Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Rheine fasst folgende Beschlüsse:
1.
Die Verkaufspreise
für den Grund und Boden der städtischen Wohnbaugrundstücke (siehe Lageplan,
Anlage) im Baugebiet Mesum Nord Teil III werden auf Grundlage des
Grundstücksmarktberichtes 2016 folgendermaßen festgesetzt:
13 Grundstücke für
eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung
(rot markiert) 120,00
€/m²
Hinzu kommen
jeweils noch der zu zahlende Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlagen
und der einmalige Kanalanschlussbeitrag.
Die Grundstücke
sind innerhalb von 3 Jahren nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages gem. den
planungstechnischen und erschließungstechnischen Vorgaben bezugsfertig zu
bebauen. Diese Bauverpflichtung ist grundbuchlich abzusichern.
Alle Kosten, die
aus dem Abschluss und der Durchführung der Kaufverträge entstehen
einschließlich der Grunderwerbsteuer zahlen die jeweiligen Käufer.
Verstoßen Erwerber
gegen die Vergabekriterien oder erreichen sie den Erwerb eines Grundstückes
durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten- und
lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit es noch unbebaut ist, oder bei
einem bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe von 10% des ursprünglich
an die Stadt Rheine gezahlten Grundstückskaufpreises nachzufordern. Auch diese
Rechte sind grundbuchlich abzusichern.
2.
Die Vergabekriterien
werden wie folgt festgelegt:
Sollten sich
mehrere Interessenten auf ein städtisches Grundstück bewerben, wird eine
Vergabe nach folgenden Kriterien vorgenommen.
a) Kind/Kinder (von ungeborenen bis zum
vollendeten
17.Lebensjahr im familiären Haushalt
lebend)
1. und 2. Kind je 8 Punkte
jedes weitere Kind je 10 Punkte
b) jung verheiratete oder rechtlich
gleichgestellte Paare
(unter 8 Jahre verheiratet o. rechtlich
gleichgestellt) 5 Punkte
c)
Mindestens 1 Bewohner mit Schwerbehinderung >
80% 10 Punkte
d) Energieeffizienz
Bau eines KfW-Effizienzhauses
55 2 Punkte
Bau eines KfW-Effizienzhauses
40 4 Punkte
Bau eines KfW-Effizienzhauses
40 Plus
oder Passivhauses 6 Punkte
(KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau)
e) Vorhandenes Grundvermögen in Form von
Immobilien
minus 10 Punkte
Sollten mehrere
Interessenten die gleiche Punktzahl erreichen, gibt es einen Losentscheid.
Von der Vergabe der städtischen Einzel- und Doppelhausgrundstücke sind solche Bewerber ausgeschlossen, die Grundstücke erwerbsmäßig für den Vertrieb von Kaufeigenheimen erwerben oder die darauf erstellten Wohnungen/Häuser vermieten.
Begründung:
Die Stadt Rheine beabsichtigt, die städtischen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Mesum Nord Teil III zu Verkaufspreisen zu veräußern, die sich am Bodenrichtwert orientieren. Als Grundlage zur Bestimmung dieses Wertes kann nur die Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses herangezogen werden, die aus den Kaufpreisen des freien Marktes zum Ende eines jeden Jahres hergeleitet wird. Aufgrund des kleinen Angebots an Baugrundstücken auf dem Markt ist in den vergangenen Jahren ein stetiger Anstieg der Baulandpreise und damit auch der jährlich neu festgesetzten Bodenrichtwerte zu verzeichnen.
Für das Wohngebiet Mesum Nord Teil III mit seinen homogenen Grundstücks- und Lagemerkmalen kann unmittelbar der Bodenrichtwert herangezogen werden. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen eines einzelnen Grundstückes vom Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Eigenschaften wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt bewirken entsprechende Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Da die Zahl der angebotenen städtischen Grundstücke deutlich überzeichnet ist (ca. 124 Interessenten für 13 Grundstücke – Stand: 18.04.2017), muss aus der Vielzahl der Bewerber eine Auswahl anhand von Vergabekriterien getroffen werden.
Die vorgeschlagenen Kriterien sind bereits für das Baugebiet Wohnpark
Dutum Teil E (vergleiche Vorlage 073/15) erfolgreich angewandt worden.
Lediglich die Kriterien unter Punkt 2d wurden den aktuellen
KfW-Effizienzhaus-Standards angepasst
Anlagen:
Lageplan