Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen
der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der
Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne
Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) für das Kindergartenjahr 2018/2019 zu.
- Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf
den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget
garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den
Eltern schließen zu können.
- Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung
des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr
2018/19 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der
Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.
4.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung
ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege zu.
Begründung:
Zur Vorbereitung der
Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2018/2019 fanden in der Zeit vom
30. Januar bis zum 5. Februar 2018 die Budgetgespräche mit allen Trägern der
Kindertageseinrichtungen in Rheine statt. Für jede Kindertageseinrichtung wurde
dabei auf Grundlage der vorliegenden Anmeldungen nach Bereinigung der
Doppelmeldungen ein Einrichtungsbudget festgelegt. Das Jugendamt hat bei den
Budgetgesprächen darauf geachtet, dass allen Ü3-Kindern ein
Betreuungsplatz in einer von den Eltern gewünschten Kindertageseinrichtung
anboten werden kann. Dank der konstruktiven Gespräche mit allen Trägern erhalten
273 Ü3-Kinder Mitte März eine entsprechende Zusage.
Bei 25 Kindern werden die
Eltern auf eine weitere Kindertageseinrichtung mit freien Ü3-Betreuungsplätzen
ausweichen müssen, für die sie im Vorfeld keine Anmeldung abgegeben haben. Das
Jugendamt wird die betroffenen Eltern Mitte März über die bestehenden
Alternativen informieren. Insbesondere die neue Kita der AWO an der Ochtruper
Str. wird den Großteil dieser Kinder aufnehmen können.
Punktuell übersteigt in
einigen Stadtteilen die Nachfrage das Angebot, während in benachbarten
Stadtteilen Reserven vorhanden sind. Beispielhaft kann hier für den Südesch die
Kindertageseinrichtung Herz-Jesu und für Gellendorf die Kindertageseinrichtung
St. Konrad genannt werden.
Andere Gründe für eine
Überbelegung einzelner Kindertageseinrichtungen sind in der jeweiligen
Altersstruktur zu suchen. Wenn nur wenige Kinder die Kindertageseinrichtung
Richtung Grundschule verlassen, gleichzeitig aber wegen einer Zweckbindung
U3-Kinder aufgenommen werden müssen, führt das zu einer Überbelegung (z.B. Kita
Thieberg oder Kita St. Ludgerus/Elte).
Die Überbelegung der
Einrichtungen hat sich wie folgt entwickelt:
|
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
Kitas mit
Überbelegung |
34 |
25 |
30 |
davon maximale
Überbelegung |
24 |
11 |
10 |
Plätze durch
Überbelegung |
122 |
72 |
95 |
Nach dem Rückgang in der
Überbelegung im Vorjahr ist jetzt wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Es wird
Aufgabe der nächsten Kita-Bedarfsplanung sein, hier gegenzusteuern.
Während bei den Ü3-Kindern
zumindest in zumutbarer Entfernung ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht,
werden bei den U3-Kindern auch Absagen erteilt werden müssen, obwohl die
Zahl der Betreuungsplätze für die U3 Kinder gegenüber dem Vorjahr um 32 Plätze
angestiegen ist.
Insgesamt wurden 442
zweijährige Kinder neu angemeldet, von denen 371 einen Platz in einer
Kindertageseinrichtung erhalten werden. 71 Kinder erhalten eine Absage. Bei den
unter zweijährigen Kindern, die zwingend die Gruppenform II besuchen müssen,
lag die Zahl der Neuanmeldungen bei 179, von denen 101 Kinder eine Zusage
erhalten werden. In der Summe liegt die Zahl der Absagen für die U3-Kinder
damit bei 149.
Im letzten Jahr lag die
Zahl der Absagen für die U3-Kinder bei 120, im Jahr davor bei 70. Auch hier ist
es Aufgabe der nächsten Kita-Bedarfsplanung, entsprechend gegenzusteuern.
Auch wenn ca. 150 Eltern
für ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung
bekommen, muss für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche
Betreuung alternativ durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt
werden. Das Jugendamt wird ab Mitte März die betroffenen Eltern auf diese
alternative Betreuungsform hinweisen. Neben diesen Kindern, die keine Zusage in
einer Kita erhalten, melden viele Eltern ihre Kinder direkt bei der
Kindertagespflege an. Insgesamt kalkuliert die Jugendhilfeplanung mit 290
Betreuungsplätzen für U3-Kinder in der Kindertagespflege. Hinzu kommen 10
Betreuungsplätzen für Ü3-Kinder in der Kindertagespflege, die aus
unterschiedlichen Gründen noch keine Kita besuchen (vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages).
Entwicklung der Platzzahlen und der wöchentlichen
Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre
|
|
2014/15 |
2015/16 |
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
U3 |
25 Std. |
59 |
66 |
76 |
71 |
82 |
|
35 Std. |
259 |
259 |
260 |
269 |
310 |
|
45 Std. |
145 |
141 |
160 |
187 |
166 |
|
Summe |
463 |
466 |
496 |
527 |
558 |
|
|
2014/15 |
2015/16 |
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
Ü3 |
25 Std. |
180 |
158 |
188 |
215 |
253 |
|
35 Std. |
1013 |
998 |
1000 |
981 |
994 |
|
45 Std. |
796 |
847 |
908 |
888 |
906 |
|
Summe |
1989 |
2003 |
2096 |
2084 |
2153 |
Bei den U3-Kindern steigen die Platzzahlen stetig
an. Auch bei den Ü3-Kindern geht nach der
Stagnation im Vorjahr der Anstieg weiter.
Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten
zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.
|
|
2014/15 |
2015/16 |
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
U3 |
25 Std. |
12,7% |
14,2% |
15,3% |
13,5% |
14,7% |
|
35 Std. |
55,9% |
55,6% |
52,4% |
51,0% |
55,6% |
|
45 Std. |
31,3% |
30,3% |
32,3% |
35,5% |
29,7% |
|
Summe |
100% |
100% |
100% |
100% |
100% |
|
|
|
|
|
|
|
Ü3 |
25 Std. |
9,0% |
7,9% |
9,0% |
10,3% |
11,7% |
|
35 Std. |
50,9% |
49,8% |
47,7% |
47,1% |
46,2% |
|
45 Std. |
40,0% |
42,3% |
43,3% |
42,6% |
42,1% |
|
Summe |
100% |
100% |
100% |
100% |
100% |
Der Trend der vergangenen Jahre hin zu einer
wöchentlichen Betreuung von 45 Std. ist momentan unterbrochen. Eine mögliche
Ursache ist, dass Träger, die in ihren Einrichtungen flexible Öffnungszeiten
anbieten, weniger Nachfragen nach 45 Std.-Buchungen haben.
Verteilung
der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen
Zur Verteilung der
Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.
Mit dieser Auflistung wird
der aktuelle Planungsstand
wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der
Kindertageseinrichtungen mtl. Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird
jedoch durch unterjährige Änderungen
(Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins
umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die
tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere
Endabrechnung bildet.
Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter
darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen
eine Ermächtigungsgrundlage
ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser
Vorgabe.
Finanzielle
Auswirkungen
Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr
2018/19 betragen insgesamt 22.023.379,14
€
Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe
von 2.322.523,67 €
verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in
Höhe von 19.700.855,47 €
die im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt wurden.
Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie
folgt gestaffelt:
Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen 12
%
Einrichtungen in der Trägerschaft der
finanzschwachen Träger 9 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der
Elterninitiativen 4 %
Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“
ganz oder
teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für
das Kindergartenjahr 2018/19 werden sie mit 1.527.319,12
€
kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.
Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse
erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr
2018/19 wird mit 10.035.914,01 €
kalkuliert.
Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Hier
wurden im
Rahmen der Haushaltsplanung
2.360.000,00
€
veranschlagt.