Betreff
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2017
Vorlage
120/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat nimmt die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2017 zur Kenntnis.


Begründung:

 

In den Rahmenleitlinien "Ausführung des Haushaltsplanes" sind unter Punkt 5.2 die nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt:

 

Auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhende über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.

 

Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall

 

bei einer außerplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung nicht mehr als 50.000 €

 

bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz bis zu 500.000 € nicht mehr als 50.000 € und

 

bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz über 500.000 € höchstens 10 % des Ansatzes, maximal jedoch 150.000 €

 

betragen.

 

Über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.

 

Soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets des Fachbereichs realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen dem/der Kämmerer/in vorbehalten.

 

Nach § 83 Abs. 2 GO sind nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

Die beigefügte Liste enthält die im Jahr 2017 von den Fachbereichsleitern, vom Kämmerer und vom Rat genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.


Anlagen:

 

Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017