Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat nimmt die Übersicht
über die Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2017 zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß § 22 GemHVO ist dem
Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen vorzulegen.
Übertragungen für
Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen belasten das neue (folgende) Haushaltsjahr.
Bei einer Übertragung führen sie zu Erhöhungen der beschlossenen Aufwands- und
Auszahlungspositionen im entsprechenden Haushaltsjahr. Daraus folgt, dass Verbesserungen
des Ergebnis- bzw. Finanzplanes im abgelaufenen Jahr dann grundsätzlich Verschlechterungen
im neuen Haushaltsjahr gegenüberstehen.
In der Anlage sind die
gebildeten Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2017 aufgeführt.
Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen
im Ergebnisplan 2017
Anlage 2:
Ermächtigungsübertragungen im Finanzplan 2017