Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz schlägt dem Rat der Stadt Rheine vor, die
in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Stadt
Rheine zu beschließen.
Begründung:
Gestaltungsbeiräte
spielen in NRW eine wichtige Rolle als Impulsgeber für den städtebaulichen
Dialog und in der Diskussion um einzelne Bauvorhaben. Als Beratungsgremium
können Gestaltungsbeiräte zur Bewusstseinsbildung für Architekturqualität im
Alltag, städtebauliche Qualität und somit zu einer werthaltigen Umwelt
beitragen. Die Zahl der Gestaltungs- und Planungsbeiräte in NRW ist in den
letzten Jahren kontinuierlich gewachsen, aktuell gibt es über 20 aktive Beiräte.
In Rheine wurde auf
Initiative des damaligen Baudezernenten im Jahre 1996 ein entsprechender
Arbeitskreis eingerichtet. Da bei der Bauleitplanung oder der Erteilung von
Baugenehmigungen gestalterische Fragen nicht oder nur in sehr extremen Fällen
geregelt werden können, sollte ein Gremium geschaffen werden, welches die
Bauherren, Investoren und Architekten bei stadtbildprägenden Gebäuden in der
Innenstadt fachlich berät.
Gestaltungsbeiräte sind
keine Ausschüsse nach der Gemeindeordnung, sondern unabhängige
Sachverständigengremien, deren Aufgabe es ist, durch fachlich kompetente
Empfehlungen Entscheidungsgrundlagen für Verwaltung und Politik zu geben sowie
in dieser beratenden Funktion mit Bauherren, Investoren und Architekten auch
bei Fehlen der Möglichkeit rechtlicher Vorgaben gestalterisch und städtebaulich
möglichst gute Lösungen zu suchen.
Die Einrichtung eines
Gestaltungsbeirates war in Rheine bisher nicht, wie andere Gremien, durch einen
Ratsbeschluss gegründet und mit einer Geschäftsordnung versehen worden, welche
die Aufgaben und die Arbeitsweise des Gestaltungsbeirates definiert. Mit der
vorliegenden Geschäftsordnung soll dieses nachgeholt werden, um der Arbeit des
Gestaltungsbeirates die notwendige rechtliche Grundlage zu geben und inhaltlich
zu definieren.
Zukünftig soll die Arbeit
des Gestaltungsbeirates in einem regelmäßigen Tätigkeitsbericht dargestellt
werden.
Anlagen:
Geschäftsordnung für den
Gestaltungsbeirat der Stadt Rheine