Betreff
Konzessionsverfahren für Elektrizität und Gas - allgemeine Informationen
Vorlage
123/18
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die Konzessionsverträge Elektrizität und Gas zwischen der Stadt Rheine und der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH enden am 30. Juni 2020. Gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Stadt dazu verpflichtet, die Konzessionen zwei Jahre vor dem Auslaufen der Verträge (zum 30. Juni 2018) im Bundesanzeiger auszuschreiben und ein transparentes sowie diskriminierungsfreies Vergabeverfahren (getrennt jeweils für Elektrizität und Gas) durchzuführen.

 

Infolge der veröffentlichten Bekanntmachungsanzeigen haben potenzielle Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten auf die Konzessionen der Stadt Rheine zu bewerben. Anschließend werden interessierte Energieversorgungsunternehmen dazu aufgefordert, ein Angebot nach Maßgabe vorher vom Rat festgelegter Auswahlkriterien (Bewertungsmatrix) zu erarbeiten.

 

Eingehende Angebote sind strikt diskriminierungsfrei und transparent auf Grundlage der vorher festgelegten Bewertungsmatrix auszuwerten. Das Angebot, das auf Grundlage der Matrix die meisten Punkte erhält, erhält den Zuschlag für die jeweilige Konzession.

 

Um die korrekte Durchführung der aktuell anstehenden Konzessionsvergabeverfahren gewährleisten zu können, wurde die WRG Solutions GmbH aus Gütersloh beauftragt, das Verfahren beratend zu begleiten.

 

Als Auftaktveranstaltung zu den Konzessionsvergabeverfahren werden Herr Riekenberg und Herr Berfelde von der WRG in der Sitzung am 20. März 2018 folgende Themenbereiche erläutern und für grundlegende Fragen zur Verfügung stehen:

 

  • Ablauf eines Konzessionsvergabeverfahrens
  • Grundlegende Inhalte eines Musterkonzessionsvertrages
  • Mögliche Befangenheit der Ratsmitglieder