(Zeppelinstr. bis westliche Grenze B-Plan 298E) /53014-3576
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan
Die Nadigstraße verläuft parallel zur Dutumer Straße
und befindet sich hier in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
298 E, Kennwort: „Wohnpark Dutum Teil E“.
Die Anlage beginnt an der Zeppelinstraße und endet
an der westlichen Grenze des Bebauungsplans Nr. 298 E, dem bereits ausgebauten Teil der Nadigstraße in Höhe von Haus Nr. 38.
In Höhe von Haus Nr. 38 ist die Straßenparzelle in einer Breite von
6,00 m festgesetzt und weitet sich dann auf 7,00 m Breite auf. Die Ausbaulänge
liegt bei ca. 230 m.
Der Bebauungsplan weist zusätzlich einen Fuß-/Radweg
innerhalb einer 5,0 m breiten Parzelle bzw. Grünfläche aus, der eine Verbindung
von der Irmtraud-Morgner-Straße zum nördlichen Grünzug mit dem geplanten
Radwegenetz und Spielplatz schafft.
Die Nadigstraße ist bezüglich der Straßenkategorie
als Anliegerstraße mit Erschließungs-funktion einzustufen. Da die angrenzenden
Grundstücke überwiegend bebaut sind, soll die Straße nun endgültig ausgebaut
werden. Der Ausbau soll – entsprechend der bestehenden Straße - als
verkehrsberuhigter Bereich im höhengleichen Mischprinzip erfolgen und schafft
dadurch ein einheitliches Erscheinungsbild.
2. Einfügung in das Straßennetz
Der bereits
ausgebaute Bereich der Nadigstraße auf westlicher Seite wurde als verkehrs-beruhigter
Bereich erstellt. Die Nadigstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als
Anliegerstraße einzustufen.
Die Straße dient der Erschließung und übernimmt
weitere Nutzungsformen wie das Parken und eine Aufenthaltsfunktion. Dem
entsprechend soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip
ausgebaut werden.
3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
a) Nadigstraße (Zeppelinstraße bis westliche Grenze B-Plan 298 E)
verkehrsberuhigter
Bereich:
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich
innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 7,00 m bzw.
6,00 m (Übergang zum Bestand) vorgesehen.
Zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen zählen sowohl
eine Reduzierung der Fahrbahnbreite durch den Einbau von Grünbeeten und
Parkständen, als auch die Verschwenkung der Fahrbahn durch Wechselseitigkeit
der Beete.
Die Breite der befahrbaren Mischfläche variiert
daher zwischen 4,00 m und 7,00 m und weitet sich in der Einmündung zur
Zeppelinstraße auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Zur
Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des
Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die Parkstände werden in 2,0 m Breite eingeplant und
sind zwischen 4,75 m und 5,00 m lang. Die Stellplatzflächen werden in
anthrazitfarbenem Pflaster ausgeführt.
Die Grünbeete sind zwischen 2,0 m und 2,5 m breit.
Lediglich im Einmündungsbereich zur Zeppelinstraße ist ein 3,0 m breites
Grünbeet zur Fahrbahneinengung und Geschwindig-keitsreduzierung vorgesehen. Zur Einfassung der Grünbeete werden
Rundbordsteine r=9 cm verwendet. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden
lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.
Im Kreuzungsbereich mit dem Radweg werden zur
Erhöhung der Aufmerksamkeit und zur Senkung der Geschwindigkeiten neben einer
Fahrbahneinengung durch Beete zusätzlich Plateauaufpflasterungen beiderseits
der Radwege eingeplant. Dieses Prinzip ist im Wohnpark Dutum an anderen
Stellen, an denen der Radweg die Fahrbahn kreuzt, bereits umgesetzt worden.
b) Fuß- und Radwege:
Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird zwischen der
Nadigstraße und der Irmtraud-Morgner-Straße ein Geh-/Radweg in 2,50 m Breite
innerhalb einer Grünfläche erstellt. Die
Fläche soll mit einem Asphaltbelag versehen werden.
Ebenso wird ein Teil des nach Norden verlaufenden
Fuß-/Radweges ausgebaut, dessen vorläufiges Bauende in Höhe der nördlichen
Grenze des Flurstückes 886 liegt. Die Ausbauform entspricht der des südlichen
Radweges.
4. Entwässerung
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen
erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an
den vorhandenen Mischwasserkanal.
5. Beleuchtung
Für die Anlage sind energieeffiziente Leuchten mit
einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich
gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim
geplanten Ausbau der Nadigstraße (Zeppelinstraße bis westliche
Grenze B-Plan 298 E) handelt es sich um
die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den
Be-stimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger werden zur
Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses
Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage
auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu
den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits
in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
8.
Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der Anlage
erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich
im Sommer 2018.
9. Finanzierung
Die Durchführung der
Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan der
Offenlage