Betreff
Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Stadt Rheine
Vorlage
115/18
Aktenzeichen
I-5.60.gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz schlägt dem Rat der Stadt Rheine vor, die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Stadt Rheine zu beschließen.


Begründung:

 

Gestaltungsbeiräte spielen in NRW eine wichtige Rolle als Impulsgeber für den städtebaulichen Dialog und in der Diskussion um einzelne Bauvorhaben. Als Beratungsgremium können Gestaltungsbeiräte zur Bewusstseinsbildung für Architekturqualität im Alltag, städtebauliche Qualität und somit zu einer werthaltigen Umwelt beitragen. Die Zahl der Gestaltungs- und Planungsbeiräte in NRW ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen, aktuell gibt es über 20 aktive Beiräte.

 

In Rheine wurde auf Initiative des damaligen Baudezernenten im Jahre 1996 ein entsprechender Arbeitskreis eingerichtet. Da bei der Bauleitplanung oder der Erteilung von Baugenehmigungen gestalterische Fragen nicht oder nur in sehr extremen Fällen geregelt werden können, sollte ein Gremium geschaffen werden, welches die Bauherren, Investoren und Architekten bei stadtbildprägenden Gebäuden in der Innenstadt fachlich berät.

 

Gestaltungsbeiräte sind keine Ausschüsse nach der Gemeindeordnung, sondern unabhängige Sachverständigengremien, deren Aufgabe es ist, durch fachlich kompetente Empfehlungen Entscheidungsgrundlagen für Verwaltung und Politik zu geben sowie in dieser beratenden Funktion mit Bauherren, Investoren und Architekten auch bei Fehlen der Möglichkeit rechtlicher Vorgaben gestalterisch und städtebaulich möglichst gute Lösungen zu suchen.

 

Die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates war in Rheine bisher nicht, wie andere Gremien, durch einen Ratsbeschluss gegründet und mit einer Geschäftsordnung versehen worden, welche die Aufgaben und die Arbeitsweise des Gestaltungsbeirates definiert. Mit der vorliegenden Geschäftsordnung soll dieses nachgeholt werden, um der Arbeit des Gestaltungsbeirates die notwendige rechtliche Grundlage zu geben und inhaltlich zu definieren.

 

Zukünftig soll die Arbeit des Gestaltungsbeirates in einem regelmäßigen Tätigkeitsbericht dargestellt werden.


Anlagen:

 

Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Stadt Rheine