Verteilung zusätzlicher finanzieller Landesmittel
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Kath. Jugendwerk Rheine e. V. 9.963,00 €
2. Kath. Jugendwerk Mesum e. V. 6.793,00 €
3. Ev. Kirchengemeinde Jakobi 5.888,00 €
Gesamt 22.644,00
€
Begründung:
Die Landesregierung hat die Eckpunkte für den Entwurf eines neuen
Kinder- und Jugendförderplans NRW (KJFP NRW) für 2018 bis 2022 beschlossen. Im
Vordergrund steht u. a. die Verbesserung der Infrastruktur der Kinder- und
Jugendarbeit. Dazu hat die Landesregierung vereinbart, die Mittel für den Kinder-
und Jugendförderplan ab 2018 deutlich um insgesamt 11 Mio. € zu erhöhen. Diese
Mittel sollen ab 2019 dynamisch ansteigen und nach einem Lebenshaltungs- und
Tarifsteigerungsindex bedarfsgerecht angepasst werden.
„Auch in Zeiten knapper Kasse investieren wir besonders in die Chancen
der Kinder- und Jugendlichen“, betont Kinder- und Jugendminister Dr. Stamp.
Zu den Förderbereichen im
Haushaltsjahr 2018 zählt u.a. die Position 1.1.1 KJP NRW - Förderung der
offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2018. Die dort verankerten
Subventionen dienen u.a. der Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in
und außerhalb von Einrichtungen im Sinne des § 11 SGB VIII und des § 12 KJFöG,
der Sicherung und bedarfsgerechten Infrastruktur, der offenen Arbeit sowie der
Förderung von Schwerpunktfeldern gemäß §§ 3 bis 7 und 10 KJFöG.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit hat die Aufgabe, jungen Menschen in
selbstbestimmter und selbstorganisierter Form die Entwicklung der eigenen
Persönlichkeit zu ermöglichen und sie in diesem Prozess zu unterstützen. Sie
hilft ihnen, Orientierung für die eigene Lebensgestaltung und Lebensführung zu
finden, und dient insofern der sozialen Integration junger Menschen in die
Gesellschaft. In Ergänzung und Erweiterung schulischen Lernens unterstützt und
verbreitet die offene Kinder- und Jugendarbeit Bildungs- und
Erfahrungsprozesse, stärkt Selbstbewusstsein und schafft die Voraussetzung für
eine sozialverantwortete Teilhabe an der Gesellschaft. Gefördert werden
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und das hier tätige Fachpersonal. Zu den
Einrichtungen gehören u. a. Jugendhäuser, Jugendzentren und offene Treffs.
Die Mittel werden daher im Rahmen der Grundförderung auf die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe verteilt. Diese entscheiden über die Höhe
der Förderung von Einrichtungen öffentlicher und freier Träger nach Maßgabe der
kommunalen Jugendhilfeplanung. Empfänger sind alle Jugendämter. Damit erhält
die Stadt Rheine zum eigenverantwortlichen Einsatz im Rahmen der Förderung der
offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2018 aus Mitteln des Kinder-
und Jugendförderplans des Haushaltsgesetzes NRW zusätzliche Mittel in Höhe von
22.644,00 €.
Bisher betrugen die Landesmittel: 205.680,00
€
Im Haushaltsjahr 2018 stehen Mittel zur Verfügung in Höhe von
insgesamt: 228.324,00 €
Die Verwaltung schlägt vor, die zusätzlichen Mittel entsprechend der
Berechnung der Landeszuweisungen auf die verschiedenen Träger zu verteilen:
1. Kath.
Jugendwerk Rheine e. V. (Berechnungsgrundlage 44 %) = 9.963,00 €
2. Kath.
Jugendwerk Mesum e. V. (Berechnungsgrundlage 30 %) = 6.793,00 €
3. Ev.
Kirchengemeinde Jakobi (Berechnungsgrundlage 26 %) = 5.888,00 €
Gesamt 22.644,00
€
Diese Mittel sollen den Trägern im Bereich der
Sach-, Programm- und Betriebskosten zusätzlich, analog der prozentualen
Bemessungsgrundlage der Landesmittelverteilung, zur Verfügung gestellt werden.
Besonders die erhöhten Anforderungen an die offene
Kinder- und Jugendarbeit sowie die allgemeine Kostensteigerung wurden von der
Landesregierung parteiübergreifend erkannt und sollten durch die Erhöhung der
Landesmittel berücksichtigt werden. Lt. Minister Dr. Stamp sollen diese
zusätzlichen Mittel besonders den Einrichtungen und Verbänden der Jugendarbeit
im Sinne der Absicherung der Infrastruktur zugutekommen.
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen (2016), im
Bereich der hauptamtlich strukturierten offenen Kinder- und Jugendarbeit in
Rheine, haben alle Akteure erkannt, dass die finanzielle Absicherung besonders
im Bereich der Infrastruktur (allgemeine Kostensteigerung, Verbraucherpreisentwicklung,
weitere Investitionen und Belastungen) grenzwertig ist. Auch wenn die 2016 abgeschlossenen
Verträge mit den Trägern der hauptamtlich strukturierten offenen Kinder- und Jugendarbeit
eine zusätzliche Verteilung der finanziellen Mittel nicht vorsieht, schlägt die
Verwaltung aus den genannten Gründen vor, die Mittel entsprechend der
Beschlussvorlage zu verteilen.
Mit den Trägervertreter(inne)n wurde die Vorgehensweise
bereits kommuniziert und auch von deren Seite befürwortet.