Betreff
Ausbau Hünenborgstraße (Neuenkirchener Str. - Haus Nr. 89) (53014 - 01614)
z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34,
Kennwort: " Gronauer Straße / Thieberg"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II.Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
125/17
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

  Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I – Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt für den Ausbau der Hünenborgstraße (Neuen-kirchener Str. - Haus Nr. 89) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: "Gronauer Straße / Thieberg" folgendes Bauprogramm:

 

Hünenborgstraße (Neuenkirchener Str.-Haus Nr. 89) (Tempo-30-Zone):

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone vorgesehen.

 

a)    Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 6,50 m (4,00 m bis 4,50 m an Einengungen), Bk 1.0 nach RStO 12

 

Herstellung einer rot gepflasterten Fahrbahn (Teilbereich Kurve und Kita) mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 6,50 m, Bk 1.0 nach RStO 12

 

b)    Begrünung:

 

Anlegung von 1,50 m bis 2,00 m (2,15 m) breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Fahrbahn

 

Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r= 5cm

 

c)    Gehwege:

 

Anlegung eines einseitigen Gehweges in 2,00 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau (nördlich von Haus Nr. 99), in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

Einfassung des Gehweges mit Rundborden r = 5 cm, abgesenkt r=2cm

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,40 m bis 2,25 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau (südlich von Haus Nr. 99), in den Zufahrten/ Straßeneinmündung graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm, abgesenkt r=2cm

 

d)    Seitenstreifen:

 

Anlegung eines 0,50 m breiten befestigten Seitenstreifens aus Rasengittersteinen mit Unterbau (nördlich von Haus Nr. 99) 

 

Einfassung des Seitenstreifens mit Borden r = 2 cm

 

 

e)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und 30 cm breiten beidseitigen Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh./geplanten Mischwasserkanal 

               

f)     Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6m

 


Begründung:

 

                          

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Hünenborgstraße“ hat in der Zeit vom 14.03.2017  bis 29.03.2017 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 10 Anlieger erschienen. Es wurden 5 Eingaben gemacht. Die schriftlichen Eingaben sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

 

1.1 Eingabe mündlich:

 

Wunsch auf Stabilisierung der Zufahrt (Absenkung) vor Haus Nr.   17/ Ohner Weg

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                            

Von Anwohnerseite wird eine stabile Zufahrt zu Haus Nr. 17 (Ohner Weg) entlang der Hünenborgstraße gewünscht, damit die großen Müllcontainer des Mehr-familienhauses auch weiterhin vom Müllfahrzeug abgeholt werden können und die Zufahrt nicht beschädigt wird.

 

Um dem Müllfahrzeug die Zufahrt zu ermöglichen, wird der Oberbau der Absenkung verstärkt. Zudem wird die Zufahrt von 7,0 m auf 9,0 m verbreitert und das Grünbeet seitlich von Haus Nr. 17 wird um 2,0 m nach Norden verlegt. In Folge dessen wird die Leuchte 1,0 m weiter nach Norden positioniert.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Absenkungsbereich und die Pflasterung der Zufahrt vor Haus Nr. 17 von 7,0 m auf 9,0 m zu verbreitern und das Grünbeet seitlich von Haus Nr. 17 um 2,0 m nach Norden zu verlegen.

 

 

1.2 Eingabe (Anlage 1):

 

Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches von Haus Nr. 89 bis zum Ohner Weg

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2:

 

Von einem Anlieger wird angeregt, den verkehrsberuhigten Bereich nicht in der Kurve bei Haus Nr. 89 enden zu lassen, sondern bis zum Ohner Weg zu erweitern.

Dadurch soll zum einen die Geschwindigkeit der bergabfahrenden Autofahrer im Kurvenbereich (Haus 89) gesenkt werden und zum anderen sollen die Kinder der Kindertagesstätte durch die herabgesetzte Geschwindigkeit geschützt werden.

 

Die Senkung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Hünenborgstraße ist pri-märes Ziel der Straßenplanung.

Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich beinhaltet zwar eine Geschwin-digkeitsvorgabe, zieht aber auch eine entsprechende Bauweise nach sich, wie der Verzicht auf Gehwege und Bordsteinkanten.

 

Für diesen Abschnitt ist eine T-30-Zone mit Ausbau im Separationsprinzip ge-wählt worden, da so die Möglichkeit besteht, besonders den kleinen Kindern als Fußgänger oder Radfahrer einen geschützten seitlichen Raum im Querschnitt anzubieten. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich würde eine Mischfläche entstehen, bei der sich alle Verkehrsteilnehmer den Verkehrsraum teilen müssen.

