Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt, an der Bühnertstr. (Ecke Darbrookstr.) eine
neue Kindertageseinrichtung zu schaffen und für die Vergabe der Trägerschaft
die als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix heranzuziehen.
Begründung:
Eine neue zusätzliche
Kindertageseinrichtung an der Bühnertstr. (Ecke
Darbrookstr.) beruht auf der Kindergartenbedarfsplanung. Das ursprüngliche
Ziel, die Kita St. Michael zu erweitern bzw. für die Kita St. Michael einen
Nebenstandort an der Bühnertstr. zu schaffen, kann aus Zeitgründen nicht mehr
erreicht werden.
Um den
Betrieb der zusätzlichen Kindertageseinrichtung
an der Bühnertstr. (Ecke Darbrookstr.)
rechtzeitig zum 01.08.2019 aufnehmen zu können, muss das Trägerauswahlverfahren
gestartet werden.
Die Kindertageseinrichtung soll im Investorenmodell von der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine errichtet
werden. Hierzu müssen die Gremien der Wohnungsgesellschaft
noch ihre Zustimmung geben.
An dem Standort Bühnertstr. (vgl. Anlage 2) soll zunächst eine
viergruppige Kita entstehen, die gegebenenfalls noch um eine Gruppe erweitert
werden kann. Geplant sind die Gruppenformen 1,5 x I, 1,5 x II und 1 x III. In
Abhängkeit von der weiteren Entwicklung der Kita St. Michael muss
bedarfsabhängig die zukünftige Gruppenverteilung für beide Einrichtungen aufeinander
abgestimmt werden.
Das Trägerauswahlverfahren
Das bei den letzten Trägerauswahlen
für Kindertageseinrichtungen angewandte Verfahren soll auch für dieses
Trägerauswahlverfahren angewandt werden.
Die Bewerber würden
gebeten, unter folgenden Voraussetzungen ihre Bewerbung einzureichen:
- Der Bewerber ist
anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.
- Die Stadt Rheine
übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des
„Rheiner Modells“. Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten
sind nicht vorgesehen.
- Für die notwendige
Erstausstattung der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale
gewährt. Für jeden Betreuungsplatz werden 3.500 € gewährt. Bei 70
Betreuungsplätzen errechnet sich eine Förderung von 245.000 €, die jedoch noch
einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses bedarf. Falls
Förderprogramme des Bundes/des Landes für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen
zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Bei der Bewerbung sollen
die Träger dabei auf folgende Kriterien eingehen:
1. Referenzen des Trägers in
Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen
1.1 Erfahrungen des Trägers
auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung
1.2 Erfahrungen und
professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung
und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)
2. Fachliches Konzept zu
folgenden Themenbereichen:
2.1 Pädagogische Grundlagen
(Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)
2.2 Umsetzung des
Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention
2.3 Orientierung an der
Lebenswelt der Kinder und deren Familien
2.4 generationsübergreifendes Denken: Jung & Alt
2.5 Interkulturelle Kompetenz
2.6 Grundsätze für Bildung
und Sprachförderung
2.7 Übergang Kita ->
Schule
2.8 Flexible und
bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtigung der im
KiBiz definierten Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot
von 25 Std./Woche)
2.9 Angemessene Betreuung
während der Ferien- und Schließungszeiten
2.10 Gesunde Ernährung und
bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung
2.11 Elternarbeit, Erziehungs-
und Bildungspartnerschaften
2.12 Öffentlichkeitsarbeit des
Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern
2.13 Verpflichtende Aussagen
zum langfristigen Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit
bestehenden Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem
Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen
2.14 bisherige Kita´s
zertifiziert als Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos
oder ähnliches
3. Kooperationsbezüge im
Sozialraum
3.1 Kooperationsbezüge
innerhalb der Stadt Rheine
3.2 Kooperation mit anderen
Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)
3.3 Öffnung für Stadtteilakteure,
Stadtteilaktivitäten
Die Auswahlentscheidung
würde dann auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Bewertungsmatrix
erfolgen.