I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
III. Änderungsbeschluss gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
VORBEMERKUNG
/ KURZERLÄUTERUNG:
Anstoß für diese städtebauliche Planung ist der
dringende Handlungsbedarf zur Schaffung ausreichender Kita-Plätze im
Stadtgebiet der Stadt Rheine. Der Ausbau bzw. Neubau von Kindertageseinrichtungen
wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Rhei-ne am 28.09.2017
thematisiert. Der Jugendhilfeausschuss hat in dieser Sitzung zur Kenntnis
genommen, dass zur Abdeckung des Bedarfes im Stadtteil Dorenkamp weitere
Betreuungsplätze in Kitas notwendig sind und dass die Verwaltung dazu ein
zusätzliches Kita-Gebäude an der Ecke Bühnertstr./Darbrookstr. einplanen soll,
welches dann zum Kindergartenjahr 2019/2020 in Betrieb gehen soll. Im Falle,
dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 07.03.2018
dem Rat für die Sitzung am 20.03.2018 die Empfehlung gibt den Beschluss zur
Abwägungsempfehlung, den Änderungsbeschluss und den Satzungsbeschluss zu fassen,
könnte rechtzeitig mit dem Bau der Kita begonnen werden, sodass einer
Inbetriebnahme der Kita zum Kindergartenjahr 2019/2020 nichts im Wege stehen würde.
Das Plangebiet wurde ehemals als Wohnbaufläche
genutzt und ist in den vergangenen Jah-ren brachgefallen. Im Rahmen der
zukünftigen städtebaulichen Entwicklung der ehemaligen Damloup-Kaserne sollten
die brachgefallenen Flächen entlang der Bühnertstraße mit in das städtebauliche
Gesamtkonzept integriert werden. Aus städtebaulicher Sicht kann die
Ent-wicklung des Plangebiets als Kita-Standort auch unabhängig vom
städtebaulichen Gesamt-konzept realisiert werden. Der Bebauungsplan sieht eine
überbaubare Grundstücksfläche im Nordosten des Plangebietes vor. Dies soll die
südwestliche Ausrichtung der Außenspielflächen für die Kinder ermöglichen.
Das Plangebiet liegt außerhalb von Festsetzungen der
qualifizierten Bauleitplanung. Vor dem Hintergrund der geplanten Bebauung ist
eine Umsetzung in Anwendung des § 34 BauGB nicht gegeben. Die Bebauung soll
daher durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich ermöglicht
werden.
Aufgrund der
Einbindung in das umliegende Wohnquartier und der Wiedernutzbarmachung von
Flächen wird dieser Bauleitplan als Maßnahme der Innenentwicklung angesehen.
Als Nachverdichtungsprojekt wird hier letztlich ein Beitrag zur Schonung des
unbeeinträchtigten Außenbereichs erbracht. Demnach wird dieser Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 15.01.2018 bis einschließlich 15.02.2018
stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der
öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a
Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur
Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.
Über
die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die
öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht
abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.
Alle
wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan
(Anlage 2) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser
Vorlage beigefügt sind. Die Begründung ist als Verdeutlichung der
Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle
mit zu beschließen.
Ein
Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) liegt ebenfalls bei. Eine
artenschutzrechtliche Stellungnahme (Anlage 4) ist ebenfalls beigefügt.
BESCHLUSSVORSCHLAG
/ EMPFEHLUNG:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es
wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen
eingegangen sind.
2. Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
2.1 Stadt Rheine, Wohnungsgesellschaft;
Stellungnahme vom 04.01.2018
Inhalt:
„Zum Bebauungsplan Nr. 343 Kita Bühnertstr. kann m.E. die
textliche Festsetzung Nr. 1 – Fledermaussuche vor Abbruch der Altgebäude –
entfallen. Die Gebäude sind vollständig abgebrochen.“
Abwägungsempfehlung:
Dieser
Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da die Gebäude im Plangebiet inzwischen tatsächlich
vollständig abgebrochen worden sind, ist die textliche Festsetzung Nr. 1 hinfällig.
Es besteht somit keine Notwendigkeit dieser Festsetzung im Bebauungsplan und
kann deswegen entfallen.
2.2 Geologischer Dienst NRW, De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld;
Stellungnahme vom 16.01.2018
Inhalt:
„Zum Baugrund gebe ich folgenden allgemeinen Hinweis:
Ingenieurgeologie:
Aus ingenieurgeologischer Sicht sind vor Beginn von
Baumaßnahmen die Baugrundeigenschaften objektbezogen zu untersuchen und zu
bewerten.“
Abwägungsempfehlung:
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Bauherren weitergegeben.
2.3 LWL-Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster;
Stellungnahme vom 19.01.2018
Inhalt:
„Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung bestehen aus
bodendenkmalpflegerischer Sicht nicht. Wie schon in unserer Stellungnahme vom
28.08.17, Gr/Ti/M 492/17 B, zum Sanierungsgebiet Märchenviertel erwähnt, werden
jedoch paläontologische Belange in diesem Gebiet berührt. Aus diesem Grund
bitten wir, vor Beginn geplanter Baumaßnahmen das LWL-Museum für Naturkunde,
Referat Paläontologische Bodendenkmalpflege, Sentruper Straße 285, 48161
Münster, frühzeitig zu informieren, damit baubegleitende Maßnahmen abgesprochen
werden können.“
Abwägungsempfehlung:
Den
Anregungen wird durch die Aufnahme des folgenden Hinweises in den Bebauungsplanentwurf
und in die Begründung gefolgt:
Bei Bodeneingriffen können
im Plangebiet paläontologische Belange berührt werden. Vor Beginn geplanter
Baumaßnahmen muss das LWL-Museum für Naturkunde (Referat Paläontologische
Bodendenkmalpflege, Sentruper Straße 285, 48161 Münster) frühzeitig informiert
werden, damit baubegleitende Maßnahmen abgesprochen werden können.
