Betreff
Beitritt der Stadt Rheine zum Zukunftsnetz Mobilität NRW
Vorlage
135/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt Rheine Mitglied im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ wird.


Begründung:

 

Das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ ist ein landesweites durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW gegründetes Netzwerk für Kommunen. Zielsetzung und zentrale Aufgabe des Netzwerkes ist es, Kommunen in der Ausgestaltung einer zukunftsfähigen, sicheren und nachhaltigen Mobilitätsentwicklung zu vernetzen und zu beraten. Das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ unterstützt die Kommunen insbesondere bei der Initiierung und Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements KMM.

Die entscheidende Herausforderung liegt darin, die ganzheitliche Betrachtung des Themas Mobilität dauerhaft in den alltäglichen Arbeitspraktiken der gesamten Verwaltung zu verankern. Eine eindeutige Zielvorgabe durch die Kommunalpolitik bzw. der Verwaltungsspitze und ein darauf ausgerichtetes kooperatives Handeln und Planen der Fachbereiche ist dazu notwendig.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels, der demografischen Entwicklung, der Verkehrssicherheit und der Ressourcenknappheit stehen Kommunen vor der Herausforderung, mehr Mobilität mit weniger Kfz-Verkehr zu gewährleisten. Für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung sind intelligente, vernetzte und vor allem verkehrsmittelübergreifende aber auch verkehrssparende Lösungen gefragt. Kombinierte Angebote aller Verkehrsträger – von Bus und Bahn über Fahrrad, Fußgänger, Sharing-Systemen (Carsharing, Fahrradverleihsysteme) bis hin zu Mitfahrautos – sind gefragt.

Hierzu ist das kommunale Mobilitätsmanagement eine zielführende Strategie, die Maßnahmen aus den Bereichen Infrastruktur, Planungs- und Baurecht, Verkehrssteuerung, Kommunikation und Service systematisch in einem nachhaltigen Mobilitätskonzept zusammenführt.

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt Kommunen bei der Initiierung des kommunalen Mobilitätsmanagements mit einem Erstgespräch, mit der Beratung zu der verwaltungsinternen Prozessgestaltung, mit der Vernetzung mit anderen Kommunen, mit Fortbildungen und mit konkreten Angeboten zu zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen.

Viele Maßnahmen, die in der Stadt Rheine schon als selbstverständlich gelten, werden in anderen Kommunen derzeit erst angedacht. Allein die Auflistung der Mobilitätsmaßnahmen der letzten Jahre, z.B. die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte und Anschaffung von Elektrofahrzeugen, die Bevorrechtigung von Elektromobilen mit kostenlosem Parken für Elektrofahrzeuge, das Förderprojekt KONRAD, der Bau einer zusätzlichen Fahrradabstellanlage am Bahnhofausgang West oder die Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer um nur einige zu nennen, sowie die Erschließung weiterer Fördermittel im Bereich Mobilität z.B. ganz aktuell die Einwerbung von Fördermitteln für ein Radverkehrskonzept zeigt auf, dass die Stadt Rheine im Bereich des KMM bereits sehr aktiv ist.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Masterplan 100 % Klimaschutz für Rheine, wurde dem Rat der Stadt Rheine bereits empfohlen, zur Reduktion von THG ein kommunales Mobilitätsmanagement KMM einzuführen. Das Grobkonzept für das KMM wurde seinerzeit entwickelt und erste Umsetzungen und Maßnahmen wurden in den Jahren 2012-2018 durchgeführt. Der Beitritt zum Zukunftsnetz Mobilität NRW und die Durchführung des KMM stellt somit eine angestrebte Verstetigung und nachhaltige Umsetzung der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Rheine dar.

Das „Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW“ bietet exklusive Zugangsmöglichkeiten zu Fördermaßnahmen des Landes NRW. Beispielsweise werden Fördermittel für örtliche Verkehrssicherheitsaktionen in Kommunen im Jahr 2018 ausschließlich an Mitglieder des Zukunftsnetzwerks Mobilität vergeben.

Die Teilnahme bzw. die Mitgliedschaft im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ für die Stadt Rheine ist kostenfrei.

Folgende Voraussetzungen müssen Gemeinden, Städte und Kreise erfüllen, um Mitglied zu werden:

           Vorstellung des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der Koordinierungsstelle auf Leitungsebene der Kommune (Verwaltungsvorstand)

           Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson

           Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung durch den Bürgermeister (siehe Anlage)

In der Rahmenvereinbarung werden folgende Punkte festgelegt:

           Benennung eines oder einer Verantwortlichen als Ansprechpartner(in) für die Koordinierungsstelle

           Beteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch

           Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema "Nachhaltige Mobilitätsentwicklung"

           Einrichtung eines verwaltungsinternen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. Aufnahme des Themas in bestehende Arbeitskreise

           Umsetzung von zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit

Die Umsetzung der Rahmenvereinbarung wird zwei Jahre nach Unterzeichnung im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf Leitungsebene beiderseitig bewertet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Mitgliedschaft nach vier Jahren verlängert.

 


Anlagen:

 

Anlage: Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk „Zukunftsnetz Mobilität NRW“