I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anregungen und Bedenken
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I -
Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes
Bauprogramm für den Ausbau des Stichweges Friedrich-Ebert-Ring, nördlich
Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis 20:
Stichweges Friedrich-Ebert-Ring, nördlich Altenrheiner
Straße von Hausnr. 12 bis 20
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen
1.
Mischfläche, bestehend aus
einer niveaugleichen Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem Betonsteinpflaster
2.
Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
3.
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung des Stichweges
Friedrich-Ebert-Ring, nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis 20 fand
in der Zeit vom 30. November 2017 bis 15. Dezember 2017 in den Räumen der
Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt.
Während der Offenlage gingen keine Änderungswünsche
bzw. Eingaben ein.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Der Stichweg
Friedrich-Ebert-Ring, nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis 20 befindet
sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 56a, Kennwort:
"Kleinbahnbrücke".
Der Stichweg Friedrich-Ebert-Ring, nördlich Altenrheiner
Straße von Hausnr. 12 bis 20 ist als reine Wohnstraße anzusehen, bei der alle
Parzellen bereits bebaut sind.
Der Ausbau des Stichweges Friedrich-Ebert-Ring,
nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis 20 ist im Investitionsprogramm
für 2018 vorgesehen.
Die Planung sieht für den Stichweg
Friedrich-Ebert-Ring, nördlich Altenrheiner Straße von Hausnr. 12 bis 20 einen
Ausbau im Mischprinzip als verkehrsberuhigten Bereich vor.
Der befahrbare Bereich wird innerhalb der
vorgegebenen Straßenparzelle (3,50 m) niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche
besteht aus grauem Betonsteinpflaster mit einer Dicke von 8 cm und wird nach
Belastungsklasse 0,3 der RStO ausgeführt.
Die vorgesehene
energieeffiziente Beleuchtung hat eine Lichtpunkthöhe von 4,50 m.
Die Entwässerung erfolgt
über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen
Kanal.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung