Betreff
Trägerauswahl für die neue Kita am Hohe Heideweg
Vorlage
224/18
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt:

 

  1. Die Trägerschaft für die neue Kita am Hohe Heideweg wird an den Jugend- und Familiendienst e. V., Wadelheimer Chaussee 195 in 48432 Rheine, vergeben. Die neue Kita soll zum 01.01.2020 ihren Betrieb aufnehmen und die Gruppenformen 1 x I, 1 x II und 1 x III anbieten.

 

  1. Zur Einrichtung und Ausstattung der neuen Kita erhält der Jugend- und Familiendienst e.V. vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2019 einen Zuschuss von 192.500 €.

 

 


Begründung:

 

Vergabe der Trägerschaft

 

Alle im Jugendamtsbezirk Rheine tätigen Träger von Kindertageseinrichtungen wurden mit Schreiben vom 5. März 2018 über Vergabe einer neuen Trägerschaft informiert und gebeten, bei Interesse eine Bewerbung bis zum 23. April 2018 einzureichen. Dieses Schreiben ging auch an auswärtige Träger, die in der Vergangenheit um entsprechende Informationen gebeten hatten. Gleichzeitig wurde in Presse und Internet die Vergabe dieser neuen Trägerschaft bekannt gegeben, so dass grundsätzlich weitere bislang in Rheine nicht vertretene Träger ihr Interesse hätten anzeigen können.

 

Um die Trägerschaft für diese neue Kindertageseinrichtung am Hohe Heideweg habe sich beworben:

 

  • AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Clemensstr. 2-4, 45699 Herten
  • Jugend- und Familiendienst e.V., Wadelheimer Chaussee 195, 48432 Rheine

 

 

Beide Träger erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen an eine Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung. Auf die vom Jugendhilfeausschuss geforderten Kritereien sind beide Träger in ihrer Bewerbung und deren Präsentation am 17. Mai 2018 im Jugendhilfeausschuss ausführlich eingegangen. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Rheine werden akzeptiert.

 

Lediglich die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen hat mit ihrer Bewerbung folgende Einschränkungen formuliert:

 

„Der Start der Kindertageseinrichtung kann aus Sicht der AWO jedoch nur zum neuen Kindergartenjahr 2019 erfolgen, da unterjährig keine Fachkräfte zur Verfügung stehen. Weiterhin geht die AWO davon aus, dass bei einer zweigeschossigen Bauweise die Barrierefreiheit (Personenaufzug) Berücksichtigung findet.“

 

Diese Einschränkungen werden zunächst zurückgestellt. Zuerst wurden die am 14.12.2017 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien für die Trägerauswahl gewichtet.

 

Dazu wurde die als Anlage 1 beigefügte Übersicht gefertigt. Je nachdem, wie die einzelnen Kriterien aus Sicht des Jugendamtes erfüllt werden,

 

  • Faktor 0 für nicht erfüllt
  • Faktor 1 für teilweise erfüllt
  • Faktor 2 für voll erfüllt

 

wurde die Gewichtung des Kriteriums multipliziert und zu einem Gesamtergebnis addiert.

 

Auf Grundlage dieser Bewertungsmatrix fällt die Trägerentscheidung zu Gunsten des Jugend- und Familiendienst e.V. aus.

 

Aber auch ohne dieses Ergebnis müsste die Trägerentscheidung zu Gunsten des Jugend- und Familiendienst e.V. lauten, da die zuvor schon genannte Einschränkung der AWO „Der Start der Kindertageseinrichtung kann aus Sicht der AWO jedoch nur zum neuen Kindergartenjahr 2019 erfolgen, da unterjährig keine Fachkräfte zur Verfügung stehen“ nicht mit der Trägerausschreibung konform geht.

 

In der Trägerausschreibung stand die Vorgabe: Die Kindertageseinrichtung soll nach heutiger Planung zum 1. Januar 2020 mit den Gruppenformen I und II starten, um dann zum August 2020 auch die GF III anzubieten.“

 

Diese Vorgabe beruht auf den Beratungen imJugendhilfeausschuss am 16.11.2017 (vgl. Vorlage Nr. 349/17). Würde die neue Kita am Hohe Heideweg zum 01.08.2019 eröffnen, gäbe es wegen der zum 01.08.2019 beschlossenen Erweiterung der Kita St. Ludgerus/Elte erhebliche Überkapazitäten im Ü3-Bereich. Die zusätzlichen Ü3-Plätze in der neuen Kita am Hohe Heideweg werden erst zum Kita-Jahr 2020/21 benötigt.

 

Um der hohen U3-Nachfrage gerecht zu werden, soll die neue Kita zum 01.01.2020 eröffnen , um so dem hereinwachsenden Jahrgang (Stichwort „Winterkinder“) Betreuungsplätze anbieten zu können.

 

Auch die weitere Einschränkung der AWO, die davon ausgeht, dass bei einer zweigeschossigen Bauweise die Barrierefreiheit (Personenaufzug) Berücksichtigung findet, ist nicht Bestandteil der Trägerauschreibung. Die neue Kita am Hohe Heideweg ist ohne Personenaufzug in das Obergeschoss geplant, was nach der derzeit gültigen Bauordung grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Die ebenfalls zweigeschossige Kita Kunterbunt des Jugend- und Familiendienst e.V. kann hier als Beispiel für eine Raumplanung dienen, die trotz Zweigeschossigkeit ein barrierefreies Kitaangebot ermöglicht.

 

Der Jugend- und Familiendienst e.V. hat in seiner Bewerbung keine Einschränkungen vorgebracht. Das der Jugend- und Familiendienst e.V. die Inbetriebnahme mitten im Kitajahr ermöglichen kann, hat er mit der Kita Löwenzahn am Deisterweg im Dezember 2016 bewiesen.

 

 

Investitionskostenzuschuss

 

Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtungen incl. Außenspielanlagen wird mit einer Ausstattungspauschale von 3.500 € je Platz kalkuliert.

 

In der neuen Kindertageseinrichtung sollen die Gruppenformen 1 x I, 1 x II und 1 x III angeboten werden, so dass mit einer Ausstattungspauschale von 192.500 €  (20 + 10 + 25 = 55 Kinder; 55 x 3.500- € = 192.500 €)  kalkuliert werden muss.

 

Ob die 192.500 € den Haushalt der Stadt Rheine in voller Höhe belasten oder ob es im nächsten Jahr Fördermittel aus Investitionsprogrammen des Bundes oder des Landes geben wird, ist noch offen. Vorsorglich sollen im Haushaltsplanentwurf für 2019 die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.