Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt
die in der Anlage beigefügte Angebots- und Bedarfsplanung in der
Kindertagesbetreuung für die Jahre 2019/20 bis 2022/23 zur Kenntnis.
Begründung:
1.
Variablen in der Bedarfsplanung
Der hiesigen Angebots- und Bedarfsplanung liegen die folgenden
Variablen zugrunde:
·
Die Geburtenentwicklung
·
Der Wanderungssaldo
·
Die Betreuungsquote
Die Geburten entwickeln sich seit einigen Jahren in Rheine sehr
positiv. Da die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter (15-45 Jahre) in den
Folgejahren nur sehr geringfügig zurückgehen wird, wurde die
Geburtenentwicklung entsprechend neu berechnet und gegenüber dem vorangegangenen
Jahren angepasst.
Der Wanderungssaldo ist im Vorjahr weiter angestiegen. Da der
Wanderungssaldo von Jahr zu Jahr schwankt, wird auf Basis der letzten fünf
Jahre der Durchschnittswert als Wanderungsgewinn in die weitere Bedarfsplanung
eingerechnet.
2.
Angebots- und Bedarfsplanung für Ü3- Kinder
Der Ausbau der Kindertageseinrichtungen setzt
sich auch in Zukunft fort. Obwohl zum kommenden Kindergartenjahr 2018/19 unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Belegung in allen Kitas in Rheine im
Ü3-Bereich 69 zusätzliche Plätze geschaffen werden konnten, hat die Jugendhilfeplanung
das Ziel, grundsätzlich auf Überbelegung zu verzichten, noch nicht erreicht.
Dennoch kann man hier von einer sehr positiven Tendenz, dem Abbau von
Überbelegungen, sprechen.
3. Angebots- und Bedarfsplanung für U3-Kinder in Kindertageseinrichtungen
Die Betreuungsquoten im U3-Bereich zeigen Schwankungen an. Während die
Betreuungsquote zum Stichtag 31.12.2017 bei den 2-jährigen Kindern im
U3-Bereich im Verhältnis zum Vorjahr von 73,2% auf 70,8% herunter ging, stieg
bei den jüngeren Kindern 0-1 Jahr im U2-Bereich die Betreuungsquote von 8,9%
auf 12,0% an. In diesem Bericht werden die Betreuungs- und Bedarfsquoten für
die 2-jährigen Kinder und die Kinder, die jünger sind, differenziert dargestellt.
Da die Kinder im U2 Bereich nur in der
Gruppenform II betreut werden dürfen, wäre ein weiterer Ausbau der U3-Betreuung
ohne Differenzierung nach den Gruppenformen I und II nicht zielführend.
Erste Ansätze, um zusätzliche Gruppenformen II zu schaffen, werden im beiliegenden Bericht aufgezeigt.
4. Abweichende Prognose
Erstmals werden die Folgen einer möglichen
Abweichung von vorgenommenen gesamtstädtischen Bedarfsprognosen für U3 Kinder
vorgestellt. Sie soll ein Bild davon vermitteln, wie sich höhere Bedarfsquoten
im Verhältnis zu den vorhandenen Plätzen in der Stadt Rheine darstellen.
5. Kindertagespflege
Nicht alle Eltern erhalten für ihre U3-Kinder
einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Daher muss der
Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung durch die Kindertagespflege
sichergestellt werden. Angesichts der steigenden Betreuungsquoten wird trotz
des Ausbaus der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen die Zahl der
Betreuungsplätze in der Kindertagespflege weiter wachsen müssen.
Alternativ besteht in Rheine die Möglichkeit,
das freiwillige Angebot der Spielgruppen auszubauen, um den Betreuungsbedarfs
dadurch zu decken.
6. Der hereinwachsende Jahrgang
In diesem Bericht wird erstmal auf den
hereinwachsenden Jahrgang eingegangen. Für diese Kinder wurde der Ausdruck „Winterkinder‘“
geprägt. Es handelt sich um die Kinder, die im laufenden Kitajahr das 1.
Lebensjahr vollenden und zunächst auf die Tagespflege verwiesen werden, da
unterjährig in der Regel keine freien Plätze in den Kitas vorhanden sind.
Detaillierte Informationen zu der Angebots- und Bedarfsplanung für
Ü3-Kinder und U3-Kinder in Rheine sind dem beiliegenden Bericht zu entnehmen.