Betreff
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Förderung für den Ersatzneubau des Hallenbades
Vorlage
316/18
Aktenzeichen
5/FM-stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/ Empfehlung:

 

I.     Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis und befürwortet, dass die Verwaltung für die Förderung des Ersatzneubaus des Hallenbades im Rahmen des Projekt-aufrufs 2018 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eine Projektskizze eingereicht hat.

 

II.   Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

       Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung für den Fall der positiven Auswahl der Projektskizze,

       1.    das Koordinierungsgespräch zum Zuwendungsantrag mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bzw. beauftragten Dritten zu führen und den entsprechenden Zuwendungsantrag zur Förderung des Hallenbadersatzneubaus bis zum 15.11.2018 zu stellen

       2.    die Finanzierung des Hallenbadersatzneubaus zu den Haushaltsplanberatungen für den Haushaltsplan 2019 entsprechend anzupassen.

 


Begründung:

 

Am 31.7.2018 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen neuen Förderaufruf mit 100 Mio. € zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei Sportstätten, u.a. auch Schwimmhallen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird.

 

Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Der Ersatzneubau ist nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn er z.B. im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere Variante ist. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Förderfähig sind auch Objekte, die nicht im Eigentum der Kommune stehen, es kommt auf die kommunale Nutzung vor Ort an. Die Förderquote des Bundes beträgt 45 %, wobei der Bundesanteil der Förderung in der Regel bei zwischen 1 bis 4 Mio. € liegen soll.

 

Die Förderbedingungen des Projektaufrufs lassen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich die Förderung des Ersatzneubaus des Hallenbades in Rheine am Standort des Freibades zu.

 

Die folgenden maßgeblichen Rahmenbedingungen sind erfüllt:

 

·         Der Ersatzneubau des Hallenbades befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung, d.h. mit dem Vorhaben wurde im Sinne der Förderung noch nicht begonnen.

·         Der Ersatzneubau ist im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere Variante.

·         Die geforderte Zweckbindung von 20 Jahren ist gesichert; die perspektivische Nutzung des Ersatzneubaus ist deutlich langfristiger angelegt.

·         Das Grundstück des Freibades, auf dem der Ersatzneubau vorgesehen ist, befindet sich im Eigentum der Rheiner Bäder GmbH, einer 100 %igen Enkelgesellschaft der Stadt Rheine; die kommunale Nutzung vor Ort ist sichergestellt.

·         Der Ersatzneubau auf dem Grundstück des Freibades ist klar abgrenzbar und definiert; er kann zu der Teilsanierung des Freibades und den Anpassungsmaßnahmen abgegrenzt und einzeln betrachtet werden.

·         Die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des Förderzeitraumes von 2019 bis 2022 ist gewährleistet; das neue Hallenbad soll Anfang 2021 eröffnet werden.

 

Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvorschläge in der 1. Phase folgt die Auswahl der Förderprojekte durch eine Jury. Die 2. Phase umfasst die Beantragung auf Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung durch die ausgewählten Kommunen.

 

Phase 1: Einreichung von Projektvorschlägen

 

Der Projektvorschlag ist mit Beschluss des Stadtrates, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2018 gebilligt wird, dem BBSR bis zum 31.8.2018 über eine sogenannte Projektskizze online einzureichen. Zuvor ist bis zum 24.8.2018 dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW) formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Antragstellung vorgesehen ist.

 

Die in easy-Online erstellte Projektskizze ist nach Abschluss des digitalen Antragsverfahrens unverändert ausgedruckt und unterschrieben dem BBSR und dem zuständigen Landesressort bis zum 4.9.2018 zuzusenden (Poststempel). Die Landesressorts senden ihre Stellungnahmen zu den Projektskizzen bis zum 21.9.2018 an das BBSR.

