Betreff
Ausbau der Nadigstraße
(Zeppelinstr. bis westliche Grenze B-Plan 298E) /53014-3576

Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
001/18
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

 

1. Festsetzung im Bebauungsplan

 

Die Nadigstraße verläuft parallel zur Dutumer Straße und befindet sich hier in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 298 E, Kennwort: „Wohnpark Dutum Teil E“.

Die Anlage beginnt an der Zeppelinstraße und endet an der westlichen Grenze des Bebauungsplans Nr. 298 E, dem bereits ausgebauten Teil der Nadigstraße  in Höhe von Haus Nr. 38.

In Höhe von Haus Nr. 38  ist die Straßenparzelle in einer Breite von 6,00 m festgesetzt und weitet sich dann auf 7,00 m Breite auf. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 230 m.

 

Der Bebauungsplan weist zusätzlich einen Fuß-/Radweg innerhalb einer 5,0 m breiten Parzelle bzw. Grünfläche aus, der eine Verbindung von der Irmtraud-Morgner-Straße zum nördlichen Grünzug mit dem geplanten Radwegenetz und Spielplatz schafft.

 

Die Nadigstraße ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungs-funktion einzustufen. Da die angrenzenden Grundstücke überwiegend bebaut sind, soll die Straße nun endgültig ausgebaut werden. Der Ausbau soll – entsprechend der bestehenden Straße - als verkehrsberuhigter Bereich im höhengleichen Mischprinzip erfolgen und schafft dadurch ein einheitliches Erscheinungsbild.

 

 

2. Einfügung in das Straßennetz

 

Der  bereits ausgebaute Bereich der Nadigstraße auf westlicher Seite wurde als verkehrs-beruhigter Bereich erstellt. Die Nadigstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und  ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße  einzustufen.

Die Straße dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das Parken und eine Aufenthaltsfunktion. Dem entsprechend soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.

 

 

3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

a)  Nadigstraße  (Zeppelinstraße bis westliche Grenze B-Plan 298 E)

verkehrsberuhigter Bereich:

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 7,00 m bzw. 6,00 m (Übergang zum Bestand) vorgesehen.

Zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen zählen sowohl eine Reduzierung der Fahrbahnbreite durch den Einbau von Grünbeeten und Parkständen, als auch die Verschwenkung der Fahrbahn durch Wechselseitigkeit der Beete.

Die Breite der befahrbaren Mischfläche variiert daher zwischen 4,00 m und 7,00 m und weitet sich in der Einmündung zur Zeppelinstraße auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

 

Die Parkstände werden in 2,0 m Breite eingeplant und sind zwischen 4,75 m und 5,00 m lang. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt.  

 

Die Grünbeete sind zwischen 2,0 m und 2,5 m breit. Lediglich im Einmündungsbereich zur Zeppelinstraße ist ein 3,0 m breites Grünbeet zur Fahrbahneinengung und Geschwindig-keitsreduzierung vorgesehen.  Zur Einfassung der Grünbeete werden Rundbordsteine r=9 cm verwendet. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.

 

Im Kreuzungsbereich mit dem Radweg werden zur Erhöhung der Aufmerksamkeit und zur Senkung der Geschwindigkeiten neben einer Fahrbahneinengung durch Beete zusätzlich Plateauaufpflasterungen beiderseits der Radwege eingeplant. Dieses Prinzip ist im Wohnpark Dutum an anderen Stellen, an denen der Radweg die Fahrbahn kreuzt, bereits umgesetzt worden.

 

b) Fuß- und Radwege:

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird zwischen der Nadigstraße und der Irmtraud-Morgner-Straße ein Geh-/Radweg in 2,50 m Breite innerhalb einer  Grünfläche erstellt. Die Fläche soll mit einem Asphaltbelag versehen werden.

Ebenso wird ein Teil des nach Norden verlaufenden Fuß-/Radweges ausgebaut, dessen vorläufiges Bauende in Höhe der nördlichen Grenze des Flurstückes 886 liegt. Die Ausbauform entspricht der des südlichen Radweges.

      

 

4. Entwässerung

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

5. Beleuchtung

 

Für die Anlage sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

 

6. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

 

7. Abrechnung der Baukosten

 

Beim geplanten Ausbau der Nadigstraße (Zeppelinstraße bis westliche Grenze B-Plan 298 E) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Be-stimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

 

8.  Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Anlage erfolgt   nach Abschluss des Planverfahrens   voraussichtlich im Sommer 2018.

 

 

9. Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan der Offenlage