(Nienbergstraße - Sutrumer Straße)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: " Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I /
Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung -
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes
Bauprogramm für den Ausbau der Straße:
„Gisèle-Freund-Straße“ (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit
folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche,
bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem
bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit
Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen
mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der
Gisèle-Freund-Straße hat in der Zeit vom 30.11.2017 bis zum 15.12.2017 in den
Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau)
stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 4 Anlieger erschienen.
Es wurde 2 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlage Nr. 1.1 bis 1.2
beigefügt.
1.1.1 Eingabe:
Zeitliche
Verschiebung des Straßenausbaues
Abwägung zu 1.1.1:
Von
mehreren Anliegern wird angeregt, den Ausbau der Straße so lange heraus zu
zögern, bis die Großbaustelle (Hochbauten) am nördlichen Abschnitt der
Gisèle-Freund-Straße abgewickelt ist.
Der Ausbau der Gisèle-Freund-Straße wird etwa im
Frühjahr/Sommer 2018 beginnen. Das Ende der Großbaustelle der Hochbauten im
nördlichen Abschnitt wird auf ca. Ende 2018 datiert. Die Anbindung der
Baufahrzeuge erfolgt derzeit über eine vorläufige Baustellenzuwegung an der
Neuenkirchener Straße.
Nach Ausbau der Gisèle-Freund-Straße wird die
Befahrung für den übrigen Schwerlastverkehr durch den Einbau von Beeten und
Parkständen und der damit verbundenen geringeren Fahrbahnbreite erschwert, so
dass sich der Verkehr reduziert bzw. verlagert.
Weiterhin wird diese Anregung zur Terminierung an
die Bauleitung weitergeleitet.
Abwägungsbeschluss zu 1.1.1:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
1.1.2 Eingabe:
Wegfall
des südlichen Stellplatzes vor Haus Nr.87 (Sutrumer Str.)
Abwägung zu 1.1.2:
Von den
Anliegern wird gewünscht, dass östlich von Grundstück Haus Nr. 87 ein Stellplatz entfällt. Denn es wird
befürchtet, dass dort größere Fahrzeuge wie z.B. ein Wohnwagen dauerhaft geparkt
werden und beide Stellplätze belegen.
Zudem wird eine Beeinträchtigung durch Lärm- und Geruchsemissionen
erwartet.
Da aufgrund der angrenzenden Zufahrten/Zuwegungen nur
wenige Stellplätze im Straßenraum eingeplant werden konnten, ist ein Verzicht
auf Stellplätze nicht vertretbar. Die Verwaltung rät dazu, den Stellplatz
beizubehalten und im Falle einer Dauerbelegung das Ordnungsamt zu informieren.
Abwägungsbeschluss zu 1.1.2:
Der Bauausschuss beschließt, den Stellplatz
beizubehalten.
1.2 Eingabe:
Verlegung des Stellplatzes vor Haus Nr.
27 b auf die gegenüberliegende
Straßenseite
Abwägung zu 1.2:
Da bereits
jetzt in Höhe des geplanten Stellplatzes entgegen der Fahrtrichtung geparkt
wird, und somit mehr als 2 m Straßenraum genutzt wird, wünscht der Anlieger von
Haus Nr. 27b den Wegfall bzw. die Verlegung des Stellplatzes auf die gegenüberliegende
Straßenseite, so dass er leichter aus seiner Ausfahrt fahren kann.
Das Parken entgegen der Fahrtrichtung, das
rechtswidrig ist, führt zu einem größeren Platzbedarf, da der Fahrer neben der
Grundstücksgrenze aussteigen muss. Da die Fahrbahnbreite bei 7 Metern liegt und
für die befahrbare Breite neben dem Stellplatz (2 m) noch 5 Meter zur Verfügung
stehen, rät die Verwaltung davon ab, aufgrund des Falschparkens, Stellplätze
entfallen zu lassen. Denn die Gesamtzahl an Stellplätzen im öffentlichen
Straßenraum ist sehr gering.
Um dem Anlieger entgegen zu kommen, ist eine
Verlegung auf die gegenüberliegende Seite (in Absprache mit Anlieger Haus 44
-Nienbergstr.) vorgesehen. Die Änderung wurde in die Planung übertragen. Dazu
wird der Parkstand am Grünbeet verlängert und ein zweiter oberhalb ergänzt.
Abwägungsbeschluss zu 1.2:
Der Bauausschuss beschließt, den Parkstand vor Haus
Nr. 27 b auf die gegenüberliegende Straßenseite, westlich von Haus Nr. 44
(Nienbergstr.), zu verlegen und den dort eingeplanten Stellplatz zu verlängern.
Zu
II: Festlegung des Bauprogramms
Gisèle-Freund-Straße
– 1. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter Bereich)
Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen an
der Gisèle-Freund-Straße – zwischen der Nienbergstraße und der Sutrumer Straße
- fast alle bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb
der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 7,00 m vorgesehen ist.
Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden
grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen zur Erzielung einer optischen
Bremswirkung. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,00 m bis 7,00 m
und weitet sich in den Einmündungen auf. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm
Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungs-klasse Bk 1,0 (nach
RStO 06) angesetzt.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m. Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der
Mischfläche erstellt.
Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden
Grünbeete mit Baumbepflanzungen angelegt, die durch eine Rundbordanlage
eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich
Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen
mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.
Anlagen:
Anlagen 1.1 bis 1.2: Eingaben
Anlage 2: Lageplan zur Abwägung