Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, den Verein „Musikverein Altenrheine e. V.“, Sitz in Rheine, gemäß §
75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als
Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
Begründung:
Gemäß
§ 25 Abs. 1 (1) AG-KJHG NW ist das Jugendamt für die öffentliche Anerkennung
der Träger der freien Jugendhilfe zuständig, wenn sie ihren Sitz im Bezirk des
Jugendamtes haben und dort überwiegend tätig sind. Gemäß § 75 SGB VIII kann als
Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wer
1. auf
dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig ist,
2. gemeinnützige
Ziele verfolgt,
3. aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe zu leisten imstande ist und
4. die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Der
Verein „Musikverein Altenrheine e. V.“, Sitz in Rheine, hat mit Schreiben vom
22. März 2018 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
nach § 75 SGB VIII gestellt. Der Verein ist im Vereinsregister des
Amtsgerichtes Steinfurt auf dem Registerblatt VR 1192 eingetragen. Der
Verein verfolgt laut Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zweck
des Vereins, der seit 1924 tätig ist, ist die musikalische Förderung
(insbesondere Blasmusik) von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Des
Weiteren engagiert sich der Verein im Bereich der Kinder- und Jugendförderung
durch sinnvolle freizeitgestaltende Projektarbeit. Um diesen Zweck zu erreichen,
nimmt der Verein folgende Aufgaben wahr:
a) regelmäßige Übungsabende(-stunden)
b) Förderung der Ausbildung von Musikern und
Jugendlichen
c) Mitgestaltung des öffentlichen Lebens im
Sozialraum
d) Unterstützung
der musikalischen Jugendarbeit und der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung
der eigenen Nachwuchsorganisation
Der
Verein ist parteipolitisch neutral. Er wird unter Wahrung der politischen und
religiösen Freiheit seiner Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen geführt.
Neben musikalischen Angeboten werden auch Freizeitaktivitäten, Ferienfreizeiten
usw. für die Kinder und Jugendlichen angeboten. Dem Jugendamt der Stadt Rheine
wurden folgende Unterlagen vorgelegt:
· Satzung des Vereins
· Liste der Vorstandsmitglieder
· Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes
· Darstellung der Aktivitäten der vergangenen Jahre
Der
Gesamtverein hat 57 Mitglieder, davon 20 Personen in der Jugendabteilung.
Die
Jugendabteilung existiert seit 14 Jahren, anfangs als reine Musikgruppe,
inzwischen werden darüber hinaus viele gemeinsame Freizeitaktivitäten
angeboten. Die Jugendarbeit im Musikverein Altenrheine folgt den
Handlungsempfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz in Vereinen. Die
Funktionsträger des Vereins haben an den verschiedensten Informationsveranstaltungen
des Jugendamtes sowie des Stadtjugendringes Rheine e. V. teilgenommen. Der
Musikverein Altenrheine hat einen Schutzbeauftragten/Vertrauensperson aus der
Jugendabteilung benannt. Auch diese Person ist mit den Handlungsempfehlungen
zum Kinder- und Jugendschutz in Vereinen vertraut und setzt diese im Rahmen
ihrer Tätigkeiten um.
Entsprechend
dieser fachlichen und personellen Voraussetzungen empfiehlt das Jugendamt der
Stadt Rheine, den Musikverein Altenrheine e. V. als Träger der freien
Jugendhilfe anzuerkennen.
Die
Grundlagen für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche
Mittelverwendung liegen vor.
Anlagen:
Anlage 1: Satzung des
Vereins