Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Die
Ratsmitglieder beschließen die als Anlage beigefügte 4. Änderung der
Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine mit
Wirkung zum 01.04.2018.
2. Der
Rat der Stadt Rheine stellt fest, dass durch die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung
die Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses nicht wesentlich verändert
werden, sodass das Verfahren zur Benennung der Ausschussvorsitzenden gem. § 58
Abs. 6 bzw. 5 GO nicht zu wiederholen ist.
Begründung:
In der Zuständigkeitsordnung
ist bislang unter der laufenden Nummer 36 geregelt, dass Niederschlagungen und
Erlasse über 5.000 € der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses
vorbehalten sind.
In den Jahren 2016 und 2017
wurden folgende Niederschlagungen und Erlasse vom Haupt- und Finanzausschuss
beschlossen:
Wertgrenze |
Anzahl |
5.000,01 € - 10.000,00 € |
7 |
10.000,01 € - 20.000,00 € |
8 |
20.000,01 € - 50.000,00 € |
4 |
Über 50.000,00 € |
2 |
In der Haupt- und
Finanzausschusssitzung am 19.12.2017 wurde vorgeschlagen, die Wertgrenze
anzuheben. Aufgrund der Auswertung schlägt die Verwaltung vor, die Wertgrenze
auf 20.000 € festzusetzen.
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Gem. § 58 Abs. 6 GO ist
das Verfahren für die Benennung der Ausschussvorsitzenden nach § 58 Abs. 5
GO zu wiederholen, wenn die Ausschüsse während der Wahlperiode neu gebildet,
aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert werden.
Die Verwaltung hält die
Änderung der Aufgaben für nicht so gravierend, dass das Benennungsverfahren
wiederholt werden müsste.
Anlagen:
Anlage 1: Zuständigkeitsordnung
4. Änderung