Betreff
Angebots- und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2019/20 bis 2022/23
Vorlage
226/18
Aktenzeichen
II.JHP-at
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Angebots- und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2019/20 bis 2022/23 zur Kenntnis.


Begründung:

 

1.        Variablen in der Bedarfsplanung

 

Der hiesigen Angebots- und Bedarfsplanung liegen die folgenden Variablen zugrunde:

 

·         Die Geburtenentwicklung

·         Der Wanderungssaldo

·         Die Betreuungsquote

 

Die Geburten entwickeln sich seit einigen Jahren in Rheine sehr positiv. Da die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter (15-45 Jahre) in den Folgejahren nur sehr geringfügig zurückgehen wird, wurde die Geburtenentwicklung entsprechend neu berechnet und gegenüber dem vorangegangenen Jahren angepasst.

 

Der Wanderungssaldo ist im Vorjahr weiter angestiegen. Da der Wanderungssaldo von Jahr zu Jahr schwankt, wird auf Basis der letzten fünf Jahre der Durchschnittswert als Wanderungsgewinn in die weitere Bedarfsplanung eingerechnet.

 

 

2.        Angebots- und Bedarfsplanung für Ü3- Kinder

 

Der Ausbau der Kindertageseinrichtungen setzt sich auch in Zukunft fort. Obwohl zum kommenden Kindergartenjahr 2018/19 unter Berücksichtigung der tatsächlichen Belegung in allen Kitas in Rheine im Ü3-Bereich 69 zusätzliche Plätze geschaffen werden konnten, hat die Jugendhilfeplanung das Ziel, grundsätzlich auf Überbelegung zu verzichten, noch nicht erreicht. Dennoch kann man hier von einer sehr positiven Tendenz, dem Abbau von Überbelegungen, sprechen.

 

 

3.     Angebots- und Bedarfsplanung für U3-Kinder in Kindertageseinrichtungen

 

Die Betreuungsquoten im U3-Bereich zeigen Schwankungen an. Während die Betreuungsquote zum Stichtag 31.12.2017 bei den 2-jährigen Kindern im U3-Bereich im Verhältnis zum Vorjahr von 73,2% auf 70,8% herunter ging, stieg bei den jüngeren Kindern 0-1 Jahr im U2-Bereich die Betreuungsquote von 8,9% auf 12,0% an. In diesem Bericht werden die Betreuungs- und Bedarfsquoten für die 2-jährigen Kinder und die Kinder, die jünger sind, differenziert dargestellt.

 

Da die Kinder im U2 Bereich nur in der Gruppenform II betreut werden dürfen, wäre ein weiterer Ausbau der U3-Betreuung ohne Differenzierung nach den Gruppenformen I und II nicht zielführend.

Erste Ansätze, um zusätzliche Gruppenformen II zu schaffen, werden im beiliegenden Bericht aufgezeigt.

 

 

4.     Abweichende Prognose

 

Erstmals werden die Folgen einer möglichen Abweichung von vorgenommenen gesamtstädtischen Bedarfsprognosen für U3 Kinder vorgestellt. Sie soll ein Bild davon vermitteln, wie sich höhere Bedarfsquoten im Verhältnis zu den vorhandenen Plätzen in der Stadt Rheine darstellen.

 

 

5.     Kindertagespflege

 

Nicht alle Eltern erhalten für ihre U3-Kinder einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Daher muss der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung durch die Kindertagespflege sichergestellt werden. Angesichts der steigenden Betreuungsquoten wird trotz des Ausbaus der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen die Zahl der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege weiter wachsen müssen.

 

Alternativ besteht in Rheine die Möglichkeit, das freiwillige Angebot der Spielgruppen auszubauen, um den Betreuungsbedarfs dadurch zu decken.

 

 

6.     Der hereinwachsende Jahrgang

 

In diesem Bericht wird erstmal auf den hereinwachsenden Jahrgang eingegangen. Für diese Kinder wurde der Ausdruck „Winterkinder‘“ geprägt. Es handelt sich um die Kinder, die im laufenden Kitajahr das 1. Lebensjahr vollenden und zunächst auf die Tagespflege verwiesen werden, da unterjährig in der Regel keine freien Plätze in den Kitas vorhanden sind.

 

 

Detaillierte Informationen zu der Angebots- und Bedarfsplanung für Ü3-Kinder und U3-Kinder in Rheine sind dem beiliegenden Bericht zu entnehmen.