Offenlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen
Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die von-Liebig-Straße von Röntgenstraße bis
Meitnerstraße befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.284, Kennwort:
„Industriegebiet GVZ Rheine“.
Die von-Liebig-Straße
von Röntgenstraße bis Meitnerstraße ist eine Straße in einem Gewerbegebiet.
Die
angrenzenden Grundstücke an der von-Liebig-Straße sind bis auf ein
Eckgrundstück bereits bebaut, so dass ein Ausbau der
Straße erfolgen sollte. Ein weiteres Eckgrundstück wird keine Zufahrt zur
von-Liebig-Straße erhalten.
.
2. Einfügung in
das Straßennetz:
Die von-Liebig-Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung
und Lage im Straßennetz als reine Gewebestraße anzusehen. Sie verbindet die
Meitnerstraße mit der Röntgenstraße.
3. Notwendige
Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
von-Liebig-Straße
Fahrbahn:
Es ist
eine asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse III (heute übertragen in die
Belastungsklasse Bk 3,2) in einer Breite von 6,25 m vorgesehen, die
durch
eine Rinne
und einen Hochbord eingefasst wird.
Der Hochbord wird in den
Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.
Die Absenkungen in den Zufahrten und die
Übergänge können bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.
Verkehrsgrün:
An der Ostseite der
Fahrbahn werden Grünbeete in einer Breite von
2,50 m angelegt, die wo es möglich ist, die Parkstreifen
einrahmen und Unterbrechungen zwischen den Grundstückszufahrten bilden.
Die
Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Hochbordsteine.
Parkstreifen:
An der
Ostseite der Fahrbahn wird ein Parkstreifen in einer Breite von
2,50 m in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d=
8 cm angelegt.
Die
Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Hochbordsteine.
Gehwege:
Beidseitig werden Gehwege angelegt. Der
Gehweg auf der Ostseite weist eine
Breite von 1,50m.
Der Ausbau des westlichen Gehweges wird in
einer Breite von 1,75 erstellt.
Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten
d=8 cm,
die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
4. Beleuchtung:
Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer
Lichtpunkthöhe von 8,00 m mit Ausleger aufgestellt.
5. Entwässerung:
Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit
Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird
seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur
Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Ausbauzeitpunkt:
Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens
voraussichtlich im 4. Quartal 2018 beginnen.
8. Finanzierung:
Erschließungsbeiträge
fallen nicht mehr an.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplanverkleinerung ohne Maßstab