I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
II. Offenlegungsbeschluss
VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Den
Anstoß für die vorliegende städtebauliche Planung im Bereich südlich zum
Hermannsweg
und östlich der Schwanenburg gaben Anträge auf Aufstellung einer Bauleitplanung
in diesem Bereich, die von Seiten der Eigentümer an die Stadt Rheine gerichtet
wurden.
Neben der Nachnutzung einer landwirtschaftlichen Hofstelle sollte auch für das sich südlich befindliche Pastoratsgebäude eine Nachfolgenutzung durch die Aufstellung dieses Bauleitplanes festgesetzt werden. Noch zum Beschluss der frühzeitigen Bürgerbeteiligung war dieses Grundstück in den Bebauungsplan einbezogen. Innerhalb dieses Gebäudes befand sich eine Wohnung, sowie die gemeindliche Nutzung von Bibliothek und Gemeindebüro. Die kirchliche Nutzung sollte durch ein weiteres Gebäude erweitert werden. Zwischenzeitlich konnte die Kirchengemeinde ihre Nutzung an anderer Stelle in Elte realisieren und hat das Pastoratsgebäude für eine vollständige Wohnnutzung veräußert. Da für dieses Grundstück kein Bedarf mehr an einer gemeinnützigen Nutzung besteht, wurde dieses Grundstück aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen. Diese Vorgehensweise entspricht dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2016 (Vorlage 104/16).
Die Umnutzung der ehemaligen Hofstelle erfolgt nicht, wie beabsichtigt, durch den bisherigen Eigentümer, sondern durch einen Vorhabenträger der auf dem Grundstück Wohneinheiten für altengerechtes Wohnen realisieren möchte.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 08.06.2009 bis einschließlich 30.06.2009 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 06.05.2009 bis zum 06.06.2009. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf des Bebauungsplanes liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
BESCHLUSSVORSCHLAG
/ EMPFEHLUNG:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB
1.1 Anlieger der
Straße "Zum Hermannsweg", Rheine;
Schreiben vom 29.
Juni 2009
Inhalt:
"Am 24. Juni 2009 war ich bei
Ihnen, um mir oben genannten Bebauungsplan
erklären zu
lassen. Mit vielen Dingen kann ich einig gehen - warum
allerdings
drei Bauplätze
im Bereich der Wiese mmmmmmm entstehen
sollen, kann ich
nicht
nachvollziehen. Im Kleinen erscheint mir dieser Lösungsansatz ein
Spiegelbild des
Bebauungsplangebietes Wischmannstraße zu werden, auch
wenn jeder Vergleich
hinkt.
Fakt ist, dass
das Gebiet des Bebauungsplanes von zwei ehemaligen Hofstellen
geprägt ist.
Diese Hofstellen und der damit verbundene dörfliche Charakter leben
von einer
großzügigen Freifläche im Verhältnis zur bebauten Fläche. Auch die
Hofstelle und
der Bereich des Heimathauses, die auf der anderen Seit der Straße
'Zum
Hermannsweg' gelegen sind, weisen diese Struktur aus.
Mit der
vorgesehenen Ausweisung von drei Baugrundstücken wird der dörfliche
Charakter in
dem Bereich maßgeblich gestört. Den freien Blick auf die dahinter
liegende
Obstwiese mit dem Übergang zum Mühlenbach und auf das Pastorat
wird es dann
nicht mehr geben. Die Grundstücke haben eine geschätzte Größe
von ca. 400 - 500 qm, was einer
Bebauung im Siedlungsbereich nahe kommt.
Eine derartige
Bebauungsdichte lässt sich mit der derzeitigen Struktur nicht in
Einklang
bringen.
Ich wehre mich
gegen eine generelle Bebauung, halte aber die Ausweisung eines
Bauplatzes für
angemessen, um den dörflichen großzügigen Charakter in dem
Gebiet zu
erhalten.
Die Ausweisung
von drei Bauplätzen ist auch unter dem Gesichtspunkt von ver-
fügbaren
Bauplätzen nicht notwendig. Es gibt in Elte auf Jahre freie Möglichkeiten
genug. Wir
sollten sensibler mit unserem dörflichen Charakter umgehen. Die
letzte große
Fehlentwicklung (Baugebiet Wischmannstraße) in Elte sollten wir
zum Anlass
nehmen, zumindest aus den Fehlern zu lernen.
