Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, Musikverein Altenrheine e. V.
Vorlage
244/18
Aktenzeichen
VV II - II.1 - wi/at
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Musikverein Altenrheine e. V.“, Sitz in Rheine, gemäß § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.


Begründung:

Gemäß § 25 Abs. 1 (1) AG-KJHG NW ist das Jugendamt für die öffentliche Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe zuständig, wenn sie ihren Sitz im Bezirk des Jugendamtes haben und dort überwiegend tätig sind. Gemäß § 75 SGB VIII kann als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wer

 

1.       auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig ist,

2.       gemeinnützige Ziele verfolgt,

3.       aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zu leisten imstande ist und

4.       die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

 

Der Verein „Musikverein Altenrheine e. V.“, Sitz in Rheine, hat mit Schreiben vom 22. März 2018 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Steinfurt auf dem Registerblatt VR 1192 eingetragen. Der Verein verfolgt laut Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Zweck des Vereins, der seit 1924 tätig ist, ist die musikalische Förderung (insbesondere Blasmusik) von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Des Weiteren engagiert sich der Verein im Bereich der Kinder- und Jugendförderung durch sinnvolle freizeitgestaltende Projektarbeit. Um diesen Zweck zu erreichen, nimmt der Verein folgende Aufgaben wahr:

 

a)      regelmäßige Übungsabende(-stunden)

b)      Förderung der Ausbildung von Musikern und Jugendlichen

c)      Mitgestaltung des öffentlichen Lebens im Sozialraum

d)      Unterstützung der musikalischen Jugendarbeit und der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung der eigenen Nachwuchsorganisation

 

Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit seiner Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen geführt. Neben musikalischen Angeboten werden auch Freizeitaktivitäten, Ferienfreizeiten usw. für die Kinder und Jugendlichen angeboten. Dem Jugendamt der Stadt Rheine wurden folgende Unterlagen vorgelegt:

 

·                Satzung des Vereins

·                Liste der Vorstandsmitglieder

·                Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes

·                Darstellung der Aktivitäten der vergangenen Jahre

 

Der Gesamtverein hat 57 Mitglieder, davon 20 Personen in der Jugendabteilung.

 

Die Jugendabteilung existiert seit 14 Jahren, anfangs als reine Musikgruppe, inzwischen werden darüber hinaus viele gemeinsame Freizeitaktivitäten angeboten. Die Jugendarbeit im Musikverein Altenrheine folgt den Handlungsempfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz in Vereinen. Die Funktionsträger des Vereins haben an den verschiedensten Informationsveranstaltungen des Jugendamtes sowie des Stadtjugendringes Rheine e. V. teilgenommen. Der Musikverein Altenrheine hat einen Schutzbeauftragten/Vertrauensperson aus der Jugendabteilung benannt. Auch diese Person ist mit den Handlungsempfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz in Vereinen vertraut und setzt diese im Rahmen ihrer Tätigkeiten um.

 

Entsprechend dieser fachlichen und personellen Voraussetzungen empfiehlt das Jugendamt der Stadt Rheine, den Musikverein Altenrheine e. V. als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.

 

Die Grundlagen für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung liegen vor.


Anlagen:

Anlage 1: Satzung des Vereins