Gerade zu Bring- und Holzeiten ist an der Kita ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Pkw zu rechnen.

Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich an dieser Stelle wird seitens der Verwaltung nicht als vorteilhaft eingestuft.

Zur effektiven Geschwindigkeitssenkung werden wechselseitig Grünbeete eingeplant, insbesondere vor und hinter der Kita. Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, in Höhe der Kita eine rote Pflasterfläche zur Erhöhung der Aufmerksamkeit einzuplanen.

Die Aufstellung des Verkehrszeichens  „Achtung Kinder“ kann nach Prüfung durch die Ordnungsbehörde ggf. ergänzt werden und verpflichtet den Autofahrer, die Geschwindigkeit zu drosseln und jederzeit bremsbereit zu sein.

 

Zur Reduzierung des Tempos im Kurvenbereich werden dort ebenfalls rotes Pflaster und seitliche Baumbeete eingeplant, wodurch die Aufmerksamkeit der Autofahrer erhöht wird und der Beginn des Verkehrsberuhigten Bereiches verdeutlicht wird.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dort die Breite der Mischfläche um 2,0 m zu verringern, indem das östliche Beet zur Fahrbahn hin gerückt wird, so dass der Fußgänger zur höheren Sicherheit hinter das Beet geführt werden kann.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Hünenborgstraße südlich von Haus Nr. 89 im Separationsprinzip auszubauen und das östliche Baumbeet im Kurvenbereich 2,0m zur Fahrbahn hinzurücken.

 

 

1.3 Eingabe mündlich im BauA:

 

Einbau von Bodenwellen/Berliner Kissen an der Hünenborgstraße

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.3:

 

Im Bauausschuss wurde angeregt, an der Hünenborgstraße Bodenwellen/ Aufpflasterungen zur Senkung der Geschwindigkeit einzubauen im Hinblick auf die Kindertagesstätte.

 

Die Senkung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Hünenborgstraße ist pri-märes Ziel der Verwaltung.

Für die vorgeschlagenen Aufpflasterungen kämen sogenannte Berliner Kissen in Frage. Berliner Kissen sind geteilte Plateauaufpflasterungen zur Geschwindig-keitsdämpfung innerhalb von Tempo-30-Zonen. Sie sind ca. 6,5cm hoch und überfahrbar.

 

Der Einbau von Berliner Kissen hat sich jedoch oftmals als nachteilig herausgestellt. Die Überfahrung erzeugt einen starken Ruck im Fahrzeug und ist für Krankenwagenfahrten, sowie für Schmerzpatienten ungeeignet. Ferner stellen die Schwellen für Radfahrer bei Glätte und insbesondere bei Schnee, der die Plateauaufpflasterung verdeckt, eine Gefährdung dar.

Daher regt die Verwaltung an, alternativ eine höhengleiche Pflasterung aus rotem Pflaster im Bereich der Kita einzubauen. Der sicht- und hörbare Materialwechsel und der Farbunterschied erhöhen die Aufmerksamkeit der Autofahrer. Zur Durchsetzung der Temporeduzierung dienen zudem Grünbeeteinengungen und Verschwenkungen.

 

Zur weiteren Geschwindigkeitsreduzierung im Kurvenbereich werden ebenfalls rotes Pflaster und seitliche Baumbeete eingeplant, wodurch der Beginn des Verkehrsberuhigten Bereiches verdeutlicht wird.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bauausschuss beschließt, auf den Einbau von Berliner Kissen zu verzichten und stattdessen im Bereich der Kindertagesstätte rotes höhengleiches Beton-steinpflaster in der Fahrbahn zu verwenden.

 

 

1.4 Eingabe (Termin mit Anliegergemeinschaft v. südl. Teil im Rathaus):

 

1.4.1Wegfall des westlichen Gehweges

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.4.1:

 

Im Rahmen der Offenlage hat eine Anliegerbesprechung mit einer Anliegergemeinschaft der südlichen Hünenborgstraße stattgefunden. Da die Ausbaukosten auf eine niedrige Anzahl an Anliegern umgelegt werden, besteht der Wunsch auf Kostenreduzierung. Eine erfolgte Anregung besteht daher im Wegfall des westlichen Gehweges, da dieser voraussichtlich nicht genutzt wird.

