Betreff
Ausbau Gisèle-Freund-Straße (53014-3572)
(Nienbergstraße - Sutrumer Straße)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: " Wohnpark Dutum Teil E"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
320/17
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.


Begründung:                           

 

1. Festsetzung im Bebauungsplan

 

Die Gisèle-Freund-Straße (Nienbergstraße - Sutrumer Straße) befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 298 E, Kennwort: „Wohnpark Dutum Teil E“. Der auszubauende Straßenabschnitt liegt nördlich der Nienbergstraße und reicht bis zur Sutrumer Straße, wobei sich der Fanny-Lewald-Ring westlich anschließt.

Die Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Sie ist in einer Straßenbreite von 7,00 m festgesetzt. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 155 m.

Da die angrenzenden Grundstücke überwiegend bebaut sind, soll die Straße nun endgültig ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich im höhengleichen Mischprinzip erfolgen.

Der nördliche Straßenabschnitt in Richtung Neuenkirchener Straße wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut.

 

2. Einfügung in das Straßennetz

 

Die Gisèle-Freund-Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Die Straße dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das Parken und eine Aufenthaltsfunktion. Daher soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden. Die Höhendifferenz im Verlauf der Straße liegt bei etwa 6 Metern.

 

3. Notwendige Breiten der einzelnen Abschnitte /Ausbaumerkmale

 

Gisèle-Freund-Straße (verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen mit einer Breite von 7,00 m vorgesehen.

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,00 m bis 7,00 m und weitet sich in den Einmündungen auf.

Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

Im Bereich von Versorgungsleitungen werden statt Bäume lediglich Sträucher eingeplant.

 

4. Entwässerung

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5. Beleuchtung

 

Für die Gisèle-Freund-Straße sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

6. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7. Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Gisèle-Freund-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

Aufgrund der funktionalen Abhängigkeit des Fanny-Lewald-Ringes von der Gisèle-Freund-Straße wird eine Erschließungseinheit gem. § 130 (2)  Satz 3 BauGB gebildet.

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf die Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

8. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Gisèle-Freund-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2018 und wird voraussichtlich zusammen mit dem Ausbau des Fanny-Lewald-Ringes durchgeführt.

 

9. Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 vorgesehen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan zur Offenlage