Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Vorbereitungen zu treffen,
um den Betrieb der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage
spätestens ab dem 1. Januar 2019 als Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der
Stadt Rheine weiterführen zu können.
- Die Interessen der
in Bentlage ehrenamtlich tätigen Organisationen sollen bei der Gründung
und Betrieb einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bestmöglich gewahrt
werden. Hierzu zählt auch die Einbindung in Gremien der
Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Sie sind deshalb bei den weiteren
Vorbereitungen angemessen zu beteiligen.
- Sollte die Errichtung einer Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung zeitlich nicht zum
01.01.2019 umsetzbar sein, spricht sich der Rat für einen Weiterbetrieb mit
der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH bis spätestens
31.03.2019 aus. Die Verwaltung wird beauftragt für diesen Fall eine
vertragliche Grundlage mit der Gesellschaft vorzubereiten.
Begründung:
Auf Grund einer Prüfungsanordnung vom 17.12.2015 führte
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Münster eine Außenprüfung
der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH für den Zeitraum 2010 –
2013 durch. Gegenstand dieser Prüfung war u.a. die Umsatzsteuer.
In
dieser Prüfung kam das Finanzamt zu der Auffassung, dass der zwischen der Stadt
Rheine und der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH (Bentlage
gGmbH) geschlossenen Pachtvertrag ein Geschäftsbesorgungsverhältnis darstellt.
Aus diesem Grunde handele es sich bei dem Betriebskostenzuschuss der Stadt um
ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, auf das für die geprüften Jahre die
Umsatzsteuer (19% evtl. zzgl. Zinsen) nachzuentrichten sei. Diese Feststellungen
wirken sich, da es keine Änderung im Pachtvertrag gab, grundsätzlich auch auf
alle Zahlungen nach dem Prüfungszeitraum aus. Sie sind insoweit auch mit einem
erheblichen finanziellen Risiko für die Mitgesellschafter verbunden, da auch
auf diese bei Zinsforderungen eine Nachschusspflicht in die Gesellschaft entstehen
kann. Über den Sachverhalt wurde der Rat der Stadt in der Sitzung am 12.12.2017
mit der Vorlage 427/17 informiert.
Vor
diesem Hintergrund beauftragte der Rat die Verwaltung, in
Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Bentlage gGmbH alternative Konzepte
für eine risikofreiere Betriebsform zu erarbeiten.
Gemeinsam
wurden daraufhin die möglichen Organisationsformen vergleichend zusammengestellt
und diese in einem Workshop am 11.04.2018 mit Vertretern von Rat,
Kulturausschuss, Förderverein Kloster Bentlage, Europäische
Märchengesellschaft, Druckwerkstatt Bentlage und Stiftung Kloster Bentlage den
Beteiligten vorgestellt. In diesem Workshop wurde Einvernehmen erzielt, dass
unter den Aspekten der Umsatzsteuerpflicht und der Mitwirkung von
Ehrenamtlichen die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung die geeignetste
Betriebsform als mögliche Nachfolge einer gGmbH ist. Dies begründet sich zum
einen daraus, dass in dieser Betriebsform die jetzige Umsatzsteuerproblematik
nicht auftreten kann, zum anderen kann durch die Betriebssatzung auch die
Einbindung von Ehrenamtlichen verbindlich sichergestellt werden. (Siehe hierzu Anlagen 1 bis 3)
Die
Teilnehmer sprachen sich deshalb dafür aus, dass die Stadt die nächsten
Schritte zur Gründung einer Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehen soll. Einer
der ersten Schritte wäre dafür, in enger Abstimmung mit den Ehrenamtlich
Tätigen eine Betriebssatzung zu erarbeiten, die auch deren gewünschte
Einbindung und Beteiligung am zukünftigen Betrieb sicherstellt. Dieses sollte
so geschehen, dass die Gründung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum
01.01.2019 geschehen kann.
Sollte
die Gründung, aus bis jetzt noch nicht erkennbaren Gründen, bis zum
vorgenannten Termin noch nicht möglich sein, waren sich alle Beteiligten einig,
dass in diesem Fall der Betrieb mit der bestehenden Bentlage gGmbH, für einen
begrenzten Zeitraum, weitergeführt werden soll.
Anlagen:
Anlage 1: Ergebnisprotokoll
über den Workshop am 11.04.2018
Anlage 2: Vorstellung
möglicher Organisationsformen
Anlage 3: Synopse
möglicher Organisationsformen