im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: " Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I /
Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung -
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes
Bauprogramm für den Ausbau der Straße:
„Fanny-Lewald-Ring“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit
folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche,
bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem
bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne
Baumbepflanzung/Strauchbepflan-zung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen
mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Fuß- und Radweg
Ausbau eines Fuß- / Radweges als Verbindung zur
geplanten Grünfläche:
1. Geh- und Radwegfläche mit
Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung vom
Fanny-Lewald-Ring hat in der Zeit vom 30.11.2017 bis zum 15.12.2017 in den
Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau)
stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 6 Anlieger erschienen.
Es wurden 3 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlage Nr. 1.1 bis 1.3
beigefügt.
1.1
Eingabe:
Verschiebung
des Stellplatzes vor Haus Nr. 24
Abwägung zu 1.1:
Von
Anliegerseite wird die Verschiebung des geplanten Stellplatzes vor Haus Nr. 24
um ca. 60 cm nach Osten (etwa bündig zur Zuwegung des Hauseinganges) gebeten.
Diesem Wunsch stehen aus verkehrstechnischer Sicht
keine Gründe entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss beschließt, den Stellplatz vor Haus
Nr. 24 um ca. 60 cm nach Osten zu verlegen.
1.2 Eingabe:
Wegfall des Stellplatzes in Höhe von
Haus Nr. 4
Abwägung zu 1.2.:
Es wird
gewünscht, dass der Stellplatz vor Haus Nr. 4 entfällt, da auf der westlichen
Seite des Grundstückes eine weitere Zufahrt geplant ist.
Bei einer zusätzlichen Zufahrt zum Grundstück lässt
sich der Stellplatz im öffentlichen Straßenraum vor Haus Nr. 4 nicht einplanen.
Der Stellplatz muss daher entfallen zugunsten eines privaten Stellplatzes.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.:
Der Bauausschuss beschließt, den Stellplatz vor Haus
Nr. 4 entfallen zu lassen.
1.3
Eingabe:
Wegfall des Baumes im Grünbeet bei Haus Nr. 5
Abwägung zu 1.3:
Vom
Anlieger wird gewünscht, dass im Grünbeet vor Haus Nr. 5 keine städtische
Baumanpflanzung vorgenommen wird. Denn es ist vorgesehen, mittig im runden Beet
vor dem Haus privat einen Baum anzupflanzen.
Der geplante Baum im öffentlichen Straßenraum und
die private Anpflanzung würden einen zu geringen Abstand erhalten, was beide
Bäume im Wuchs behindern würde. Daher wird vorgeschlagen, den Baum wegfallen zu
lassen und ersatzweise lediglich eine Unterpflanzung einzubringen, die der
Anlieger in seine Vorgartengestaltung integrieren könnte. Die Änderung wurde in
die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 1.3:
Der Bauausschuss beschließt, den geplanten Baum im
Grünbeet vor Haus Nr. 5 entfallen zu lassen.
1.4
Eingabe:
Laubarme Bepflanzung des Grünbeetes vor Haus Nr. 11
Abwägung zu 1.4:
Vom
Anlieger wird gewünscht, dass im Grünbeet vor Haus Nr. 11 eine laubarme
Baumsorte gepflanzt wird, um einer Verschmutzung im Eingangsbereich zum
Wohnhaus entgegen zu wirken. Es wird der Wunsch geäußert, diesem Anlieger die
Baumanpflanzung zu überlassen.
Die Wahl der für die Straßenbepflanzung zu
verwendenden Baumart erfolgt nach grün- und landschaftsplanerischer Beurteilung
durch den Fachbereich Grün der Technischen Betriebe Rheine AöR. Durch diese
Fachabteilung werden auch die weiteren Pflege- und Unterhal-tungsmaßnahmen an
den Straßenbäumen (einschl. der erforderlichen Verkehrssicherheitskontrollen)
durchgeführt.
Eine funktionstüchtige und gestalterisch
ansprechende Baumbepflanzung im öffentlichen Straßenraum muss dem aktuellen
Fachwissen entsprechen und nach den anerkannten Regeln der Technik geplant und
ausgeführt werden.
Eine individuelle Gehölzbepflanzung nach Wahl des
jeweiligen Straßenanliegers kann diesen Ansprüchen nicht gerecht werden.
Bei der Bepflanzung von verkehrsberuhigten
Anliegerstraßen, in denen meistens nur ein kleiner Freiraum für die Entwicklung
eines Straßenbaumes zur Verfügung steht, werden von der Fachabteilung für
Grünflächen grundsätzlich nur den Standortverhältnissen entsprechende, relativ
langsam wachsende, klein- bis mittelkronige Laubbäume verwendet. Gravierende
Beeinträchtigungen für den Anlieger können daher ausgeschlossen werden.
Abwägungsbeschluss zu 1.3:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Zu
II: Festlegung des Bauprogramms
Fanny-Lewald-Ring
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen am
Straßenring fast alle bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich
innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m
vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden
grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen zur Erzielung einer optischen
Bremswirkung. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m
und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf. Das Betonsteinpflaster wird
in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3
(nach RStO 06) angesetzt.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m. Das geplante Grünbeet im südwestlichen Kurvenbereich in Höhe von Haus Nr. 7
weitet sich auf 3,0 m auf.
Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem
Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.
Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden
Grünbeete (i.d.R.) mit Baumbepflan-zungen angelegt, die durch eine
Rundbordanlage eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden
lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen
mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.
Fuß- und Radweg
Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird westlich des
Fanny-Lewald-Ringes ein 3,00 m breiter Geh-/Radweg in Richtung einer später
geplanten Grünfläche erstellt. Die Fläche soll in rotem Betonsteinpflaster
erstellt werden.
Die Beleuchtung erfolgt über eine energieeffiziente
Straßenleuchte mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.
Die Entwässerung des Fuß-/Radweges wird durch einen
Straßenablauf mit Anschluss an den vorhandenen Kanal gesichert.
Anlagen:
Anlagen 1.1 bis 1.4: Eingaben
Anlage 2: Lageplan zur Abwägung