Betreff
Ausbau Magdalenenstraße
(K66 bis Kirchstraße) - (53014-572)
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
336/17
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 

 

 


Begründung:

 

1.     Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Magdalenenstraße befindet sich im Ortskern von Hauenhorst. Die Straße zweigt in nördliche Richtung von der Bauernschaftstraße (K 66) ab und stellt eine Verbindung zur Kirchstraße dar. Im direkten Umfeld befinden sich das Heimathaus, die Kirche mit dem Gemeindehaus und ein Kindergarten. Im nahen Umkreis liegt eine Grundschule.

Aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist die Magdalenenstraße als Anliegerstraße einzustufen. Die angrenzende Kirchstraße ist als Tempo-30-Zone aus-geschildert. Für die Bauernschaftstraße ist  eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgesetzt. Es ist vorgesehen, die auszubauende Magdalenenstraße aufgrund der geringen Parzellenbreite als verkehrsberuhigten Bereich auszubauen.

 

2.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Magdalenenstraße, die früher die Bezeichnung Marienstraße besaß, befand sich im Teilbebauungsplan Nr. 28  Kennwort „Marienstraße“. Dieser wurde jedoch im Jahre 1987 auf-gehoben. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Magdalenenstraße daher außerhalb eines Bebauungsplangebietes. Im nördlichen Abschnitt beträgt die Parzellenbreite 5,00 m und südlich der Flurstücke 534 und 259 liegt die Breite bei 5,50 m.

Die Magdalenenstraße ist bezüglich der Straßenkategorie nach RASt 06 als Wohnstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei ca. 131 m.

Zur Erschließung der Anliegergrundstücke und zur sicheren Aufnahme des Fußgänger- und Radverkehrs im Umfeld der Kirche und Grundschule soll die Straße nun endgültig ausgebaut werden.

Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich im höhengleichen Mischprinzip erfolgen.

 

3.     Bestandssituation:

 

Die Fahrbahn der Magdalenenstraße ist provisorisch in einer Breite von ca. 3,00 m bis 3,50 m befestigt und besteht schon viele Jahrzehnte. Die heutige Fahrbahnbefestigung besteht aus Asphalt und weist Unebenheiten und z.T. Risse auf, die auf einen unzureichenden Fahrbahnaufbau hinweisen.

Im Jahr 1972 wurde im südlichen Teil ein neuer Mischwasserkanal erbaut. In Höhe der Häuser Nr. 11 und 12 besteht kein Kanal. Entwässerungseinrichtungen sind nicht vorhanden. Für Fußgänger steht kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da die Seitenräume unbefestigt sind und zur Ableitung des Oberflächenwassers dienen. Zudem bleibt nur ein schmaler Bereich für die Seitenbereiche.

 

Die mangelhafte punktuelle Beleuchtung (2 Pilzkopf-Leuchten) - ebenfalls aus dem Jahr 1972 - wirkt sich besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus.

 

 

4.     Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Magdalenenstraße (verkehrsberuhigter Ausbau)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 5,00 m bis 5,50 m - innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle - vorgesehen.

 

Im nördlichen Abschnitt wird auf verkehrsberuhigende Maßnahmen verzichtet, da aufgrund der geringen Breite von 5,0 m keine Beete und Parkstände eingeplant werden können. In Richtung Bauernschaftstraße K 66 weitet sich die Parzelle auf 5,50 m auf. Hier erfolgt eine Verkehrsbe-ruhigung durch den wechselseitigen Einbau von 2 Parkständen mit einer Breite von jeweils 2,0 m. Die  Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 3,50 bis 5,50 m und wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

 

Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Beton-steinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

5.     Entwässerung

 

Die Magdalenenstraße wird über eine 30 cm breite Rinnen mit Ablauf und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal entwässert.

 

6.     Beleuchtung

 

An der Magdalenenstraße befinden sich auf einer Länge etwa von rd. 130 Metern zurzeit nur 2 Stück veraltete Leuchten mit einer LPH von 5,0 m. Für den Ausbau sind daher energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

7.     Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

8.     Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Magdalenenstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegeranteil).

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf die Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung enthalten.

 

9.     Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Magdalenenstraße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2018.

 

10.   Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan zur Offenlage