Betreff
"Historische Meile" (C6) - 2. Bauabschnitt: Münsterstraße von Emsstraße bis Marktplatz (5943-006 bis 5943-0065)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
II. Festlegung des Bauprogrammes
Vorlage
085/17
Aktenzeichen
-TBR/meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben

Der Bauausschuss nimmt die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und beschließt den Ausbau der Münsterstraße von Emsstraße bis Marktplatz gemäß der vorgeschlagenen Entwurfsplanung.

Einzelne Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:                           Festlegung des Bauprogrammes

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

Historische Meile" (C6) - 2. Bauabschnitt: Münsterstraße

von Emsstraße bis Marktplatz

Ausbau der Fußgängerzone als niveaugleiche Verkehrsfläche:

1.       Mischfläche mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz

 

2.        Grünbeete mit Baumbepflanzung

 

3.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

4.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

Zu I : Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben

Die Neugestaltung der Münsterstraße ist Bestandteil verschiedener Teilprojekte des Rahmen­planes Innenstadt – insbesondere Teilprojekt C 6 „Historische Meile“. Hierzu haben in 2015 öffentliche Planungswerkstätten stattgefunden und deren Nachbearbeitung zu Ergebnissen geführt, die auch bereits beim Ausbau des ersten Abschnittes der Münsterstraße (von Münster­mauer bis Emsstraße) im Jahr 2016 berücksichtigt wurden.

Für eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Werkstätten mit Festlegung der zu beach­tenden Prinzipien wird an dieser Stelle auf die Vorlage 374/15 (Bauausschuss vom 22. Oktober 2015) hingewiesen.

Aufbauend auf diesen Prinzipien ist im November 2015 eine Entwurfsplanung zum Ausbau der Münsterstraße Historische Meile" (C6) - 1. Bauabschnitt „Münsterstraße von Münster­mauer bis Emsstraße“ erstellt und im Anschluss offengelegt worden. Nach Durchführung der Offenlage, Abwägung der Eingaben und Beschluss des Bauprogrammes wurde dieser Bau­ab­schnitt im Jahr 2016 fertiggestellt.

Die Beschlüsse für den ersten Abschnitt der „Historischen Meile“ sind wegweisend für alle weiteren Abschnitte, da eine durchgehend gleiche Gestaltung angestrebt werden soll. Eine Ausnahme bildet hier der Marktplatz, der zwar als Teil der „Historischen Meile“ erkennbar sein soll, aber dennoch eine individuelle Gestaltung erhalten könnte.

Mehrere Bürger haben Einsicht in die Planunterlagen genommen. Die eingegangenen Anre­gun­gen werden im Folgenden abgewägt:

 

Eingabe Nr.1:

Abwägung:

Die Eingabe beschäftigt sich mit der Problematik des Leerstandes eines der anliegenden La­den­lokale. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Anordnung einer Sitz­gelegenheit und eines Baumes im Bereich des Gebäudes Münsterstraße 5. Baum- und Bank­standorte laden in der Regel zum Verweilen ein und führen daher eher zu einer erhöhten statt zu einer geringeren Frequentierung des umgebenden Bereiches. Beide Gestal­tungs­ele­mente werden mit einem angemessenen Abstand (mind. 2 m) vor der Fassade angeordnet werden, so dass die direkte  Betrachtung der etwaigen Auslagen nicht behindert wird. Gleiches gilt für die Erkennbarkeit des Geschäftes, da weder die Bank noch der Baum (entsprechend Beschluss des Bauausschusse vom 24.11.2016 Vorlage 382/16 "Gestaltungskatalog für die Fußgängerzone":  mittelgroß, schmal) den Blick auf das Erdgeschoss und somit auf das Ladenlokal wesent­lich einschränken werden.

Neben den genannten Aspekten spricht auch der Bedarf der Allgemeinheit gegen den Wegfall von Bank und Baum. Die Aufenthaltsqualität einer Fußgängerzone wird neben der Art und Quali­tät der angesiedelten Geschäfteauch geprägt durch die Verweilmöglichkeiten außerhalb der Geschäfte. Die Möglichkeit des Verweilens in der Nähe eines Baumstandortes wirkt quali­tätssteigernd.

Die Verwaltung empfiehlt die Beibehaltung des vorgesehenen Baum- und Bankstandortes. 

Der ebenfalls in der Eingabe angesprochene Punkt zur Finanzierung wurde bereits außerhalb dieser Vorlage beantwortet (Es sind von den Anliegern keine Beiträge zu erheben).

Abwägungsbeschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung Münsterstraße von Emsstraße bis Marktplatz mit Anordnung eines Baum- und Bankstandortes vor Münsterstraße 5 wie im anlie­genden Plan dargestellt.

 

Eingabe Nr.2:

Abwägung zu 1:

Die Höhenlage des Einganges zum Gebäude Marktplatz 13 ist für die vorliegende Planung von untergeordneter Bedeutung, da das Bauende des Projektes bereits einige Meter vor dem Gebäude sein wird. Der Straßenabschnitt im Übergangsbereich zum Marktplatz soll erst im Zuge der Umgestaltung des Marktplatzes verändert werden. Für das vorliegende Projekt werden sich die Höhen sehr nah an den vorhandenen orientieren, so dass hier kaum eine Ver­än­derung der aktuellen Situation zu erwarten ist.

Die Höhenplanung ist allerdings nicht Bestandteil dieser Vorlage.

Abwägungsbeschluss zu 1:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Abwägung zu 2:

Die in der Eingabe erwähnte Bank ist bereits Bestandteil der Planung.

Abwägungsbeschluss zu 2:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Abwägung zu 3:

Diese Eingabe betrifft den Standort von Baum und Bank vor dem Gebäude Münsterstraße 5. Die  Eingabe Nr. 1 hatte bereits diesen Standort zum Inhalt.

Die Bedenken, dass das Vordach des Nachbargebäudes behindert werden könnte, sind nach­voll­ziehbar. Es ist jedoch vorgesehen, einen schmalkronigen Baum zu pflanzen, der in derlei beengten Räumen zu möglichst wenig Einschränkungen führt. Das Vordach des Hauses Münster­straße 7 ragt maximal 1,50 m in den Straßenraum.  Der Standort des Baumes ist abge­rückt von der Gebäudefassade und auch von der Grenze zwischen Nr. 5 und Nr. 7 vorgesehen.

Schwierigkeiten bei der Durchfahrtsbreite sind nicht zu erwarten. Die Befahrbarkeit durch alle erforderlichen Fahrzeuge wurde im Zuge der Entwurfsbearbeitung überprüft und bei der Erstellung des Planes berücksichtigt.

Die Anordnung eines Baumes im Kübel wird an dieser Stelle nicht befürwortet, da dieser den nutzbaren Raum im Vergleich zum laut Gestaltungsrichtlinien vorgesehenen Baumschutzrost stärker einschränken würde.

Abwägungsbeschluss zu 3:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung Münsterstraße von Emsstraße bis Marktplatz mit Anordnung eines Baum- und Bankstandortes vor Münsterstraße 5 wie im anlie­genden Plan dargestellt.

 

Abwägung zu 4:

Die in diesem Abschnitt der Eingabe behandelte taktile Leitlinie orientiert sich in ihrem Ver­lauf vornehmlich an Gebäudefronten. Sie verläuft –von der Emsstraße kommend- etwa pa­rallel zur südwestlichen Grundstücksgrenze und bildet somit eine leicht abknickende Verlän­ge­rung der im Abschnitt von Münstermauer bis Emsstraße gewählten Linie. Auch im Ab­schnitt Münsterstraße 2 bis 6 ist diese Parallelität gegeben. Wesentlich für den Verlauf der takti­len Leitlinie ist auch der Verlauf der Entwässerungsrinne, da diese beiden Elemente als Begrenzung der Mittelgasse miteinander in Verbindung stehen, da auch sie die für den Be­trach­ter angenehme Parallelität aufweisen. Auch baulich sind parallele Verläufe von Vorteil (Verschnitt von Pflastermaterial). Vor Münsterstraße 8 wird dem beiderseits der Verkehrs­fläche auftretenden Gebäudevor- bzw. Rücksprüngen durch das Verschwenken der Mittel­gasse Rechnung getragen. Der Versatz wurde bewusst so stark gewählt, um auf diese Beson­der­heit hinzuweisen. Außerdem ergibt sich hierdurch eine gleichmäßigere Aufteilung der Vor­flächen vor Münsterstraße 10 und 5, was zu einer besseren Nutzbakeit dieser Vorflächen führt.

Für die Nutzer der Leitlinie ist der gewählte Verlauf sinnvoll, da einige Geschäfte Sonder­nutzun­gen vor ihren Geschäften anbieten dürfen. Insbesondere die Sondernutzung von Gas­tro­nomie schränkt die Nutzbarkeit für sehbeeinträchtigte Menschen sehr ein, da hier Stühle verrückt werden können und keinen festen Standort haben. Durch die gewählte Linienführung sind diese Konfliktpunkte (speziell vor Haus Nr. 10) reduziert worden.

