I.Abwägung
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
beschließt die Umsetzung Rahmenplan Innenstadt - Maßnahme C 6 - Historische
Meile III. BA - Marktstraße zwischen
Markplatz und der Straße Auf dem Thie gemäß der vorgeschlagenen
Entwurfsplanung.
Einzelne Beschlussvorschläge siehe
Begründung
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt
nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:
„Umsetzung Rahmenplan Innenstadt
- Maßnahme C 6 - Historische Meile III. BA - Marktstraße“
Ausbau der Fußgängerzone als
niveaugleiche Verkehrsfläche:
- Mischfläche mit
Unterbau und einer Decke aus
a) Betonsteinpflaster
mit Natursteinvorsatz
b) Natur-Großsteinpflaster
2. Grünbeete mit Baumbepflanzung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an
die Kanalisation
4. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I : Abwägung und Abwägungsbeschluss
zu den Eingaben
Die Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 11.
April. bis 26. April 2018 in den Räumen der TBR/Rathaus statt. Neben den Plänen
zur Offenlage sind zwei Pflasterarten als Musterflächen in der Münsterstraße
verbaut worden.
In den Plan der Offenlage sind bereits entsprechend
des geänderten Beschlusses zur Offenlage zusätzliche Fahrradständer im Bereich
der Marktstraße Nr. 3 eingeplant worden.
Während der Offenlage ging folgende
Anregung/Eingabe ein:
- Stellungnahme des Beirates für Menschen
mit Behinderungen
Die Stellungnahme des Beirates für Menschen mit
Behinderungen ist als Anlage 1 beigefügt.
Abwägung
zu 1.:
Höhenverhältnisse:
Die bestehende Bebauung und die Höhenlage des
Marktplatzes geben die Höhenverhältnisse vor. Die Anpassung der Quer- und Längsneigungen
sind somit sehr eingeschränkt und können hierdurch nicht auf die gewünschten
Werte verringert werden.
Leitstreifen:
è Als Leitstreifen wird entlang des Intarsienbandes
ein taktiler Streifen mit Natursteinvorsatz verwendet, der auch in der Münsterstraße
eingebaut worden ist. Der Farb-Kontrast wird durch einen Naturstein im
Intarsienband hergestellt. Der Hell-/Dunkel-Kontrast wird durch eine
Dunkelsortierung des Natursteinpflasters als Läufer entlang des taktilen Streifens
sichergestellt.
è In dem Bereich des Überganges vom Marktplatz in die
Marktstraße wird für die Weiterführung des Leitstreifens ein Naturstein
verwendet, der sich in der taktilen und farblichen Wahrnehmung von dem umgebenden Pflaster unterscheidet.
Abstände Leitstreifen - Straßenmöbel:
Grundsätzlich soll das Intarsienband die
Ausstattungselemente aufnehmen. Eine Verbreiterung des Intarsienstreifens ist
nicht vorgesehen, da ansonsten die Flächenproportionen der zu gestaltenen
Verkehrsfläche unstimmig werden. Um den Konflikt der Flächenkonkurrenz zu
vermeiden, werden die Fahrradbügel und die Bänke an die südliche Seite des
Intarsienbandes versetzt. Eine alternative Aufstellung der Fahrradbügel, z.B.
in Längsaufstellung, wurde geprüft. Hier ergeben sich erhebliche Nachteile aus
der Beobachtung, dass neben Fahrrädern, die an Fahrradständern abgestellt sind,
weitere Räder parallel abgestellt werden. Dies würde hier dazu führen, dass Fahrräder
auf dem taktilen Leitstreifen und darüber hinaus abgestellt werden würden.
Die Änderung der Standorte der Bänke und
Fahrradständer wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.
Stadtgraben:
Als
Material für die Visualisierung des Stadtgrabens ist das vorhandene
Natursteingroßpflaster des Marktplatzes vorgesehen. Bei der Auswahl der Steine
wird auf eine gute Begeh- und Berollbarkeit geachtet.
Abwägungsbeschluss
zu 1.:
Der Bauausschuss
beschließt die Umsetzung des vorliegenden geänderten Ausbauplanes.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Ausbau „Umsetzung Rahmenplan Innenstadt
- Maßnahme C 6 - Historische Meile III. BA - Marktstraße (5943-0061)“
Der o.g. Straßenabschnitt soll als Fußgängerzone
niveaugleich hergestellt werden.
1. Verkehrsfläche
Die aus diesen Vorbedingungen
resultierenden Entwurfsprinzipien und –Bestandteile hin-sichtlich
Oberflächengestaltung/Materialität, Ausstattung/Grün und Beleuchtung sind den
beiliegenden Unterlagen – Lageplan, Regelquerschnitt, Material- und
Ausstattungskatalog und Erläuterungsbericht – zu entnehmen. Auf diese wird
verwiesen (Anlagen 1 bis 5).
Die gesamte Oberfläche wird
niveaugleich hergestellt.
Zusammengefasst ist die Gestaltung der
Oberflächen grundsätzlich im Duktus und in der Materialität des Ausbaus
Münsterstraße gehalten (Betonsteinpflaster, Entwässerungsrinne). Dies
entspricht auch der Beschlusslage zur einheitlichen Gestaltung der
Straßenoberflächen in der Innenstadt (C 1).Das taktile Leitsystem wird entlang
der Intarsienkante vom Marktplatz kommend weitergeführt.