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ein noch nicht vorliegender Ratsbeschluss dem BBSR erforderlichenfalls bis zum 20.9.2018 (Poststempel) nachgereicht werden kann. Zur Fristwahrung reicht nach Rücksprache mit dem Bundesministerium der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4.9.2018 gefasste Billigungsbeschluss, wenn der Ratsbeschluss unmittelbar nach der Ratssitzung am 25.9. nachgereicht wird.

 

Die Verwaltung wird die als Anlage 1 beigefügte Projektskizze mit den ebenfalls anliegenden Plänen (Anlage 2 – 5) wie zuvor dargelegt fristgemäß einreichen. Der mit dieser Sitzungsdrucksache gefasste Billigungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses wird unmittelbar nach der Sitzung auf dem Postweg nachgereicht, damit die Ausschlussfrist zum 20.9. gewahrt ist.

 

Nach Vorprüfung der Projektskizzen durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte erfolgt die Auswahl der zur Förderung zu empfehlenden Projekte durch eine Jury, die sich u.a. aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Fachleuten verschiedener Disziplinen (z.B. Stadt- und Landschaftsplanung, Städtebau) zusammensetzt.

 

Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend (nicht kumulativ, keine Rangfolge):

 

·         besondere regionale oder überregionale Wahrnehmbarkeit;

·         begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier / in der Kommune;

·         erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen;

·         Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit;

·         städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität

·         überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration (einschließlich Barrierefreiheit/-armut) und / oder Klimaschutz

·         hohes Innovationspotenzial

Die Erfüllung der einzelnen Aspekte ist in der anliegenden Projektskizze dargestellt.

 

Phase 2: Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte

 

Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Die Kommune wird dahingehend im Rahmen eines kurzfristig durchzuführenden Koordinierungsgesprächs beraten.

 

Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Zuwendungsantrag nebst Anlagen ist bis spätestens 15. November 2018 beim BBSR bzw. dem beauftragten Dritten vorzulegen, anderenfalls kann die Erteilung eines Zuwendungsbescheides nicht sichergestellt werden.

Für den Fall der positiven Auswahl der Projektskizze beauftragt der Rat der Stadt Rheine die Verwaltung, das Koordinierungsgespräch zu führen und den Zuwendungsantrag mit den erforderlichen Anlagen fristgemäß bis zum 15.11.2018 einzureichen.

 

Finanzierung

 

Bei der Ermittlung der förderfähigen Projektkosten ist zu berücksichtigen, dass die Umsatzsteuer nicht förderfähig ist, da die Rheiner Bäder GmbH vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Nettobaukosten betragen lt. aktueller Planung rd. 18 Mio. € und sollen von der Stadt Rheine übernommen werden. Die bisherigen Planungskosten und die Kostengruppe 600 bleiben bei den förderfähigen Kosten ebenfalls unberücksichtigt.

 

Die Förderquote des Bundesprogramms beträgt 45 %, welche einem Zuwendungsbetrag von rd. 8,1 Mio. € entspräche und zunächst auch mit der Projektskizze angemeldet wurde. Da der Bundesanteil der Förderung lt. Programmaufruf in der Regel nicht mehr als 4 Mio. € betragen soll, muss jedoch eher von diesem gedeckelten Zuwendungsbetrag ausgegangen werden. In diesem Fall beträgt der für die Förderung notwendige Eigenanteil der Stadt Rheine rd. 4,9 Mio. €. Die haushaltsmäßige Veranschlagung und Abwicklung der Förderung und des Eigenanteils der Stadt Rheine im Haushaltsplan 2019 wird zur Zeit steuerrechtlich und förderrechtlich in Abstimmung mit dem Fördergeber geprüft.

Da noch nicht feststeht, ob und ggf. in welcher Höhe die Stadt Rheine Fördermittel erhält, sind bisher keine Einnahmen berücksichtigt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Projektskizze

Anlage 2: Umfeldplan

Anlage 3: Ansichtenplan

Anlage 4: Übersichtsplan

Anlage 5: Grundriss EG