 

Im aktuellen Flächennutzungsplan ist auf der Westseite der Hünenborgstraße im Bereich der Ackerfläche kein Wohnbauland vorgesehen. Entlang des südlichen Abschnittes ist die Straße jedoch beidseitig zum Anbau bestimmt. Zur Führung des gegenläufigen Fußgängeraufkommens, sowohl von der Kita als auch vom Ohner Weg sollen daher beidseitige Gehwege angeboten werden.

Ferner sieht die Verwaltung bei Verzicht auf den westlichen Gehweg als Konsequenz „wildes Parken“ auf einem unbefestigten Seitenstreifen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Planung mit dem westlichen Gehweg bei-zubehalten.

 

1.4.2 verkehrsberuhigter Ausbau

 

Abwägung zu 1.4.2:

 

Weiterhin wurde angeregt, die Hünenborgstraße verkehrsberuhigt auszubauen, da die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h zurzeit oft überschritten wird.

 

Für diesen Abschnitt ist eine T-30-Zone mit Ausbau im Separationsprinzip ge-wählt worden, da so die Möglichkeit besteht, besonders den kleinen Kindern als Fußgänger oder Radfahrer einen geschützten seitlichen Raum im Querschnitt anzubieten. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich würde eine Mischfläche entstehen, bei der sich alle Verkehrsteilnehmer den Verkehrsraum teilen müssen.

Gerade zu Bring- und Holzeiten ist an der Kita ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen von Pkw zu rechnen.

Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich an dieser Stelle wird seitens der Verwaltung nicht als vorteilhaft eingestuft.

Zur effektiven Geschwindigkeitssenkung werden wechselseitig Grünbeete eingeplant, insbesondere vor und hinter der Kita. Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, in Höhe der Kita eine rote Pflasterfläche zur Erhöhung der Aufmerksamkeit einzuplanen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4.2:

 

siehe 1.2

Der Bauausschuss beschließt einen Ausbau im Separationsprinzip.

 

1.4.3 Deckenerneuerung statt Ausbau

 

Abwägung zu 1.4.3:

 

Die Anliegergruppe wünscht den Erhalt der Fahrbahn. Statt eines Ausbaus soll nur die Fahrbahndecke erneuert werden zur Kostenreduzierung.

 

Das Bodengutachten mit der straßenbautechnischen Auswertung zeigt, dass der vorhandene Fahrbahnaufbau zu gering ist. Aufgrund der nicht tragfähigen Auffüllungen und der hohen Frostempfindlichkeit des Untergrundes wäre eine Deckenerneuerung nicht dauerhaft zielführend.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4.3:

 

Der Bauausschuss beschließt den erstmaligen Vollausbau der Hünenborgstraße (Neuenkirchener Straße bis Haus Nr. 89).

 

1.4.4 Einmündungsbereich entschärfen

 

Abwägung zu 1.4.4:

 

Von der Anliegergemeinschaft wurde mitgeteilt, dass Autofahrer mit erhöhter Geschwindigkeit von der Stadt kommend über die Neuenkirchener Straße in die Hünenborgstraße einfahren und direkt zum Handelsbetrieb für Tiernahrung bzw. weiter zum Burger King einfahren. Dabei wird der Radwegbereich/ Einmündungs-radius geschnitten und diagonal zugefahren.

Er wurde angeregt, den Bereich zu entschärfen.

 

Der Einmündungsradius kann nicht reduziert werden, da hier Lkw-Verkehr einfahren muss. So lässt sich auch gegenüber der Zufahrt zum Betrieb kein Beet/Einengung einplanen.

Es wird nach dem Ausbau geprüft, ob der Einbau von Leitpfosten im Grünstreifen an der Neuenkirchener Straße zielführend ist.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4.4:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

Zusätzlich wurden in der Anliegerbesprechung Themen der Kostenumlegung erörtert. Weitere Einzelheiten werden in direkter Absprache zwischen der Bauver-waltung und betreffenden Anliegern geklärt werden.

 

 

1.5 Eingabe (Anlage 2):

 

Wegfall des westlichen Gehweges, Schaffung von Parkraum

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.5:

 

Von einem Anlieger wird um Verzicht auf den westlichen Gehweg zugunsten von Raum für Stellplätze gebeten, da mit einer Bebauung an der westlich gelegenen Ackerfläche nicht zu rechnen ist.

 

Im aktuellen Flächennutzungsplan ist auf der Westseite der Hünenborgstraße im Bereich der Ackerfläche kein Wohnbauland vorgesehen. Entlang des südlichen Abschnittes ist die Straße jedoch beidseitig zum Anbau bestimmt. Zur Führung des gegenläufigen Fußgängeraufkommens sollen daher beidseitige Gehwege angeboten werden.

