Betreff
Ausbau Friedenstraße
(Neuenkirchener Straße bis Veitstraße) / 53014-569
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
288/18
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 


Begründung:                           

 

1.     Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung:

 

Der herzustellende Straßenabschnitt der Friedenstraße befindet sich nördlich der Neuenkirchener Straße und verläuft parallel zur Bahnlinie Hamm-Emden, östlich der Thiebergstraße. Der nun geplante Ausbauabschnitt reicht von der Neuenkirchener Straße bis zur Veitstraße.

Aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist die Friedenstraße als Anliegerstraße einzustufen, die auch dem Fahrradverkehr dient. Die Friedenstraße ist zurzeit mit Tempo 30 km/h ausgeschildert und dient der Erschließung der Grundstücke. Die nördlicheren Grundstücke sind z.T. auch über die Thiebergstraße erschlossen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist die Einfahrt für Pkw von der Neuenkirchener Straße aus nur für Anlieger freigegeben.

 

2.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Der Bauabschnitt liegt außerhalb eine Bebauungsplangebietes. Die Straßenparzelle ist im höher gelegenen Bereich (zur Neuenkirchener Straße hin) zwischen 5,50 m und 7,50 m breit. Die Parzellenbreite des mittleren Streckenabschnittes variiert zwischen 4,00 m und 5,00 m (Engstelle 2,60 m), der Bereich in Höhe der Veitstraße ist zwischen 5,00 m und 5,60 m breit.

Auf östlicher Seite besteht eine Böschung zum tiefer gelegenen Bahngelände (Hamm-Emden). Die Straße ist daher nur einseitig zum Anbau bestimmt.

Die Friedenstraße ist aus verkehrsplanerischer Sicht (RSTO 12) als Wohnweg mit Erschließungsfunktion einzustufen; beitragsrechtlich gehört die Friedenstraße zur Anliegerstraße. 

Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei ca. 220 m.

Aufgrund der schadhaften und im oberen Bereich abgängigen Fahrbahn soll die Straße nun nochmalig ausgebaut werden.

Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich mit höhengleicher Mischfläche (Pflaster) erfolgen.

 

3.     Bestandssituation:

 

Die Friedenstraße, die früher den Namen Augustastraße trug, wurde im Jahr 1966 in Pflasterbauweise ausgebaut. Lediglich im Anschlussbereich zur Neuenkirchener Straße im steileren Abschnitt ist die Fahrbahn mit einer Asphaltdecke versehen worden.

In diesem Bereich ist die Fahrbahn 3,0 m bis 4,5 m breit. Auf westlicher Seite schließt sich ein Gehweg mit Asphaltbelag in 1 m bis 2 m Breite an, der durch eine Hochbord und eine zweireihige Rinne (2x16 Rinnsteine) abgegrenzt ist. Entlang der Bahnböschung auf östlicher Seite grenzt ein bis zu 1 m breiter Grünstreifen an, der ebenfalls durch eine Bord- und Rinnenanlage eingefasst ist. Die Bordanlage endet in Höhe des Hauses Nr. 43.

Die Asphaltdecke, die mehrfach angeschnitten und neu angesetzt wurde weist böschungsseitig am Rand z.T. sichelförmige Risse auf, die auf einen unzureichenden Verbund innerhalb der Oberbauschichten und auf seitlich einlaufendes Wasser hinweisen.

 

Im folgenden mittleren Straßenabschnitt ist die Fahrbahn in Pflasterbauweise erstellt worden. Die Fahrbahnbreite variiert zwischen 3 und 4 Metern. Der Gehweg und die Bordanlagen enden. Auf östlicher Seite grenzt nun ein Randstreifen an die Fahrbahn in 0,75 m bis 1,35 m Breite.

 

Aufgrund der Böschungslage und der unzureichenden Randbefestigung ist es auf der östlichen Fahrbahnhälfte zu starken Absackungen gekommen, die eine Gefährdung darstellen.

 

In Höhe der Veitstraße ist die Fahrbahn etwa 3,5 m breit. Eine Rinne existiert hier ebenfalls nicht, jedoch wurde ein Straßenablauf in der Fahrbahn eingebaut. Zur Böschung hin befindet sich ein 1,35 bis 2,0 m breiter Randstreifen. Der Einmündungsbereich zur Veitstraße wird mit einer 4,5 m hohen Leuchte ausgeleuchtet.

Nördlich der Veitstraße befinden sich Poller in der Friedenstraße, so dass hier kein Durchfahren für Pkw möglich ist.

 

Die unzureichende punktuelle Beleuchtung (4 Leuchten) wirkt sich besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus.

 

Die Entwässerungseinrichtungen sind aufgrund des fehlenden Straßenkanals nur bruchstückhaft vorhanden. Das Oberflächenwasser der Straße wird zunächst über die kurzen Rinnenabschnitte des oberen Bereiches und dann über die Fahrbahn bergab geführt und z. T. in den Grünstreifen entwässert. Lediglich in Höhe der Veitstraße existiert ein Straßenablauf, jedoch ohne Rinnenführung.

