Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- u. Finanzausschuss stimmt dem Bedarf von 3 zusätzlichen
Beamtenstellen der Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt (A 07) für den Stellenplan
im Bereich der Feuer- und Rettungswache zum Stellenplan 2018 zu, die einer
Refinanzierung durch den Kreis Steinfurt unterliegen.
Begründung:
I.
Bedarf nach dem ORGAKOM-Gutachten des Kreises
Steinfurt
Auf der Grundlage des vom Kreis Steinfurt in Auftrag gegebenen Gutachtens
der Fa. ORGAKOM zur notwendigen Personalausstattung im Rettungsdienst ist für
die Rettungswache Rheine zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einem rechnerischen
Personalbedarf von 31,91 Stellen im Fahrdienst und 1,69 Stellen für
Verwaltungsaufgaben auszugehen. In der Summe und unter Anwendung der bisherigen
Rundungsregelung ergibt sich somit für die Rettungswache Rheine ein Gesamtpersonalbedarf
von 34,00 Stellen. Der
ermittelte Personalbedarf ist damit um 1,5 Stellen höher als bisher und würde
vom Kreis Steinfurt refinanziert.
II.
Bedarf durch
Langzeiterkrankungen
Gem. § 10 Abs. 2 des Rettungsdienstvertrages zwischen dem Kreis
Steinfurt und der Stadt Rheine, in der zurzeit gültigen Fassung, wird bei
Erkrankungen des rettungsdienstlichen Personals mit einer Ausfallzeit von mehr
als drei Monaten, die Übernahme der Aufwendungen für die befristete Einstellung
von Aushilfen gewährt. Die Kostenübernahme erfolgt dann rückwirkend ab dem
ersten Tag der Erkrankung.
Festzustellen ist,
dass aufgrund der Arbeitsmarktsituation keine Bewerbungen von Angestellten im
Bereich des Rettungsdienstes erfolgen und befristete Vertretungskräfte faktisch
nicht zur Verfügung stehen. Auch ist aufgrund der fehlenden Ausbildung im
feuerwehrtechnischen Dienst eine Berücksichtigung dieser Angestellten nicht im
Wechselschichtdienst (1 Schicht im Feuerwehr/1 Schicht Rettungsdienst) möglich.
Der Einsatz von
Jahrespraktikanten als Krankheitsvertretung im Rettungsdienst, so wie er in der
Vergangenheit praktiziert wurde, ist aufgrund des neuen Berufsbildes
„Notfallsanitäter“ ab 2017 nicht mehr möglich. Daher ist für die Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes die Einstellung von Beamten, die beidseitige Qualifikationen
besitzen, für die Vertretung von Langzeiterkrankten erforderlich.
Bereits der Stellenplan 2017 wurde für die Vertretung von
Langzeiterkrankten (länger als 3 Monate) um 1,0 Stellen erweitert. Die
aktuellen langfristigen Krankheitsfälle erfordern jedoch, dass weitere 1,5
Stellen für die Vertretung im Stellenplan 2018 Berücksichtigung finden. Im
Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. April 2017 ist insgesamt ein Arbeitszeitausfall
von 124 Wochen entstanden, der auf Langzeiterkrankungen zurückzuführen ist.
Dieser Personalausfall entspricht überschlägig 4,08 Stellen. Es ist
mittelfristig davon auszugehen, dass mindestens 2,5 Stellen dauerhaft als
Vertretung für Langzeiterkrankungen im Stellenplan erforderlich sind, die durch
den Kreis bei nachgewiesener Erkrankung refinanziert werden.
Sollte sich abzeichnen, dass sich die Situation der Langzeiterkrankungen
signifikant verändert, kann über die natürliche Fluktuation von Beschäftigten
auch der Personalstand reguliert werden (19 Beamte scheiden in den nächsten 10
Jahren altersbedingt aus dem Dienst aus).
Gegebenenfalls könnte hier, auch um der geplanten
Organisationsuntersuchung nicht vorzugreifen, eine Stelle mit einem kw-Vermerk
versehen werden.
III.
Handlungsbedarf
– Ermächtigung zur Stellenausschreibung
Aus den
vorgenannten Gründen ist der Stellenplan des Fachbereichs 3 um 3 Beamtenstellen
der Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt (A 07) zu erweitern.
Notwendige organisatorische Maßnahmen wie ein ordnungsgemäßes Stellenausschreibungs- und –besetzungsverfahren sowie das beamtenrechtliche Versetzungsverfahren erstrecken sich erfahrungsgemäß über mehrere Monate. Damit eine Stellenbesetzung schnellstmöglich erfolgen könnte, ist eine Ermächtigung erforderlich, diese Stellenausschreibung bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu veranlassen.
Anlagen: