Betreff
Trägerauswahlverfahren für eine neue Kindertageseinrichtung an der Bühnertstr.
Vorlage
129/18
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, an der Bühnertstr. (Ecke Darbrookstr.) eine neue Kindertageseinrichtung zu schaffen und für die Vergabe der Trägerschaft die als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix heranzuziehen.

 


Begründung:

 

Eine neue zusätzliche Kindertageseinrichtung an der Bühnertstr. (Ecke Darbrookstr.) beruht auf der Kindergartenbedarfsplanung. Das ursprüngliche Ziel, die Kita St. Michael zu erweitern bzw. für die Kita St. Michael einen Nebenstandort an der Bühnertstr. zu schaffen, kann aus Zeitgründen nicht mehr erreicht werden.

 

Um den Betrieb der zusätzlichen Kindertageseinrichtung an der Bühnertstr. (Ecke Darbrookstr.) rechtzeitig zum 01.08.2019 aufnehmen zu können, muss das Trägerauswahlverfahren gestartet werden.

 

Die Kindertageseinrichtung soll im Investorenmodell von der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine errichtet werden. Hierzu müssen die Gremien der Wohnungsgesellschaft noch ihre Zustimmung geben.

 

An dem Standort Bühnertstr. (vgl. Anlage 2) soll zunächst eine viergruppige Kita entstehen, die gegebenenfalls noch um eine Gruppe erweitert werden kann. Geplant sind die Gruppenformen 1,5 x I, 1,5 x II und 1 x III. In Abhängkeit von der weiteren Entwicklung der Kita St. Michael muss bedarfsabhängig die zukünftige Gruppenverteilung für beide Einrichtungen aufeinander abgestimmt werden.

 

 

 

Das Trägerauswahlverfahren

 

Das bei den letzten Trägerauswahlen für Kindertageseinrichtungen angewandte Verfahren soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden.

 

Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen ihre Bewerbung einzureichen:

 

  • Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.

 

  • Die Stadt Rheine übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“. Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht vorgesehen.

 

  • Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Für jeden Betreuungsplatz werden 3.500 € gewährt. Bei 70 Betreuungsplätzen errechnet sich eine Förderung von 245.000 €, die jedoch noch einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses bedarf. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

Bei der Bewerbung sollen die Träger dabei auf folgende Kriterien eingehen:

 

1.    Referenzen des Trägers in Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen

1.1     Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

1.2     Erfahrungen und professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)

 

2.    Fachliches Konzept zu folgenden Themenbereichen:

2.1     Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)

2.2     Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

2.3     Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

2.4     generationsübergreifendes Denken: Jung & Alt

2.5     Interkulturelle Kompetenz

2.6     Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

2.7     Übergang Kita -> Schule

2.8     Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtigung der im KiBiz definierten Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot von 25 Std./Woche)

2.9     Angemessene Betreuung während der Ferien- und Schließungszeiten

2.10   Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung

2.11   Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

2.12   Öffentlichkeitsarbeit des Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern

2.13   Verpflichtende Aussagen zum langfristigen Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

2.14   bisherige Kita´s zertifiziert als Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder ähnliches

 

3.    Kooperationsbezüge im Sozialraum

3.1     Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine

3.2     Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

3.3     Öffnung für Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten

 

 

Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.