Parkraum steht auf der Fahrbahn zur Verfügung.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.5:

 

siehe 1.4.1

Der Bauausschuss beschließt, die Planung mit dem westlichen Gehweg bei-zubehalten.

 

 

Information:

 

Auf der nördlichen Grundstücksseite des Kindergartens wird eine weitere Zufahrt benötigt. Diese Zufahrt wurde in die Planung übernommen.

 

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

Hünenborgstraße (Neuenkirchener Str.-Haus Nr. 89) (Tempo-30-Zone)

 

Die Hünenborgstraße, die  einerseits Anliegerverkehr übernimmt und anderer-seits auch Durchgangsverkehr ableiten muss, war bisher nur provisorisch hergestellt. Inzwischen wurde an der Straße eine Kindertagesstätte errichtet.

Um die Nutzung der Straße, besonders für Radfahrer und Fußgänger sicherer zu gestalten – gerade im Hinblick auf den Kuppenbereich mit der Kita - soll die Straße nun einem endgültigen Ausbau mit Gehwegen zugeführt werden.

Dabei sollen die Anfahrbarkeit des landwirtschaftlichen Grundstückes im Norden und die Zufahrt zum Handelsbetrieb im südlichen Bereich durch Lkw gesichert bleiben. Die Hünenborgstraße wird als Tempo-30-Zone im Separationsprinzip ausgebaut. Der Ausbau ist für das Jahr 2017 vorgesehen.

 

Die Hünenborgstraße wird mit einer asphaltierten Fahrbahn hergestellt. Im Einmündungsbereich zur Neuenkirchener Straße, wo Anlieferungsverkehr (Lkw) besteht, beträgt die Fahrbahnbreite 6,25 m und  verringert sich an Einengungen auf 4,0 m. Nach Norden hin verringert sich die Straßenparzelle, so dass die Fahrbahn in 5,50 m Breite eingeplant ist. In den Einengungen wird die Durchfahrtsbreite auf 4,0 m und im Bereich der Zufahrt zur Ackerfläche auf 4,5 m reduziert.

 

Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit ist in Höhe der Kindertagesstätte ein roter Pflasterbereich in der Fahrbahn vorgesehen.

Im Kurvenbereich am Bauende ist ebenfalls rotes Pflaster eingeplant um den Beginn des sich anschließenden verkehrsberuhigten Bereiches hervorzuheben. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt hier etwa 6,50 m. Um im unübersichtlichen Kurvenabschnitt den Fußgänger zu schützen, soll dieser hinter das Grünbeet geführt werden.

 

Zur Begrünung der Straße und zur Verschwenkung und Einengung der Fahrbahn sind nördlich der Zufahrt zum Fachhandel für Tiernahrung Grünbeete eingeplant. Insbesondere sollen die Beete in Höhe der Kita durch eine Verringerung der Fahrbahnbreite und Verschwenkung dort zur Geschwindigkeits-reduzierung beitragen; dennoch verbleibt Raum für Stellplatzflächen im Straßen-raum und zum An- und Abfahren an der Kita.

Die westlichen Beete verfügen über eine ausreichende Breite für die Einplanung eines Baumes. Die östlichen Beete sind nur 1,50 m breit, so dass auf Bäume verzichtet wird.

 

Südlich von Haus Nr. 99 schließen sich seitlich der Fahrbahn beidseitige Gehwege an. Die Gehwege werden durch ein Rundbord in 5 cm Höhe eingefasst. Der Betonsteinplattenbelag entspricht dem üblichen Ausbaustandard von Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet.

Nördlich von Haus Nr. 99 ist die Straßenparzelle zu schmal für beidseitige Gehwege. Hier wird auf der Westseite ein 50cm breiter Seitenstreifen aus Rasengittersteinen eingeplant mit einem 2cm hohen Rundbord, das im Bedarfsfall auch überfahren werden kann.

Der von Westen ankommende Radweg erhält eine Gehwegabsenkung und die gegenüberliegende Einmündung vom Ohner Weg wird mit einer Zufahrts- absenkung angebunden, wodurch die Hünenborgstraße gegenüber dem Ohner Weg vorfahrtsberechtigt ist.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen bzw. geplanten Mischwasserkanal.

 

Die energieeffiziente Beleuchtungseinrichtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00m entspricht dem Ausbaustandard für Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet.

 


Anlagen:

 

Anlagen 1+2:   schriftliche Eingaben

Anlage   3:        Lageplan der Abwägung