Betreff
Bestellung einer Schriftführerin
Vorlage
311/18
Aktenzeichen
FB 7 - See
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Julia Seebeck zur Schriftführerin.


Begründung:

 

Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die/der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat zu Beginn der Sitzung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.

 

Soll ein/e Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.

 

Während der Elternzeit von Frau Seebeck ist Frau Lüttmann als Schriftführerin vom Haupt- und Finanzausschuss bestellt worden. Aufgrund der Rückkehr von Frau Seebeck aus der Elternzeit soll Frau Seebeck wieder die Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss übernehmen.

 

Der stellvertretende Schriftführer bleibt Tim Reuter.