Ich möchte Sie
bitten, mich in der Sache Bebauungsplan, Zum Hermannweg' auf
dem Laufenden
zu halten und hoffe auf die Berücksichtigung meines Einwandes. "
Abwägungsempfehlung:
Ein Anlieger der Straße "Zum Hermannsweg" wendet sich
im Wesentlichen gegen die "neue" Bebauung auf der Hofstelle, die sich
im Eckbereich Schwanenburg/Hermannsweg befindet, da seines Erachtens der
"dörfliche Charakter" gestört sowie diese nicht
"wohnbedarfsorientiert" festgesetzt wird.
Elte, ein Ortsteil mit insgesamt ca. 2.200 Einwohnern südöstlich
zur Kernstadt von Rheine gelegen, hat sich in seiner über 850-jährigen
Geschichte zu einem Dorf mit typisch unterländischem Charakter entwickelt. Auch Elte befindet sich
für alle sichtbar im Wandel; ablesbar u. a. an der östlichen Dorfkernmitte. Der
Bereich östlich der Schwanenburg zwischen Zum Weddenfeld und Saerbecker Straße
bedarf einer städtebaulichen bzw. dorfbaulichen Entwicklung zur Abrundung des
Kernbereiches von Elte.
Im Bereich nördlich Zum Hermannsweg befinden sich eine ehemalige
Hofstelle
samt Altenteiler, das Heimathaus sowie ein Wohnhaus mit
landwirtschaftlicher
Prägung. Die Entwicklung dieses Bereiches im Sinne der Bewahrung
der dörflichen Identität muss noch als künftige Aufgabe bewältigt werden.
Der Bereich südlich Zum Hermannsweg ist geprägt durch zwei
Hofstellen und einen dorfuntypischen ehemaligen Gewerbe-/Industriekomplex sowie
das Pastoratsgelände innerhalb einer privaten Grünfläche; für die landwirtschaftliche
Hofstelle im Eckbereich Schwanenburg/Zum Hermannsweg soll nun ein Bebauungsplan
aufgestellt werden, um die städtebauliche bzw. dorfbauliche Entwicklung und
Ordnung in diesem Bereich herzustellen. Wie in alten Karten ablesbar, ist auch Elte geprägt durch
Hofstellen; neben ursprünglich großen Haupthofgebäuden sind auch zugehörige
kleinteiligere Nebengebäude sowie Heuerhäuser Bestandteil der Hofstellen. Im
Zuge des strukturellen Wandels vom bäuerlich geprägten Dorf zu einem ländlichen
Wohnort sind neben den prägenden Haupthofgebäuden auch oft die Nebengebäude sowie
Heuerhäuser einer neuen Nutzung zugeführt worden.
In Anlehnung an derartige Vorprägungen sowie dörfliche
Strukturen wurden vier zusätzliche Bauplätze auf einer Gesamtfläche von ca. 2.332 m2 mit
gemeinsamer privater Zufahrt im nordöstlichen Hofbereich festgesetzt. Für diese vier Baugrundstücke gelten
besondere baugestalterische Festsetzungen, sodass sich eine harmonische,
kleinteilige und untergeordnete Eingliederung in die direkte Umgebung der
dominanten vorhandenen dorfbildprägenden Haupthofgebäude ergibt.
Mit der gewählten Grundstücksgröße, der minimalen Ausnutzbarkeit
sowie den baugestalterischen Vorgaben in Anlehnung an traditionelle Siedlungsstrukturen
wird hier eine maßvolle Ergänzung bzw. Nachverdichtung erreicht. Die Ausweisung von
größeren Baugrundstücken würde dieser Intention widersprechen, zumal größere
Baugrundstücke in der Regel auch eine adäquate Bauweise bzw. Baukörperform
hervorrufen.
Der Hinweis auf eine Fehlentwicklung im Baugebiet
Wischmannstraße wird zur
Kenntnis genommen; im Gegensatz zur Nachverdichtung im Bereich
des Bebauungsplanes "Zum Hermannsweg" ist das Baugebiet
Wischmannstraße ein Neubaugebiet in der Größenordnung von fast 9 ha Größe.
Es ist richtig, dass der teilweise freie Blick auf überwiegend
bewaldete Flächen im Bereich des Mühlenbachs nicht mehr in der heutigen Form
gegeben sein wird.
Es ist ebenso richtig, dass die Notwendigkeit der Ausweisung von
neuen Bauflächen in Elte derzeit nicht zwingend gegeben ist. Der Bebauungsplan Nr.
297, Kennwort: "Zum Hermannsweg - Elte", der Stadt Rheine wird aufgestellt,
um für die städtebauliche bzw. dorfbauliche Entwicklung und Ordnung im Bereich
einer aufgegebenen Hofstelle eine zukunftsfähige Entwicklungsperspektive zu
eröffnen. Die angestrebte Nachverdichtung in diesem Bereich entspricht
einer nachhaltigen städtebaulichen bzw. dorfbaulichen Entwicklung, zumal entsprechend
den gestalterischen Festsetzungen hier eine Dorfentwicklung angestrebt wird,
die der Bewahrung der dörflichen Identität dient.