Ergänzt wird diese Gestaltung durch ein
„Funktionsband“ (Insarsie) aus Natur-Großsteinpflaster, das die Strukturen aus
der Marktplatzgestaltung aufnimmt
und fortschreibt. In diesem 2,3m breiten Streifen ist die funktionale
Ausstattung gemäß den Gestaltungsvorgaben der Stadt Rheine (Teilprojekt C 1 des
Rahmenplanes) vorgesehen (bei Erhalt der vorhandenen Bäume, mit neuer Anordnung
von Bänken, Abfallbehältern, Fahrradbügeln, Beleuchtung). Durch diese klare Gliederung
des Straßenraumes werden auch die funktionalen Ansprüche an die Marktstraße
(Hauptfeuerwehrzufahrt und Andienungstrasse zum Marktplatz, Möglichkeiten der
Nutzung im Zusammenhang mit Markt und Veranstaltungen) eingebunden. Anders als
heute ermöglicht das „Funktionsband“ aufgrund seiner Gestaltung und Ausstattung
eine höhere Aufenthaltsqualität.
Der Verlauf des Stadtgrabens wird durch
eine alternierende Pflasterung verdeutlicht, die die-se historische Spur im
Kontrast zur sonstigen Oberflächengestaltung herausarbeitet. Dies entspricht
weitgehend der bereits heute vorhandenen Gestaltung, ermöglicht aber aufgrund
der nun klarer gegliederten Gesamtoberflächenstruktur eine bessere Ablesbarkeit
in der Ört-lichkeit. Hier wird auch dem Ziel, vorhandene historische Spuren in
der „historischen Meile“ sichtbar zu machen, Rechnung getragen.
Eine
Zustimmung zur Entwurfsplanung ist im Gestaltungsbeirat am 20.02.2018 erfolgt.
Die
Ausstattungsgegenstände wie z. B. Abfallbehälter sind im Projekt C1
„Gestaltungs-zielsetzungen für die Fußgängerzone“ festgelegt worden. Gleiches
gilt für die Sitzbänke, die im Bereich der historisch geprägten Innenstadt
eingesetzt werden (weitere Informationen s. Vorlage 382/16).
2.
Begrünung
Die drei heute bereits
vorhandenen Bäume werden Bestandteile des Funktionsstreifens. Die Bereiche der
Grünbeete werden mit einer Baumscheibeneinfassung von 2,00m x 2,00m
versehen.
3. Entwässerung
Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen wird in
einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne gesammelt und über Abläufe in den
vorhandenen Abwasserkanal eingeleitet.
4.
Beleuchtung
Die Ausstattung mit Beleuchtung ist
inhaltlich im Teilprojekt C8 „Beleuchtungskonzept In-nenstadt“ des Rahmenplan
Innenstadt angelegt (Beschluss im BauA am 24.11.2016). Model-le für dessen
Umsetzung sind auch im Gestaltungskatalog dargestellt.
Die Leuchten werden mittig in dem
Funktionsband aufgestellt. Die Abstände der Leuchten werden etwa 18 m betragen.
Es werden Mastleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von etwa 4 m aufgestellt
werden. Die Lichtfarbe soll dem Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept
entsprechend 3000 K sein. Das entspricht einem warmweißen Licht.
Zusätzliche Information:
Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der Oberflächen Marktstraße
vom Marktplatz bis Auf dem Thie ist im Anschluss an den Ausbau des Marktplatzes
vorgesehen, nach aktuellem Stand ab Ende 2019. Vorab werden – als Bestandteil
des Gesamtkonzeptes Marktplatz / Marktstraße / nördliche Her-renschreiberstraße
- bereits Maßnahmen zur Kanalsanierung und zur Erneuerung von
Ver-sorgungsleitungen durchzuführen sein. Aufgrund der Lage des
Straßenabschnittes im histo-rischen Innenstadtbereich und den im Umfeld und in
der Marktstraße vermuteten bzw. bereits bekannten Bodendenkmälern (insbesondere
Stadtgraben und alte Stadtmauer) ist das Amt für Denkmalpflege des LWL in die
Planung und Umsetzung eingebunden.
Projektkosten
Die Durchführung der Maßnahme ist beim
Projekt Rahmenplan Innenstadt im Teilprojekt C6 „Historische Meile“ (5943-006)
vorgesehen. Die vorgesehenen Kosten für das Teilprojekt C6 sind dort mit
780.000 € angesetzt.
Der hier zur Abwägung vorgesehene
Abschnitt der Marktstraße wiederum ist hiervon ein Teil-abschnitt. Die Kosten
für diesen Teilabschnitt waren bislang mit 200.000 € angesetzt worden.
Die Verwaltung kommt nach
umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass keine Straßenbaubeiträge nach §8 KAG
zu erheben sind.
Anlagen:
Anlage
1: Stellungnahme des Beirates für Menschen mit
Behinderungen
Anlage
2: Lageplan ohne Maßstab