Betreff
Ausbau der von-Liebig-Straße (53014-9075)
Offenlage
Vorlage
214/18
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die von-Liebig-Straße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.284, Kennwort: „Industriegebiet GVZ Rheine“.

 

           Die von-Liebig-Straße von Röntgenstraße bis Meitnerstraße ist eine Straße in einem Gewerbegebiet.

 

Die angrenzenden Grundstücke an der von-Liebig-Straße sind bis auf ein Eckgrundstück bereits bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte. Ein weiteres Eckgrundstück wird keine Zufahrt zur von-Liebig-Straße erhalten. 

 

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2.     Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die von-Liebig-Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als reine Gewebestraße anzusehen. Sie verbindet die Meitnerstraße mit der Röntgenstraße.

 

 

                          

3.     Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

von-Liebig-Straße   

 

 Fahrbahn:

 

    Es ist eine asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse III (heute übertragen in die

    Belastungsklasse Bk 3,2) in einer Breite von 6,25 m vorgesehen, die durch  

    eine Rinne und einen Hochbord eingefasst wird.

    Der Hochbord wird in den Grundstückszufahrten auf 2 cm abgesenkt.

           Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.

 

 

 

 

 

Verkehrsgrün:

 

An der Ostseite der Fahrbahn werden Grünbeete in einer Breite von

 2,50  m angelegt, die wo es möglich ist, die Parkstreifen einrahmen und Unterbrechungen zwischen den Grundstückszufahrten bilden.  

 

  Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Hochbordsteine.  

 

           

 

 Parkstreifen:

 

  An der Ostseite der Fahrbahn wird ein Parkstreifen in einer Breite von

  2,50  m in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d= 8 cm angelegt.

 

  Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Hochbordsteine.  

 

 

 

Gehwege:

 

     Beidseitig werden Gehwege angelegt. Der Gehweg auf der Ostseite weist  eine Breite von 1,50m.

 

     Der Ausbau des westlichen Gehweges wird in einer Breite von 1,75 erstellt.

 

     Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten

     d=8 cm, die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

 

 

 

 

4.     Beleuchtung:

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m mit Ausleger aufgestellt.

 

 

 

5.     Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.     Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

7.     Ausbauzeitpunkt:

 

          Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 4. Quartal 2018 beginnen.

 

 

 

8.     Finanzierung:

 

          Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:  Lageplanverkleinerung ohne Maßstab