Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Begründung:
Die Konzessionsverträge Elektrizität
und Gas zwischen der Stadt Rheine und der Energie- und Wasserversorgung Rheine
GmbH enden am 30. Juni 2020. Gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes ist die
Stadt dazu verpflichtet, die Konzessionen zwei Jahre vor dem Auslaufen der
Verträge (zum 30. Juni 2018) im Bundesanzeiger auszuschreiben und ein
transparentes sowie diskriminierungsfreies Vergabeverfahren (getrennt jeweils
für Elektrizität und Gas) durchzuführen.
Infolge der
veröffentlichten Bekanntmachungsanzeigen haben potenzielle Energieversorgungsunternehmen
die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten auf die Konzessionen der Stadt
Rheine zu bewerben. Anschließend werden interessierte
Energieversorgungsunternehmen dazu aufgefordert, ein Angebot nach Maßgabe
vorher vom Rat festgelegter Auswahlkriterien (Bewertungsmatrix) zu erarbeiten.
Eingehende Angebote sind
strikt diskriminierungsfrei und transparent auf Grundlage der vorher
festgelegten Bewertungsmatrix auszuwerten. Das Angebot, das auf Grundlage der
Matrix die meisten Punkte erhält, erhält den Zuschlag für die jeweilige
Konzession.
Um die korrekte
Durchführung der aktuell anstehenden Konzessionsvergabeverfahren gewährleisten
zu können, wurde die WRG Solutions GmbH aus Gütersloh beauftragt, das Verfahren
beratend zu begleiten.
Als Auftaktveranstaltung
zu den Konzessionsvergabeverfahren werden Herr Riekenberg und Herr Berfelde von
der WRG in der Sitzung am 20. März 2018 folgende Themenbereiche erläutern und
für grundlegende Fragen zur Verfügung stehen:
- Ablauf eines Konzessionsvergabeverfahrens
- Grundlegende Inhalte eines Musterkonzessionsvertrages
- Mögliche Befangenheit der Ratsmitglieder