Offenlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen
Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Der Stichweg „Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner
Straße von Hausnr. 12 bis20“ befindet
sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 56a, Kennwort: "Kleinbahnbrücke".
Der Stichweg
„Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12
bis20“ ist als reine Wohnstraße anzusehen,
bei der alle Parzellen bereits bebaut sind.
2. Einfügung in
das Straßennetz:
Der Stichweg „Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner
Straße von Hausnr. 12 bis20“ ist
aufgrund seiner Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße
einzustufen.
Bei dem zurzeit vorhandenen Fahrbahnbelag aus
Betonsteinpflaster und Betonplatten
ohne Entwässserungs- und Beleuchtungseinrichtungen handelt es sich um ein
Provisorium.
Der
Ausbau soll im Mischprinzip erfolgen. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind hier
aufgrund der geringen Breite von ca. 3,50 m, der geringen Länge von ca. 45 m
und des nicht vorhandenen Durchgangsverkehres nicht notwendig.
3. Notwendige
Breiten:
Stichweg
„Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis20“
Verkehrsfläche:
Es ist ein Ausbau als höhengleiche Mischfläche
innerhalb der vorhandenen Straßenparzelle (Straßenbreite ca. 3,50 und
Wendehammer mit Umfangslängen von ca. 9,0 m) geplant.
Die Mischfläche soll aus Betonsteinpflaster
in der Farbe Grau bestehen.
4. Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
vorgesehen.
5. Entwässerung:
Die Entwässerung erfolgt über ca. 30 cm breite
Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die vorhandene
Kanalisation.
6. Kanal:
Eine durchgeführte
TV-Kanalbefahrung hat ergeben, dass sowohl für die Haltung im Stichweg des
Friedrich-Ebert-Ringes – in dem der Straßenendausbau stattfindet – als auch in
den beiden nachfolgenden nach Süden verlaufenden Haltungen im
Friedrich-Ebert-Ring baulicher Sanierungsbedarf besteht. Die Haltungen (alle
Baujahr 1950) werden in offener Bauweise erneuert und gleichzeitig werden wegen
bekannter hydraulischer Probleme die Durchmesser von DN 200 bzw. DN 250 auf DN
300 bzw. DN 500 erweitert. Die geschätzten Kanalbaukosten belaufen sich auf
120.000 €.
7. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird
seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur
Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
8. Ausbauzeitpunkt:
Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens
voraussichtlich im 2. Quartal 2018 beginnen.
9. Finanzierung:
Beim Ausbau des Stichweges „Friedrich-Ebert-Ring , nördlich Altenrheiner
Straße von Hausnr. 12 bis20“ handelt es sich um die
erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der
Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 %
Anliegeranteil).
Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der
Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf
die Offenlage auch Angaben der Beitragsabwicklung enthalten.
Die
Durchführung der Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für 2018 vorgesehen.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung
ohne Maßstab