Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Julia Seebeck zur Schriftführerin.
Begründung:
Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die/der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat zu Beginn der Sitzung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.
Soll ein/e Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.
Während der Elternzeit von Frau Seebeck ist Frau Lüttmann als Schriftführerin vom Haupt- und Finanzausschuss bestellt worden. Aufgrund der Rückkehr von Frau Seebeck aus der Elternzeit soll Frau Seebeck wieder die Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss übernehmen.
Der stellvertretende Schriftführer bleibt Tim Reuter.