Betreff
Beratung einer Organisationsform für die Kulturelle Begegnungstätte Kloster Bentlage ab 2019
Vorlage
095/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Vorbereitungen zu treffen, um den Betrieb der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage spätestens ab dem 1. Januar 2019 als Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Rheine weiterführen zu können.

 

  1. Die Interessen der in Bentlage ehrenamtlich tätigen Organisationen sollen bei der Gründung und Betrieb einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bestmöglich gewahrt werden. Hierzu zählt auch die Einbindung in Gremien der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Sie sind deshalb bei den weiteren Vorbereitungen angemessen zu beteiligen.

 

  1. Sollte die Errichtung einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zeitlich nicht zum 01.01.2019 umsetzbar sein, spricht sich der Rat für einen Weiterbetrieb mit der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH bis spätestens 31.03.2019 aus. Die Verwaltung wird beauftragt für diesen Fall eine vertragliche Grundlage mit der Gesellschaft vorzubereiten.

 


Begründung:

 

Auf Grund einer Prüfungsanordnung vom 17.12.2015 führte das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Münster eine Außenprüfung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH für den Zeitraum 2010 – 2013 durch. Gegenstand dieser Prüfung war u.a. die Umsatzsteuer.

 

In dieser Prüfung kam das Finanzamt zu der Auffassung, dass der zwischen der Stadt Rheine und der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH (Bentlage gGmbH) geschlossenen Pachtvertrag ein Geschäftsbesorgungsverhältnis darstellt. Aus diesem Grunde handele es sich bei dem Betriebskostenzuschuss der Stadt um ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, auf das für die geprüften Jahre die Umsatzsteuer (19% evtl. zzgl. Zinsen) nachzuentrichten sei. Diese Feststellungen wirken sich, da es keine Änderung im Pachtvertrag gab, grundsätzlich auch auf alle Zahlungen nach dem Prüfungszeitraum aus. Sie sind insoweit auch mit einem erheblichen finanziellen Risiko für die Mitgesellschafter verbunden, da auch auf diese bei Zinsforderungen eine Nachschusspflicht in die Gesellschaft entstehen kann. Über den Sachverhalt wurde der Rat der Stadt in der Sitzung am 12.12.2017 mit der Vorlage 427/17 informiert.

 

Vor diesem Hintergrund beauftragte der Rat die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Bentlage gGmbH alternative Konzepte für eine risikofreiere Betriebsform zu erarbeiten.

 

Gemeinsam wurden daraufhin die möglichen Organisationsformen vergleichend zusammengestellt und diese in einem Workshop am 11.04.2018 mit Vertretern von Rat, Kulturausschuss, Förderverein Kloster Bentlage, Europäische Märchengesellschaft, Druckwerkstatt Bentlage und Stiftung Kloster Bentlage den Beteiligten vorgestellt. In diesem Workshop wurde Einvernehmen erzielt, dass unter den Aspekten der Umsatzsteuerpflicht und der Mitwirkung von Ehrenamtlichen die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung die geeignetste Betriebsform als mögliche Nachfolge einer gGmbH ist. Dies begründet sich zum einen daraus, dass in dieser Betriebsform die jetzige Umsatzsteuerproblematik nicht auftreten kann, zum anderen kann durch die Betriebssatzung auch die Einbindung von Ehrenamtlichen verbindlich sichergestellt werden. (Siehe hierzu Anlagen 1 bis 3)

 

Die Teilnehmer sprachen sich deshalb dafür aus, dass die Stadt die nächsten Schritte zur Gründung einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehen soll. Einer der ersten Schritte wäre dafür, in enger Abstimmung mit den Ehrenamtlich Tätigen eine Betriebssatzung zu erarbeiten, die auch deren gewünschte Einbindung und Beteiligung am zukünftigen Betrieb sicherstellt. Dieses sollte so geschehen, dass die Gründung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 01.01.2019 geschehen kann.

 

Sollte die Gründung, aus bis jetzt noch nicht erkennbaren Gründen, bis zum vorgenannten Termin noch nicht möglich sein, waren sich alle Beteiligten einig, dass in diesem Fall der Betrieb mit der bestehenden Bentlage gGmbH, für einen begrenzten Zeitraum, weitergeführt werden soll.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Ergebnisprotokoll über den Workshop am 11.04.2018

Anlage 2: Vorstellung möglicher Organisationsformen

Anlage 3: Synopse möglicher Organisationsformen