Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine stimmt auf
Empfehlung des Verwaltungsrats der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AöR) der
als Anlage 2 beigefügten Vereinbarung zur Aufhebung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung vom 24.06.1994/11.07.1994/01.08.1994 zwischen dem Kreis Steinfurt
sowie den Städten Rheine und Ibbenbüren über die Abfallsortierung und
-verwertung zu.
2.
Der
Rat der Stadt Rheine stimmt auf Empfehlung des Verwaltungsrats der TBR AöR der
als Anlage 3 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis
Steinfurt und der Stadt Rheine zur Übertragung der Behandlung und Verwertung
der Nichtverpackungsanteile (Pappe-Papier-Karton-Sammlung) zu.
Begründung:
zu 1.
Der Stadt Rheine wurde mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom
24.06.1994/11.07.1994/ 01.08.1994 die Abfallsortierung und -verwertung des
öffentlich-rechtlichen Anteils aus der Papier-Pappe-Karton-Fraktion
(PPK-Fraktion) übertragen (Anlage 1). Die Stadt Rheine beabsichtigt aufgrund
geänderter Bestimmungen im neuen Verpackungsgesetz die Vertragsverhältnisse mit
den Dualen Systemen Deutschland (DSD) zum 31.12.2018 zu kündigen und für die
Zeit ab dem 01.01.2019 einen neuen Vertrag (sog. Abstimmungsvereinbarung) mit
den dualen Systemen abzuschließen. Die bestehende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung ist daher aufzuheben.
Die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist gem. § 24
Abs. 5 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) der Bezirksregierung Münster anzuzeigen. Sie ist im Amtsblatt
der Bezirksregierung Münster bekannt zu machen.
zu 2.
Mit Abschluss der neuen Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadt
Rheine und den DSD wird die Stadt Rheine und damit die TBR AöR als beauftragter
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger weiterhin Aufgaben aus § 5 Abfallgesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) übernehmen, die in der Zuständigkeit des
Kreises Steinfurt liegen. Hierbei handelt es sich um die Verwertung des
öffentlich-rechtlichen Anteils aus der PPK-Fraktion. Deshalb ist für die Zeit
ab dem 01.01.2019 eine neue, an die neue Gesetzeslage angepasste
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Rheine und dem Kreis
Steinfurt abzuschließen.
Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf gem. § 24
Abs. 2 GkG NRW der Genehmigung der Bezirksregierung Münster. Sie ist im
Amtsblatt der Bezirksregierung bekannt zu machen. Die Bezirksregierung Münster
wurde im Vorfeld angehört. Sie hat keine Bedenken gegen den Abschluss der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt geäußert.
Mit Abschluss der neuen öffentlichen-Vereinbarung verbleibt die
Sammlung und Verwertung von Altpapier vollständig in der Eigenverantwortung der
TBR AöR. Sämtliche erwirtschafteten Erlöse aus der PPK-Vermarktung des
hoheitlichen Anteiles verbleiben bei der TBR AöR und können damit zu 100 % in
die Gebührenkalkulation für die Abfallentsorgung einfließen.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung 1994
Anlage 2:
Aufhebungsvereinbarung
Anlage 3: neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung PPK