Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2018/2019
Vorlage
084/18
Aktenzeichen
II .11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2018/2019 zu.

 

  1. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2018/19 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

 

4.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege zu.

 

 


Begründung:

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2018/2019 fanden in der Zeit vom 30. Januar bis zum 5. Februar 2018 die Budgetgespräche mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt. Für jede Kindertageseinrichtung wurde dabei auf Grundlage der vorliegenden Anmeldungen nach Bereinigung der Doppelmeldungen ein Einrichtungsbudget festgelegt. Das Jugendamt hat bei den Budgetgesprächen darauf geachtet, dass allen Ü3-Kindern ein Betreuungsplatz in einer von den Eltern gewünschten Kindertageseinrichtung anboten werden kann. Dank der konstruktiven Gespräche mit allen Trägern erhalten 273 Ü3-Kinder Mitte März eine entsprechende Zusage.

 

Bei 25 Kindern werden die Eltern auf eine weitere Kindertageseinrichtung mit freien Ü3-Betreuungsplätzen ausweichen müssen, für die sie im Vorfeld keine Anmeldung abgegeben haben. Das Jugendamt wird die betroffenen Eltern Mitte März über die bestehenden Alternativen informieren. Insbesondere die neue Kita der AWO an der Ochtruper Str. wird den Großteil dieser Kinder aufnehmen können.

 

Punktuell übersteigt in einigen Stadtteilen die Nachfrage das Angebot, während in benachbarten Stadtteilen Reserven vorhanden sind. Beispielhaft kann hier für den Südesch die Kindertageseinrichtung Herz-Jesu und für Gellendorf die Kindertageseinrichtung St. Konrad genannt werden.

 

Andere Gründe für eine Überbelegung einzelner Kindertageseinrichtungen sind in der jeweiligen Altersstruktur zu suchen. Wenn nur wenige Kinder die Kindertageseinrichtung Richtung Grundschule verlassen, gleichzeitig aber wegen einer Zweckbindung U3-Kinder aufgenommen werden müssen, führt das zu einer Überbelegung (z.B. Kita Thieberg oder Kita St. Ludgerus/Elte).

 

Die Überbelegung der Einrichtungen hat sich wie folgt entwickelt:

 

 

2016/17

2017/18

2018/19

Kitas mit Überbelegung

34

25

30

davon maximale Überbelegung

24

11

10

Plätze durch Überbelegung

122

72

95

 

Nach dem Rückgang in der Überbelegung im Vorjahr ist jetzt wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Es wird Aufgabe der nächsten Kita-Bedarfsplanung sein, hier gegenzusteuern.

 

Während bei den Ü3-Kindern zumindest in zumutbarer Entfernung ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, werden bei den U3-Kindern auch Absagen erteilt werden müssen, obwohl die Zahl der Betreuungsplätze für die U3 Kinder gegenüber dem Vorjahr um 32 Plätze angestiegen ist.

 

Insgesamt wurden 442 zweijährige Kinder neu angemeldet, von denen 371 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten werden. 71 Kinder erhalten eine Absage. Bei den unter zweijährigen Kindern, die zwingend die Gruppenform II besuchen müssen, lag die Zahl der Neuanmeldungen bei 179, von denen 101 Kinder eine Zusage erhalten werden. In der Summe liegt die Zahl der Absagen für die U3-Kinder damit bei 149.

 

Im letzten Jahr lag die Zahl der Absagen für die U3-Kinder bei 120, im Jahr davor bei 70. Auch hier ist es Aufgabe der nächsten Kita-Bedarfsplanung, entsprechend gegenzusteuern.

 

Auch wenn ca. 150 Eltern für ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bekommen, muss für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung alternativ durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt werden. Das Jugendamt wird ab Mitte März die betroffenen Eltern auf diese alternative Betreuungsform hinweisen. Neben diesen Kindern, die keine Zusage in einer Kita erhalten, melden viele Eltern ihre Kinder direkt bei der Kindertagespflege an. Insgesamt kalkuliert die Jugendhilfeplanung mit 290 Betreuungsplätzen für U3-Kinder in der Kindertagespflege. Hinzu kommen 10 Betreuungsplätzen für Ü3-Kinder in der Kindertagespflege, die aus unterschiedlichen Gründen noch keine Kita besuchen (vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages).

 

 

 

 

Entwicklung der Platzzahlen und der wöchentlichen Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre                                        

 

 

 

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

U3

25 Std.

59

66

76

71

82

 

35 Std.

259

259

260

269

310

 

45 Std.

145

141

160

187

166

 

Summe

463

466

496

527

558

 


 

 

 

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

Ü3

25 Std.

180

158

188

215

253

 

35 Std.

1013

998

1000

981

994

 

45 Std.

796

847

908

888

906

 

Summe

1989

2003

2096

2084

2153

 

Bei den U3-Kindern steigen die Platzzahlen stetig an. Auch bei den Ü3-Kindern geht nach der Stagnation im Vorjahr der Anstieg weiter.

 

Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.

 

 

 

 

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

U3

25 Std.

12,7%

14,2%

15,3%

13,5%

14,7%

 

35 Std.

55,9%

55,6%

52,4%

51,0%

55,6%

 

45 Std.

31,3%

30,3%

32,3%

35,5%

29,7%

 

Summe

100%

100%

100%

100%

100%

 

 

 

 

 

 

 

Ü3

25 Std.

9,0%

7,9%

9,0%

10,3%

11,7%

 

35 Std.

50,9%

49,8%

47,7%

47,1%

46,2%

 

45 Std.

40,0%

42,3%

43,3%

42,6%

42,1%

 

Summe

100%

100%

100%

100%

100%

 

 

Der Trend der vergangenen Jahre hin zu einer wöchentlichen Betreuung von 45 Std. ist momentan unterbrochen. Eine mögliche Ursache ist, dass Träger, die in ihren Einrichtungen flexible Öffnungszeiten anbieten, weniger Nachfragen nach 45 Std.-Buchungen haben.

 

 

 

 

Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen

 

Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.

 

Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen mtl. Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird jedoch durch unterjährige Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere Endabrechnung bildet.

 

Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser Vorgabe.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2018/19 betragen insgesamt                                                                         22.023.379,14 €

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von                               2.322.523,67 €

 

 

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von                  19.700.855,47 €

 

die im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                                         12 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                               9 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                                              4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für

das Kindergartenjahr 2018/19 werden sie mit                                                 1.527.319,12 €

kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr

2018/19 wird mit                                                                                            10.035.914,01 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Hier wurden im

Rahmen der Haushaltsplanung                                                                       2.360.000,00 €

veranschlagt.