Betreff
Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW
Verteilung zusätzlicher finanzieller Landesmittel
Vorlage
133/18
Aktenzeichen
II.1-wi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine empfiehlt, die Verteilung der zusätzlichen Landesmittel im Bereich der Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, außerhalb des Vertrages, im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 22.644,00 € wie folgt vorzunehmen:

 

1.      Kath. Jugendwerk Rheine e. V.                  9.963,00 €

2.      Kath. Jugendwerk Mesum e. V.                 6.793,00 €

3.      Ev. Kirchengemeinde Jakobi                      5.888,00 €

Gesamt                                               22.644,00 €


Begründung:

 

Die Landesregierung hat die Eckpunkte für den Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendförderplans NRW (KJFP NRW) für 2018 bis 2022 beschlossen. Im Vordergrund steht u. a. die Verbesserung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit. Dazu hat die Landesregierung vereinbart, die Mittel für den Kinder- und Jugendförderplan ab 2018 deutlich um insgesamt 11 Mio. € zu erhöhen. Diese Mittel sollen ab 2019 dynamisch ansteigen und nach einem Lebenshaltungs- und Tarifsteigerungsindex bedarfsgerecht angepasst werden.

 

„Auch in Zeiten knapper Kasse investieren wir besonders in die Chancen der Kinder- und Jugendlichen“, betont Kinder- und Jugendminister Dr. Stamp.

 

Zu den Förderbereichen  im Haushaltsjahr 2018 zählt u.a. die Position 1.1.1 KJP NRW - Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2018. Die dort verankerten Subventionen dienen u.a. der Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in und außerhalb von Einrichtungen im Sinne des § 11 SGB VIII und des § 12 KJFöG, der Sicherung und bedarfsgerechten Infrastruktur, der offenen Arbeit sowie der Förderung von Schwerpunktfeldern gemäß §§ 3 bis 7 und 10 KJFöG.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit hat die Aufgabe, jungen Menschen in selbstbestimmter und selbstorganisierter Form die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit zu ermöglichen und sie in diesem Prozess zu unterstützen. Sie hilft ihnen, Orientierung für die eigene Lebensgestaltung und Lebensführung zu finden, und dient insofern der sozialen Integration junger Menschen in die Gesellschaft. In Ergänzung und Erweiterung schulischen Lernens unterstützt und verbreitet die offene Kinder- und Jugendarbeit Bildungs- und Erfahrungsprozesse, stärkt Selbstbewusstsein und schafft die Voraussetzung für eine sozialverantwortete Teilhabe an der Gesellschaft. Gefördert werden Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und das hier tätige Fachpersonal. Zu den Einrichtungen gehören u. a. Jugendhäuser, Jugendzentren und offene Treffs.

Die Mittel werden daher im Rahmen der Grundförderung auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verteilt. Diese entscheiden über die Höhe der Förderung von Einrichtungen öffentlicher und freier Träger nach Maßgabe der kommunalen Jugendhilfeplanung. Empfänger sind alle Jugendämter. Damit erhält die Stadt Rheine zum eigenverantwortlichen Einsatz im Rahmen der Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2018 aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Haushaltsgesetzes NRW zusätzliche Mittel in Höhe von 22.644,00 €.

 


Bisher betrugen die Landesmittel:                                                                           205.680,00 €

Im Haushaltsjahr 2018 stehen Mittel zur Verfügung in Höhe von insgesamt:      228.324,00 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, die zusätzlichen Mittel entsprechend der Berechnung der Landeszuweisungen auf die verschiedenen Träger zu verteilen:

 

1.       Kath. Jugendwerk Rheine e. V. (Berechnungsgrundlage 44 %) =                      9.963,00 €

2.       Kath. Jugendwerk Mesum e. V. (Berechnungsgrundlage 30 %) =                     6.793,00 €

3.       Ev. Kirchengemeinde Jakobi (Berechnungsgrundlage 26 %) =                         5.888,00 €

 

Gesamt                                                                                            22.644,00 €

 

Diese Mittel sollen den Trägern im Bereich der Sach-, Programm- und Betriebskosten zusätzlich, analog der prozentualen Bemessungsgrundlage der Landesmittelverteilung, zur Verfügung gestellt werden.

 

Besonders die erhöhten Anforderungen an die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die allgemeine Kostensteigerung wurden von der Landesregierung parteiübergreifend erkannt und sollten durch die Erhöhung der Landesmittel berücksichtigt werden. Lt. Minister Dr. Stamp sollen diese zusätzlichen Mittel besonders den Einrichtungen und Verbänden der Jugendarbeit im Sinne der Absicherung der Infrastruktur zugutekommen.

 

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen (2016), im Bereich der hauptamtlich strukturierten offenen Kinder- und Jugendarbeit in Rheine, haben alle Akteure erkannt, dass die finanzielle Absicherung besonders im Bereich der Infrastruktur (allgemeine Kostensteigerung, Verbraucherpreisentwicklung, weitere Investitionen und Belastungen) grenzwertig ist. Auch wenn die 2016 abgeschlossenen Verträge mit den Trägern der hauptamtlich strukturierten offenen Kinder- und Jugendarbeit eine zusätzliche Verteilung der finanziellen Mittel nicht vorsieht, schlägt die Verwaltung aus den genannten Gründen vor, die Mittel entsprechend der Beschlussvorlage zu verteilen.

 

Mit den Trägervertreter(inne)n wurde die Vorgehensweise bereits kommuniziert und auch von deren Seite befürwortet.