Zu einer Stolperfalle werden die Leitelemente nach Auffassung der Verwaltung nicht, da sie nicht wie in der Eingabe beschrieben erhöht eingebaut werden, sondern lediglich die Rippen und Noppen hervortreten. Unabhängig von der Linienführung ist dieser Umstand aber Voraus­setzung für die Nutzbarkeit.

Abwägungsbeschluss zu 4:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Verlaufes der taktilen Leitlinie wie im Ausbauplan dargestellt.

 

Abwägung zu 5:

Diese Eingabe betrifft den Baumstandort im Eckbereich Emsstraße/ Münsterstraße. Dieser soll laut Offenlageplanung entfernt werden.

Die Entfernung dieses Baumes hat jedoch nicht –wie in der Eingabe vorausgesetzt- ihren Ursprung im Verlauf der Linienführung des taktilen Leitsystemes, sondern in der Beibe­hal­tung der wichtigen Sichtbeziehung Richtung Marktplatz/ Kirche.

Bei einer späteren Umgestaltung der Emsstraße ist möglicherweise über einen neuen Standort für einen Baum in diesem Eckbereich nachzudenken.

Um dennoch Grün in der Innenstadt zu erhalten ist der Baumstandort vor Münsterstraße 5 vor­geschlagen worden und auch im 1. Bauabschnitt sind einige Baumstandorte vorgesehen.

Die Verwaltung hält an der Empfehlung fest, den Baum zu entfernen.

Abwägungsbeschluss zu 5:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung Münsterstraße von Emsstraße bis Marktplatz mit Wegfall des Baumes vor dem Gebäude Münsterstraße 12/ Emsstraße 19 wie im anliegenden Plan dargestellt.

 

Abwägung zu 6:

Dieser Teil der Eingabe beschäftigt sich mit der Leitlinie im 1. Bauabschnitt.

Der Verwaltung ist bekannt, dass hier vielfach Fahrräder auf der Leitlinie abgestellt werden. Es ist vorgesehen, u. a. durch Presseberichte die Bevölkerung für das Thema zu sensi­bili­sieren. Außerdem können eventuell kurzfristig angebrachte Infotafeln zur Lösung des Pro­blems beitragen.

Die Stadt Rheine weiss um die Problematik, deren Lösung aber nicht Inhalt dieser Vorlage ist.

Abwägungsbeschluss zu 6:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Abwägung zu 7:

Das Anordnen von Fahrradständern ist Inhalt dieses Teiles der Eingabe.

In der Stadt Rheine wird zurzeit so verfahren, dass in den Bereichen der Innenstadt, in denen das Radfahren nicht zulässig ist (wie auch in diesem Bauabschnitt), keine Fahr­rad­stän­der vorgesehen werden.

Allerdings wird das Konzept für den Radverkehr zurzeit überarbeitet. Sollte sich bei der Überarbeitung des Konzeptes zeigen, dass im Innenstadtbereich doch ein Anordnen von Fahr­rad­ständern ermöglicht werden kann,  werden auch die Bauabschnitte der Münsterstraße für eine Standortfindung berücksichtigt werden.

Diese Entscheidung ist allerdings nicht Bestandteil dieser Vorlage.

Abwägungsbeschluss zu 7:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Zu II: Festlegung des Bauprogramms

Ausbau „"Historische Meile" (C6) - 2. Bauabschnitt: Münsterstraße von Emsstraße bis Marktplatz

Der o.g. Straßenabschnitt soll als Fußgängerzone niveaugleich hergestellt werden.

1. Verkehrsfläche

Es wird eine weiche Separation des Verkehrsraumes vorgesehen, bei welcher eine niveau­gleiche Straßenoberfläche entsteht, die durch gestalterische Elemente in der Oberfläche sowie durch verschiedene Ausstattungselemente eine Aufteilung des Verkehrsraumes in eine Mittel­zone und Randzonen ermöglicht. Diese Dreiteilung der Verkehrsfläche ist in Anlehnung an die Aufteilung einer alten Straßengestaltung gewählt worden, die sich in eine Fahrbahn und beid­seitigen Gehwegen gliederte. Diese Dreiteilung wird durch den Einbau der Rinne bzw. durch die taktile Leitlinie unterstützt. Während die Mittelzone dem Hauptfußgängerstrom und dem zeitweiligen Lieferverkehr dient, kann der Bereich der Randzonen für die Außen­gastro­no­mie, für die Auslagen von Geschäften oder für den Aufenthalt von Personen genutzt werden.

