Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt
die als Anlage 1 beigefügte
Prioritätenliste für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vorbehaltlich der
endgültigen Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2019.
Begründung:
Seit
vielen Jahren wird durch den Fachbereich 5 „Planen und Bauen“ zur Vorbereitung
der Haushaltsplanung eine Prioritätenliste für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen
erarbeitet und dem Bauausschuss vorgelegt. Diese Prioritätenliste verschafft
einen Überblick über die anstehenden Straßenbauprojekte für den Zeitraum des
Haushalt- und Finanzplanes für die Jahre 2019 bis 2022.
Erstmalig
wurde 2016 die Vorlage durch eine Planungsliste ergänzt. Diese Planungsliste
bildet die Projekte ab, die in den nächsten Jahren in die Prioritätenliste eingearbeitet
werden sollten bzw. könnten.
Zudem
wird eine Aufstellung und Beschreibung der Projekte, die sich im Bau befinden
bzw. kurz vor dem Baubeginn stehen, zur zusätzlichen Information beigefügt.
Ab
2018 wurden zusätzliche Mittel für die Sanierung von Wirtschaftswegen durch eine
Erhöhung des Haushaltsansatzes bereitgestellt. Aufgrund dieses Umstandes wird
in Abstimmung mit den Ortsverbänden der Landwirte die Prioritätenliste um die
geplanten Wirtschaftswegeprojekte ab 2019 ergänzt.
Besondere Bedeutung sollte
der als Anlage 2 beigefügte Aufstellung – Projekte 2019 - beigemessen werden.
Siehe hierzu die Erläuterungen zu dieser Anlage.
Weitere
Einzelheiten zu den einzelnen Anlagen:
Anlage 1 -
Prioritätenliste (Projekte des Haushaltsjahres und Finanzplanungszeitraumes)
Die
in der Sitzung vom 15.09.2016 (Vorlage 241/16) zuletzt beschlossene Prioritätenliste
ist auf Aktualität überprüft worden. Einzelne Projekte mussten aus
verschiedenen Gründen verschoben bzw. neu aufgenommen werden. Die zeitlichen
Verschiebungen und die neuen Projekte können dieser Anlage entnommen werden.
Anlage 2 – Beschreibung
der Projekte des nächsten Haushaltsjahres
Zusätzlich
zu der Prioritätenliste wird eine Beschreibung der Projekte, die für das
nächste Jahr vorgesehen sind, beigefügt. Für eine Umsetzung im Jahr 2019 sind
bereits jetzt Vorarbeiten (Vermessung, Entwurfsplanung usw.) notwendig, die
nach dem durch diese Vorlage zu fassenden Beschluss und vor dem formellen
Haushaltsbeschluss in der Regel bereits Kosten verursachen. Bestehen Bedenken
bezüglich der Umsetzung, sollten diese zum jetzigen Zeitpunkt bereits geäußert
werden, damit nicht unnötige Kosten entstehen und die Verwaltung zudem eine
gewisse Sicherheit bezüglich der Umsetzung der im nächsten Haushaltsjahr
geplanten Projekte erlangt.
Um
auch der beitragsrechtlichen Situation gerecht zu werden, wird diese bei jedem
Projekt einzeln kommentiert.
Anlage 3 - Straßenbauprojekte (derzeit bzw. in Kürze im
Bau befindliche Projekte)
Da
es immer wieder aus unterschiedlichen Gründen zu Verschiebungen beim Baubeginn
einzelner bereits beschlossener Projekte aus dem laufenden Haushalt
einschließlich der Ermächtigungsübertragungen gibt, wird auch eine Übersicht
der aktuell im Bau befindlichen Projekte und der Projekte, die in Kürze baulich
beginnen werden, beigefügt. Auch zu diesen Projekten wird die
beitragsrechtliche Situation zusätzlich erläutert.
Anlage 4 - Planungsliste (mittel- und langfristig
vorgesehene Projekte)
Diese Planungsliste enthält neben den Projekten, die aus der
Prioritätenliste verschoben wurden, alle Projekte, die aus heutiger Sicht
mittel- bzw. langfristig in Angriff genommen werden müssen bzw. sollten. Dabei
handelt es sich z. B. um noch nicht endgültig erstmalig hergestellte Straßen im
Sinne des Beitragsrechts oder auch notwendige Erneuerungen von Straßen. Nähere
Erläuterungen befinden sich bei der Beschreibung der einzelnen Projekte.
Anlage 5 - Wirtschaftswege – konsumtiv
(Ergebnisrechnung)
Erstmalig
wird als zusätzliche Anlage eine Aufstellung beigefügt, die die beabsichtigte
Verwendung der konsumtiven Mitteln für die Verbesserung von Wirtschaftswegen
aufzeigt. Die hier aufgelisteten Projekte wurden vorab mit den Vorsitzenden der
Ortsvereine der Landwirte abgestimmt. Die kalkulierten Kosten für 2019 liegen
zwar leicht über den zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 260 T€, können
aber durch voraussichtlich geringere Kosten bei den investiven Mitteln für
Wirtschaftswege (Ansatz 200 T€ - voraussichtliche Kosten 183 T€) aufgefangen
werden.
Finanzierung
Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen ist von der Bereitstellung
der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2019 und dem Finanzplanungszeitraum
2020 bis 2022 abhängig. Die in dieser Vorlage dargestellten Projekte der
Prioritätenliste sollen im Haushaltsplanentwurf 2019 aufgenommen werden.
Beabsichtigt ist durch diese Vorlage lediglich eine Reihenfolge der
Projekte, nicht jedoch der Budgetrahmen „öffentliche Verkehrsflächen“
festzulegen.
Für
das letzte Jahr des Finanzplanungszeitraumes sind im Vergleich zu den übrigen
Planungsjahren hohe Auszahlung und Einzahlungen vorgesehen. Diese sind dadurch
begründet, da diese Projekte nicht über mehrere Jahre dargestellt werden
können. Auch wenn die Ansätze in den nächsten Jahren angepasst werden, ist eine
Darstellung des Gesamtbudgets für das Verständnis bezüglich der Größenordnung
dieser Projekte im letzten Jahr des Finanzplanungszeitraumes zweckmäßig.
Zusätzliche Bemerkungen:
Die
Straßenbaumaßnahmen im Bereich der Sonderprojekte „Neue Mitte Dorenkamp“ und
„Rahmenplanung Innenstadt“ und „Eschendorfer Aue“ sind in dieser Vorlage – wie
in den Vorjahren - nicht dargestellt, da die Budgets in den jeweiligen
Sonderprojekten abgewickelt werden. Die notwendigen Ingenieurleistungen der TBR
für die Projekte der Prioritätenliste und der Sonderprojekte wurden natürlich
in Gänze berücksichtigt.
Anlagen:
Anlage 1: Prioritätenliste
(Projekte Haushaltsjahr und Finanzplanungszeitraum)
Anlage 2: Beschreibung
der geplanten Straßenbauprojekte mit Budget in 2019
Anlage 3: Baulich bisher
nicht bzw. gerade begonnene Straßenbauprojekte aus Vorjahren
Anlage 4:
Straßenbauprojekte außerhalb des Haushaltsplanungszeitraumes (Planungsliste)
Anlage 5: Wirtschaftswege
- konsumtiv