Aus den vg. Gründen wird den Anregungen des Einwenders nicht
entsprochen.
1.2 Schreiben eines Vereins aus Elte
Schreiben vom 1. Juli 2009
Inhalt:
"1. Die
Aufteilung der Parzelle xxxxxxxxxxxx
mit drei Plätzen ist zu kleinkariert. Sie passt nicht zu
dem Umfeld der sie umschließenden Höfe. Mitten in dem historisch gewachsenen,
großzügig aufgeteilten Umfeld, das zum Dorfkern gehört, taucht nun plötzlich
eine städtebaulich orientierte enge Bebauung auf. Ein Fremdkörper an dieser
Stelle. Der wichtigste Aspekt der Planung sollte hier doch wohl die Abstimmung
mit dem unmittelbaren Umfeld sein.
Man könnte an dieser Stelle doch auch mal größere
Baugrundstücke anbieten.
2. Eine Zufahrt im Eckbereich (Nr. 6 der textlichen
Feststellungen) wirkt sich für die Erhaltung und optische Wahrnehmung dieser für
das Dorf typischen Umfassungsmauer nicht günstig aus. Wenn schon das noch
vorhandene Wirtschaftsgebäude entlang Zum Hermannsweg abgebrochen werden muss,
könnte man hier die Erschließung des zu bebauenden Grundstückes vornehmen.
Denn es wird am Ende nicht bei der 'Rückseite' von Garagen
bleiben. Es versteht sich wohl von selbst, dass die wieder zu errichtende
Bruchsteinmauer der Form und dem Stil der
vorhandenen angepasst werden muss.
3. Es wird vorgeschlagen, des weiteren eine Fußwegführung durch die Parzelle Xxxxxxxxxxxx vom Gelände des
Pastorats aus vor. Die nach der Planung vorgegebene Begrenzung der
Bebauung/Bewohnung auf der Parzelle Pfarrhaus lässt u. E. die Anlegung eines
solchen Weges jetzt möglich erscheinen. Der Verein hat schon früher den Plan
gehegt, von der Flöddertstraße durch den Park des Pastorats einen Fußweg zum
Hermannsweg anzulegen. "
Abwägungsempfehlung:
Der Verein aus Elte wendet sich gegen die Ausweisung der
"neuen Bauplätze", regt eine neue Zufahrt an und fordert die Fußwegverbindung
zwischen Flöddertstraße und Zum Hermannsweg.
Zu 1:
Elte, ein Ortsteil mit insgesamt ca. 2.200 Einwohnern südöstlich
zur Kernstadt von Rheine
gelegen, hat sich in seiner über 850-jährigen Geschichte zu
einem Dorf mit typisch münsterländischem Charakter entwickelt. Auch Elte befindet sich
für alle sichtbar im Wandel; ablesbar u. a. an der östlichen Dorfkernmitte. Der
Bereich östlich der Schwanenburg zwischen Zum Weddenfeld und Saerbecker Straße
bedarf einer städtebaulichen bzw. dorfbaulichen Entwicklung zur Abrundung des
Kernbereiches von Elte.
Im Bereich nördlich Zum Hermannsweg befinden sich eine ehemalige
Hofstelle
samt Altenteiler, das Heimathaus sowie ein Wohnhaus mit
landwirtschaftlicher
Prägung. Die Entwicklung dieses Bereiches im Sinne der Bewahrung
der dörflichen Identität muss noch als künftige Aufgabe bewältigt werden.
Der Bereich südlich Zum Hermannsweg ist geprägt durch zwei
Hofstellen und einen dorfuntypischen ehemaligen Gewerbe-/Industriekomplex sowie
das Pastoratsgelände innerhalb einer privaten Grünfläche; für die landwirtschaftliche
Hofstelle im Eckbereich Schwanenburg/Zum Hermannsweg soll nun ein Bebauungsplan
aufgestellt werden, um die städtebauliche bzw. dorfbauliche Entwicklung und
Ordnung in diesem Bereich herzustellen. Wie in alten Karten ablesbar, ist auch Elte geprägt durch
Hofstellen; neben ursprünglich großen Haupthofgebäuden sind auch zugehörige
kleinteiligere Nebengebäude sowie Heuerhäuser Bestandteil der Hofstellen. Im
Zuge des strukturellen Wandels vom bäuerlich geprägten Dorf zu einem ländlichen
Wohnort sind neben den prägenden Haupthofgebäuden auch oft die Nebengebäude sowie
Heuerhäuser einer neuen Nutzung zugeführt worden.
