Aufgrund vorhandener Leitungen wird seitens der Versorgungsunternehmen darum gebeten, auf den Baumstandort an der Einmündung Schorlemerstraße zu verzichten.

Daher wurde der Baum aus der Planung entnommen.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Dechant-Pietz-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die an der Stichstraße angrenzenden Flächen sind inzwischen fast alle bebaut. Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden Grünbeete mit Baumbepflanzung angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkt-höhe von 4,50 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

Fuß- und Radweg

 

Auf südlicher Seite der geplanten Dechant-Pietz-Straße werden zwei Geh-/Rad-wegeverbindungen errichtet. Eine Verbindung führt zum Stichweg Schorlemer-straße und eine weitere zum Spielplatz und zur Grünfläche. Die Fuß-/Radwege werden in Pflasterbauweise erstellt und verfügen über eine Breite von 3,0 m (2,0m) in Richtung Schorlemerstraße und von 2,50 m entlang des Spielplatzes.

 

Die Beleuchtung erfolgt über jeweils eine geplante Straßenleuchte mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m.

 

Die Entwässerung des Fuß-/Radweges zur Schorlemerstraße wird durch einen Straßenablauf mit Anschluss an den vorhandenen Kanal geregelt. Der Geh-/Radweg Richtung Spielplatz wird über die seitlichen Grünflächen entwässert.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der „Dechant-Pietz-Straße“ von der Erschließungs-beitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1.1 – 1.4:  Eingaben

Anlage 2:              Lageplan der Abwägung