Betreff
Ausbau Fanny-Lewald-Ring (53014-3573)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: " Wohnpark Dutum Teil E"

I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
005/18
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

 

 „Fanny-Lewald-Ring“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbepflan-zung und mit Unterpflanzung

 

c)      Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

          steinpflaster

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

Fuß- und Radweg

 

Ausbau eines Fuß- / Radweges als Verbindung zur geplanten Grünfläche:

 

1.       Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung vom Fanny-Lewald-Ring hat in der Zeit vom 30.11.2017 bis zum 15.12.2017 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 6 Anlieger erschienen. Es wurden 3 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlage Nr. 1.1 bis 1.3 beigefügt.

 

 

1.1        Eingabe:

Verschiebung des Stellplatzes vor Haus Nr. 24

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird die Verschiebung des geplanten Stellplatzes vor Haus Nr. 24 um ca. 60 cm nach Osten (etwa bündig zur Zuwegung des Hauseinganges) gebeten.

 

Diesem Wunsch stehen aus verkehrstechnischer Sicht keine Gründe entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Stellplatz vor Haus Nr. 24 um ca. 60 cm nach Osten zu verlegen.

 

1.2     Eingabe:

         Wegfall des Stellplatzes in Höhe von Haus Nr. 4

        

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.:

                                                                                                                                                           

Es wird gewünscht, dass der Stellplatz vor Haus Nr. 4 entfällt, da auf der westlichen Seite des Grundstückes eine weitere Zufahrt geplant ist.

 

Bei einer zusätzlichen Zufahrt zum Grundstück lässt sich der Stellplatz im öffentlichen Straßenraum vor Haus Nr. 4 nicht einplanen. Der Stellplatz muss daher entfallen zugunsten eines privaten Stellplatzes.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Stellplatz vor Haus Nr. 4 entfallen zu lassen.

 

1.3        Eingabe:

Wegfall des Baumes im Grünbeet bei Haus Nr. 5

        

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.3:

                                                                                                                                                           

Vom Anlieger wird gewünscht, dass im Grünbeet vor Haus Nr. 5 keine städtische Baumanpflanzung vorgenommen wird. Denn es ist vorgesehen, mittig im runden Beet vor dem Haus privat einen Baum anzupflanzen.

 

Der geplante Baum im öffentlichen Straßenraum und die private Anpflanzung würden einen zu geringen Abstand erhalten, was beide Bäume im Wuchs behindern würde. Daher wird vorgeschlagen, den Baum wegfallen zu lassen und ersatzweise lediglich eine Unterpflanzung einzubringen, die der Anlieger in seine Vorgartengestaltung integrieren könnte. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bauausschuss beschließt, den geplanten Baum im Grünbeet vor Haus Nr. 5 entfallen zu lassen.

                                                                                                                            

1.4        Eingabe:

Laubarme Bepflanzung des Grünbeetes vor Haus Nr. 11

        

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.4:

                                                                                                                                                           

Vom Anlieger wird gewünscht, dass im Grünbeet vor Haus Nr. 11 eine laubarme Baumsorte gepflanzt wird, um einer Verschmutzung im Eingangsbereich zum Wohnhaus entgegen zu wirken. Es wird der Wunsch geäußert, diesem Anlieger die Baumanpflanzung zu überlassen.

 

Die Wahl der für die Straßenbepflanzung zu verwendenden Baumart erfolgt nach grün- und landschaftsplanerischer Beurteilung durch den Fachbereich Grün der Technischen Betriebe Rheine AöR. Durch diese Fachabteilung werden auch die weiteren Pflege- und Unterhal-tungsmaßnahmen an den Straßenbäumen (einschl. der erforderlichen Verkehrssicherheitskontrollen) durchgeführt.

Eine funktionstüchtige und gestalterisch ansprechende Baumbepflanzung im öffentlichen Straßenraum muss dem aktuellen Fachwissen entsprechen und nach den anerkannten Regeln der Technik geplant und ausgeführt werden.  

Eine individuelle Gehölzbepflanzung nach Wahl des jeweiligen Straßenanliegers kann diesen Ansprüchen nicht gerecht werden.

 

Bei der Bepflanzung von verkehrsberuhigten Anliegerstraßen, in denen meistens nur ein kleiner Freiraum für die Entwicklung eines Straßenbaumes zur Verfügung steht, werden von der Fachabteilung für Grünflächen grundsätzlich nur den Standortverhältnissen entsprechende, relativ langsam wachsende, klein- bis mittelkronige Laubbäume verwendet. Gravierende Beeinträchtigungen für den Anlieger können daher ausgeschlossen werden.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Fanny-Lewald-Ring (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen am Straßenring fast alle bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen zur Erzielung einer optischen Bremswirkung. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 06) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Das geplante Grünbeet im südwestlichen Kurvenbereich in Höhe von Haus Nr. 7 weitet sich auf 3,0 m auf.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.

Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden Grünbeete (i.d.R.) mit Baumbepflan-zungen angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

Fuß- und Radweg

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird westlich des Fanny-Lewald-Ringes ein 3,00 m breiter Geh-/Radweg in Richtung einer später geplanten Grünfläche erstellt. Die Fläche soll in rotem Betonsteinpflaster erstellt werden.

Die Beleuchtung erfolgt über eine energieeffiziente Straßenleuchte mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.

Die Entwässerung des Fuß-/Radweges wird durch einen Straßenablauf mit Anschluss an den vorhandenen Kanal gesichert.


Anlagen:

 

Anlagen 1.1 bis 1.4: Eingaben

Anlage   2:                Lageplan zur Abwägung