Betreff
4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine
Vorlage
051/18
Aktenzeichen
FBl 7
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.    Die Ratsmitglieder beschließen die als Anlage beigefügte 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine mit Wirkung zum 01.04.2018.

 

2.    Der Rat der Stadt Rheine stellt fest, dass durch die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung die Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses nicht wesentlich verändert werden, sodass das Verfahren zur Benennung der Ausschussvorsitzenden gem. § 58 Abs. 6 bzw. 5 GO nicht zu wiederholen ist.


Begründung:

 

In der Zuständigkeitsordnung ist bislang unter der laufenden Nummer 36 geregelt, dass Niederschlagungen und Erlasse über 5.000 € der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vorbehalten sind.

 

In den Jahren 2016 und 2017 wurden folgende Niederschlagungen und Erlasse vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen:

 

Wertgrenze

Anzahl

  5.000,01 € - 10.000,00 €

7

10.000,01 € - 20.000,00 €

8

20.000,01 € - 50.000,00 €

4

Über 50.000,00 €

2

 

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19.12.2017 wurde vorgeschlagen, die Wertgrenze anzuheben. Aufgrund der Auswertung schlägt die Verwaltung vor, die Wertgrenze auf 20.000 € festzusetzen.

 

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Gem. § 58 Abs. 6 GO ist das Verfahren für die Benennung der Ausschussvorsitzenden nach § 58 Abs. 5 GO zu wiederholen, wenn die Ausschüsse während der Wahlperiode neu gebildet, aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert werden.

Die Verwaltung hält die Änderung der Aufgaben für nicht so gravierend, dass das Benennungsverfahren wiederholt werden müsste.


Anlagen:

 

Anlage 1: Zuständigkeitsordnung 4. Änderung