Betreff
Ausbau Gisèle-Freund-Straße (53014-3572)
(Nienbergstraße - Sutrumer Straße)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: " Wohnpark Dutum Teil E"

I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
006/18
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

 

 „Gisèle-Freund-Straße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)      Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

          steinpflaster

 

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


Begründung:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Gisèle-Freund-Straße hat in der Zeit vom 30.11.2017 bis zum 15.12.2017 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 4 Anlieger erschienen. Es wurde 2 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlage Nr. 1.1 bis 1.2 beigefügt.

 

 

1.1.1    Eingabe:

Zeitliche Verschiebung des Straßenausbaues

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1.1:

                                                                                                                                                           

Von mehreren Anliegern wird angeregt, den Ausbau der Straße so lange heraus zu zögern, bis die Großbaustelle (Hochbauten) am nördlichen Abschnitt der Gisèle-Freund-Straße abgewickelt ist.

 

Der Ausbau der Gisèle-Freund-Straße wird etwa im Frühjahr/Sommer 2018 beginnen. Das Ende der Großbaustelle der Hochbauten im nördlichen Abschnitt wird auf ca. Ende 2018 datiert. Die Anbindung der Baufahrzeuge erfolgt derzeit über eine vorläufige Baustellenzuwegung an der Neuenkirchener Straße.

Nach Ausbau der Gisèle-Freund-Straße wird die Befahrung für den übrigen Schwerlastverkehr durch den Einbau von Beeten und Parkständen und der damit verbundenen geringeren Fahrbahnbreite erschwert, so dass sich der Verkehr reduziert bzw. verlagert.

Weiterhin wird diese Anregung zur Terminierung an die Bauleitung weitergeleitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.1:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

1.1.2    Eingabe:

Wegfall des südlichen Stellplatzes vor Haus Nr.87 (Sutrumer Str.)

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1.2:

                                                                                                                                                           

Von den Anliegern wird gewünscht, dass östlich von Grundstück Haus Nr. 87  ein Stellplatz entfällt. Denn es wird befürchtet, dass dort größere Fahrzeuge wie z.B. ein Wohnwagen dauerhaft geparkt werden und beide Stellplätze belegen.  Zudem wird eine Beeinträchtigung durch Lärm- und Geruchsemissionen erwartet.

 

Da aufgrund der angrenzenden Zufahrten/Zuwegungen nur wenige Stellplätze im Straßenraum eingeplant werden konnten, ist ein Verzicht auf Stellplätze nicht vertretbar. Die Verwaltung rät dazu, den Stellplatz beizubehalten und im Falle einer Dauerbelegung das Ordnungsamt zu informieren.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Stellplatz beizubehalten.

 

 

1.2     Eingabe:

         Verlegung des Stellplatzes vor Haus Nr. 27 b auf die gegenüberliegende

         Straßenseite

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2:

                                                                                                                                                           

Da bereits jetzt in Höhe des geplanten Stellplatzes entgegen der Fahrtrichtung geparkt wird, und somit mehr als 2 m Straßenraum genutzt wird, wünscht der Anlieger von Haus Nr. 27b den Wegfall bzw. die Verlegung des Stellplatzes auf die gegenüberliegende Straßenseite, so dass er leichter aus seiner Ausfahrt fahren kann.

 

Das Parken entgegen der Fahrtrichtung, das rechtswidrig ist, führt zu einem größeren Platzbedarf, da der Fahrer neben der Grundstücksgrenze aussteigen muss. Da die Fahrbahnbreite bei 7 Metern liegt und für die befahrbare Breite neben dem Stellplatz (2 m) noch 5 Meter zur Verfügung stehen, rät die Verwaltung davon ab, aufgrund des Falschparkens, Stellplätze entfallen zu lassen. Denn die Gesamtzahl an Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum ist sehr gering.

 

Um dem Anlieger entgegen zu kommen, ist eine Verlegung auf die gegenüberliegende Seite (in Absprache mit Anlieger Haus 44 -Nienbergstr.) vorgesehen. Die Änderung wurde in die Planung übertragen. Dazu wird der Parkstand am Grünbeet verlängert und ein zweiter oberhalb ergänzt.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Parkstand vor Haus Nr. 27 b auf die gegenüberliegende Straßenseite, westlich von Haus Nr. 44 (Nienbergstr.), zu verlegen und den dort eingeplanten Stellplatz zu verlängern.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Gisèle-Freund-Straße – 1. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen an der Gisèle-Freund-Straße – zwischen der Nienbergstraße und der Sutrumer Straße - fast alle bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 7,00 m vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen zur Erzielung einer optischen Bremswirkung. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,00 m bis 7,00 m und weitet sich in den Einmündungen auf. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungs-klasse Bk 1,0 (nach RStO 06) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.

 

Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden Grünbeete mit Baumbepflanzungen angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.


Anlagen:

 

Anlagen 1.1 bis 1.2: Eingaben

Anlage   2:                Lageplan zur Abwägung