2.4 Energie- und Wasserversorgung Rheine, Hafenbahn 10, 48431 Rheine;
Stellungnahme vom 15.01.2018
Inhalt:
„Zum o.g. Bebauungsplan haben wir folgenden Hinweis.
Hinweis:
Auf dem Gelände befinden sich zwei Mittelspannungskabel die
die Ortsnetzstation Mittelstraße 7 versorgen.“
Abwägungsempfehlung:
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Bauherren weitergegeben.
2.5 Bezirksregierung Arnsberg, In der Krone 31, 58099 Hagen;
Stellungnahme vom 08.01.2018
Inhalt:
„Eine Luftbildauswertung für Ihren Antrag wurde
durchgeführt.
Ich empfehle folgende Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen:
Bearbeitung der/des Blindgängerverdachtspunkte/s Nr. 2196.
Sondieren der zu bebauenden Flächen und Baugruben und die
Anwendung der Anlage 1 TVV, im Bereich der der Bombardierung.
Es ist möglich, dass die verwendeten Luftbilder aufgrund
von Bildfehlern, ungenügender zeitlicher Abdeckung oder ungenügender
Sichtbarkeit, nicht alle Kampdmittelbelastungen zeigen.
Die zuständige Ordnungsbehörde ist deshalb nicht davon
entbunden, eigene Erkenntnisse über Kampfmittelbelastungen der beantragten
Fläche heranzuziehen (z.B. Zeitzeugenaussagen).
Weiteres Vorgehen:
Anfragen zu Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen müssen durch
die zuständige Ordnungsbehörde als Mail an kbd-wl@bra.nrw.de oder
unter der Fax-Nr. 02931/82-3898 bei Flächen kleiner oder gleich 1500 m2
mindestens 5 Werktage, sonst 10 Werktage, vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Dabei ist zwingend unser Kurzaktenzeichen als auch die Flächengröße anzugeben.
Außerdem muss ein maßstabsgerechter Lageplan der Örtlichkeit vorab übersandt
werden. Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten werden Wunschtermine durch den
Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe berücksichtigt.
Allgemeines:
Ist bei der Durchführung der Bauvorhaben Erdaushub
außergewöhnlich verfärbt oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind
die Arbeiten sofort einzustellen und es ist unverzüglich der
Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe durch die örtliche
Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen.“
Abwägungsempfehlung:
Den
Anregungen wird durch die Aufnahme des folgenden Hinweises in den Bebauungsplanentwurf
gefolgt:
Der von der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat
„Gefahrenabwehr, Kampfmittelbeseitigung“, Zweigstelle Hagen angegebene
Bombardierungs-bereich mit Blindgängerverdachtspunkt wird vor Baubeginn
abgesucht.
Allgemeines:
Ist bei der Durchführung der Bauvorhaben der
Erdaushub außergewöhnlich verfärbt oder werden verdächtige Gegenstände
beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der
Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe ist durch die Ordnungsbehörde
oder Polizei zu verständigen.
2.6 Stadt Rheine, Jugendamt;
Stellungnahme vom 02.02.2018
Inhalt:
„Anbei
die Stellungnahme des Jugendamtes (Kitaplanung und Spielflächen) zum Bebauungsplanentwurf
343 Kita Bühnertstraße im Stadtteil Dutum, Dorenkamp, Hörstkamp:
Spielflächen:
Für den
Bereich Spielflächen besteht aufgrund des Bebauungsplanentwurfes kein Handlungsbedarf.
Die Spiel- und Aufenthaltsfläche „Heimathafen Dorenkamp“ ist nur wenige Geh-Minuten
entfernt.
Kitabedarfsplanung:
Der
Jugendhilfeausschuss hat sich in der Sitzung am 28.09.2017 mit dem Ausbau bzw. Neubau
von Kindertageseinrichtungen (Vorlage Nr. 234/17) beschäftigt. Der Jugendhilfeausschuss
hat zur Kenntnis genommen, dass zur Abdeckung des Bedarfes im Dorenkamp weitere
Betreuungsplätze in Kitas notwendig sind und, dass die Verwaltung dazu ein
zusätzliches Kita-Gebäude an der Ecke Bühnertstr./Darbrookstr. einplant,
welches zum Kindergartenjahr 2019/2020 in Betrieb gehen soll.
Die
vorliegende Änderung des Bebauungsplanentwurf 343 Kita Bühnertstraße gibt die
Planungen
des Jugendamtes wieder.“
Abwägungsempfehlung:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme verdeutlicht, dass
der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes die Planungen des Jugendamtes
wiedergibt.
2.2 Sonstige Stellungnahmen
Es
wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen
sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der
Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.
2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3
BauGB
billigend
zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3
BauGB
Gemäß
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch
den Wegfall der textlichen Festsetzung Nr. 1 „Festsetzung zur Vermeidung von
Verbotstatbeständen“ die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
b) die
Öffentlichkeit durch diese marginale, redaktionelle Änderung nicht betroffen
ist sowie
c) die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht
berührt sind.
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des
Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange).
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß
der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung
wird
der Bebauungsplan(es) Nr. 343, Kennwort: "Kita Bühnertstraße", der Stadt
Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es
wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 343, Kennwort: "Kita
Bühnertstraße", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
entwickelt worden ist und demzufolge der Flächennutzungsplan keiner Anpassung
im Wege der Berichtigung bedarf.
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan
Anlage 2: Begründung
Anlage 3: Textliche
Festsetzungen
Anlage 4:
Artenschutzrechtliche Stellungnahme