Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt:
- Die Trägerschaft für die neue Kita am Hohe
Heideweg wird an den Jugend- und Familiendienst e. V., Wadelheimer
Chaussee 195 in 48432 Rheine, vergeben. Die neue Kita soll zum 01.01.2020
ihren Betrieb aufnehmen und die Gruppenformen 1 x I, 1 x II und 1 x III
anbieten.
- Zur Einrichtung und Ausstattung der neuen Kita
erhält der Jugend- und Familiendienst e.V. vorbehaltlich der Beschlussfassung
zum Haushaltsplan 2019 einen Zuschuss von 192.500 €.
Begründung:
Vergabe der Trägerschaft
Alle im Jugendamtsbezirk Rheine tätigen Träger von
Kindertageseinrichtungen wurden mit Schreiben vom 5. März 2018 über Vergabe
einer neuen Trägerschaft informiert und gebeten, bei Interesse eine Bewerbung
bis zum 23. April 2018 einzureichen. Dieses Schreiben ging auch an auswärtige
Träger, die in der Vergangenheit um entsprechende Informationen gebeten hatten.
Gleichzeitig wurde in Presse und Internet die Vergabe dieser neuen Trägerschaft
bekannt gegeben, so dass grundsätzlich weitere bislang in Rheine nicht
vertretene Träger ihr Interesse hätten anzeigen können.
Um die Trägerschaft für diese neue Kindertageseinrichtung am Hohe
Heideweg habe sich beworben:
- AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen,
Clemensstr. 2-4, 45699 Herten
- Jugend- und Familiendienst e.V., Wadelheimer Chaussee 195, 48432
Rheine
Beide Träger erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen an eine Trägerschaft für eine
Kindertageseinrichtung. Auf die vom Jugendhilfeausschuss geforderten Kritereien
sind beide Träger in ihrer Bewerbung und deren Präsentation am 17. Mai 2018 im
Jugendhilfeausschuss ausführlich eingegangen. Die finanziellen
Rahmenbedingungen der Stadt Rheine werden akzeptiert.
Lediglich
die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen hat mit ihrer Bewerbung folgende
Einschränkungen formuliert:
„Der Start der
Kindertageseinrichtung kann aus Sicht der AWO jedoch nur zum neuen
Kindergartenjahr 2019 erfolgen, da unterjährig keine Fachkräfte zur Verfügung
stehen. Weiterhin geht die AWO davon aus, dass bei einer zweigeschossigen
Bauweise die Barrierefreiheit (Personenaufzug) Berücksichtigung findet.“
Diese
Einschränkungen werden zunächst zurückgestellt. Zuerst wurden die am 14.12.2017
vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien für die Trägerauswahl gewichtet.
Dazu
wurde die als Anlage 1 beigefügte Übersicht gefertigt. Je nachdem, wie
die einzelnen Kriterien aus Sicht des Jugendamtes erfüllt werden,
- Faktor 0 für nicht erfüllt
- Faktor 1 für teilweise erfüllt
- Faktor 2 für voll erfüllt
wurde
die Gewichtung des Kriteriums multipliziert und zu einem Gesamtergebnis
addiert.
Auf
Grundlage dieser Bewertungsmatrix fällt die Trägerentscheidung zu Gunsten des Jugend- und Familiendienst e.V. aus.
Aber auch ohne dieses
Ergebnis müsste die Trägerentscheidung zu Gunsten des Jugend- und
Familiendienst e.V. lauten, da die zuvor schon genannte Einschränkung der AWO „Der Start der
Kindertageseinrichtung kann aus Sicht der AWO jedoch nur zum neuen
Kindergartenjahr 2019 erfolgen, da unterjährig keine Fachkräfte zur Verfügung
stehen“ nicht mit der
Trägerausschreibung konform geht.
In der Trägerausschreibung stand
die Vorgabe: „Die
Kindertageseinrichtung soll nach heutiger Planung zum 1. Januar 2020 mit den
Gruppenformen I und II starten, um dann zum August 2020 auch die GF III
anzubieten.“
Diese
Vorgabe beruht auf den Beratungen imJugendhilfeausschuss am 16.11.2017 (vgl.
Vorlage Nr. 349/17). Würde die neue Kita am Hohe Heideweg zum 01.08.2019
eröffnen, gäbe es wegen der zum 01.08.2019 beschlossenen Erweiterung der Kita
St. Ludgerus/Elte erhebliche Überkapazitäten im Ü3-Bereich. Die zusätzlichen Ü3-Plätze
in der neuen Kita am Hohe Heideweg werden erst zum Kita-Jahr 2020/21 benötigt.
Um der
hohen U3-Nachfrage gerecht zu werden, soll die neue Kita zum 01.01.2020
eröffnen , um so dem hereinwachsenden Jahrgang (Stichwort „Winterkinder“)
Betreuungsplätze anbieten zu können.
Auch die
weitere Einschränkung der AWO, die davon ausgeht, dass bei einer
zweigeschossigen Bauweise die Barrierefreiheit (Personenaufzug) Berücksichtigung
findet, ist nicht Bestandteil der Trägerauschreibung. Die neue Kita am Hohe
Heideweg ist ohne Personenaufzug in das Obergeschoss geplant, was nach der
derzeit gültigen Bauordung grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Die ebenfalls
zweigeschossige Kita Kunterbunt des Jugend-
und Familiendienst e.V. kann hier als Beispiel
für eine Raumplanung dienen, die trotz Zweigeschossigkeit ein barrierefreies
Kitaangebot ermöglicht.
Der Jugend- und Familiendienst e.V. hat in seiner
Bewerbung keine Einschränkungen vorgebracht. Das der Jugend- und Familiendienst
e.V. die Inbetriebnahme mitten im Kitajahr ermöglichen kann, hat er mit der
Kita Löwenzahn am Deisterweg im Dezember 2016 bewiesen.
Investitionskostenzuschuss
Für die notwendige
Erstausstattung der Einrichtungen incl. Außenspielanlagen wird mit einer Ausstattungspauschale
von 3.500 € je Platz kalkuliert.
In der neuen
Kindertageseinrichtung sollen die Gruppenformen 1 x I, 1 x II und 1 x III angeboten werden,
so dass mit einer Ausstattungspauschale von 192.500 € (20 + 10 + 25 = 55
Kinder; 55 x 3.500- € = 192.500 €) kalkuliert werden
muss.
Ob die 192.500
€ den Haushalt der Stadt Rheine in voller Höhe belasten oder ob es im nächsten
Jahr Fördermittel aus
Investitionsprogrammen des Bundes oder des Landes geben wird, ist noch offen.
Vorsorglich sollen im Haushaltsplanentwurf für 2019 die notwendigen Mittel
bereitgestellt werden.