Der ausgewählte Betonstein erhält einen Natursteinvorsatz in grau-granit, der in der optischen Wahrnehmung einem Naturstein stark ähnelt. Die Verkehrsfläche wird mit diesem Material ein­heitlich mit Unterbau gepflastert. Die verwendeten Pflastersteine bestehen aus drei ver­schie­denen Steinformaten, die –wie bereits im 1. Bauabschnitt- in der Rand- und Mittelzone in einem festgelegten Verlegemuster eingebaut werden:

Randzonen: 1 Steinformat (~ 36/24)

Mittelzone:  3 Steinformate (~36/24, ~24/24 und ~16/32)

Durch die unterschiedlichen Verlegemuster kann sich die Mittelzone trotz einer einheitlichen Oberfläche von den Randzonen abheben. Zusätzlich entsteht - dadurch, dass ein Steinformat sowohl in der Mittel- als auch in der Randzone verwendet wird - ein harmonisches Gesamt­bild. Die Breite der Mittelzone ist mit etwa 3,20 m bis 3,50 m, inklusive der beidseitigen „Rin­nen“, vorgesehen. Die Breite der Randzonen liegt zwischen 1,50 m und 3,50 m, wobei in den schmalen Bereichen das Erdgeschoss der angrenzenden Gebäude zurückliegt, so dass die nutzbare Breite größer ist.

Die Ausstattungsgegenstände wie z. B. Sitzbänke und Abfallbehälter werden entsprechend den Beschlüssen aus Projekt C1 beim Bau berücksichtigt.

Die Münsterstraße wird barrierefrei ausgebaut.

Die Ausbauplanung ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderungen erörtert worden.

Die taktile Leitlinie soll –wie bereits im 1. Bauabschnitt- optisch der umgebenden Pflasterung angepasst werden – also grau-granit. Der notwendige optische Kontrast wird über einzelne anthra­zit­farbene Steine, die entlang der taktilen Linie verlegt werden, erzeugt. Somit kann der Entwurfsgrundsatz der Planung, eine einheitliche flächenhaftwirkende Oberfläche zu erhalten, eingehalten werden.


 

2. Begrünung

Der Entwurf sieht einen Baum vor dem Haus Münsterstraße 5 vor. Entsprechend den Festsetzungen des Projektes C1 „Gestaltungszielsetzungen“ ist hier ein schmaler, kegel­för­mi­ger Baum (Amberbaum) vorgesehen, der seinen Standort in einem Baumschutzrost findet. Maßnahmen zum Schutz vorhandener Leitungen, eine Baumverankerung, Bewässerungsset und die Fertigstellungspflege der Bäume sind berücksichtigt.

 

3. Entwässerung

Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen wird in 30cm breiten Entwässerungsrinnen gesammelt und über Abläufe in den vorhandenen Abwasserkanal eingeleitet.

 

4. Beleuchtung

Die Ausstattung mit Beleuchtung ist inhaltlich im Teilprojekt C8 „Beleuchtungskonzept Innenstadt“ des Rahmenplan Innenstadt angelegt. Hier hat es im Bauausschuss am 24. No­vem­ber 2016 einen abschließenden Beschluss gegeben. Im Rahmen des Ausbaus der Münster­straße wird dennoch zunächst keine Veränderung im Bereich der Beleuchtung vor­ge­nom­men, da die zurzeit vorhandenen Leuchten erst wenige Jahre alt, optisch ansprechend und noch intakt sind.

Die Anpassung an das beschlossene Konzept erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Zusätzliche Information:

Ausbauzeitpunkt

Der Ausbau des 2. Bauabschnittes Münsterstraße soll zu Beginn des Jahres 2018 starten.

 

Projektkosten

Die Durchführung der Maßnahme ist beim Projekt Rahmenplan Innenstadt im Teilprojekt C6 „Historische Meile“ (5943-006) vorgesehen. Die vorgesehenen Kosten für das Teilprojekt C6 sind dort mit 780.000 € angesetzt.

Von diesen Kosten waren für diesen Teilabschnitt Münsterstraße von Münstermauer bis Emsstraße 229.000 € angesetzt worden.

Die Kosten für diesen Teilabschnitt belaufen sich auf geschätzt 300.000 €.

Die geschätzten Mehrkosten können in den laufenden Projekten des Rahmenplanes aufgefangen werden.

Eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten ist nicht möglich.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Münsterstraße

Anlage 2: Eingabe Nr.1/ Eingabe Nr.2

Anlage 3: Plan zu Eingabe Nr. 2