Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, um den Bedarf an zusätzlichen Plätzen für die Ü3-Betreuung decken
zu können, die Kita St. Ludgerus/Elte, Kiärkpädken 49 in 48432 Rheine, um eine
Gruppenform III zu erweitern.
Dem Träger der Kita St.
Ludgerus/Elte, der kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, Rheiner Str.
13 in 48432 Rheine, wird dazu neben den Bundesinvestitionsmitteln für den Ausbau
der Kindertageseinrichtungen ein kommunaler Investitionskostenzuschuss von
maximal 140.668,75 Euro gewährt.
Begründung:
Mit der Vorlage Nr. 346/17
„Kindertageseinrichtungen im Südraum“ war in der letzten Jugendhilfeschusssitzung
schon ausführlich begründet worden, warum aus Sicht der Jugendhilfeplanung eine
Erweiterung
der Kita St. Ludgerus/Elte um eine Gruppenform III nicht nur angezeigt, sondern
auch notwendig ist.
In
Absprache mit dem Träger, der Kirchengemeinde St. Johannes dem Täufer, seinem
beauftragten Architekten und dem Landesjugendamt ein Konzept entwickelt, wie
sich die Erweiterung der Kita um eine Gruppenform III darstellen ließe (vgl.
Anlage).
Auch
wenn die Gesamtkosten auf den ersten Blick sehr hoch erscheinen, ergeben sich mit
den Fördermitteln aus dem Bundesinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ die finanziellen Voraussetzungen
für die Erweiterung der Kita St. Ludgerus/Elte.
Grundsätzlich
würde das Landesjugendamt für 22 Plätze in der Gruppenform III eine Investitionssumme
von maximal 660.000 € anerkennen und zu 90 % mit Bundesmitteln fördern. Allerdings
ist in diesem Fall die maximale Förderung nicht möglich, da ein Teil der
Baukosten nicht förderfähig ist.
Während
der Neubau der Gruppenräume, die Verlagerung der Personalräume und die Wiederherstellung
der Außenanlagen zu 100 % förderfähig sind, erkennt das Landesjugendamt die Teilkosten
für die Küche und Essräume von 118.000 € nur zu einem 1/3 an. Die Verbesserung
der Küchen- und Essräume ist aus Sicht des örtlichen Jugendamtes im Rahmen
dieser Erweiterung unverzichtbar, dieses wird vom Landesjugendamt aber anders
beurteilt.
Zudem
sind die Kosten für die Maßnahmen in den bestehenden Gruppen, für die der
Architekt 5.000 € angesetzt hat, nicht förderfähig.
Damit
stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
Baukosten
laut Aufstellung 703.687,50 €
abzgl.
Maßnahmen in den bestehenden Gruppen - 5.000,00 €
Zuschuss
des Landesjugendamtes - 558.018,75 €
Restzuschuss
der Stadt Rheine 140.668,75 €
Mit
der Vorlage Nr. 346/17 war schon auf folgende Umstände hingewiesen worden:
·
Die
Maßnahme kann nur durchgeführt werden, wenn dem Träger keine Eigenanteile entstehen.
·
Die
für die Stadt Rheine bis zum Jan. 2018 reservierten Fördergelder aus dem Bundesinvestitionsprogramm
werden verfallen, da nach Rückmeldung aus dem Landesjugendamt damit gerechnet
werden muss, dass die Gelder an andere Kommunen umverteilt werden.
Der
Zuschuss der Stadt Rheine für die notwendige 3. Gruppe in der Kita St.
Ludgerus/Elte relativiert sich, wenn man diese Plätze an anderer Stelle dann
ohne Landeszuschüsse schaffen müsste. Für die Ausstattung würden mindestens
70.000 € anfallen (20 x 3.500 €). Hinzu kämen im Investorenmodell für die Miete
Betriebskosten von jährlich ca. 8.500 €, was bei einer Laufzeit von 20 Jahren
rund 170.000 € ergeben würde.
Anlagen:
Anlage 1: Vorplanung des
Architekten
Anlage 2: baufachliche
Stellungnahme