In Höhe der Häuser Nr. 45 / 47 besteht kaum Querneigung in der Fahrbahn, so dass hier die seitlichen Grundstücke bei Starkregen gefährdet sind.

 

 

4.     Notwendige Breiten der einzelnen Abschnitte /Ausbaumerkmale

 

Friedenstraße

(Neuenkirchener Straße bis Veitstraße/verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die Friedenstraße wird in diesem Abschnitt, nördlich der Neuenkirchener Straße als höhengleiche Mischfläche in Pflasterbauweise ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt im Bereich der Neuenkirchener Straße 5,50 m und verjüngt sich dann auf 4,00 m bzw. 4,10 m in Abhängigkeit von der Breite der Straßenparzelle (4,00 m bis 7,50 m) und dem Böschungswinkel an der Bahnseite.

Die Straßenfläche wird aus Betonstein-Verbundpflaster erstellt, so können die erhöhten Schubkräfte, die durch die starke Längsneigung und den Spurverkehr entstehen, besser aufgefangen werden. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

Aufgrund der geringen Straßenbreite können keine Parkstände oder Grünbeete, die neben ihrer eigentlichen Funktion auch zur Verkehrsberuhigung beitragen, eingeplant werden.

 

Zur Erhöhung der Tragfähigkeit der Straße und zum Abfangen der Böschungsfläche (Bahnseite) werden in Teilabschnitten Winkelstützwände erforderlich sein. Zur Verkehrssicherung werden Schutzplanken im Bereich der stark abfallenden Böschung vorgesehen. Im weiteren Verlauf wird ein Zaun die Sicherung zum Bahngelände übernehmen.

 

In Höhe von den Häusern Nr. 41 und Nr. 43 wird aufgrund der geringen Parzellenbreite Grunderwerb angestrebt, um so eine Breite der befahrbaren Mischfläche auf städtischem Grund von 3,50 m zu erreichen.

 

Innerhalb der Mischfläche, die mit 8 cm hohen Betonsteinen gepflastert wird, fügt sich die Entwässerungsrinne in 30 cm Breite ein, so dass ein V-Profil entsteht. Im weiteren Verlauf führt die Rinne entlang der Böschungsseite (einseitiges Quergefälle).

 

An der Ostseite wird der verbleibende Streifen zwischen der Verkehrsfläche und der Grundstücksgrenze als Grünfläche/Randstreifen ausgebildet (max. 1,65 m breit). Der Streifen wird durch einen Kantenstein (8 cm stark) eingefasst.

 

Aufgrund der, im überwiegenden Teil, geringen befahrbaren Breite von 4,10 m ist die Begegnung von PKW/PKW nur sehr eingeschränkt möglich. Die Anlieger können bei Gegenverkehr ihre Grundstückszufahrten als Ausweichmöglichkeiten nutzen. Im Engstellenbereich der Häuser Nr. 41/43 (2,60 m bzw. 3,50 m) ist keine Begegnung möglich.

Im Zuge des Ausbaus wird die Straße als Verkehrsberuhigter Bereich beschildert.

Anschließend wird beobachtet, ob eine zusätzliche Beschilderung, die das Befahren von Kfz nur für Anlieger freigibt (Zeichen 251), zusätzlich angebracht wird, um den Begegnungsverkehr einzudämmen.

 

5.     Entwässerung

 

Die Anliegergrundstücke der Friedenstraße werden zurzeit über einen privaten Kanal entwässert, der in den Kanal der Thiebergstraße mündet. Im Zuge des Straßenausbaues wird ein neuer Mischwasserkanal verlegt, so dass das Oberflächenwasser der Fahrbahn über eine 30 cm breite Rinne mit Abläufen und Anschlüssen entwässert werden kann. Die Anlieger bekommen neue Hausanschlüsse über die Friedenstraße. Dadurch können die Anlieger zukünftig ihre Grundstücksentwässerung direkt an die öffentliche Kanalisation anschließen.

 

6.     Beleuchtung

 

Im Ausbaubereich der Friedenstraße befinden sich auf einer Länge etwa von 220 Metern zurzeit 4 Leuchten (Kompaktleuchtstoffleuchten), die im Jahr 2011 erneuert wurden  (LPH 4,5m). Für den jetzigen Ausbau sind 5 zusätzliche energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m vorgesehen, so dass der Abstand zwischen den Leuchten von etwa 50 Metern auf angemessene 25 Meter reduziert werden kann.

Um eine einheitliche Beleuchtung zu erzeugen wird für die neuen Leuchten ebenfalls der vorhandene Leuchtentyp verwendet.

 

7.     Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

8.     Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Friedenstraße – von der Neuenkirchener Straße bis zur Veitstraße - handelt es sich um die nochmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des KAG NRW.

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten.

Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf die Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

9.     Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Friedenstraße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich Anfang 2019.

 

10.   Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2018 vorgesehen. Die fehlende Ausgabeermächtigung in Höhe von 35.000 € wird überplan-mäßig durch Minderausgaben bei der Position 53014 „Planungsleistungen“ zur Verfügung gestellt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan zur Offenlage