Betreff
Ausbau des Stichweges „Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis 20" (53014-0141)
Offenlage
Vorlage
345/17
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

 

 

1.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Der Stichweg „Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis20“  befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 56a, Kennwort: "Kleinbahnbrücke".

 

          Der Stichweg  „Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis20“  ist als reine Wohnstraße anzusehen, bei der alle Parzellen bereits bebaut sind.

 

 

 

2.     Einfügung in das Straßennetz:

 

          Der Stichweg „Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis20“  ist aufgrund seiner Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

          Bei dem zurzeit vorhandenen Fahrbahnbelag aus Betonsteinpflaster und   Betonplatten ohne Entwässserungs- und Beleuchtungseinrichtungen handelt es sich um ein Provisorium.

 

          Der Ausbau soll im Mischprinzip erfolgen. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind hier aufgrund der geringen Breite von ca. 3,50 m, der geringen Länge von ca. 45 m und des nicht vorhandenen Durchgangsverkehres nicht notwendig.

 

 

           

3.     Notwendige Breiten:

 

 

     Stichweg „Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis20“     

 

      Verkehrsfläche:

 

              Es ist ein Ausbau als höhengleiche Mischfläche innerhalb der vorhandenen Straßenparzelle (Straßenbreite ca. 3,50 und Wendehammer mit Umfangslängen von ca. 9,0 m) geplant.

              Die Mischfläche soll aus Betonsteinpflaster in der Farbe Grau bestehen.

 

             

 

 4.    Beleuchtung:

 

          Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m

          vorgesehen.

 

 

 

5.     Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über ca. 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die vorhandene Kanalisation.

 

 

 

6.     Kanal:

 

          Eine durchgeführte TV-Kanalbefahrung hat ergeben, dass sowohl für die Haltung im Stichweg des Friedrich-Ebert-Ringes – in dem der Straßenendausbau stattfindet – als auch in den beiden nachfolgenden nach Süden verlaufenden Haltungen im Friedrich-Ebert-Ring baulicher Sanierungsbedarf besteht. Die Haltungen (alle Baujahr 1950) werden in offener Bauweise erneuert und gleichzeitig werden wegen bekannter hydraulischer Probleme die Durchmesser von DN 200 bzw. DN 250 auf DN 300 bzw. DN 500 erweitert. Die geschätzten Kanalbaukosten belaufen sich auf 120.000 €.

 

 

 

7.     Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

8.     Ausbauzeitpunkt:

 

          Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 2. Quartal 2018 beginnen.

 

 

 

 

 

9.     Finanzierung:

       

         Beim Ausbau des Stichweges  „Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis20“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

         Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf die Offenlage auch Angaben der Beitragsabwicklung enthalten.

 

         Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für 2018 vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab