Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss
nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt
– mit dem Stand der Daten zum 31.05.2018 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte
der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen
ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung
zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die
Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1.
Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags-
und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50 T€
2.
Finanzrechnung
– Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den
Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Über folgende
nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden
Abweichungen vorliegen:
- 2101 Förderung junger
Menschen und Familien
- 2103 Gesetzliche
Vertretung für Minderjährige und Erwachsene
- 2104 Kinder- und
Jugendarbeit
- 2105 Öffentliche
Spielplätze
Gegenüber der
Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich
2, Produktgruppe Jugendamt voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 535.500
€.
Im Finanzplan ergeben sich
voraussichtlich keine Veränderungen.
Anlagen:
Bericht zum Stichtag
31.05.2018