In Anlehnung an derartige Vorprägungen sowie dörfliche
Strukturen wurden vier zusätzliche Bauplätze auf einer Gesamtfläche von ca. 2.332 m2 mit
gemeinsamer privater Zufahrt im nordöstlichen Hofbereich festgesetzt. Für diese vier Baugrundstücke gelten
besondere baugestalterische Festsetzungen, sodass sich eine harmonische,
kleinteilige und untergeordnete Eingliederung in die direkte Umgebung der
dominanten vorhandenen dorfbildprägenden Haupthofgebäude ergibt.
Mit der gewählten Grundstücksgröße, der minimalen Ausnutzbarkeit
sowie den baugestalterischen Vorgaben in Anlehnung an traditionelle Siedlungsstrukturen
wird hier eine maßvolle Ergänzung bzw. Nachverdichtung erreicht. Die Ausweisung von
größeren Baugrundstücken würde dieser Intention widersprechen, zumal größere
Baugrundstücke in der Regel auch eine adäquate Bauweise bzw. Baukörperform
hervorrufen.
Zu 2:
Die Zu- und Abfahrt der Hofstelle im Eckbereich Schwanenburg/Zum
Hermannsweg ist traditionell die Zuwegung der Hofstelle; dies ist bis heute
auch am Standort der Hofeichen ablesbar.
In den Jahren 2004 und 2005 wurde der Neuausbau der L 475/578 im
Dorfkernbereich von Elte durchgeführt. Im Zuge der Planung zum Ausbau dieser " Dorfstraßen"
wurde von Seiten der Stadt Rheine in Zusammenarbeit mit den Vereinen aus Elte
besonderer Wert darauf gelegt, mittels dorfgemäßen Gestaltungselementen und unter
Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten einen Ausbau zu realisieren. Eine einschneidende
Veränderung stellte die Umgestaltung im Einmündungsbereich zum Hermannsweg dar,
um hier die Erhaltung der Zuwegung zur Hofstelle einschließlich der die
Hofstelle umgehenden Bruchsteinmauer zu gewährleisten.
Insofern ist es unverständlich, dass nach den Vorstellungen des
Einwenders nunmehr eine neue große Zufahrt von der Straße Zum Hermannsweg geschaffen
werden soll.
Mit der textlichern Festsetzung Nr. 19 wird sichergestellt, dass
die das Flurstück im Westen, Norden und Osten umgehende Bruchsteinmauer als
Bestand erhalten bleibt und Einfahrten lediglich im Eckbereich Schwanenburg/Zum
Hermannsweg und an der nord - östlichen Begrenzung zulässig sind. Bei Abbruch
der noch vorhandenen Wirtschaftsgebäude entlang der Straße Zum Hermannsweg ist
diese entstehende Lücke durch eine Ergänzung der Bruchsteinmauer zu
komplettieren. Insofern ist sichergestellt, dass - lediglich unterbrochen durch
eine Einfahrt – der "geschlossene Eindruck" dieser Mauer erhalten
bleibt.
Zu 3:
Zu der geforderten Fußwegverbindung zwischen Flöddertstraße und der
Straße Zum Hermannsweg ist auszuführen, dass eine derartige Verbindung
durch die Parzelle der Hofstelle und durch privaten Garten einschließlich der
im Landschaftsgebiet befindlichen bandartigen Grünzone beiderseits des
Mühlenbaches führen müsste. Eine derartige Fußwegverbindung ist vielleicht wünschenswert,
aber derzeit nicht erforderlich, da parallel hierzu in einem Abstand von ca.
160 m Luftlinie eine komfortable, unabhängig geführte Fuß- und
Radwegeverbindung entlang der Schwanenburg/ Saerbecker Straße im Zuge des
Ausbaus dieser Straßen realisiert wurde.
Aus den vg. Gründen wird den Anregungen des Vereins aus Elte
nicht entsprochen.
1.2 Sonstige Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Es wird festgestellt,
dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 297, Kennwort: "Zum Hermannsweg - Elte", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gegen diesen Bebauungsplan ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gebildet durch das Flurstück
43, Flur 18, Gemarkung Elte. Er befindet sich südlich der Straße Zum Hermannsweg
und östlich der Schwanenburg (L593). Der räumliche Geltungsbereich ist im
Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Legende
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Textliche Festsetzungen
Anlage 5: Umweltbericht
Anlage 6: Artenschutzrechtliche Prüfung