Betreff
Ausbau der Kita St. Ludgerus in Elte
Vorlage
425/17
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, um den Bedarf an zusätzlichen Plätzen für die Ü3-Betreuung decken zu können, die Kita St. Ludgerus/Elte, Kiärkpädken 49 in 48432 Rheine, um eine Gruppenform III zu erweitern.

 

Dem Träger der Kita St. Ludgerus/Elte, der kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, Rheiner Str. 13 in 48432 Rheine, wird dazu neben den Bundesinvestitionsmitteln für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen ein kommunaler Investitionskostenzuschuss von maximal 140.668,75 Euro gewährt.


Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 346/17 „Kindertageseinrichtungen im Südraum“ war in der letzten Jugendhilfeschusssitzung schon ausführlich begründet worden, warum aus Sicht der Jugendhilfeplanung eine Erweiterung der Kita St. Ludgerus/Elte um eine Gruppenform III nicht nur angezeigt, sondern auch notwendig ist.

 

In Absprache mit dem Träger, der Kirchengemeinde St. Johannes dem Täufer, seinem beauftragten Architekten und dem Landesjugendamt ein Konzept entwickelt, wie sich die Erweiterung der Kita um eine Gruppenform III darstellen ließe (vgl. Anlage).

 

Auch wenn die Gesamtkosten auf den ersten Blick sehr hoch erscheinen, ergeben sich mit den Fördermitteln aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ die finanziellen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kita St. Ludgerus/Elte.

 

Grundsätzlich würde das Landesjugendamt für 22 Plätze in der Gruppenform III eine Investitionssumme von maximal 660.000 € anerkennen und zu 90 % mit Bundesmitteln fördern. Allerdings ist in diesem Fall die maximale Förderung nicht möglich, da ein Teil der Baukosten nicht förderfähig ist.

 

Während der Neubau der Gruppenräume, die Verlagerung der Personalräume und die Wiederherstellung der Außenanlagen zu 100 % förderfähig sind, erkennt das Landesjugendamt die Teilkosten für die Küche und Essräume von 118.000 € nur zu einem 1/3 an. Die Verbesserung der Küchen- und Essräume ist aus Sicht des örtlichen Jugendamtes im Rahmen dieser Erweiterung unverzichtbar, dieses wird vom Landesjugendamt aber anders beurteilt.

 

Zudem sind die Kosten für die Maßnahmen in den bestehenden Gruppen, für die der Architekt 5.000 € angesetzt hat, nicht förderfähig.

 

Damit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

 

Baukosten laut Aufstellung                                                     703.687,50 €

abzgl. Maßnahmen in den bestehenden Gruppen                 -      5.000,00 €

Zuschuss des Landesjugendamtes                                      - 558.018,75 €

Restzuschuss der Stadt Rheine                                               140.668,75 €

 

Mit der Vorlage Nr. 346/17 war schon auf folgende Umstände hingewiesen worden:

 

·         Die Maßnahme kann nur durchgeführt werden, wenn dem Träger keine Eigenanteile entstehen.

 

·         Die für die Stadt Rheine bis zum Jan. 2018 reservierten Fördergelder aus dem Bundesinvestitionsprogramm werden verfallen, da nach Rückmeldung aus dem Landesjugendamt damit gerechnet werden muss, dass die Gelder an andere Kommunen umverteilt werden.

 

Der Zuschuss der Stadt Rheine für die notwendige 3. Gruppe in der Kita St. Ludgerus/Elte relativiert sich, wenn man diese Plätze an anderer Stelle dann ohne Landeszuschüsse schaffen müsste. Für die Ausstattung würden mindestens 70.000 € anfallen (20 x 3.500 €). Hinzu kämen im Investorenmodell für die Miete Betriebskosten von jährlich ca. 8.500 €, was bei einer Laufzeit von 20 Jahren rund 170.000 € ergeben würde.


Anlagen:

 

Anlage 1: Vorplanung des Architekten

 

Anlage 2: baufachliche Stellungnahme